Am 2. Februar wurden in Preußen, Thüringen und anderen Ländern kommunistische Demonstrationen verboten. Zwei Tage später erging eine Notverordnung des Reichspräsidenten, mit der die Versammlungs- und Pressefreiheit eingeschränkt wurde.
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Auch in den übrigen deutschen Ländern wurde die politische Polizei als Terrorinstrument ausgebaut. In einer Rede vom 3. März 1933 sagte Göring klar: „Meine Maßnahmen werden nicht angekränkelt sein durch irgendwelche juristischen Bedenken. Meine Maßnahmen werden nicht angekränkelt sein durch irgendeine Bürokratie. Hier habe ich keine Gerechtigkeit zu üben, hier habe ich nur zu vernichten und auszurotten, weiter nichts! […] Einen solchen Kampf führe ich nicht mit polizeilichen Mitteln. Das mag ein bürgerlicher Staat getan haben. Gewiß, ich werde die staatlichen und polizeilichen Machtmittel bis zum äußersten auch dazu benutzen, meine Herren Kommunisten, damit Sie hier nicht falsche Schlüsse ziehen, aber den Todeskampf, in dem ich Euch die Faust in den Nacken setze, führe ich mit denen da unten, das sind die Braunhemden. In Zukunft […] kommt in diesen Staat nur mehr hinein, wer aus den nationalen Kräften stammt […].“
Am 17. Februar wurde die Parteizentrale der KPD in Berlin von der Polizei besetzt und nach angeblichen Umsturzplänen durchsucht. Am selben Tag wies Göring die Polizei an, die nationale Propaganda mit allen Kräften zu unterstützen, dagegen „dem Treiben staatsfeindlicher Organisationen mit den schärfsten Mitteln entgegenzutreten“ und, „wenn nötig, rücksichtslos von der Schusswaffe Gebrauch zu machen“. Wenige Tage zuvor hatten mehrere hundert SA-Leute eine Veranstaltung der kommunistischen Roten Hilfe im sächsischen Eisleben angegriffen und ein Blutbad angerichtet. Insgesamt wurden offiziell 69 Tote und Hunderte von Verletzten in diesem Wahlkampf gezählt.
Sozialdemokratische und kommunistische Zeitungen, die über diese Geschehnisse kritisch berichteten, wurden über mehrere Tage hinweg verboten. Am 23. Februar ordnete Göring zur angeblichen Bekämpfung „zunehmender Ausschreitungen von linksradikaler, insbesondere kommunistischer Seite“ die Aufstellung von 50000 „Hilfspolizisten“ an, die ausschließlich aus SA, SS und Stahlhelm rekrutiert werden sollten und mit Knüppeln und Pistolen bewaffnet wurden. Nun konnten zehntausende von SA-Schlägern ihren gewalttätigen Terror gegen die Linke als staatliche Polizisten ausüben.
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Am späten Nachmittag unterschrieb Reichspräsident Hindenburg die „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ vom 28. Februar 1933, mit der wesentliche Grundrechte der Verfassung wie Freiheit der Person, die Unverletzbarkeit der Wohnung, das Post- und Telefongeheimnis, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das Vereinigungsrecht sowie die Gewährleistung des Eigentums außer Kraft gesetzt wurden.
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Bis zum Ende des NS-Regimes stellte die Reichstagsbrandverordnung die formale Legitimation der Geheimen Staatspolizei für deren Verhaftungen und Verfolgungen von deutschen Staatsbürgern dar. Zugleich verstärkte die antikommunistische Hysterie die Selbstlähmung der Konservativen und Deutschnationalen, die die brutale und außergesetzliche Unterdrückung der Opposition widerstandslos hinnahmen.
Schon in den Morgenstunden des 28. Februar begannen die Verhaftungen nach vorbereiteten Listen; in den folgenden Tagen wurden allein in Preußen rund 5000 Menschen, in erster Linie Kommunisten und Sozialdemokraten, festgenommen und interniert. Die SA verfolgte ihrerseits die „Roten“ und verschleppte Angehörige der Arbeiterparteien und Gewerkschaften in Schulen, Kasernen, Keller und Parteilokale, wo sie geschlagen, gefoltert und ermordet wurden.