EL_Mercenario
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Manches ist auch schwer quantifizierbar, wie etwa der finanzielle Wert der im Hottentottenkrieg gefallenen deutschen Soldaten.
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Das halte ich methodisch für zu eng. Die Kolonien haben ja auch Gewinne ermöglicht, die in Deutschland zu Steuereinnahmen führten.das sog. "Mutterland" also mehr Geld ausgab für die Kolonien als es über Steuer- und Zolleinnahmen zurück erhielt.
Theoretisch ja - aber m. W. gibt es keine Zahlenbasis, um diesen BIP-Beitrag zu ermitteln.ob eine oder mehrere Kolonien für das sog. Mutterland "wirtschaftlich" waren der Netto-Abfluß (dann wäre sie unwirtschaftlich gewesen) oder der Netto-Zufluß (dann wären sie wirtschaftlich) zum BIP des "Mutterlandes" ausschlaggebend gewesen wäre.
Jein.daß Phrasen wie "Deutschland hat die Kolonien ausgebeutet" doch eher den Charakter leerer Schlagworte haben.
Man kann jemanden "ausbeuten" und trotzdem selber dabei ein Defizit machen.
Wie man auch umgekehrt jemanden "nicht ausbeuten" kann und selber sehr gut verdient.
Ausbeutung ist dann gegeben, wenn jemand etwas (Arbeit oder Ware) hergeben muß, ohne eine angemessene Gegenleistung zu erhalten. Wobei das "angemessen" schwer zu fassen ist - klar ist eigentlich nur, daß die Anwendung von Zwang eine Unangemessenheit belegt
Das war die Frage von El Mercenario nach der Rentabilität anderer Kolonialreiche.Eine berechtigte Frage!
Aber nein. Kanada, Südafrika, Australien/Neuseeland waren eine erhebliche Verstärkung für die britische Wirtschaftskraft. Wohl auch Kenia oder Rhodesien, vielleicht noch einige andere.Und auch das Empire verdiente wohl nur an Indien.
Ausschlaggebend war wohl in erster Linie, daß die Kolonialmächte durch den zweiten Weltkrieg so geschwächt waren, daß sie den nötigen Militäreinsatz nicht mehr bringen konnten.Wären die anderen Kolonien der Großmächte profitabel gewesen, dann hätte man sich nach dem 2. WK nicht so leichten Herzens von ihnen getrennt. An den Unabhängigkeits-bestrebungen allein hat es vermutlich nicht gelegen.
Jein. Das Gebiet selber ist ein Abstraktum, die "Ausbeutung" kann sich also nur auf die Einwohnerschaft des Gebiets beziehen.Das ist nicht nur auf Personen zu beziehen, sondern auch auf Gebiete bzw. Staaten.
Schwierige Frage.Wie sah denn zB die "Angemessenheit der Gegenleistung" für die Konzessionen auf Eisenbahnen, Kohleförderung und Hafengebiet im Fall Tsingtao/Kiautschou aus?
Mal abgesehen vom Aufwand - wahrscheinlich hat man gar nicht die Quellenlage dafür.Das wäre eine sehr aufwendige statistisch-historische Arbeit, den BIP-Transfer zu ermitteln und zu berechnen. Ich merke mir das Thema mal als Masterarbeitsaufgabe für einen VWL-Studi vor.
Das wäre aus Sicht des Deutschen Reichs für die Fragestellung wohl egal.Und wem steht diese Gegenleistung zu, den Einwohnern von Kiautschou oder dem vormaligen Besitzer des Gebiets China?
Oder auf die Einwohnerschaft außerhalb des Gebietes, wenn dieses von einem Staatsgebilde abgetrennt wird.Jein. Das Gebiet selber ist ein Abstraktum, die "Ausbeutung" kann sich also nur auf die Einwohnerschaft des Gebiets beziehen.... Wobei das wohl relativieren muß - m. E. hätte China selber solche Eisenbahnen nicht gebaut, die entgangenen Profite durch die Konzession für Deutschland sind also eher fiktiv.
Mal abgesehen vom Aufwand - wahrscheinlich hat man gar nicht die Quellenlage dafür.
Man müßte ja die Buchhaltung der wesentlichen damals tätigen Firmen durchforsten, darauf hoffen, daß die Wertschöpfung der Kolonialgeschäfte explizit darstellbar ist und dann eine fiktive Steuererklärung ohne Einnahmen/Aufwände dieser Geschäfte aufstellen. Eher eine Straf- als eine Masterarbeit ;-)
Aber die Konzession an sich ist doch nicht teil des BIP, sie ist keine Ware oder Dienstleistung die man herstellt. Wenn jetzt die USA Deutschland eine Eisenbahnkonzession abzwingen würden und hier ganz viele Eisenbahnen bauen würden, dann sinkt ja nicht das BIP, im Gegenteil es steigt. Denn die Eisenbahn zählt ja zum BIP, im Gegensatz zur Konzession. Allerdings waren bei den Eisenbahnkonzessionen auch noch Ausbeutungsrechte für Bodenschätze längs der Strecke mit drin, wenn ich recht erinnere.Bleiben wir im genannten Schema: ->die unangemessen abgezwungene Konzession bedeutet einen BIP-Verlust, da es an Gegenwerten fehlt.
Ich sehe das etwas anders, aber vielleicht irre ich mich ja:
Konzessionen sind Nutzungsüberlassungen, diese stellen Dienstleistungen im Rahmen der BIP-Rechnung durch Einräumung von Rechten dar.
Abgestellt war auf ein entgangenes angemessenes Entgelt für die Konzessionen bzgl. Eisenbahnstrecken und Schürfrechte. Ökonomisch wäre das als teilweise durch den Konzessionsgeber abzuschöpfenden Gewinn des Betreibers zu interpretieren.
So isses - die alte Frage: cui bono?Die Frage also Nutzen - Für Wen? und Kosten - Wie hoch und Wer trägt sie?
Hier sehe ich ein Problem, und zwar nicht in dem Wort: "entgangenes" sondern in dem Wort "angemessenes".
Die juristische Definition von "Angemessenheit" resp "Verhältnismäßigkeit" ist hier wenig hilfreich.
Es müßte also der BIP-Abfluß resp. BIP-Zufluß z.B. bei einer Konzessionsvergabe für eine Eisenbahnstrecke unter simulierten marktgerechten Auspizien erfolgen; damit hätte man als Differnz zwischen den marktgerechtenen Preisen und den tatsächlichen Preisen für eine Konzessionvergabe auch gleichsam die "Ausbeutungsrate" durch diese Konzessionsvergabe. Aber eben nur für diese eine Konzession.
Sehe ich da was falsch?
M. :winke:
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