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Leser
Gast
Ich habe einmal gelesen, dass schon im Hochmittelalter Bürger und Ritter in das Unterhaus des Parlamentes von England gewählt werden konnten.
Nun weiß ich, dass es soetwas wie Parlamente als Ständevertretung und Beratungsorgan von Königen schon länger gegeben hat. In England war es mit der Magna Carta Liberia rechtlich festgelegt, dass die Könige zur Erhebung von Steuern (und den Führen von Kriegen mit dem Heer) das Parlament einberufen musste - so weit, so gut. Wie war es aber z. B. mit dem Reichstag im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation)? Auch dieser hatte Gesetzgebungskompetenz, insofern der Kaiser Gesetze aus dem Reichstag durch seine Unterschrift in Kraft treten lassen konnte. Gab es dort auch eine Vertretung des 3. Standes? Wenn ja, wie wurde eigentlich ermittelt, wer das Recht hatte, dort vertreten zu sein?
In Frankreich hat König Ludwig der XVI. bekanntlich auch eine Ständeversammlung einberufen lassen, um eine neue Steuergesetzgebung auf den Weg zu bringen (der Plan ging, wie wir alle wissen, nicht auf, da sich stattdessen eine Nationalversammlung aus hauptsächlich den Vertretern des 3. Standes bildete, was den Startschuss zur Französischen Revolution legte...). Hier frage ich mich: Wie passt dieses Eingeständnis, wohl vor allen Dingen an die Fürsten und geistlichen Würdenträger, zu den Souveränitätsanspruch eines absoluten Königs, wie ihn Ludwig der XIV. noch selbstbewusst artikulierte?
War Ludwig XVI. wirklich ein schwacher König (was meines Wissens heute historisch schon wieder "relativiert" wird), oder war der Absolutismus als Herrschaftsform zu seiner Zeit bereits im Niedergang begriffen?
Auch hier frage ich mich, neben der Frage nach den Kompetenzen dieser Standesversammlung, auf welche Weise die Vertreter, besonders des 3. Standes, bestimmt wurden. Gab es eine Art "Wahlrecht" oder auf welche informelle Regelung hat man sich damals geeinigt?
Ähnliches frage ich mich auch für die Holländischen (oder war es schon "Niederländische"?) Generalstaaten: Wie wurden die Vertreter bestimmt? Und: Gibt es eine Art Abriss über die Geschichte des Wahlrechts in England selbst (um zum Ausgangspunkt zurück zu kehren)?
mit freundlichen Grüßen und im Voraus dankend,
euer Leser.
P.S.: Ich hoffe es stört nicht, dass ich so relativ viele Threads in kürzester Zeit eröffene, aber ich habe so viele historischen Fragen und stelle sie deshalb hier herein.
Nun weiß ich, dass es soetwas wie Parlamente als Ständevertretung und Beratungsorgan von Königen schon länger gegeben hat. In England war es mit der Magna Carta Liberia rechtlich festgelegt, dass die Könige zur Erhebung von Steuern (und den Führen von Kriegen mit dem Heer) das Parlament einberufen musste - so weit, so gut. Wie war es aber z. B. mit dem Reichstag im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation)? Auch dieser hatte Gesetzgebungskompetenz, insofern der Kaiser Gesetze aus dem Reichstag durch seine Unterschrift in Kraft treten lassen konnte. Gab es dort auch eine Vertretung des 3. Standes? Wenn ja, wie wurde eigentlich ermittelt, wer das Recht hatte, dort vertreten zu sein?
In Frankreich hat König Ludwig der XVI. bekanntlich auch eine Ständeversammlung einberufen lassen, um eine neue Steuergesetzgebung auf den Weg zu bringen (der Plan ging, wie wir alle wissen, nicht auf, da sich stattdessen eine Nationalversammlung aus hauptsächlich den Vertretern des 3. Standes bildete, was den Startschuss zur Französischen Revolution legte...). Hier frage ich mich: Wie passt dieses Eingeständnis, wohl vor allen Dingen an die Fürsten und geistlichen Würdenträger, zu den Souveränitätsanspruch eines absoluten Königs, wie ihn Ludwig der XIV. noch selbstbewusst artikulierte?
War Ludwig XVI. wirklich ein schwacher König (was meines Wissens heute historisch schon wieder "relativiert" wird), oder war der Absolutismus als Herrschaftsform zu seiner Zeit bereits im Niedergang begriffen?
Auch hier frage ich mich, neben der Frage nach den Kompetenzen dieser Standesversammlung, auf welche Weise die Vertreter, besonders des 3. Standes, bestimmt wurden. Gab es eine Art "Wahlrecht" oder auf welche informelle Regelung hat man sich damals geeinigt?
Ähnliches frage ich mich auch für die Holländischen (oder war es schon "Niederländische"?) Generalstaaten: Wie wurden die Vertreter bestimmt? Und: Gibt es eine Art Abriss über die Geschichte des Wahlrechts in England selbst (um zum Ausgangspunkt zurück zu kehren)?
mit freundlichen Grüßen und im Voraus dankend,
euer Leser.
P.S.: Ich hoffe es stört nicht, dass ich so relativ viele Threads in kürzester Zeit eröffene, aber ich habe so viele historischen Fragen und stelle sie deshalb hier herein.