jschmidt
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Ich möchte hier einen Fall behandeln, bei dem laut Lemkin Völkermord-Techniken [siehe
http://www.geschichtsforum.de/f76/m...eiterer-diskussionsversuch-34441/#post770210] angewendet wurden. Es geht um meine Nachbarn in Luxemburg.
Diesen Vorwurf belegt Lemkin wie folgt:
[a] „Über 14 Jahre alten Kindern wurde per Gesetz gestattet, ihre religiöse Zuordnung [zu einer Konfession] aufzugeben, denn die Besatzungsmacht war darauf aus, diese Kinder ausschließlich für pro-Nazi-Jugend-Organisationen zu verpflichten.
Darüber hinaus wurde, um solche Kinder vor öffentlicher Kritik zu schützen, zur gleichen Zeit ein anderes Gesetz herausgegeben, welches Strafen von bis zu 15.000 Reichsmark vorsah für jede Publikation von Namen oder irgendwelchen anderen allgemeinen Bekanntmachungen bezüglich Austrittserklärungen aus religiösen Vereinigungen.
[c] Desgleichen haben in Polen die deutschen Besatzungsbehörden angestrebt, durch die systematische Plünderung und Zerstörung von Kircheneigentum und Verfolgung der Kleriker die religiöse Führerschaft der polnischen Nation zu zerstören.“
Zu den Sätzen a und b druckt der Autor zwei Verordnungen vom 9.11.1940 ab. – Soweit der Sachverhalt.
[1] Ich übersetze den mir vorliegenden amerikanischen Originaltext (S. 89), um ein mögliches Diskussionshindernis abzubauen. Übersetzungsmängel bitte ich in der gebotenen Intensität zu rügen bzw. auszubessern.
http://www.geschichtsforum.de/f76/m...eiterer-diskussionsversuch-34441/#post770210] angewendet wurden. Es geht um meine Nachbarn in Luxemburg.
In diesem Zusammenhang listet Lemkin auch religiöse Orientierung auf, auf die ein Genozid abzielen kann und zu einer beschleunigten Desintegration der betroffenen Gruppe führt.
Zitat: [1] „In Luxemburg, wo die Bevölkerung vor allem aus Katholiken besteht und Religion eine wichtige Rolle im nationalen Leben spielt, vor allem auf dem Gebiet der Erziehung, hat die Besatzungsmacht versucht, diese nationalen und religiösen Einflüsse zu unterbrechen.“
Diesen Vorwurf belegt Lemkin wie folgt:
[a] „Über 14 Jahre alten Kindern wurde per Gesetz gestattet, ihre religiöse Zuordnung [zu einer Konfession] aufzugeben, denn die Besatzungsmacht war darauf aus, diese Kinder ausschließlich für pro-Nazi-Jugend-Organisationen zu verpflichten.
Darüber hinaus wurde, um solche Kinder vor öffentlicher Kritik zu schützen, zur gleichen Zeit ein anderes Gesetz herausgegeben, welches Strafen von bis zu 15.000 Reichsmark vorsah für jede Publikation von Namen oder irgendwelchen anderen allgemeinen Bekanntmachungen bezüglich Austrittserklärungen aus religiösen Vereinigungen.
[c] Desgleichen haben in Polen die deutschen Besatzungsbehörden angestrebt, durch die systematische Plünderung und Zerstörung von Kircheneigentum und Verfolgung der Kleriker die religiöse Führerschaft der polnischen Nation zu zerstören.“
Zu den Sätzen a und b druckt der Autor zwei Verordnungen vom 9.11.1940 ab. – Soweit der Sachverhalt.
[1] Ich übersetze den mir vorliegenden amerikanischen Originaltext (S. 89), um ein mögliches Diskussionshindernis abzubauen. Übersetzungsmängel bitte ich in der gebotenen Intensität zu rügen bzw. auszubessern.
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