Ich wollte mich heute eigentlich (hatte am WE extra nachgeschlagen) auf einen Beitrag von mir beziehen.
Ich schreibe dann einfach einen "ohne" Bezug:
Was ich mit der Entwertung der Reichsverfassung/des Reichsgedankens meine - mal zusammen getragen:
1. "Privilegium de non appelando"
Zunehmend mehr Fürsten neben den Kurfürsten nahmen sich dieses Privileg heraus, welches ein Verbot darstellte, sich nach Urteilen der obersten Gerichte der jeweilgen Reichsstände an die Reichsgerichte zu wenden. Dies bedeutete, wenngleich es vielleicht die Reichsgerichte, vom Arbeitsaufwand her, entlastete, eine Untergrabung der Institutionen.
Allerdings gab es Ausnahmen, wo trotz dieses Privilegs die Reichsgerichte angerufen werden durften, nämlich da wo Justizverweigerung und unhaltbare Nichtigkeit des Urteils vorlagen. Diese Fälle machten immerhin 60 % der Prozesse aus, welche von den Reichsgerichten verhandelt wurden.
2. Erlahmung der Reichskreise.
Beispielsweise der Obersächsische Kreistag tagte zuletzt 1683 (auffällig die zeitliche Nähe zum Zerwürfnis über die Reichsarmatur von 1681).
Ausnahmen bildeten der schwäbische und fränkische, v.a. aber der schwäbische Kreis.
3. Die Reichsarmatur von 1681.
Mit der Reichsarmatur von 1681 sollte ein Mittelweg zwischen einem zentralisierten Reichswehrwesen und dem Militärwesen, das ausschließlich bei den Reichsständen lag, gefunden werden. So wurde die Organisation und Finanzierung der Reichstruppen damit auf die Kreise gelegt.
Österreich und Brandenburg-Preußen scherten bei dieser Reform aus.
Österreich hatte sich eigene Rechte ausbedungen:
http://www.geschichtsforum.de/384689-post48.html
Brandenburg-Preußen verwehrte sich erfolgreich überhaupt einer Beteiligung an der Reichsarmee und verweigerte die Annahme der Beschlüsse der Reichsarmatur von 1681. An anderer Stelle im Forum hatten wir schon erörtert, dass die preußischen Truppen im Poln. Thronfolgekrieg an der Seite der Truppen unter Prinz Eugen nicht als Reichstruppen zu sehen sind, sondern ausschließlich aufgrund eines Vertrages mit dem Kaiser eingesetzt wurden.
4. Mediatisierung
Vor dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 hatten bereits Gutachten dem Kaiser die Bedeutung der Reichsstädte für das Reich und den Kaiser nahegelegt - Hauptaussage: die Reichsstädte bilden für den Kaiser keine Gefahr, im Gegenteil, sie sind Hauptstützen des Reiches. Dennoch wurden die allermeisten Reichsstädte den größeren Territorialherren zugeschlagen. Hier muss man wohl davon ausgehen, dass gewissermaßen Reichsstände wie Württemberg von den Wünschen eines Reichsfeindes (Frankreich bzw. der 1. Konsul Bonaparte) profitierten.
Ob der Reichsdeputationsausschuss eine Chance war, das Reich in ein neues Zeitalter zu führen, ist bis heute umstritten. Doch mein Eindruck ist, dass die meisten Historiker vom Gegenteil ausgehen, nämlich dass dies ein letzter Nagel am Sarg war. Grund dafür ist nicht zuletzt der Einfluss Frankreichs auf den Verlauf des Reichsdeputationshauptschlusses.