Partisanenkrieg im Ersten Weltkrieg?

Wer redet von Beweisen? Bewiesen werden müsste hingegen erst mal, dass es "Freischärler" gab. Denn vereinzelter ziviler Widerstand ist keinesweges gleichzusetzen mit organisierten Freischälern - und das sollte mit diesem fiktiven Beispiel ausgedrückt werden. Was du davon hälst, ist mir relativ wumpe.

Ich denke hier wird gerade sehr viel aneinander vorbei geschrieben, weil unterschiedliche Modelle durcheinandergehen.
Wahrscheinlich wird man hier 4 verschiedene Modelle voneinander unterscheiden müssen:

a) Mehr oder weniger überhaupt kein Widerstand.
b) Sporadischer Widerstand nicht organisierter Einzelpersonen.
c) Regional, aber nicht landesweit und zentral organisierter Widerstand auch durch Gruppen von zivilen Kämpfern, die sich nicht ordnungsgemäß als Kombattanten zu erkennen gaben.
d) Zentral unter Mitwissen und Billigung der Belgischen Regierung oder soger unter deren Regie organisierter Widerstand von Partisanengruppen.

Ich denke stand jetzt, können wir a) und d) ausschließen, jedenfalls b) als erwiesen betrachten und bei c) gibt es wahrscheinlich ein erhebliches Streitpotential, wobei Widerstand kleinerer sich tatsächlich organisierender Zellen jedenfalls sporadisch durchaus nicht unwahrscheinlich erscheint, es gibt ja durchaus Ereignisse bei denen mehrere deutsche Soldaten verletzt oder getötet wurden, was jedenfalls, mehr als einen einzelnen Widerständler im betreffenden Fall nahelegt.


Wie ich das sehe läuft die Diskussion weniger an der Bruchlinie "Einzeltäter vs organisierte Gruppen", sonder mehr an der Bruchlinie "allenfalls regional organisierte Kleingruppen vs. Zentral unter Mitwisserschaft der belgischen Regierung gesteuerter Partisanenkrieg".
 
So wie ich das verstehe konzentrierten sich die Vorfälle in den ersten Monaten des Krieges?
Stimmt das?
Ja, es geht um die Phase des Bewegungskrieges während der deutschen Besetzung Belgiens, hauptsächlich in den ersten Wochen des Krieges im August 1914. Spätestens mit dem Ende der ersten Flandernschlacht am 18.11.1914 fing der Grabenkrieg an.
 
Wie ich das sehe läuft die Diskussion weniger an der Bruchlinie "Einzeltäter vs organisierte Gruppen", sonder mehr an der Bruchlinie "allenfalls regional organisierte Kleingruppen vs. Zentral unter Mitwisserschaft der belgischen Regierung gesteuerter Partisanenkrieg".
Ich dachte d) würdest du ausschließen.

d) Zentral unter Mitwissen und Billigung der Belgischen Regierung oder soger unter deren Regie organisierter Widerstand von Partisanengruppen.

Edit: Wenn man von Freischärlern spricht, können dies keine unorganisierten Einzelpersonen sein. Das Wort "Schar" steckt in Freischärlern. Wiki definiert es so: "Eine Freischar bezeichnet einen militärischen Freiwilligenverband, der sich, anders als reguläre Streitkräfte, ohne förmliche Autorisierung einer Kriegspartei, vielmehr auf Veranlassung einer politischen Partei oder einer bestimmten Person, an einem Krieg beteiligt." Es muss also ein "Verband" sein, damit man von Freischärlern reden kann.
Daher müsste erst einmal bewiesen werden, dass es sich um einen Verband oder sonstwie organisierte Gruppe handelte und nicht um Einzelpersonen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich dachte d) würdest du ausschließen.

Tue ich für meinen Teil auch.

Aber das ändert ja nichts daran, dass Keller entsprechendes postuliert hat (Spraul habe ich bisher nicht gelesen, daher halte ich mich zu dem Thema geschlossen), Horne und Kramer dem wiedersprochen haben und sich mindestens @Turgot explizit auch auf Keller bezogen hat und dass sich daran die ganze Diskussion entwickelt hat.
 
Edit: Wenn man von Freischärlern spricht [...]

Ich für meinen Teil spreche allerdings nicht von "Freischärlern", weil der Begriff im Kontext dieser Diskussion insofern relativ wenig Sinn ergibt, als dass sich eine "Freischar" nicht zwangsläufig jenseits der Grenzen der zulässigen Mittel der Kriegsführung bewegen muss.
Eine Freischar oder ein "Freikorps" kann grundsätzlich durchaus kriegsrechtskonform organisiert sein, wenn entsprechende Kennzeichen getragen werden, die die Angehörigen als Kombattanten ausweisen.

