Verfassungsvergleich BRD & DDR

Ich habe meinen Vortrag nun doch geändert. Ich fange erst an als Einleitung um in das Thema zu kommen die Gründung der DDR bzw. der BRD zu erklären, dann erwähne ich die Merkmale der jeweiligen Verfassung und möchte noch dazu die Darstellung zeigen so wie hier: http://www.schule-bw.de/unterricht/faecher/geschichte/materialien_und_medien/gg/gg.jpg
Und dann mache ich eine tabelle und vergleiche die ddr verfassung von 49 und das grundgesetz direkt miteinander. Eben wie hier dargestellt: av_besatzungszeit

Was haltet ihr von dieser Idee ? Freue mich über Kritik !!
Ich werde auch erwähnen, dass die BRD nicht wirklich eine Verfassung hat sondern eben das Grundgesetz, da ja viele darauf Wert legen !
 
Danke für den Link ursi, ich werde mich zu dem thema noch mehr befassen wenn ich überlege was ich während der präsentation sagen werde, ich mache diese nämlich gerade.
und jetzt stellt sich mir die frage ob es auch gemeinsamkeiten in der verfassung der ddr von 1949 und dem grundgesetz gibt ? Weiß da jemand was dazu ?
Sie wurden beide im gleichen jahr verabschiedet, stimmts ?

http://www.teachsam.de/pdf/gdeu_verf_ueberblick.pdf
Auf dieser Seite steht im Wahlrecht dass es in der BRD frei, unmittelbar usw. ist und in der DDR keine demokratischen Wahlgrundsätze gab. Stimmt das? Wenn ja in wie fern ?
Es war ja schon allgemein usw. oder irre ich mich da ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du das Wahlrecht vergleichen willst, frage ich mich, inwieweit du dazu etwas in den beiden Verfassungen findest (Dass das Grundgesetz keine Verfassung sei, ist Mumpitz bis Augenwischerei). Ich denke viel mehr als ein grundsätzliches Bekenntnis zu allgemeinen und freien Wahlen wirst du nicht finden, vermutlich in beiden Verfassungen - schau aber selbst nach, sicher weiß ich das nicht.
Ich meine im GG z.B. ist geregelt, wie der Bundespräsident und der Bundeskanzler gewählt werden und wie die Bundesminister ins Amt gelangen. Wie der Bundestag gewählt wird steht dagegen in einem einfachen Gesetz. Da dieser sowohl den Bundeskanzler wählt als auch die Hälfte der den Bundespräsidenten wählenden Mitglieder der Bundesversammlung, und ohne sein Zutun kein Bundesgesetz zustandekommt ist das aber mindestens so wichtig.

Obwohl ich die DDR-Verfassungen nicht gelesen habe (sollte ich gelegentlich mal tun), kann ich dir folgende Überlegungen empfehlen:

1. Eine Verfassung ist von entscheidender Bedeutung für die Machtverhältnisse innerhalb des Staatsapparates.
-Welche Machtbefugnisse haben die einzelnen Organe?
-Wer setzt sich bei Uneinigkeiten durch?
-Können die Inhaber von Schlüsselfunktionen entmachtet werden, wenn sie zu vielen anderen Funktionsträgern unerträglich werden?

Nach dem GG ist es so, dass der Kanzler vom Bundestag gewählt wird. Er braucht also in diesem Moment die Mehrheit der Abgeordneten. Der Kanzler schlägt dem Bundespräsidenten die Minister vor, der sie dann in aller Regel ernennt (Es ist strittig, ob er das verweigern darf). Dementsprechend entläßt der BP einen Minister wenn der Kanzler dies begehrt. Der Bundestag wird also nicht gefragt, wer Minister wird. Wenn es dem Bundestag zu bunt wird, mag er den Kanzler absetzen, indem er einen neuen Kanzler wählt. Also entweder er akzeptiert den Kanzler mit dessen Entscheidungen über die Besetzung seines Kabinetts im Ganzen oder eben nicht. In manchen deutschen Ländern (z.B. Hamburg) muss jeder einzelne Minister (dort Senator genannt, ist aber dasselbe) vom Parlament bestätigt werden. Das verändert das Machtgefüge, der Erste Bürgermeister in Hamburg ist im Verhältnis zu seinem Parlament (Bürgerschaft) deutlich schwächer als der Bundeskanzler im Verhältnis zum Bundestag.
Der Bundestag darf in bestimmten Bereichen allein Gesetze verabschieden, in vielen Bereichen aber braucht er die Zustimmung des Bundesrates, einer Versammlung aus Vertretern der Bundesländer. Ich meine die DDR war sehr zentralistisch. Die Gesetze wurden also von der Volkskammer verabschiedet. Ich nehme an, die Bezirke wurden nicht gefragt. Das an sich hat aber noch nichts mit Totalitarismus zu tun. Ähnlich zentralistische Systeme gibt es in vielen Ländern, z.B. Frankreich.

