Die 'Kriegsschuld' wurde in Versailles fixiert, nicht zuletzt Fischer hat sie untersucht. Im Mittelpunkt der Betrachtungen stand und steht aber immer das Deutsche Reich und sein Anteil am Kriegsausbruch. Mich würde mal interessieren, ob es solche Betrachtungen auch explizit für Großbritannien gibt?
Kriegschuldfrage:
In der Weimarer Republik war diese Frage der
"vertraglichen Fixierung" ein Thema, als vermeintlicher Schlüssel der Reperationen, zur Wiederherstellung des gekrängten Nationalstolzes und als Verdrängungshilfe nach dem verlorenen Krieg, schließlich als innenpolitische Megaakeule gegen die so genannten "Systemverbrecher" aus Sicht der Ultrarechten bis zu den Nationalsozialisten.
In der Geschichtswissenschaft hat sich wohl niemand ernsthaft mit einer "vertraglichen Maßgeblichkeit" der Kriegsschuldfrage beschäftigt, lediglich mit Frage der Entstehungsgeschichte der Klausel und ihrer Bedeutung, zB
Steinmeyer, Gitta: Die Grundlagen der französischen Deutschlandpolitik 1917-1919.
Mit anderen Worten wurde die Armada gesandt, um ein 'Piratenrückzugsgebiet' auszuschalten. Also eine Art
Enduring Freedom der frühen Neuzeit.
Die
Kaperei war eine, sagen wir mal halblegale Angelegenheit im Kontext der Zeit. Viele Seemächte betrieben das ein einkommensträchtigte "Hobby" in Staatsregie. So auch ein junger Staat =) , der sich doch tatsächlich in seiner sonst epochalen Verfassung folgendes für den Kongress vorbehielt:
"To declare war,
grant letters of marque and reprisal, and make rules concerning captures on land and water"
Article One of the United States Constitution - Wikipedia, the free encyclopedia
Kaperungen waren ordinäre Ereignisse, mit hohem Belästigungsgrad und zivilisatorisch zunehmend ein Ärgernis, weswegen Kaperei dann auch 1856 geächtet wurde.
Pariser Seerechtsdeklaration ? Wikipedia
Wie hatten das alles mal hier:
http://www.geschichtsforum.de/f62/bewaffnete-handelsschiffe-im-1-wk-16739/
Wir sollten aber nicht in tagespolitische Vergleiche abgleiten. Die bringen auch wenig.:winke:
Großbritannien:
Kritische Betrachtungen von unterschiedlicher Qualität zur Verantwortlichkeit Großbritannien gibt es selbstverständlich. Dafür würde vorschlagen, ein eigenes Thema aufzumachen.
http://www.history.ac.uk/reviews/review/198
Ansonsten würde ich sehr vorsichtig mit der Frage des ius ad bellum, also auch der historischen Bewertung von Kriegsausbrüchen umgehen. Hier gibt es einen Bruch in der Betrachtung in der neueren Zeit, dessen Wendepunkt im 20. JH liegt.
Kriegsvölkerrecht ? Wikipedia
Ob man dem hier folgt, kann dahingestellt bleiben, aber es ist sehr plakativ formuliert:
"Historisch lässt sich die
Unterscheidung zwischen eigentlichem Kriegsgrund (etwa Expansionsbestrebung eines Staates) und dem öffentlich als Kriegsanlass angegebenen Casus Belli bis auf den griechischen Historiker Thukydides im Peloponnesischen Krieg zurückführen."
Casus Belli ? Wikipedia
Da Großbritannien mit dem Kriegsanlaß (in diesem Sinne: Belgien) zunächst nichts zu tun hat, ließen sich mE für ein Extra-Thema zwei Aspekte herausschälen
a) Kriegsgrund
b) Fehler