Und genau darum geht es in der Diskussion um Belgien ja gerade nicht, es sei denn wir unterhalten uns über deutsche Akteure, die da zum Thema Kriegsrecht nicht auf der Höhe waren oder meinten sich bewusst darüber hinwegsetzen zu müssen, wenn sie Freischaren per se als illegitim betrachteten.
 
Ich für meinen Teil spreche allerdings nicht von "Freischärlern",
Aber Krumeich macht das (laut Turgot)
" [...]Das es in der Tat massive irreguläre Freischärler-Übergriffe gegeben hat. Ich bin von den Ergebnissen dieser Studie in gewisser Weise sehr erschüttert worden, denn sie widersprechen allem, was man sich gewöhnt hatte, für gut und richtig zu halten." Gert Krumreich

und das war der Stein des Anstosses, meiner Diskussion mit dekumatland auf die du dann Bezug genommen hast.
 
Ja, es geht um die Phase des Bewegungskrieges während der deutschen Besetzung Belgiens, hauptsächlich in den ersten Wochen des Krieges im August 1914.
Danke.
Wenn ich das richtig verstehe findet sich das noch in dem Zeitraum für den Artikel 2 gelten kann,
"Artikel 2.
Die Bevölkerung eines nicht besetzten Gebiets, die beim Herannahen des Feindes
aus eigenem Antriebe zu den Waffen greift, um die eindringenden Truppen zu
bekämpfen, ohne Zeit gehabt zu haben, sich nach Artikel 1 zu organisieren, wird als
kriegführend betrachtet, wenn sie die Waffen offen führt und die Gesetze und
Gebräuche des Krieges beobachtet."
Diesen Vorbehalt des Rechtes der Bevölkerung in einer akuten Verteidigungssituation hatten wohl die kleineren Staaten bei der Formulierung der HLKO durchgesetzt.
Entsprechend unterschieden sich auch spätere Rechtsauffassungen.
Kann man das so sagen?
 
So wie ich das verstehe konzentrierten sich die Vorfälle in den ersten Monaten des Krieges?
Stimmt das?
(Lasst mich nicht als Dummer sterben.)

Die „Vorfälle“ ebbten jedenfalls nicht eine Gemütlichkeit ab, die zum Bleiben veranlassten:
Wire of Death - Wikipedia
Dann gab es völkerrechtlich erwähnenswert noch ein Besatzungsregime, ca. 120.000 verschleppte Zwangsarbeiter, eine Million Flüchtlinge, bei ca 7,5 Mio. Einwohner 1914. Gefüttert wurde man speziell bis 1917 mit Nahrungsimporten aus den USA, zu denen das fiese Gerücht umgeht, dass aus Belgien auch Umleitungen ins Reich erfolgten.
 
Und? muss man sich jetzt aufregen deswegen?
Ja, muss man. Weil es in der Gesellschaft einen Rechtsruck gibt, der revisionistische Werke wie die von Spraul und Keller ermöglicht, und einen ausgewiesenen I. Weltkrieg Experten wie Krumeich sagen lässt, dass er – (Zitat aus Der Freitag, Ausgabe 46/2017) – schon früher Zweifel daran gehabt zu haben, dass „die heimtückische Beschießung deutscher Soldaten durch belgische Freischärler so ganz und gar nur eine Phantasmagorie gewesen sein sollte“. Er habe sich dieser Frage jedoch nicht gestellt, da sie „unbequem war und drohte, einen in der internationalen scientific community zu isolieren“.

Aber jetzt, in einer sich verändernden politischen Landschaft, traut auch er sich auszusprechen, was er schon früher (immer?) dachte.

Daher müsste erst einmal bewiesen werden, dass es sich um einen Verband oder sonstwie organisierte Gruppe handelte und nicht um Einzelpersonen.
Eben. Und diesen Beweis liefert Keller nicht: Er vermutet nur, dass die belgische Regierung den Widerstand (Krumeich spricht z.B. hier von Freischärlern) organisiert, aber alle Dokumente dazu vernichtet hatte, noch bevor die deutschen Truppen in Brüssel einmarschierten.
 
