W
wippsteert
Gast
Für meine historische Arbeit wäre ich erneut um Hinweise/ Diskussionsbeiträge dankbar!
Meine Frage diesmal: Waren Nazi- Offizielle, z. B. auch Staatsanwälte, empfänglich für Bestechung, um einzelnen Juden eine bevorzugte Behandlung zukommen zu lassen?
Mein konkretes Beispiel ist ein Mitglied jener jüdischen Familie, die ich untersuchen möchte. Im Jahr 1937 wird dieser Mann wegen Devisenvergehen verhaftet und zu einer enormen Geld- sowie einer Haftstrafe verurteilt.
Wie auch Repo schreibt, war es ja durchaus nicht unüblich, für Devisenvergehen noch härter bestraft zu werden, selbst als "Arier". Weiter wird dieser Jude zunächst in U- Haft verbracht, später dann ins Zuchthaus. In der Gefängnisakte gibt es Vermerke über "seelsorgerische Betreuung durch einen Rabbiner", Fachliteratur, die sich der Insasse schicken ließ etc. Er bekam in regelmäßigen Abständen neue Kleidung zugesprochen und erhielt Besuch von seiner Familie, also eine für einen rechtskräftig Verurteilten durchaus ordentliche Behandlung.
1940 wurde der Verurteilte nach Zahlung von knapp 6000 RM (leider weiß ich nicht, durch wen) vorzeitig aus der Haft entlassen (obgleich immer noch 20 000 RM Strafe ausstanden) und erhielt die Möglichkeit, in die USA auszuwandern.
Alles in allem drängt sich mir die Vermutung auf, dass es hier eine bevorzugte Behandlung gegeben haben muss, oder? Oder haben sich deutsche Gefängnisse tatsächlich noch "ordnungsgemäß" mit jüdischen Häftlingen auseinandergesetzt, als "draußen" die Parole längst Schikane, Vertreibung und schließlich Mord lautete?
Und zu meiner eigentlichen Frage: Ich dachte immer, das Dritte Reich sei zu perfekt bürokratisiert gewesen, um Einzelnen zu gestatten, sich für Gefälligkeiten bezahlen zu lassen. War es nicht zudem schwierig, sich offen für einen Juden einzusetzen, weil man sich dadurch selbst gefährdete? Ob die Absichten nun Mitleid oder Gier waren...
Vielen Dank für eure Antworten!
Meine Frage diesmal: Waren Nazi- Offizielle, z. B. auch Staatsanwälte, empfänglich für Bestechung, um einzelnen Juden eine bevorzugte Behandlung zukommen zu lassen?
Mein konkretes Beispiel ist ein Mitglied jener jüdischen Familie, die ich untersuchen möchte. Im Jahr 1937 wird dieser Mann wegen Devisenvergehen verhaftet und zu einer enormen Geld- sowie einer Haftstrafe verurteilt.
Wie auch Repo schreibt, war es ja durchaus nicht unüblich, für Devisenvergehen noch härter bestraft zu werden, selbst als "Arier". Weiter wird dieser Jude zunächst in U- Haft verbracht, später dann ins Zuchthaus. In der Gefängnisakte gibt es Vermerke über "seelsorgerische Betreuung durch einen Rabbiner", Fachliteratur, die sich der Insasse schicken ließ etc. Er bekam in regelmäßigen Abständen neue Kleidung zugesprochen und erhielt Besuch von seiner Familie, also eine für einen rechtskräftig Verurteilten durchaus ordentliche Behandlung.
1940 wurde der Verurteilte nach Zahlung von knapp 6000 RM (leider weiß ich nicht, durch wen) vorzeitig aus der Haft entlassen (obgleich immer noch 20 000 RM Strafe ausstanden) und erhielt die Möglichkeit, in die USA auszuwandern.
Alles in allem drängt sich mir die Vermutung auf, dass es hier eine bevorzugte Behandlung gegeben haben muss, oder? Oder haben sich deutsche Gefängnisse tatsächlich noch "ordnungsgemäß" mit jüdischen Häftlingen auseinandergesetzt, als "draußen" die Parole längst Schikane, Vertreibung und schließlich Mord lautete?
Und zu meiner eigentlichen Frage: Ich dachte immer, das Dritte Reich sei zu perfekt bürokratisiert gewesen, um Einzelnen zu gestatten, sich für Gefälligkeiten bezahlen zu lassen. War es nicht zudem schwierig, sich offen für einen Juden einzusetzen, weil man sich dadurch selbst gefährdete? Ob die Absichten nun Mitleid oder Gier waren...
Vielen Dank für eure Antworten!