Soweit ich das im Moment in Erinnerung habe, war es schon für die Leute um von Stauffenberg schwer, eine Situation zu schaffen, wo man nahe genug an Hitler für ein Attentat heran kommen würde. Selbst der Berghof war weitläufig abgeriegelt, Wolfschanze sowieso.
Vielleicht ist dieser Ausspruch eine Art Satz in der aktuellen Verzweiflung. ("den Idiot bring ich um" - ist schnell mal in Wut oder Verzweiflung gesagt)

Gesagt haben soll sie: "... wenn ich Gelegenheit hätte, Hitler zu erschießen, so müßte ich es tun" - sicher rechnete sie nicht ernsthaft damit, dass solch eine Gelegenheit kommen würde.
 
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Mal abgesehen von der praktischen Schwierigkeit der Umsetzung: In einem vertraulichen Gespräch unter jungen Leuten gesagt ist etwas schnell (immer vorausgesetzt, dass Frau Hirzel sich nach dreieinhalb Jahren noch korrekt erinnerte und wahrheitsgemäß berichtete), aber von einer Äußerung in einem Gespräch bis zu einem konkreten Tatentschluss und dem Willen, die Tat mit allen Konsequenzen wirklich durchzuziehen, ist es allemal noch ein großer Schritt.
 
1943 noch so einfach an Hitler heran zu kommen dürfte sehr schwer gewesen sein. Dennoch halte ich es für wahrscheinlich, dass die kolportierte Aussage getätigt wurde und Sophie Scholl es nicht "leichtfertig" sagte. Sie war im Widerstand, weil sie gegen ein verbrecherisches Regime eintrat, etwas dagegen tun wollte, aus voller Überzeugung. Ihr Leben setzte sie auch mit dem, was sie tat, aufs Spiel - und das - wie ich glaube - bei vollem Bewusstsein der Konsequenzen.
Was für schlimmere Konsequenzen hätte denn ein Attentat auf Hitler noch haben können?
Ich denke, ihr war auch klar, dass sie kaum Gelegenheit haben würde, diese Aussage in die Tat umzusetzen.
"ich müsste ihn erschießen" zeigt mMn, dass sie es als ihre "Pflicht" angesehen hat, falls sich Gelegenheit bot, Hitler zu erschießen. Es zeigt evtl. noch nicht, dass sie dazu auch bereit gewesen wäre oder den Willen dazu gehabt hätte. Es zeigt aber, wie weit sie sich verpflichtet fühlte, im Widerstand zu gehen, wie weit der Widerstand an sich gehen sollte. Es gibt genug Beispiele dafür, dass Menschen wissen/fühlen/glauben, etwas tun zu müssen, es aber nicht tun, weil ihnen dann doch der Wille, der Mut usw. fehlt.
Angesichts der Tatsache, dass sie schon ihr Leben mit den Flugblättern riskierte, sehe ich auch durchaus die Möglichkeit, dass sie den Willen und den Mut gehabt hätte, diese Tat auszuführen - weil es aus ihrer Sicht nötig gewesen wäre.
 
Gesagt haben soll sie: "... wenn ich Gelegenheit hätte, Hitler zu erschießen, so müßte ich es tun"

Daraus spricht auch nicht der Wunsch, einen anderen Menschen zu töten, sondern eher eine Pflicht. Es ist also kein emotionaler Ausruf, sondern es schwingt die ethische Frage, ob es, selbst bei Hitler, richtig wäre jemand anders zu töten, mit.
 
Angesichts der Tatsache, dass sie schon ihr Leben mit den Flugblättern riskierte, sehe ich auch durchaus die Möglichkeit, dass sie den Willen und den Mut gehabt hätte, diese Tat auszuführen - weil es aus ihrer Sicht nötig gewesen wäre.
Das will ich auch gar nicht ausschließen, allerdings musste ihr wohl klar sein, dass sie bei oder nach einem Schussattentat höchstwahrscheinlich selbst umkommen würde. Vom Verteilen von Flugblättern - was ich in keinster Weise banalisieren möchte, ebensowenig das dabei eingegangene Risiko, aber dabei bestand immerhin eine realistische Chance, unentdeckt zu bleiben und zu überleben - bis zu einer bewussten Selbstopferung ist es schon noch einmal ein großer Schritt.

Im Übrigen ist das Erschießen eines Menschen (vor allem, wenn man noch nie jemanden getötet hat) allemal leichter gesagt als getan.
 
Vielleicht ist dieser Ausspruch eine Art Satz in der aktuellen Verzweiflung. ("den Idiot bring ich um" - ist schnell mal in Wut oder Verzweiflung gesagt)

So ist es m. E. auch zu verstehen. Die Überschrift "Sophie Scholl wollte Hitler erschießen" ist verkürzt und insofern irreführend.

Konkrete Vorbereitungen zu Anschläge auf Hitler oder andere hohe Repräsentanten des NS-Regimes waren von der Weißen Rose nicht geplant. Ihre Aktionen beschränkten sich auf das Verteilen von Flugblättern und nächtliches Anbringen von Losungen à la "Nieder mit Hitler". Aber ich denke, dass es ihnen auch klar gewesen sein muß, dass das Hitler-Regime nur durch einen gewaltsamen Sturz, sei es von innen oder von außen, beendet werden konnte.
 
Nur vier Tage verstrichen zwischen der Verhaftung der Geschwister Hans und Sophie Scholl am 18. Februar 1943 und ihrer Ermordung.