Eine andere wichtige Frage ist das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. In der BRD hat theoretisch jeder Bürger das Recht nach Ausschöpfung des Rechtsweges das Bundesverfassungsgericht anzurufen, damit es überprüft, ob eine die Rechte dieser Person betreffende Entscheidung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ich sage theoretisch, weil meines Wissens 98% gleich zurückgewiesen werden, ohne die Sache zu verhandeln. Praktisch gesehen ist es also schon ein Grand mit 4 Buben und 3 Assen, wenn deine Klage überhaupt zugelassen wird. Es mag allerdings auch sein, dass viele der nicht zugelassenen Klagen ziemlich spinnert sind.

Das Grundgesetz räumt jedem Bürger und darüber hinaus in enger werdenden Grenzen jedem Menschen überhaupt gewisse Grundrechte ein (Art. 1 - 20). Diese Rechte sind grundsätzlich einklagbar (Siehe vor, ca. 2% der Klagen werden zugelassen, also tatsächlich verhandelt, was noch nicht heißt, dass ihnen stattgegeben würde.). Was regelte dazu die DDR-Verfassung?

Im Grundgesetz ist eine strikte Gewaltenteilung vorgesehen, um Diktaturen und Putschversuchen vorzubeugen, z.B.
- strikte Trennung von Polizei und Militär
- Unabhängigkeit der Gerichte
- Trennung zwischen Legislative, Judislative, Exekutive

Wie war das nach der DDR-Verfassung?
 
Und dann mache ich eine tabelle und vergleiche die ddr verfassung von 49 und das grundgesetz direkt miteinander. Eben wie hier dargestellt: av_besatzungszeit

Die Tabelle bedarf der Überarbeitung:

- GG
--[SIZE=-1]Mehrheitswahlrecht ? nein
-- [/SIZE][SIZE=-1]Schutz des Privateigentums, ja; Wirtschaftsfreiheit (-> Art. 2)[/SIZE] ?: nein
-- Vorgabe einer konkreten Wirtschaftsordung steht nicht im GG

- DDR-Verfassung 1949
-- Aus Art. 1 läßt sich eine gesamtdeutsche Gültigkeit ableiten
-- Grundrechte? Es fehlt das Recht auf Religionsfreiheit
 
[Keine Religionsfreiheit!]
Wie bitte? 1949: Artikel 41-48. 1968: Artikel 39.
1968: darüber hinaus auch in Art. 20 Abs. 1 S. 2: "Gewissens- und Glaubensfreiheit sind gewährleistet."

Die verschiedenen "Stufen" der Gewährleistung - Glauben haben, bekennen, ausüben - sind das eine, die gesellschaftliche Wirklichkeit ist das andere. Aber das ist keine Besonderheit der DDR. Auch bei der BRD muss man immer genau hinschauen. Beispiel:
Im Grundgesetz ist eine strikte Gewaltenteilung vorgesehen, ... z.B. ... Trennung zwischen Legislative, Judislative, Exekutive
Das "strikte" ist so nicht richtig; viele Staatsrechtler sprechen eher von Gewaltenverschränkung, "checks and balances" usw. Dazu nur zwei Aspekte:

  • Legislative und Exekutive laufen an der Spitze zusammen, auch dadurch dokumentiert, dass Minister häufig gleichzeitig Abgeordnete sind (sog. "Ministerhypothek").
  • Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden von der Legislative bestimmt in einem Prozess des "Geben und Nehmens" zwischen Regierungspartei(en) und Oppositionspartei(en).
Gerade was die Richter betrifft, so zeigt sich die "Gewaltentrennung" erst in der Praxis, nämlich in dem Maße, wie die Richter sich von denen "emanzipieren", die sie in ihr Amt gebracht haben; das ist bis heute einigermaßen "gutgegangen".
 
Nein, so ganz korinthenkackerisch ist das GG nicht mehr gültig.
Es müsste nach GG von 49 eine Verfassungsgebende Versammlung gewählt werden, die weiteres entscheidet.
Das GG ersetzt nur eine Verfassung, steht an Stelle von ...
Und wenn alle Politiker behaupten es wäre die Verfassung, es ist es nicht, denn die Organe der Bundsrepuplik Deutschland sind nie vom Souverän mit der Erstellung einer Verfassung beauftragt.Und der hat auch nie dem GG zugestimmt. Seine politischen Vertreter sind nur übereingekommen, nach ihm zu arbeiten, einen verfassungsgebenden Auftrag hatten sie nie.

