Schon vor dem Ausbruch des Krieges hatte das DR den Makel als Verächter des Völkerrechts zu gelten.
Ganz vorsichtig hierzu:
Inwiefern unterscheidet sich die deutsche Haltung zum Völkerrecht
in praxi von dem, wie die anderen Mächte damit umgingen?
Andere Mächte mögen sich schneller bereitgefunden haben den entsprechenden Abkommen zuzustimmen, waren dann aber auch sehr schnell bereit diese souvrän zu missachten.
Die Art und Weise etwa, wie die Briten teilweise im 2. Burenkrieg mit der Bevölkerung der Südafrikanischen Republik und des Oranje-Freistaats umgingen und die Art und Weise wie von britischer Seite hier auf zivilen Widerstand reagiert wurde, war dem, was die Deutschen 1914 in Belgien taten durchaus nicht unähnlich, die zivilen Verluste auf Seiten der Burenrepubliken überstiegen die militärischen um das 4-5 Fache.
Damit das ganze nicht nicht in einem dumpfen whataboutims verkommt:
Ich würde sagen in praxi hielt es keine der europäischen Mächte, auch nicht die USA, auch nicht Japan für notwendig, die kriegsrechtlichen Konventionen, auf die man sich geeinigt hatte, auch in der kolonialen Sphäre zur Geltung kommen zu lassen.
Mit dem traurigen Höhepunkt der internationalen "Intervention" in China, bei der man sich beim Missachten jeglicher Reschtsgepflognheiten noch gegenseitig unterstützte.
Ich beziehe mich da auf die Friedenskonferenzen 1899 und 1907. Bei diesen hat das DR die geringste Bereitschaft gezeigt Zugeständnisse zu machen und ist weitgehend der Einstellung des Kaisers gefolgt, welche sich in einer seiner Randbemerkungen findet
Naja, die Geringste Bereitschaft kann ja schon einmal insofern nicht sein, als dass es eine ganze Reihe von Staaten gab, die die Novellierung der HLKO im Gegensatz zu Deutschland 1907 zunächst mal nicht ratifizierten darunter unter anderem Italien und das Osmanische Reich.
Im Übrigen zum Völkerrecht, gehört ja nicht nur der Landkrieg, sondern letztendlich auch Seekrieg und auch hier gab es ja Bestrebungen mit der Londoner Seerechtsdeklaration 1909 eine zum Landkrieg analoge, völkerrechtliche Ordnung auf die Beine zu stellen.
Diese scheiterte wohl ganz maßgeblich daran, dass sich das Britische Oberhaus schlicht weigerte eine Ratifikation der Konvention zuzustimmen.
Insofern um nicht missverstanden zu werden, ich sehe wohl die Geringschätzung, die von deutscher Seite dem Völkerrecht in dieser Zeit entgegengebracht wurde.
Ich sehe nur ehrlich gesagt nicht unbedingt den Unterschied zu anderen Akteuren, die ebenfalls ganz schnell abwiegelten, wenn sie meinten, dass etwas ihre Handlungsfreiheit in ihren Interessengebieten beschnitt oder die ganz einfach mal ganz souverän missachteten, was eben beschlossen wurde (in der kolonialen Spähre meinte ja ohnehin niemand sich an Recht und Gesetz halten zu müssen).