Nun haben wir ja bei so einer Fragestellung das „Glück“ zu wissen was daraus wurde und könnten die Frage stellen, war das was „daraus wurde“ unabwendbar?
Ich würde mir eher die Frage stellen wollen, bis wann war das, was danach kam abwendbar.
Natürlich war das nicht von vorn herein unabwendbar, aber man könnte sich, wie oben schon einmal angerissen die Frage stellen, was eine Ablehnung des Ermächtigungsgesetzes de facto noch gebracht hätte, wo die illegale Ausschaltung der politischen opposition gegen die Nazis und Hitler bereits vor der Abstimmung darüber de facto angelaufen war?
Ich bin da noch immer der Meinung, dass man auf der Basis der Ablehung des Ermächtigungsgesetzes, was kam nicht verhindern konnte, weil nicht das Ermächtigungsgesetz am Anfang als Initiation der Maßnahmen stand, sondern mittels des Ermächtigungsgesetzes nur legitimiert würde, was bereits vorher begonnen worden war.
Vor dem Hintergrund, dass dieses Gesetz zur Ausschaltung politisch Missliebiger offensichtlich nicht notwendig war, weil Hindenburg, die Reichswehr und die Polizei, wie auch die Justiz die Sache mittrugen, was hätte die Nazis daran gehindert noch ein paar Zentrumsleute zu verhaften und die Sache vor einem nur noch aus rechten Zentrumsleuten, DVP/DNVP-Leuten und Nazis bestehenden Reichstag erneut einzubringen?
Mit Rechtsstaatlichkeit hatte das, wie angemerkt ja alleine schon wegen der illegalen Pression der KPD- und SPD-Abgeordneten nichts, aber auch gar nichts mehr zu tun.
Wie genau hätte ein Scheitern des Ermächtigungsgesetzes im Reichstag also dazu geeignet sein sollen, schlimmeres zu verhindern?
Würde mich interessieren.
Das die NS-Diktatur und was sich mit ihr verband, im Kern, sicherlich nicht unabwendbar war, darüber dürften wir uns einig sein.
Nur dass, wenn man so will, "Kippelement", dass die entscheidende Machtverschiebung herbeiführte, dass war nach meiner Auffassung nicht das "Ermächtigungsgesetz", sondern die "Reichstagsbrandverordnung" und die Praxis von Hindenburg und des Staatsapparates, die daraus resultierenden machtpolitischen Praktiken bzw. entsprechenden rechtswidrigen Übergriffe zu tolerieren und da mit zu machen.
In dieser Hinsicht würde ich denjenigen Zentrumsleuten, die der Vorlage am Ende zustimmten, da keinen Strick draus drehen wollen, weil zu diesem Zeitpunkt das Kind bereits in den Brunnen gefallen war.
Wenn du dazu anderer Ansicht bist, dann nur zu, ich lese mir das gerne an.
Aber wegen der Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz da jetzt gegen einzelne Politiker oder das Zentrum an und für sich zu schießen, halte ich nicht für zielführend.
Das ist nach meiner Auffassung etwas mythenbeladen, sicherlich auch über gewisse eingeschliffene Auffassungen, die sich gerade auch durch die Umstände des kalten Krieges etc. eingeschliffen haben.
Wenn man den Zentrumspolitikern unbedingt einen Vorwurf machen musste, was gravierendes Fehlverhalten im Hinblick auf Begünstigung der Machtübernahme der Nationalsozialisten betrifft, würde ich meinen, müsste die Vorhaltung dahingehend lauten, dass zu wenig entschiedener Widerstand gegen die "Reichstagsbrandverordnung" geleistet wurde.
Hier, hätte zum Schutz des demokratischen Systems, so lange keine klaren Beweise auf dem Tisch lagen, der Schulterschluss mit den Sozialdemokraten und auch den Kommunisten erfolgen müssen, um sich gemeinsam dieser rechtswidrigen Übergriffe zu erwehren.
Das erfolgte nicht in dem Maße in dem es das hätte tun können und wenn das erfolgt wäre, hätte es möglicherweise Bedenken bei Hindenburg auslösen können, sich die Sache nochmal zu überlegen oder Hitler im Hinblick auf die schlimmsten Übergriffe zurückzupfeiffen.
Das passierte aber nicht.
Das könnte man dem Zentrum und seinen Politikern, meine ich, durchaus ankreiden. Aber nicht das Ermächtigungsgesetz, da war es, wie ich das sehe zu spät noch etwas zu ändern, weil dieses Gesetz nicht die Machtübernahme der Nazis ermöglichte, sondern nur eine faktisch bereits vollzogene Machtübernahme, nachträglich (schein)legitimierte.