"Freistaat" Sachsen - Bezeichnung noch angemessen.

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Hi,
bin auf sachsen.de auf die Bezeichnung "Freistaat Sachsen" gestoßen. Hab mich bisschen belesen und rausgefunden, dass Freistaat ein anderes Wort für Republik ist. Privilegien hat Sachsen gegenüber anderen Bundesländern nicht, aber es soll zeigen, dass es viel mehr ältere staatliche Traditionen besitzt. Hab ich auf sachsen.de gelesen. Nur frag ich mich, ob und inwiefern die Bezeichnung heute noch angemessen ist. Könnt ihr mir weiterhelfen?
LG
 
Hi,
bin auf sachsen.de auf die Bezeichnung "Freistaat Sachsen" gestoßen. Hab mich bisschen belesen und rausgefunden, dass Freistaat ein anderes Wort für Republik ist. Privilegien hat Sachsen gegenüber anderen Bundesländern nicht, aber es soll zeigen, dass es viel mehr ältere staatliche Traditionen besitzt. Hab ich auf sachsen.de gelesen. Nur frag ich mich, ob und inwiefern die Bezeichnung heute noch angemessen ist. Könnt ihr mir weiterhelfen?
LG


Angemessen im historischen Kontext natürlich.
Diese Bezeichnung ist dem revolutionären Überschwang des Jahres 1918/19 geschuldet.
"Frei" insofern, dass man seine Fürsten zum Teufel gejagt hatte.
Württemberg nannte sich in jenen wilden Jahren anfangs auch Freistaat, wenig später "Volksstaat".
 
Aber es erhält keine besonderen Rechte, durch die Bezeichnung, oder? Es hat doch nur was mit em Geschichtsbewusstsein zu tun, aber an sich wäre der Titel überflüssig.
 
Sachsen hat diese Bezeichnung nach der Wende (1990) wieder angenommen. Zu dieser Zeit war der Begriff in der öffentlichen Wahrnehmung mit Bayern verbunden, welches sich offiziell "Freistaat Bayern" nennt. Bayern hatte in der "alten" Bundesrepublik aufgrund seiner Parteienlandschaft eine gewisse Sonderrolle. Die CDU war/ist in allen Bundesländern vertreten, ausgenommen in Bayern. Dort wird das christlich-bürgerliche Wählerlager durch die CSU gebündelt. Durch diese Konstellation errang Bayern in der deutschen Politik eine besondere Machtposition. Dies wurde in den 70ern und 80ern unter Franz Josef Strauß fühlbar. Losgelöst von der politischen Sonderrolle war Bayern auch wirtschaftlich für die Neuen Bundesländer ein Vorbild.

Während es in Sachsen zumindest eine geschichtliche Tradition gab (von 1918 bis 1952 hieß das Land schon "Freistaat Sachsen"), so nennt sich auch das benachbarte Thüringen ebenfalls "Freistaat Thüringen" ohne auf eine solche Tradition zurückgreifen zu können.

Um die Wahl dieses Begriffes "Freistaat" verstehen zu können, sollte man die möglichen Motive

- das Vorbild Bayern

- das Bedürfnis nach Restauration als Reaktion auf die gescheiterte sozialistische Ideologie

- die Diskreditierung des Wortes "Republik" durch die DDR-Führung und Rückgriff auf das bedeutungsgleiche Wort "Freistaat"

abklopfen

Freistaat ? Wikipedia
 
Durch diese Konstellation errang Bayern in der deutschen Politik eine besondere Machtposition. Dies wurde in den 70ern und 80ern unter Franz Josef Strauß fühlbar. Losgelöst von der politischen Sonderrolle war Bayern auch wirtschaftlich für die Neuen Bundesländer ein Vorbild.

Was ich nun doch sehr in Frage stellen würde.
Aber das ist natürlich ein anderes Thema.

Eines noch (in der Bibel steht, man soll sein Licht nicht unter den Scheffel stellen) auch Baden-Württemberg hat von der Parteienlandschaft besonderes zu bieten.
Am Donnerstag findet wieder das Dreikönigstreffen der Liberalen statt, und zumindest da geht es immer mal wieder durch die Medien, dass die FDP bei uns DVP heißt. Und weg von der Tagespolitik sei der Hinweis erlaubt, dass hier demokratisch/liberale Traditionen bis ins 16. Jahrhundert vorhanden sind.
 