Danke.
Wenn ich das richtig verstehe findet sich das noch in dem Zeitraum für den Artikel 2 gelten kann,
"Artikel 2.
Die Bevölkerung eines nicht besetzten Gebiets, die beim Herannahen des Feindes
aus eigenem Antriebe zu den Waffen greift, um die eindringenden Truppen zu
bekämpfen, ohne Zeit gehabt zu haben, sich nach Artikel 1 zu organisieren, wird als
kriegführend betrachtet, wenn sie die Waffen offen führt und die Gesetze und
Gebräuche des Krieges beobachtet."
Diesen Vorbehalt des Rechtes der Bevölkerung in einer akuten Verteidigungssituation hatten wohl die kleineren Staaten bei der Formulierung der HLKO durchgesetzt.
Entsprechend unterschieden sich auch spätere Rechtsauffassungen.
Kann man das so sagen?

In etwa, aber hängt wesentlich vom Verständnis des Okkupationsbegriffs ab, zB
The Avalon Project : The Hague Peace Conference 1899 - Report of Captain Crozier to the Commission of the United States of America to the International Conference at the Hague, Regarding the Work of the Second Sub-committee of the Second Committee of the Conference

Eine mögliche Rechtmäßigkeit des unterstellten (dann völkerrechtlich ggf. zulässigen) Widerstands der belgischen Bevölkerung hat aber wiederum keine Auswirkung auf die Frage, ob deutsche Tötungen von Zivilisten im Einzelfall rechtmäßig waren, und dieses nachgewiesen werden konnte.

@Dion:
hat er tatsächlich von „Heimtücke“ geredet?
 
Eine mögliche Rechtmäßigkeit des unterstellten (dann völkerrechtlich ggf. zulässigen) Widerstands der belgischen Bevölkerung hat aber wiederum keine Auswirkung auf die Frage, ob deutsche Tötungen von Zivilisten im Einzelfall rechtmäßig waren
Das ergibt sich aus der Martens-Klausel(?).
 
hat er tatsächlich von „Heimtücke“ geredet?
"Heimtückische Beschießung" so steht es zumindest im "Freitag". Den Link hat Dion ja geliefert.
Ob Krumeich dabei die juristische Definition (Heimtückisch handelt der Täter, wenn er die zum Zeitpunkt seines Angriffs beim Opfer bestehende Arg- und Wehrlosigkeit bewusst zur Begehung der Tat ausnutzt.) im Kopf hatte, ist natürlich mehr als fraglich.
 
hat er tatsächlich von „Heimtücke“ geredet?
Jakob Müller – Historiker und Niederlandist, sowie Mitglied des Arbeitskreises Historische Belgienforschung – schreibt im oben von mir verlinkten Artikel im Freitag – Zitat:

Zwischen der Diktion Kellers und dem Ton der Soldatenaussagen ist zuweilen kaum ein Unterschied feststellbar. So schreibt er etwa von „hinterhältigen Zivilistenschüssen“. Keller behauptet nicht nur, dass sich Zivilisten am Kampf gegen deutsche Soldaten beteiligten – was durchaus möglich und wahrscheinlich ist! –, sondern dass sie dies im Rahmen einer belgischen Verteidigungsstrategie taten. Die belgische Regierung trage eine Mitschuld an den deutschen Massakern, denn sie habe wissen müssen, „was auf die Bevölkerung zukam, wenn man sie in Verletzung des Völkerrechts mit scharf schießenden Gardisten und Soldaten durchsetzte, die als solche nicht erkennbar waren“.
Das alles wird behauptet, aber nicht belegt.
(…)
Selbst wenn Kellers Verdienst darin liegt, eine Quellengattung wieder zugänglich gemacht zu haben, so kann dies doch nicht die Verbreitung wilder Behauptungen rechtfertigen. Man reibt sich verwundert die Augen, dass mit Gerd Krumeich einer der angesehensten deutschen Weltkriegshistoriker ein wohlwollendes Vorwort zum Buch beisteuerte. Darin gibt er zu Protokoll, schon früher Zweifel daran gehabt zu haben, dass „die heimtückische Beschießung deutscher Soldaten durch belgische Freischärler so ganz und gar nur eine Phantasmagorie gewesen sein sollte“. Er habe sich dieser Frage jedoch nicht gestellt, da sie „unbequem war und drohte, einen in der internationalen scientific community zu isolieren“.
Von seinen Ängsten befreit, lobt er Keller nun über den grünen Klee.


Besser belegen, was Keller und Krumeich geschrieben haben, kann vielleicht @Sepiola, weil er das Werk Kellers wohl vorliegen hat.
 
das hat Tradition, vom Lieber Code, über die Deklaration von Brüssel 1874 zu Haag.

