Also waren diese Fonds nicht doch Maximalwerte für bestimmte Ausgabenkategorien für bestimmte Zeiträume (etwa für ein Jahr)?
Es gab ja wohl auch einen Lohnfonds. Wie soll sich der denn in Wertbeständen am Ende der Rechnungslegungsperiode niedergeschlagen haben? Vielleicht im durch die Arbeitsleistung erhöhten Wert der betrieblich produzierten, aber noch nicht veräußert Güter?
Private Häuslebauer...
Anschaulich wird die Bezahlung der Bauleistung im Film „Der Baulöwe“ mit Rolf Herricht gezeigt.
Volkseigenes Baukombinat/-betrieb...
Da muss man schon aufpassen wenn man die Summe eines Lohnfonds zur Beurteilung der Effektivität und ähnlichen verwenden will.
In diesen Lohnfonds steckte so einiges was mit dem
eigentlichen Sinn und Zweck des Betriebes nichts bis wenig zu tun hatte.
Zum Beispiel:
· Leistungssportler des Staates.
· Gesellschaftliche Kräfte. Hauptamtliche Parteileute nur dann wenn es mehr waren wie die Kreisleitung/Stadtleitung/Bezirksleitung oder auch ZK der SED (Parteibeauftragter des ZK der SED) genehmigt hatte. Hauptamtl. z.B. ABI, Zeitungsredakteur incl. Mitarbeiter, DSF usw.
· Dsgl. für Gewerkschaftsleute.
· Dsgl. für FDJ-leute.
· Dann Mitarbeiter der Abteilung I. Dies waren Leute der Armee die sich mit der Technik beschäftigen die für militärische Zwecke von Bedeutung war (Typ, Zugänge, Abgänge, aktueller Zustand – Einsatzfähig ja /nein.
· Mitarbeiter des Staatsapparates die über den Normen des Lohnfons des betreffenden Staatsapparates waren. Vor allem Mitarbeiter von Fachbereichen wie. z.B. Bezirksbauamt usw.
· Mitunter hatte auch das Kombinat eine eigene Berufsschule, also Lehrer und sonstiges Personal. Die Zeugnisse die in dieser Schule erstellt worden waren staatlich anerkannte Zeugnisse.
· Dsgl. bei Ausbildung zum VE-Meister. Gegenstück zum Handwerksmeister.
· Und weiteres.
Also, es ist nicht einfach den Lohnfonds zur Beurteilung eines Betriebes heran zu ziehen.
Und wenn ich erst zur wertmäßigen Leistung eines Baubetriebes was schreibe (PdB usw.) kommt man damit nur klar (Gefahr der doppelten Leistungsverrechnung), wenn man damit praktisch zu tun hatte.
Beim wertmäßigen Grundfondsbestand (Betriebsmittel) muss man berücksichtigen das wir Anfang der 80iger eine sinnlose buchmäßige Aufwertung machten (BW, NW und auch Abschreibungssätze). Diese Aufwertung war auch Bilanzseitig wirksam.