Sondengänger und Schatzsucher

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Jäger stürzten zumeist senkrecht ins Erdreich, wobei der Pilot mehrheitlich abspringen konnte. Sie sind deshalb kein Kriegsgrab und führten nur Bordmunition, die ebenfalls tief im Loch liegt.
Ich kann das nicht zahlenmäßig nicht beurteilen. Ich weiß aber, dass auch etliche Jäger in ihren Maschinen verblieben sind! Und du selbst schränkst ja ein mit Jäger seien "zumeist" senkrecht ins Erdreich gegangen (was ich nicht beurteilen kann) und dass die Piloten dadurch eine Chance hatten, abzuspringen, die sie "mehrheitlich" hätten nutzen können.
Du weißt also im Einzelfall eben NICHT, ob es sich um ein Kriegsgrab handelt.
 
Sich fremdes Eigentum einfach mal anzueignen und zu verticken, kann selbst wenn es auf dem eigenen Grundstück gefunden wurde selstredend nicht so einfach angehen, sofern sich noch ein Eigentümer ermitteln lässt.
Aber es bietet sich an, ausbleibende Entschädigung auszugleichen. Die zigtausend verhökerten Wehrmachtsartikel kann kein Mensch mehr eigentumsrechtlich nachverfolgen. Bei uns wurden jahrzehntelang die Flugzeugreste vom Flugplatz kleingehackt und dem anliegenden Schrotthandel zugeführt. Kein Mensch störte sich daran.
Nochmal für alle: Ich schreibe hier aus persönlicher Erfahrung. Artikel von vor 30 Jahren sind nicht mehr verfügbar.
 
Du vergisst, dass es mal die DDR gab, die sich nicht als Rechtsnachfolger betrachtete. Ein Krater im Feld ist immer ein wirtschaftlicher Schaden, und eine Müllkippe entwertet das Grundstück heute noch.
Das die DDR sich nicht als Rchtsnachfolger betrachtete, war kein Hindrnis dafür trotzdem einen Antrag zu stellen, oder irre ich mich da?

Zig Jahre nach Kriegsende mit einem Antrag auf Schadensregulierung daher zu kommen, dürfte einfach nenn bisschen spät sein, um da noch Ansprüche geltend machen zu können.
 
Die Jagdflugzeuge, die "senkrecht" in den Boden gestürzt sind, waren entweder Führerlos, nicht mehr zu steuern oder der Pilot schon tot. Zudem konnten sich die Flugzeuge nur bei entsprechend weichen Bodenverhältnissen tief "eingraben", z.B. im Moor, wie es in meiner alten Heimat vorgekommen ist. Dort hat man auch vor einigen Jahren die Reste einer Lancaster geborgen, das war alles kein verwaltungstechnisches Problem.
 
Ich kann das nicht zahlenmäßig nicht beurteilen. Ich weiß aber, dass auch etliche Jäger in ihren Maschinen verblieben sind! Und du selbst schränkst ja ein mit Jäger seien "zumeist" senkrecht ins Erdreich gegangen (was ich nicht beurteilen kann) und dass die Piloten dadurch eine Chance hatten, abzuspringen, die sie "mehrheitlich" hätten nutzen können.
Du weißt also im Einzelfall eben NICHT, ob es sich um ein Kriegsgrab handelt.
Da brauchst Du nur mal alte Anlieger, soweit noch lebend, zu fragen. Die wussten das ganz genau, ob es einen Fallschirmabsprung gab. Zwei Fälle sind mir bekannt, wo der Pilot noch drin blieb. Das war Sumpfgebiet. Bergung unmöglich.
 
Aber es bietet sich an, ausbleibende Entschädigung auszugleichen. Die zigtausend verhökerten Wehrmachtsartikel kann kein Mensch mehr eigentumsrechtlich nachverfolgen. Bei uns wurden jahrzehntelang die Flugzeugreste vom Flugplatz kleingehackt und dem anliegenden Schrotthandel zugeführt. Kein Mensch störte sich daran.
Das will auch keiner. Kulturwissenschaftlich ist das alles ziemlich uninteressant, wir kennen die Baupläne der Gerätschaften, haben sie intakt vorliegen.
Kriegsgräber, ggf. noch scharfe Munition, Besitzverhältnisse und gewerblicher Handel sind das Problem.
 