Das GG ist nur das gleiche wie eine Verfassung, nicht das selbe. Groß Britannien hat meines Wissens allerdings auch keine geschriebene Verfassung und lebt damit schon ~1000 Jahre ganz gut.

Wenn man will, kann man behaupten, die Verfassung der BRD bestehe aus dem ungeschriebenen Konsens:
Die Mehrheit der Bürger der Bundesrepublik bestätigt durch Teilnahmen an Wahlen zu Parlamenten und andere politische Aktivitäten, das sie an einem demokratischen Zusammenleben interessiert ist, näheres regelt das GG und andere Gesetze. Das GG hat Verfassungsrang.

Wird dann interessant , wenn mal die Wahlbeteiligung unter 33 % sinken sollte.
 
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Sorry Wilfried, aber das ist schlicht falsch. Auch der semantische Unterschied zwischen das selbe und das gleiche ist hier nicht schlagkräftig. Ganz abgesehen davon, dass das Grundgesetz von sich selbst mehrfach - und zwar in seiner ursprünglichen Fassung schon - als Verfassung spricht (in der Präambel und in mehreren Artikeln), erfüllt es die Funktion einer Verfassung - und damit ist es eine Verfassung - Punkt!
 
nö ist es nach Meinung einiger Verfassungsjuristen nicht
ja, ist es auch nach Meinung etlicher Verfassungsjuristen
nein, es ist nur gleichwertig , ist es nach Meinung des Restes der obengenannten.
Einig werden die sich nie, warum sollten wir uns streiten?
Wir sind hier im Geschichtsforum, und ob das GG nun als oder wie eine Verfassung unser Zusammenleben regelt, ist wirklich akademisch, es regelt.

Sinnigerweise ist es übrigens in einigen Ländern, ich glaube ? Sachsen, Niedersachsen und noch ein paar tatsächlich Verfassung, da hier ein Auftrag durch den Wähler erteilt wurde und diese Parlamente die Länderverfassungen eben beschlossen haben.
 
Aus der Präambel des GG vom 23.05.1949:
"Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichwertiges Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden."
Beim GG handelt es sich also um eine Verfassung, die von (west-)deutschen Ländern für eine Übergangszeit beschlossen wurde, im Gegensatz zu der in Art. 146 GG genannten Verfassung,
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wird, bisher aber nicht beschlossen wurde und für die Vollendung der Einheit Deutschlands auch nicht beschlossen werden musste, weil der andere Teil Deutschlands entsprechend Art. 23 GG a.F.
"Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern,
Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein,
Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen
Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."
dem westdeutschen Grundgesetz (freiwillig) beitrat.
 
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Sinnigerweise ist es übrigens in einigen Ländern, ich glaube ? Sachsen, Niedersachsen und noch ein paar tatsächlich Verfassung, da hier ein Auftrag durch den Wähler erteilt wurde und diese Parlamente die Länderverfassungen eben beschlossen haben.

Alle Lænder haben eine Verfassung - die durch die Parlamente oder verfassungsgebende Versammlungen abgesegnet wurden.
Alle Lænderparlamente haben uebrigens auch dem Grundgesetz zugestimmt. (Ja, Bayern mit 'nem kleinen Umweg)

Die Passagen in Wiki bezuegl. GG = Verfassung sind ganz gut formuliert; ich sehe keinen Grund, das heutige GG noch als Provisorium oder gar als nicht gueltig anzusehen - es ist unsere Verfassung.

Gruss, muheijo
 
Also, die "Eltern" des GG haben eben kraft der "Verfassungsgebenden Gewalt " "nur" ein GG beschlossen, sozusagen als "Verfassungsersatz"
Die Länder haben sich Verfassungen gegeben durch Beschluß der Länderparlamente, nicht alle waren dazu "beauftragt", somit sind einige dieser "Verfassungen" auch "nur" Gesetze.
Gültig bleiben sie trotzdem, auch wenn sie eine Verfassung "nur " "ersetzen"

Interessant wird das ganze, rein Theoretisch, wenn ein Bundespräsident oder die Bundesversammlung in einer Überschreitung der jetzigen Kompetenz zu einer Wahl zu einer Verfassunggebenden Versammlung aufruft, 2/3 der Wähler sich an der Wahl beteiligen, die Zahl der gültigen Stimmen mehr als 50% beträgt und das Bundesverfassungsgericht die Wahl anerkennt. Was die dann beschlössen, wäre die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, die plötzlich auch gegen die Verfassung eines Bundeslands stehen könnte. Eine spannende juristische Frage ...

