Mich interessiert ja am meisten diese Frage der Definition. Ich fasse mal kurz zusammen, was im Thread bisher etabliert worden ist. Erstens wurde politisch oder ökonomisch rationaler Mord in verschiedenen Formen (Eroberung, Terrorismus, Berufskiller...) erstmal ausgeschlossen. Das finde ich sinnvoll.
Klaus brachte die strafrechtlich relevante Frage nach Motivation und Wirkung ins Spiel, und hier würde ich dann mal kurz einhaken.
Amokläufer, Berufskiller, politische Fanatiker, schlechte Autofahrer usw wäre eine Klassifizierung über die Motivation von Gewalttätern. Völkermord, Massenmord, Serienmord oder fahrlässige Massentötung wäre die Klassifizierung über ihre Wirkung.
Da würde ich bei den Beispielen widersprechen. Völkermord hat eine ganz klare Motivationskomponente darin, dass eine ethnische Auslöschung von der TäterIn
gewollt sein muss - dass er oder sie also bewusst und aktiv an einem Völkermord teilgenommen hat und nicht, wie eben viele Serienkiller in Kriegszeiten, einfach nur besonders prekäre und verwundbare Leute getötet haben weil sich das einfach so angeboten hat.
Zum Beispiel gilt während des 2. WK Marcel Petiot als solch ein Serienkiller, der ganze jüdische Sippen ermordet konnte, weil er so getan hat als wäre er ein Schleuser. Aber Petiots Motivation war eben nicht, Juden aus ethnischen "Säuberungsgründen" zu töten, sondern sein Motiv war Habgier. Daher gilt er nicht als Völkermörder sondern als Serienmörder.
Wichtig ist eigentlich nur, dass zwischen den Taten jeweils eine Abkühlphase liegen muss, also es zeitlich und örtlich trennbare "Einzel-"Taten gibt. Das Motiv ist dabei nicht entscheidend, es gibt noch andere Motive als nur den Lustmord.
Richtig, wie eben auch Habgier zum Beispiel. Gerade solche Grenzfälle wie der von Petiot zeigen, dass der Serienmörder nicht über seine Wirkung definiert werden kann - weil nämlich schon allein der "Mord" im Serienmord über bestimmte Motivationselemente mitdefiniert wird. Wie man weiß, die Leiche macht noch keinen Mord.
Ich denke, wir kommen hier tatsächlich mit den klassischen strafrechtlichen Kategorien gut weiter. Das klassische Mordmerkmal der Heimtücke muss erfüllt sein, sag ich mal.
- Der Serienmörder mordet mindestens dreimal an ganz unterschiedlichen Orten und immer mit zeitlichen Abständen. Diese Faktoren sind es, die jeden der Morde zu einem Einzelfall werden lassen. Der Serienmörder kann aber auch durchaus mehrere Opfer auf einmal umbringen. Er wählt seine Opfer gezielt nach seinen Vorstellungen und Trieben aus.
- Der Massenmörder tötet vier oder mehr Opfer am selben Ort und im Laufe ein und desselben Geschehens.
Die Definition ist insofern sinnvoll, als dass es das Element der "Serie" in der Bezeichnung ernstnimmt und in eine Definition einschließt. Aber ich finde, es erschöpft die Sache noch nicht ganz.
Mein Versuch einer Definition:
Erstens, ein Serienmörder muss ein Mörder sein. Sprich, er oder sie muss heimtückisch, mit Vorsatz, und (in Abgrenzung zu Völkermord etc) aus individuell begründeten Motiven handeln. Hier finde ich vor allem den letzteren Punkt wichtig - Serienkiller, wie wir sie verstehen, sind mit ihren Taten nicht sozial eingebunden und verfolgen kein Ziel, das einer Gemeinschaft unmittelbar nutzt (auch wenn sie einen sozialen Nutzen, wie etwa bei Engelsmacherinnen, manchmal als theoretischen Überbau heranziehen). Statt dessen morden sie nach dezidiert eigenen Parametern. Diese "spirituelle Isolation" der Taten ist es ja auch, die diese MörderInnen kulturell so faszinierend macht.
Zweitens, es muss - wie Friesengeist richtig sagt - auch eine Serie, also eine zeitliche Komponente der Taten geben. Es müssen mindestens zwei, je nach Rechtsauslegung auch mindestens drei Morde verübt worden sein.
Drittens, um beide Komponenten der Bezeichnung ("Serie" und "Mörder") zusammenzubringen, müssen die aufeinander folgenden Morde gemeinsame Nenner aufweisen - etwa in der Motivation, im Ablauf... es muss einen inneren Zusammenhang zwischen den Taten geben.
Das wäre so erstmal mein Vorschlag.