In Thüringen gab es insofern auch eine Tradition, als die einzelnen wettinischen und anderen Fürstentümer in Freistaaten und Volksstaaten umgewandelt wurden, bevor sich alle bis auf den Freistaat Coburg zum Land Thüringen zusammenschlossen. Der Freistaat Coburg schloss sich Bayern an.
 
Was ich nun doch sehr in Frage stellen würde.
Aber das ist natürlich ein anderes Thema.

..., dass hier demokratisch/liberale Traditionen bis ins 16. Jahrhundert vorhanden sind.

@Repo

Aus Deinem geographischen Blickwinkel komme ich aus der norddeutschen Steppe. ;)

Könntest Du so freundlich sein und für die angeführten demokratisch/liberalen Traditionslinien bis ins 16. Jh. ein, zwei Beispiele kurz beschreiben. Mir scheint das doch sehr euphemistisch, was nichts heißen muß.

M. :winke:
 
@Repo

Aus Deinem geographischen Blickwinkel komme ich aus der norddeutschen Steppe. ;)

Könntest Du so freundlich sein und für die angeführten demokratisch/liberalen Traditionslinien bis ins 16. Jh. ein, zwei Beispiele kurz beschreiben. Mir scheint das doch sehr euphemistisch, was nichts heißen muß.

M. :winke:

Was äst bei Dir? Elch, Ren oder Eisbär?
Bei allem Respekt vor der Schweizer Demokratie möchte ich hier doch nochmals auf den schwer erstrittenen und hart verteidigten Tübinger Vertrag als die Verfassung Altwürttembergs hinweisen.



Anscheinend ist derselbe außerhalb Württembergs relativ unbekannt.

Er hat aber eine erhebliche Bedeutung in der Demokratiegeschichte und natürlich noch mehr in der Landesgeschichte.
Als hervorstechendstes Zeichen bitte ich zu beachten, dass in Württemberg seit diesem Zeitpunkt der Adel keine Rolle mehr spielte. Es dominierte das Bürgertum. (Wenn der Herzog Hofschranzen brauchte, musste er sich welche aus Mecklenburg holen.)
Mit Wirkung bis ins 20. Jahrhundert.
Es ist bestimmt kein Zufall, dass z. B. Sarte Wurzeln im württ. Bürgertum hat.


Der Tübinger Vertrag ist meines Wissens die älteste Verfassung auf deutschem Boden. Er galt, und wurde gehalten für immerhin rund 300 Jahre.
Zu beachten bitte ich die weitgehenden Grundrechte wie Freizügigkeit und Sicherheit der Rechtspflege, die selbst für Leibeigene! galten.


OT: Du hast doch auch Termin am 6.?

TT: Da hast Du mich nach einem meiner Lieblingsthemen gefragt.

 
@Repo

Auch auf die Gefahr hin, mir eine kräftige virtuelle "schwäbische Watschen" einzuhandeln, muß ich Widerspruch anmelden.

Richtig, den verlinkten Text kannte ich nicht. Herzog Ulrich ist mir allerdings ein Begriff.

So wie ich den Text interpretiere, ist das ein ständischer Ausgleich. Ich habe mich, allerdings nur überblickhaft, kurz infolge Deines Postings mit schwäbischer Geschichte befaßt. Liberal oder gar demokratisch ist da nichts, jedenfalls nicht bis 1819 und auch dann scheint mir das Attribut "demokratisch" sehr euphemistisch zu sein.

Ob der Adel eine Rolle spielte oder nicht, unter Deinen Auspizien "liberal/demokratisch" ist die Standschaft m.E. nicht zu subsumieren. Frage: "Wo blieb denn die Vertretung des Tagelöhners?" O.k. moderne Begriffsdefinitionen dürfen nicht "rückinterpretiert" werden.