Progress on the issue stalled during the Conference; indeed, towards the end of the Conference, the Belgian delegate stated that he considered it necessary to have recorded in the written account of the Conference that no conclusion could be reached on the question of whether levée en masse could exist in occupied territory, and thus it must still be governed by the unwritten law of nations. Further modifications of Articles 45 and 46 met with resistance from the Dutch, Belgian, and Swiss delegates, and it seemed as if no agreement would be reached. Ultimately, following additional redrafting, the provision first outlined in Article 45 was moved, and become Article 10, which stated that:

the population of a territory which has not been occupied, who, on the approach of the enemy, spontaneously take up arms to resist the invading troops without having has the time to organise themselves in accordance with Article 9, shall be regarded as belligerents if they respect the laws and customs of war.

Other additional elements for a lawful levée were added, building on the Lieber requirements. Firstly, persons participating in a levée must do so “spontaneously” on the approach of the enemy. The requirement of spontaneity entrenched the idea that the levée must originate among the people, rather than on the instigation of the authorities in the territory under threat of invasion. This requirement thus distinguished the “new” conceptualisation of levée en masse from its French revolutionary predecessor. Furthermore, civilians raising a levée en masse must not have had time to organise themselves as a militia or volunteer corps. This requirement placed a time limitation on levées en masse, providing a brief window of opportunity for those who wished to “legitimately” defend their homeland. Again, this restriction further distanced modern levées en masse from being a mobilisation of the populace for war, and entrenched the notion of mass levies as temporary phenomena. This was a direct reflection of contemporary State concerns that to give too wide a definitional scope to levée en masse was to legitimise resistance fighters and rebellion.

Bereits hier schon die zeitliche Limitierung, gemäß Lieber Code.

By the time the Hague Peace Conference was convened in 1899, including levée en masse in regulations regarding armed conflict seemed a given. However, during the Conference, the diplomatic stalemate that was already a feature of the Brussels process also emerged over the issue of persons who resisted an occupying army. Argument was again divided over whether those who used force to resist an invading or occupying army should be treated as legitimate combatants, as the smaller European States desired, or criminals or francs-tireurs and subject to execution, as the larger European states preferred. The impasse was overcome when the Conference agreed to divide the question into two categories. Persons participating in a levée en masse were granted legitimacy as combatants in Article 2, which stated that combatant rights would be given to ‘the population of a territory which has not been occupied who, on the enemy’s approach, spontaneously take up arms to resist the invading troops without having time to organize themselves in accordance with Article 1’.Persons participating in resistance war in already-occupied territory were not explicitly denied combatant status, but neither were they automatically granted it – the Hague Conference seeming to take the position eventually adopted by the Brussels process, choosing to remain silent on the question of the legality (or otherwise) of an uprising in occupied territory.

However, the Hague Conference did not leave the contentious issue of resistance warfare in occupied territory completely unregulated. Though agreement could not be reached on the question of the status of persons who forcibly resist an occupying army, it was agreed that such persons would not fall outside the scope of international law entirely, but rather that their treatment should be guided by existing international law principles. Thus, in the preamble to the 1899 Convention, it was stated that

It has not … been possible to agree forthwith on provisions embracing all the circumstances which occur in practice … on the other hand, it could not be intended by the High Contracting Parties that the cases not provided for should, for want of a written provision, be left to the arbitrary judgment of the military commanders. Until a more complete code of the laws of war is issued, the High Contracting Parties think it right to declare that in cases not included in the Regulations adopted by them, populations and belligerents remain under the protection and empire of the principles of international law, as they result from the usages established between civilized nations, from the laws of humanity, and the requirements of the public conscience.

This preambular clause would come to be known as the Martens Clause, named for its drafter, the Russian delegate to the 1899 Conference, Fyodor von Martens. Martens was concerned that the stalemate over the question of civilian participation in mass levies and resistance warfare could derail the Conference, and result in the failure to adopt any conventions. His clause was an attempt, successful as it turned out, to avoid another Brussels-like failure to adopt a binding instrument.