Warum sich die Nazis so beeilten, beschreibt der Historiker Hans Günter Hockerts in diesem Artikel der Süddeutschen:

https://www.sueddeutsche.de/kultur/...e-rose-zweiter-weltkrieg-widerstand-1.5754745 – Zitat (Fettsschreibung durch mich):

Die Richter machten sich zu Handlangern des NS-Terrors, und das Urteil nennt auch einen Grund dafür: "Wenn solches Handeln anders als mit dem Tode bestraft würde, wäre der Anfang einer Entwicklungskette gebildet, deren Ende einst - 1918 war." Hier wird erkennbar, wie tief die Furcht saß, die "Heimatfront" könne genauso wie am Ende des Ersten Weltkriegs ins Wanken geraten und in eine revolutionäre Bewegung münden. Die Katastrophe von Stalingrad hatte die latente Furcht soeben dramatisch verstärkt: Die erste schwere Niederlage der Wehrmacht wirkte auf die Bevölkerung wie ein Schock und versetzte den Repressionsapparat in höchsten Alarm.

Auch hier zeigte sich die Macht der Vergangenheit.
 
Das Besondere an diesem Prozess und der Verurteilung zum Tod ist, dass sich keiner der Staatsanwälte und Richter nach dem Krieg dafür verantworten musste.

Nur die „Kleinen“ wurden verurteilt: Der Pedell Jakob Schmid auf 5 Jahre Arbeitslager und Entzug der Pension, aber er wurde vorzeitig entlassen und 1951 wurde der Verlust des Anspruchs auf Pension aufgehoben. Albert Scheithammer, der Hausverwalter, wurde 1946 zu einer Geldstrafe von 2000 Mark verurteilt. Das war’s.

Siehe auch die Gedächtnisvorlesung von Bundespräsident Johannes Rau aus Anlass des sechzigsten Jahrestags der Hinrichtung der Mitglieder der "Weißen Rose", gehalten am 30. Januar 2003 in der Ludwig-Maximilians-Universität München.
 
Das Besondere an diesem Prozess und der Verurteilung zum Tod ist, dass sich keiner der Staatsanwälte und Richter nach dem Krieg dafür verantworten musste.

Nicht nur die Richter und Staatsanwälte in dem Prozess gegen die Weisse Rose wurden nach dem Krieg zur Verantwortung gezogen, sondern auch der Richter und Anwälte in den Prozessen der gegen die Mitglieder der sog. Roten Kapelle. Manfred Roeder wurde zwar nach dem Krieg interniert - konnte dann aber als "Informant gegen die Kommunistische Unterwanderung" für die Alliierten arbeiten. Er war massgeblich daran beteiligt, dass die Mitglieder der Roten Kapelle als kommunistische Verschwörer hingestellt wurden.
 
Das Besondere an diesem Prozess und der Verurteilung zum Tod ist, dass sich keiner der Staatsanwälte und Richter nach dem Krieg dafür verantworten musste.

Die meisten haben das Ende des Dritten Reichs gar nicht überlebt, laut Wiki handelte es sich um folgende Personen:
Die Anklageschrift hatte der Reichsanwalt Albert Weyersberg verfasst, als Beisitzer fungierten der Landgerichtsdirektor Martin Stier, der Erste Staatsanwalt Adolf Bischoff als Sachbearbeiter, der SS-Gruppenführer und Chef des SS-Gerichts in München Franz Breithaupt, der Staatssekretär im bayerischen Justizministerium Max Köglmaier und der SA-Gruppenführer Hanns Bunge. Den Vorsitz führte der eigens aus Berlin angereiste Richter Roland Freisler
https://de.wikipedia.org/wiki/Sophie_Scholl#Todesurteil

Roland Freisler starb am 3. Februar 1945, Martin Stier am 6. Februar 1945, Adolf Bischoff am 28. April 1945, Franz Breithaupt am 29. April 1945. Albert Weyersberg starb wenige Monate später, am 25. November 1945.

Bleiben noch zwei, Hanns Bunge (zu dem ich nichts finden konnte) und Max Köglmaier:
Nach Kriegsende befand sich Köglmaier bis 1948 in alliierter Internierung. Unmittelbar nach seiner Entlassung wurde er als Belasteter entnazifiziert und mit dreijähriger Haft im Arbeitslager sowie der Einziehung seines Vermögens bestraft.
https://de.wikipedia.org/wiki/Max_K%C3%B6glmaier
 
Das Besondere an diesem Prozess und der Verurteilung zum Tod ist, dass sich keiner der Staatsanwälte und Richter nach dem Krieg dafür verantworten musste.
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Es musste sich im allgemeinen KEIN Richter oder Staatsanwalt für unrechtsurteile je verantworten oder wenn sie vor Gericht gestellt wurden,sorgten die Richter oder Staatsanwälte dafür,das niemand verurteilt wurde.Soweit ich weis konnten nach dem Krieg alle Justizbeamten(Richter,Staatsanwälte oder sonstige Beamte)ihre Karriere in der BRD ungestört fortsetzen.
Würde mich nicht wunder wenn selbst Freisler,wenn er den Krieg überlebt hätte, zum Demokraten mutiert wäre und unter Adenauer karriere gemacht hätte.
 
Es musste sich im allgemeinen KEIN Richter oder Staatsanwalt für unrechtsurteile je verantworten oder wenn sie vor Gericht gestellt wurden,sorgten die Richter oder Staatsanwälte dafür,das niemand verurteilt wurde.Soweit ich weis konnten nach dem Krieg alle Justizbeamten(Richter,Staatsanwälte oder sonstige Beamte)ihre Karriere in der BRD ungestört fortsetzen.
Würde mich nicht wunder wenn selbst Freisler,wenn er den Krieg überlebt hätte, zum Demokraten mutiert wäre und unter Adenauer karriere gemacht hätte.

Ein Freisler hätte wohl kaum Karriere gemacht. Einigen hochrangigen Juristen des Volksgerichtshofes wurde der Prozess gemacht: Juristenprozess – Wikipedia
 
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