"Der Tübinger Vertrag ist meines Wissens die älteste Verfassung auf deutschem Boden. Er galt, und wurde gehalten für immerhin rund 300 Jahre.
Zu beachten bitte ich die weitgehenden Grundrechte wie Freizügigkeit und Sicherheit der Rechtspflege, die selbst für Leibeigene!"


Das ist schwer aufrecht zu erhalten, ob es die älteste landständische Verfassung ist, kann ich nicht explizit sagen, aber Verfassung auf deutschem Boden? Da fiele mir die "Goldene Bulle", das "Wormser Konkordat" etc. ein.

o.t.

Ihr da unten in Süddeutschland seit immer schon liberaler gewesen, wir hier in Preußen waren immer schon froh, wenn uns kein Leutnant scheel angeschaut hat. ;)

M.
 
Während es in Sachsen zumindest eine geschichtliche Tradition gab (von 1918 bis 1952 hieß das Land schon "Freistaat Sachsen"), so nennt sich auch das benachbarte Thüringen ebenfalls "Freistaat Thüringen" ohne auf eine solche Tradition zurückgreifen zu können.

Um die Wahl dieses Begriffes "Freistaat" verstehen zu können, sollte man die möglichen Motive

- das Vorbild Bayern

- das Bedürfnis nach Restauration als Reaktion auf die gescheiterte sozialistische Ideologie

- die Diskreditierung des Wortes "Republik" durch die DDR-Führung und Rückgriff auf das bedeutungsgleiche Wort "Freistaat"

abklopfen

Es gibt noch einen weiteren Aspekt.

Die Freistaaten Bayern , Sachsen und Thüringen haben sich eine
sog. " Vollverfassung " gegeben.
Daher , deren Verfassungen ermöglichen eine selbstständige völkerrechtliche Existenz auch ohne die Regularien der Bundesrepublik
( Grundgesetz und deren Institutionen ).
Andere Bundesländer sind an dieser Stelle nicht vorbereitet.
Der Begriff Freistaat ist daher nicht nur Folklore oder politische
Schönfärberei.

Das mag zwar wie Grössenwahn anmuten - aber wer weiss schon ,
was kommt :confused:
 
Kannst Du das mal an bestimmten Regeln festmachen, die man zum Staat-sein braucht, und die z.B. Bayern hat und andere Bundesländer nicht? So wie ich das sehe, hat z.B. Niedersachsen zumindest seit 1993 eine "Vollverfassung".

Freistaat heißt einfach, ein Staat frei von einem König oder sonstigem nicht mehr oder weniger demokratisch ernannten Oberhaupt. Der Begriff führt oft mal zu Mißverständnissen. In der gequält kritischen Zeit der 70er und 80er Jahre, als ich die Schule besuchen durfte, war z.B. bei vielen links-bewußten Schülern die Mär verbreitet, Bayern (CSU-regiert, also böse) würde sich nicht richtig als Teil der Bundesrepublik betrachten und deshalb Freistaat nennen. =)
 
Es gibt noch einen weiteren Aspekt.

Die Freistaaten Bayern , Sachsen und Thüringen haben sich eine
sog. " Vollverfassung " gegeben.
Daher , deren Verfassungen ermöglichen eine selbstständige völkerrechtliche Existenz auch ohne die Regularien der Bundesrepublik
( Grundgesetz und deren Institutionen ).
Andere Bundesländer sind an dieser Stelle nicht vorbereitet.
Der Begriff Freistaat ist daher nicht nur Folklore oder politische
Schönfärberei.

Das mag zwar wie Grössenwahn anmuten - aber wer weiss schon ,
was kommt :confused:


Das ist lediglich Lokalkolorit.
Zurückhaltender zeigten sich die Verfassungen der
Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein,
die nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes entstanden sind. Auf
Landesgrundrechte glaubte man wegen der bundesverfassungsrechtlichen
Grundrechtsgarantien verzichten zu können39
39 In Art. 2 Abs. 1 Verf. Baden-Württemberg werden die Grundrechte des Grundgesetzes zu „Bestandteilen
dieser Verfassung“ erklärt; ebenso jetzt Art. 5 Abs. 3 Verf. Mecklenburg-Vorpommern, Art. 3 Abs. 2
Satz 1 der neuen Verf. Niedersachsen (dynamische Verweisungen). Dazu: Dietlein, Die Rezeption von
Bundesgrundrechten durch Landesverfassungsrecht, AöR 120 (1995), S. 1ff.; Stern, Staatsrecht, Bd. III/
2, S. 1439ff. (§ 93 III 4).
. Demgegenüber gaben sich
Berlin und Nordrhein-Westfalen „Vollverfassungen“, also einschließlich eines
Grundrechtsteils. Im zeitlichen Zusammenhang mit der Wiedervereinigung
Deutschlands sind in den „alten“ Ländern Berlin (das freilich durch den Ostteil
der Stadt erweitert wurde), Niedersachsen und Schleswig-Holstein neue
Verfassungen erlassen worden, von denen nur diejenige Berlins (die mit der
Verfassung von 1950 weitgehend übereinstimmt) einen eigenen Grundrechtskatalog
enthält. Die Verfassungen der „neuen“ Länder Brandenburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind hingegen mit
der Ausnahme Mecklenburg-Vorpommerns als Vollverfassungen konzipiert.
Betonung sozialer
Grundrechte in den
neuen Ländern
Mit der Gewährleistung von sozialen Grundrechten und der Normierung von
Staatszielen geizen sie im Allgemeinen nicht40
40 Dazu Näheres bei: Johannes Dietlein, Die Grundrechte in den Verfassungen der neuen Bundesländer,
1993; Starck, HStR IX, § 208 insb. RN 51 ff; Stern, Staatsrecht, Bd. III/2, S. 1445ff. (§ 93 IV).
, wofür neben dem Bedürfnis,
Profil zu gewinnen,
auch das Bestreben maßgeblich war, vermeint-

Nach Deiner Definition gibt es noch ein paar Freistaaten.
Die im Grundgesetz verankerten Menschenrechte wurden von den nach der Verkündung des Grundgesetzes entstandenen Verfassungen nicht nochmals erfasst. Wäre ja auch doppelt gemobbelt.
Ergo: Die Verfassung von Baden-Württemberg entstanden nach dem Grundgesetz verzichtet darauf, die Verfassung von Württ.-Hohenzollern von 1947 hatte sie enthalten.

Also auch nichts damit.
 
Es gibt noch einen weiteren Aspekt.

Die Freistaaten Bayern ,


fällt mir ein, in der Verfassung des "Freistaats Bayern" ist (oder war zumindest vor ein paar Jahren noch) die Todesstrafe enthalten.
Haben das die Sachsen auch reingeschrieben:D und macht man daran den Begrifff "Freistaat" fest.:pfeif:

Auch das ist natürlich ein Fake, Bundesrecht bricht Landesrecht.:friends:

Und die Hessen haben sie glaube ich auch noch drin stehen.
 
Der Begriff Freistaat bezieht sich auf die Zeit der Weimarer Republik und bedeutet soviel wie Volksstaat, also keine monarchische Regierung.
Schlussendlich sind Bayern, Sachsen und Thueringen die einzigsten Bundeslaender, welche aus der Weimarer Zeit existent sind. Die anderen sind mehr oder weniger kuenstliche Gebilde, die keine gemeinsame Regionalhistorie aufweisen. Ausnahmen die Stadtstaaten Bremen und Hamburg.
Somit bezieht sich der Begriff Freistaat lediglich auf eine historische Tradition, ist aber ansonsten inhaltsleer.
 
Zuletzt bearbeitet:
fällt mir ein, in der Verfassung des "Freistaats Bayern" ist (oder war zumindest vor ein paar Jahren noch) die Todesstrafe enthalten.
Haben das die Sachsen auch reingeschrieben:D und macht man daran den Begrifff "Freistaat" fest.:pfeif:

...

Und die Hessen haben sie glaube ich auch noch drin stehen.

Die Hessen haben's definitiv, worauf man als Hesse keineswegs stolz sein kann. Eigentlich ein Skandal, dass das bislang nicht geændert wurde.

Von den Bayern wusste ich das gar nicht, ist das wirklich so?
Ich dachte wir Hessen sind die einzigen...

