muck
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Prozessiert wurde in der Straf-, Verwaltungs- und Familiengerichtsbarkeit, teils durch drei Instanzen.Welche höheren Instanzen sind gemeint? Ich kenne zu Marpingen nur den Saarbrücker Prozeß.
Ziel waren die Eltern der Seherinnen, die vier Erwachsenen, die ebenfalls Maria gesehen haben wollten, und summa summarum an die hundert Personen aus Marpingen und dem weiteren Rheinland. Die strafrechtlichen Vorwürfe umfassten u.a. Betrug, Aufruhr, Landfriedensbruch und Beleidigung.
Die gegen die Seherinnen verhängte Maßregel schaffte es vom Vormundschaftsgericht Sankt Wendel (1:0 für den Staat) über das Familiengericht am Landgericht Saarbrücken (1:1) bis zum Oberlandesgericht Berlin (1:2 für die Eltern).
Der Vorwurf der Beleidigung gegen den Theologen Matthias Scheben wurde vom Zuchtpolizeigericht* Köln kassiert, das Landgericht Köln bestätigte das Urteil auf dem Instanzenweg. Schließlich gab es noch den Strafprozess gegen die Hauptbeschuldigten vor dem Zuchtpolizeigericht Saarbrücken. Die Freisprüche fielen so eindeutig aus, dass der Staat sich schließlich ins Unvermeidliche fügte.
*) Napoleonisches Überbleibsel im linksrheinischen Preußen, entspricht etwa unserem Schöffengericht.
Da müsste ich erst mal graben; aktuell habe ich nur Zugriff auf die Online-Datenbank von C.H. Beck. (Meine Fundstelle ist die Ergänzungslieferung vorrepublikanisches Verfassungsrecht zum Maunz/Dürig-Grundgesetzkommentar.)Zur zeitgenössischen Verfassungsdiskussion (um 1876) habe ich noch nichts gefunden.
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