Aber es bietet sich an, ausbleibende Entschädigung auszugleichen.
Entschädigung auf welcher Rechtsgrundlage (Fristen)?

Die zigtausend verhökerten Wehrmachtsartikel kann kein Mensch mehr eigentumsrechtlich nachverfolgen.
Quintessenz dieser Aussage: Weil früher besetehende Eigentusverhältnisse missachtet wurden, sollen die Behörden gefälligst auch heute wegschauen, wenn widerrechtliche Aneignung von Eigentum und Kriegsmaterial und dessen Verkauf stattfindet?

Sry, dass kann es nicht sein.
 
Da brauchst Du nur mal alte Anlieger, soweit noch lebend, zu fragen. Die wussten das ganz genau, ob es einen Fallschirmabsprung gab. Zwei Fälle sind mir bekannt, wo der Pilot noch drin blieb. Das war Sumpfgebiet. Bergung unmöglich.
Zeitzeugen sind ein Riesenproblem. Zeitzeugen vermengen Ereignisse, selbst erlebte, gehörte etc. Und da passieren Fehler. Das ist nun wirklich schon häufig genug nachgewiesen worden. Zeitzeugen sind eine Quelle, aber eine unzuverlässige. Ein krasses Beispiel ist ein Häftling aus Monowitz, der die Bilder von Birkenau gesehen hat und nach dem Krieg hat er immer wieder Bilder vom Eingangstor von Birkenau gemalt. Das ist so enblematisch für Auschwitz geworden, dass es seine tatsächliche Erinnerung überlagert hat. Ich selber habe lange gedacht, am 40. Jahrestag der DDR in (West)Berlin gewesen zu sein, wir wollten in Friedrichsstraße über die Grenze, aber es wurde abgezählt, eins, zwei, drei, ihr dürft rüber, eins, zwei, drei, ihr dürft nicht. Mein Vater und ich waren zwei und drei und hätten rein gedurft, meine Mutter war eins und durfte nicht, also bin ich zu DDR-Zeiten nie in Ost-Berlin gewesen und konnte mir über Jahre einreden, das wäre zeitgleich mit dem 40. Jahrestag der DDR gewesen. Jahre später habe ich das mal nachrecherchiert (wann waren die Herbstferien in NRW 1989) und habe festgestellt, das gut sechs Wochen zwischen unserem nicht vollzogenen Ost-Berlin-Besuch und dem 40. Jahrestag der DDR lagen. Meine Erinnerung hat mir also eine Streich gespielt.
 
Entschädigung auf welcher Rechtsgrundlage (Fristen)?


Quintessenz dieser Aussage: Weil früher besetehende Eigentusverhältnisse missachtet wurden, sollen die Behörden gefälligst auch heute wegschauen, wenn widerrechtliche Aneignung von Eigentum und Kriegsmaterial und dessen Verkauf stattfindet?

Sry, dass kann es nicht sein.
Zu 1. (1) War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.
Zu 2. Hier könnte der Staat allein aus Überforderung auf die Eigentumsrechte an Schrotthaufen verzichten, deren Bergungskosten in der Regel den Gewinn weit überschreiten. Aber für mich ist das alles längst Geschichte.
 
Warum nicht? Erst ab der Wende gibt es den Rechtsstaat.
Ne, das stimmt so nicht.

Die DDR war insofern kein vollkommener Rechtsstaat, als dass sich das Regime über das Recht hinwegsetzte, wenn es ihm passte. Aber es war doch keineswegs so, dass es keine nach dem Recht arbeitende Bürokratie und Behörden gegeben hätte, bei denen man entsprechende Anträge hätte einreichen können.
Sicher mit finanzieller Entschädigung für beschädigtes Privateigentum an Produktionsmittln, war seitens des DDR-Regimes nicht zu rechnen, weil das gegen die politische Grundlinie gegangen wäre. (Im Übrigen Entschädigung für Kriegsschäden war auch in der Bundesrepublik kein Selbstläufer, schon einmal gar nicht in angemessener Höhe).

