Kassia
Aktives Mitglied
Angeregt durch den Thread zur Inquisition / Integration durch Konvertierung, kam ich auf die Ursprünge des spanischen Namensrechtes. Quijote und ich haben das schon etwas per PN erörtert, kommen aber nicht ganz weiter.
Heute ist es so, daß die Spanier / innen jeweils einen Namen vom Vater und einen von der Mutter bekommen, einer davon wird dann jeweils an die Kinder weitergegeben. Stammt dieses Verfahren aus Zeiten der Rechristianisierung Spaniens, als man Jüdische Vorfahren kenntlich machen wollte? Wenn hier zu Lande jemand Rosenthal heiß (nur so als Beispiel) denkt man schnell an jüdische Vorfahren, ähnlich war das in Spanien auch. Allerdings wollte man verhindern, daß man sich durch Heirat davon befreit, indem man einfach nur den Namen des Mannes annimmt, so habe ich mal gehört, weiß aber nicht mehr genau in welchem Zusammenhang und in welche Zeit das gehört.
Wer hat welches Recht gesetzt?
Wann war das?
Warum / wozu war das so?
LG Kassia
Heute ist es so, daß die Spanier / innen jeweils einen Namen vom Vater und einen von der Mutter bekommen, einer davon wird dann jeweils an die Kinder weitergegeben. Stammt dieses Verfahren aus Zeiten der Rechristianisierung Spaniens, als man Jüdische Vorfahren kenntlich machen wollte? Wenn hier zu Lande jemand Rosenthal heiß (nur so als Beispiel) denkt man schnell an jüdische Vorfahren, ähnlich war das in Spanien auch. Allerdings wollte man verhindern, daß man sich durch Heirat davon befreit, indem man einfach nur den Namen des Mannes annimmt, so habe ich mal gehört, weiß aber nicht mehr genau in welchem Zusammenhang und in welche Zeit das gehört.
Wer hat welches Recht gesetzt?
Wann war das?
Warum / wozu war das so?
LG Kassia