Warum nicht? Erst ab der Wende gibt es den Rechtsstaat.
Ne, das stimmt so nicht.
Die DDR war insofern kein vollkommener Rechtsstaat, als dass sich das Regime über das Recht hinwegsetzte, wenn es ihm passte. Aber es war doch keineswegs so, dass es keine nach dem Recht arbeitende Bürokratie und Behörden gegeben hätte, bei denen man entsprechende Anträge hätte einreichen können.
Sicher mit finanzieller Entschädigung für beschädigtes Privateigentum an Produktionsmittln, war seitens des DDR-Regimes nicht zu rechnen, weil das gegen die politische Grundlinie gegangen wäre. (Im Übrigen Entschädigung für Kriegsschäden war auch in der Bundesrepublik kein Selbstläufer, schon einmal gar nicht in angemessener Höhe).
Dennoch, wenn bereits zu DDR-Zeiten Räumung und Entschädigung beantragt und das abschlägig bschieden worden wäre, hätte es nach der Wende die Möglichkeit gegeben bei den Bundesdeutschen Behörden nachhzuweisen, dass man den Schaden einigermaßen Zeitnah und fristgrecht angezeigt hätte.
Dann wiederrum wäre das eine Ausgangsbasis gewesen die Bundesdeutschen Behörden darum zu bitten entsprechend schon zuvor eingebrachten Antrags, sich als erklärter Rechtsnachfolger der Sache anzunehen und etwaige Rechtsirrtümer/Verletzungen durch die DDR zu korrigieren.
Wenn aber nach dem 2. Weltkrieg 40 Jahre lang keine Anstrengungen unternommen wurden Räumung und Entschädigung zu erwirken, wird man wahhrscheinlich davon ausgehn dürfen, dass damit verbunden etwaige Entschädigungsansprüche, sofern sie überhaupt bestanden, verjährt gewesen sein dürften.