Gruss, muheijo
 
Die Hessen haben's definitiv, worauf man als Hesse keineswegs stolz sein kann. Eigentlich ein Skandal, dass das bislang nicht geændert wurde.

Von den Bayern wusste ich das gar nicht, ist das wirklich so?
Ich dachte wir Hessen sind die einzigen...

Gruss, muheijo


Man ist nie der einzige....;)

Und in Tübingen haben sie das letzte in Westdeutschland vollstreckt.
In der Nacht bevor das Grundgesetz Gültigkeit erlangte....
 
Hier geht doch einiges durcheinander... :fs:

Zunächst zur Ausgangsfrage:
Nur frag ich mich, ob und inwiefern die Bezeichnung heute noch angemessen ist.
Das ist wohl Geschmackssache. Genauso könnte man fragen, ob die amtliche Bezeichnung 'Bundesrepublik Deutschland' nach dem Beitritt der 'neuen' Länder noch 'zeitgemäß' gewesen sei.

Es gibt noch einen weiteren Aspekt.

Die Freistaaten Bayern , Sachsen und Thüringen haben sich eine
sog. " Vollverfassung " gegeben.
Daher , deren Verfassungen ermöglichen eine selbstständige völkerrechtliche Existenz auch ohne die Regularien der Bundesrepublik
Der Wortlaut der Verfassungen ist zweitrangig; alle deutschen Länder sind eigenständige Staaten im rechtlichen Sinn. Das führt uns auch gleich zum nächsten Punkt:
Kannst Du das mal an bestimmten Regeln festmachen, die man zum Staat-sein braucht
Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt. So einfach ist fliegen.

Freistaat heißt einfach, ein Staat frei von einem König oder sonstigem nicht mehr oder weniger demokratisch ernannten Oberhaupt.
'Freistaat' heißt schlicht und einfach 'Republik'. Punkt. ;)

Der Begriff Freistaat bezieht sich auf die Zeit der Weimarer Republik und bedeutet soviel wie Volksstaat
Das ist nicht korrekt. 'Volksstaat' bedeutet 'Demokratie', das weiß auch Wikipedia:
Volksstaat ist eine eingedeutschte Bezeichnung für Demokratie.
Darüber hinaus würde ich es nicht an einem Bezug zur W.R. festmachen.

Schlussendlich sind Bayern, Sachsen und Thueringen die einzigsten Bundeslaender, welche aus der Weimarer Zeit existent sind.

Die anderen sind mehr oder weniger kuenstliche Gebilde
Da stimme ich dir zu. :D

Somit bezieht sich der Begriff Freistaat lediglich auf eine historische Tradition, ist aber ansonsten inhaltsleer.
Nicht wirklich. Die heutigen deutschen Freistaaten sind Republiken, was sie in ihrem amtlichen Namen auch zum Ausdruck bringen. Dies gilt auch unabhängig von etwaiigen Beweggründen bei der Namenswahl. 'Bundesrepublik Deutschland' würde man sicher auch nicht 'inhaltsleer' nennen, da könnte es eingedeutscht auch z.B. heißen 'Bundes- und Freistaat Deutschland'. Oder siehe ebenso das historische, fiktiv eingedeutschte Beispiel 'Deutscher Frei- und Volksstaat'. :)

Und die nennen sich heute auch noch "FREIE und Hansestadt".
Das wiederum ist eine ganz andere Sache, die nicht zum Thema gehört, da sich diese Bezeichnung auf den Status im alten Reich bezieht.

Und in Tübingen haben sie das letzte in Westdeutschland vollstreckt.
Ich staune doch immer wieder über dein Detailwissen. :friends:
 
Nur eine Anmerkung zur Todesstrafe in Hessen. Im Grundgesetz der BRD steht "Die Todesstrafe ist abgeschafft". Da das Bundesrecht über dem Landesrecht steht (Normenhierarchie) , kann die Todesstrafe also in Hessen nicht angewendet werden, daher gibt es auch keine akute Veranlassung, die Todesstrafe in Hessen durch Gesetzesänderungen abzuschaffen. Als symbolischer Akt wäre es natürlich wünschenswert.
 
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