Einigkeit herrscht allerdings darüber, das Grundgesetz gilt, ob als Verfassung oder Gesetzesgrundlage aller nachgeordneten Gesetze mit Verfassungsrang. Die vorherigen Verfassungen der Länder und des deutschen Reichs sind durch die Länderverfassungen ausser Kraft gesetzt, und das ist entscheidend
 
Worüber streitet ihr eigentlich? Juristisch ist der Fall klar. Die DDR ist der Bundesrepublik beigetreten, damit gilt das Grundgesetz nach wie vor. Das man theoretisch hätte einen anderen Weg wählen können, der eine neue Verfassung zwingend notwendig gemacht hätte, steht auf einem Blatt.
 
Worüber streitet ihr eigentlich? Juristisch ist der Fall klar. Die DDR ist der Bundesrepublik beigetreten, damit gilt das Grundgesetz nach wie vor. Das man theoretisch hätte einen anderen Weg wählen können, der eine neue Verfassung zwingend notwendig gemacht hätte, steht auf einem Blatt.

Das man das auf die Gegenwart bezieht ist m.M.n. auch sinnlos, denn laut Einigungsvertrag ist es eben nun unsere "Verfassung".

Jedoch auf den Eröffnungsbeitrag bezogen, so gibt es dann eben doch diesen Unterschied, welcher ja vom Parlamentarischen Rat auch explizit erwähnt wurde. Ergo ist die Unterscheidung auf die damalige Zeit bezogen doch wichtig!
 
Worüber streitet ihr eigentlich?

Es gibt auch nichts zum Streiten, die Diskussion funktioniert ähnlich wie bei gutgebauten Verschwörungstheorien.

Man bastelt sich zunächst ein Sollobjekt, das hier in der Schriftlichkeit und in einer Methodik des Entstehens einer "Verfassung" gefunden wird. Diese Prämisse erhebt man - um beim Thema zu bleiben - in den Grundrechterrang. Die Prämisse wird nicht hinterfragt: wo nicht Verfassung draufsteht, ist auch nicht Verfassung drin. Wichtig ist dabei, dass die Diskussion eine gesunde Basis laienhafter Betrachtung nicht überschreitet. Hilfsweis zulässig: "Verfassungsjuristen haben auch gesagt", wenn der Tag lang ist.

Sodann erfolgt der Vergleich des Soll- und Istobjektes und, ... aha: es wird eine Abweichung konstatiert. Was zu beweisen war.:D

Wie wusste schon das Staatslexikon:
Es gibt keinen Staat ohne Verfassung, da es keine Staatlichkeit ohne Grundordnung gibt, selbst wenn diese Grundordnung nicht schriftlich nur in der Überzeugung des Staatsvolkes (oder diese anwendend die höchstrichterliche Rechtsprechung) besteht. Die Grundordnung ist die Summe der konstituierenden Regelungen, was sich am Inhalt erkennen läßt.

Der Staat BRD (vor Einigung) war - verfassungsgerichtlich festgestellt - identisch mit dem Deutschen Reich, dessen Verfassung abgelöst - verdrängt - wurde durch das Grundgesetz. Es gibt keine Nachfolgeproblematik, sondern Identität.

"Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“."
2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1
 
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Jedoch auf den Eröffnungsbeitrag bezogen, so gibt es dann eben doch diesen Unterschied, welcher ja vom Parlamentarischen Rat auch explizit erwähnt wurde. Ergo ist die Unterscheidung auf die damalige Zeit bezogen doch wichtig!

Das ist weder ein Widerspruch, noch ist der Schluss logisch.

Ausgangslage war eine territoriale Teilidentität der BRD mit dem Deutschen Reich, mithin ein "offenes Problem". Die staatsrechtliche Beschränkung der Verfassung auf den damals aktuellen Hoheitsbereich ist Ausgangspunkt des Provisorium-Gedankens.
 
Das ist weder ein Widerspruch, noch ist der Schluss logisch.

Ausgangslage war eine territoriale Teilidentität der BRD mit dem Deutschen Reich, mithin ein "offenes Problem". Die staatsrechtliche Beschränkung der Verfassung auf den damals aktuellen Hoheitsbereich ist Ausgangspunkt des Provisorium-Gedankens.

Sorry, dass ich nicht Deiner logik entspreche, ich hab ja auch nur ein fakt genannt. Deine Ausführung betrifft doch auch nur das Problem BRD = Deutschland, aber nicht den Ausgangspunkt.

OFFTOPIC: Das entspricht aber auch meiner subjektiven Einschätzung deiner Aktivitäten der letzten Wochen und Monate...
Du hast recht und ich meine Ruhe :fs:
 
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