Zunächst einmal verstehe ich nicht welche dieser beiden Institutionen die "höherrangige" war. War der Rat der Volksbeauftragten die provisorische Regierung und der Rätekongreß eine Art "Parlament"?!
In einem Klett-Oberstufenbuch steht bezüglich der Kontrolle des Rates der Volksbeauftragten: "Der gleichzeitig auf Drängen der Linkssozialisten gewählte Aktionsausschussm der "Vollzugsrat", sollte den Rat der Volksbeauftragten beaufsichtigen. Da jedoch auch dieses Gremium paritätisch mit Vertretern der MSPD und USPD besetzt war, konnte die MSPD diese revolutionäre Gegenregierung leicht kontrollieren."
Zwei weitere Fragen: Wieso konnte die MSPD hier leicht kontrollieren?
Wie kam es überhaupt dazu, dass der Reichsrätekongreß (über den Berliner Vollzugsrat) den Rat der Volksbeauftragten in irgend einer Weise "kontrollierte". Was legitimierte ihn überhaupt dazu?!
In einem Klett-Oberstufenbuch steht bezüglich der Kontrolle des Rates der Volksbeauftragten: "Der gleichzeitig auf Drängen der Linkssozialisten gewählte Aktionsausschussm der "Vollzugsrat", sollte den Rat der Volksbeauftragten beaufsichtigen. Da jedoch auch dieses Gremium paritätisch mit Vertretern der MSPD und USPD besetzt war, konnte die MSPD diese revolutionäre Gegenregierung leicht kontrollieren."
Zwei weitere Fragen: Wieso konnte die MSPD hier leicht kontrollieren?
Wie kam es überhaupt dazu, dass der Reichsrätekongreß (über den Berliner Vollzugsrat) den Rat der Volksbeauftragten in irgend einer Weise "kontrollierte". Was legitimierte ihn überhaupt dazu?!