Quelle:
Crawford, Tracing the Historical and Legal Development of the Levée en Masse in the Law of Armed Conflict, Journal of the history of International Law (2017) Seite 329–361
 
Wenn ich das richtig verstehe findet sich das noch in dem Zeitraum für den Artikel 2 gelten kann,
"Artikel 2.
Die Bevölkerung eines nicht besetzten Gebiets, die beim Herannahen des Feindes
aus eigenem Antriebe zu den Waffen greift, um die eindringenden Truppen zu
bekämpfen, ohne Zeit gehabt zu haben, sich nach Artikel 1 zu organisieren, wird als
kriegführend betrachtet, wenn sie die Waffen offen führt und die Gesetze und
Gebräuche des Krieges beobachtet."

Für die direkten Grenzgebiete mag das sicherlich gelten, darüber hinaus halte ich das für fraglich.
Bis die deutschen Truppen etwa in Leuven einrückten dauerte es nach Kriegsbeginn fast 3 Wochen und ich denke man wird darüber übereinkommen können, dass 3 Wochen durchaus hinreichend sind um sich als Gruppe zusammen zu finden, verantwortliche Anführer zu wählen und sich irgendeine Form von Abzeichen zurecht zu machen, die die Träger unmissverständlich als Kombattanten ausweisen.
 
Für die direkten Grenzgebiete mag das sicherlich gelten, darüber hinaus halte ich das für fraglich.
Bis die deutschen Truppen etwa in Leuven einrückten dauerte es nach Kriegsbeginn fast 3 Wochen und ich denke man wird darüber übereinkommen können, dass 3 Wochen durchaus hinreichend sind um sich als Gruppe zusammen zu finden, verantwortliche Anführer zu wählen und sich irgendeine Form von Abzeichen zurecht zu machen, die die Träger unmissverständlich als Kombattanten ausweisen.

darum geht es nicht, sondern um das territoriale Verständnis von Okkupation.
 
Siehe oben:
Though agreement could not be reached on the question of the status of persons who forcibly resist an occupying army, it was agreed that such persons would not fall outside the scope of international law entirely, but rather that their treatment should be guided by existing international law principles.

War Löwen (und mit welchem regionalen Verständnis?) nach ein paar Tagen Besatzung (9km entfernt wurde nach diversen Rückschlägen für deutsche Truppen gekämpft) „okkupiert“ oder nicht (danach würde sich entscheiden, ob ein ziviler Widerstand unter die HLKO mit Kombattantenstatus fallen würde oder nicht)?

Darüber kann man streiten. Und über die Kriterien.
 
War Löwen (und mit welchem regionalen Verständnis?) nach ein paar Tagen Besatzung (9km entfernt wurde nach diversen Rückschlägen für deutsche Truppen gekämpft) „okkupiert“ oder nicht (danach würde sich entscheiden, ob ein ziviler Widerstand unter die HLKO mit Kombattantenstatus fallen würde oder nicht)?

Ich denke im Fall von Städten, wird wenig gegen die Formel sprechen, dass man sie für okkupiert zu betrachten hat, wenn die regulären Truppen aus der Stadt gewichen sind und die zivilen Autoritäten die Auflösung eventueller irregulärer Verbände angeordnet, so wie die Bevölkerung aufgefordert haben, dem einrückenden Feind keinen Widerstand zu leisten und evntuell vorhandene Waffen abzuliefern, um Kampfhandlungen und Übergriffe zu vermeiden.
Ich würde mich persönlich zu der Lesart einlassen wollen eine Ortschaft unter diesen Umständen als okkupiert zu betrachten, weil die lokalen Autoritäten und die Bevölkerung durch entsprechendes Handeln den Status eines okkupierten Gebiets akzeptieren und die Besatzungsmacht als solche anerkennen.

Ich kann mir ehrlich gesagt schwerlich gute Einwände vorstellen, die gegen diese Lesart sprechen würden, wobei das natürlich bei weitem nicht das Spektrum der Möglichkeiten abdeckt.
 
„rundherum“:

1. Weil es generell schön zu den Massen-Psychosen passt,
2. für die man Trigger ausforschen kann,
3. weil der Trigger nichts mit Realitäten zu tun haben muss,
4. passt außerdem in die Zeit,
5. plus: OTD 1904

IMG_1395.jpeg


Wenn es denn „triggert“ im Fog of War und die fürchterlichen japanischen Torpedoboote auf den Meeresgrund geschickt werden:
Wie sieht denn übrigens der Stand der Forschung zur Psyche der „einfachen“ Soldaten an der deutschen Westfront im Vormarsch August 1914 aus? Soziologische, militärpsychologische Analysen? Aus dem Waggon auf die belgischen Landstraßen, vorwärts nach Paris…?

Edit:
Das Bild wurde übrigens so kommentiert: „The Sum of All Fears“
 
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