Dennoch, wenn bereits zu DDR-Zeiten Räumung und Entschädigung beantragt und das abschlägig bschieden worden wäre, hätte es nach der Wende die Möglichkeit gegeben bei den Bundesdeutschen Behörden nachhzuweisen, dass man den Schaden einigermaßen Zeitnah und fristgrecht angezeigt hätte.
Dann wiederrum wäre das eine Ausgangsbasis gewesen die Bundesdeutschen Behörden darum zu bitten entsprechend schon zuvor eingebrachten Antrags, sich als erklärter Rechtsnachfolger der Sache anzunehen und etwaige Rechtsirrtümer/Verletzungen durch die DDR zu korrigieren.

Wenn aber nach dem 2. Weltkrieg 40 Jahre lang keine Anstrengungen unternommen wurden Räumung und Entschädigung zu erwirken, wird man wahhrscheinlich davon ausgehn dürfen, dass damit verbunden etwaige Entschädigungsansprüche, sofern sie überhaupt bestanden, verjährt gewesen sein dürften.
 
Es wurde versucht, das eingebrachte Land den LPG-Bauern wieder zurück zugeben.
Ja, aber wär wollte das haben, wär sind heute die Landwirte, meine Verwandtschaft hat ihre 25ha gleich wieder verpachtet.

Ich verstehe hier irgendwie noch nicht, wo Dein Problem ist, so wie Du schreibst, muß die Gegend bei euch ja mit Wracks gepflastert sein. Es handelt sich wohl eher um wenige Einzelfälle!?
 
Es wurde versucht, das eingebrachte Land den LPG-Bauern wieder zurück zugeben.
Wenn er LPG-Bauer war, wird die Angelgenheit nochmal komplizierter, weil etwaige wirtschafliche Schäden dann ja nicht nur ihm, sondern der gesamten LPG entstanden sind.

Im Übrigen macht das die Erzählung unglaubhaft, da das DDR-Regime an der Funktion und Produktivität der LPGs im Gegensatz zu privater Landwirtschaft (bzw. was davon noch übrig war) ja durchaus ein Interesse hatte.

Das also die DDR-Behörden (außer bei Vorbehalten wie Regelungen betreffend Kriegsgräbern) nicht bereit gewesen wären Schäden an den von ihnen selbst protegierten LPGs zu regulieren, halte ich für ziemlich weit hergeholt.
Für wahrscheinlicher halte ich es da schon eher, dass es dem Bauern, so lange er Teil der LPG war, einfach nicht interessiert hat, weil sich das dadurch, dass die Schäden sich wirtschaftlich auf alle LPG-Mitglieder verteilten, nicht weiter auf ihn selbst auswirkte und weil eine Entschädigung in einem Nominalbetrag an Ost-Mark ohnehin nicht besonderes interessant war.
 
LPGn gab es erst nach 1959. In der SBZ einen Antrag zu stellen, war gefährlich. Und in der DDR hatte man dringlichere Aufgaben, als Müll auszubaggern. Die Landrückkgabe wurde für ortsnahe Flächen zu einem Millionengeschäft, wenn dort Baugebiete ausgewiesen wurden. Wertmindernd erweisen sich vermüllte munitionsbelastete Absturzstellen.
Eigentlich gehörte das in eine andere Rubrik, aber die Militariasondler haben die Schatzsucher längst übertroffen.
 
Allein in Sichtweite (Fernrohr) sind hier 5 x B17 und 3 Jäger abgestürzt. Richtung Halle (Leuna-Werke) geht es um hundert.
Die Absturzquoten sind mir bekannt, es geht hier um nicht geborgene Flugzeuge und hierbei auch nicht um einzelne kleinere Teile wie z.B. Motoren, MG-Stände usw. Wieviele von den Wracks sind denn nie geborgen worden!?
 
LPGn gab es erst nach 1959. In der SBZ einen Antrag zu stellen, war gefährlich.
Ja, natürlich, in der SBZ sind sicherlich haufenweise ostdeutsche Landwirte erschossen oder nach Sibirien ins Gulag verschleppt worden, weil sie es gewagt hatten, bei den Militärbehörden Wrackfunde von deutschen Jagtflugzeugen anzuzeigen und um deren Bergung zu bitten .........

Das möchtst du uns nicht ernsthaft aufbinden oder?

Mal davon ab, dass zwischen der Gründung der DDR und der Übernahme ostdeutscher Behörden 1949 und 1959 noch gut 10 Jahre vergingen, in denen man das hätte melden und Anträge stellen können, ohne sich mit den bösen sowjetischen Behörden auseinandersetzen zu müssen.
 
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