Baden, Württemberg, und Hohenzollern wurden zu Baden-Württemberg

Volksbefragung Sept. 1950: In Gesamtbaden nur knappe Mehrheit von ca. 50,7 % für Wiederherstellung des alten Baden.

Volksabstimmung Dez. 1951: In Gesamtbaden nur leichte Mehrheit 52,2 % für Wiederherstellung des alten Baden.

Volksentscheid im Landesteil Baden am 7. Juni 1970: nur noch marginale 18,07% für Wiederherstellung des alten Baden.

Zu keinem Zeitpunkt konnte mit den Stimmenergebnissen eine unhinterfragbare, politisch ausreichend legitimierende, tragfähige qualifizierte Mehrheit von 2/3 oder ¾ der gültigen Stimmen für die Wiederherstellung des alten Badens erreicht werden.

Nachdem die drei Bundesländer (Süd)Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern untereinander keine Einigung in dieser Frage erreichten, ging die weiteren Aufgaben und Initiativen sowieso auf die Bundesebene zurück.

Der Volksentscheid in Landesteil Baden 1970 fand unter der Regierung des südbadischen Ministerpräsidenten Hans Filbinger statt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht zu vergessen, dass das stärker agrarisch ausgerichtete alte Baden wirtschaftlich am Tropf der Republik gehangen hätte und damit wesentlich eingeschränkter in der Flexibilität und Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung als der tatsächlich entstandene Südweststaat geblieben wäre. Also ein weiterer Problemfall im Südwesten.
 
Volksbefragung Sept. 1950: In Gesamtbaden nur knappe Mehrheit von ca. 50,7 % für Wiederherstellung des alten Baden.

Volksabstimmung Dez. 1951: In Gesamtbaden nur leichte Mehrheit 52,2 % für Wiederherstellung des alten Baden.

Volksentscheid im Landesteil Baden am 7. Juni 1970: nur noch marginale 18,07% für Wiederherstellung des alten Baden.

Zu keinem Zeitpunkt konnte mit den Stimmenergebnissen eine unhinterfragbare, politisch ausreichend legitimierende, tragfähige qualifizierte Mehrheit von 2/3 oder ¾ der gültigen Stimmen für die Wiederherstellung des alten Badens erreicht werden.

Nachdem die drei Bundesländer (Süd)Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern untereinander keine Einigung in dieser Frage erreichten, ging die weiteren Aufgaben und Initiativen sowieso auf die Bundesebene zurück.

Der Volksentscheid in Landesteil Baden 1970 fand unter der Regierung des südbadischen Ministerpräsidenten Hans Filbinger statt.
Das sind doch Nebelkerzen.

Land Baden-Württemberg schrieb:
Inzwischen beschäftigte sich nach dem Willen der drei westlichen Besatzungsmächte der „Parlamentarische Rat“ mit der Ausarbeitung einer Verfassung für den deutschen Staat. Für den deutschen Südwesten kam es darin, auf Initiative aus Württemberg-Hohenzollern, zu einer Sonderregelung für die Lösung der Südweststaatsfrage. In dem betreffenden Artikel 118 hieß es, es könne abweichend von der in Artikel 29 geregelten Länderneugliederung durch Vereinbarung der drei südwestdeutschen Länder zu einer Neugliederung des südwestdeutschen Gebiets kommen. Ohne eine Vereinbarung werde die Neugliederung durch ein Bundesgesetz geregelt, das eine Volksbefragung vorsehe. Als im April 1950 die Alliierten dem Artikel 118 zustimmten, war eine weitere Hürde auf dem Weg zum Südweststaat genommen.

Und

Land Baden-Württemberg schrieb:
Die Altbadener, die sich zum Heimatbund Badenerland zusammenschlossen, führten auch nach der Gründung des Landes Baden-Württemberg ihren Kampf um die Wiederherstellung des früheren Landes Baden fort. Sie zogen bis vor das Bundesverfassungsgericht. Es gestand ihnen 1956 zu, dass die badische Bevölkerung in einer nochmaligen Volksabstimmung über den Verbleib ihrer Heimat im Land Baden-Württemberg entscheiden dürfe. Erst am 7. Juni 1970 kam es zu dieser erneuten Volksabstimmung. Das Ergebnis war ein eindrucksvolles Bekenntnis der badischen Bevölkerung für das Land Baden-Württemberg. Bei einer Beteiligung von mehr als 62 Prozent stimmten knapp 82 Prozent für den Verbleib beim Land Baden-Württemberg.
Fakt ist, dasss 1956 das Bundesverfassungsgericht die Vorgehensweise bei der Volksabstimmung zum Entstehen des Südweststaates als nicht verfassungsgemäß beurteilt hat. Was passierte dann? Es wurde unverzüglich der Beschluss des höchsten deutschen Gerichtes umgesetzt und die Wahl im Bundesland Baden in seinen Grenzen von 1815 wiederholt? Ein Schabowski hätte gesagt "ist das sofort, unverzüglich". In Stuttgart bequemte man sich nach 14 Jahren mal dem Gerichtsurteil nachzukommen. Und auch nur dann, weil man sich der Mehrheit sicher war. Sonst würde man da heute noch drauf warten.

Im Grundgesetz Artikel 29 steht nichts von qualifizierter Mehrheit für die Vereinigung von Bundesländern

3) Der Volksentscheid findet in den Ländern statt, aus deren Gebieten oder Gebietsteilen ein neues oder neu umgrenztes Land gebildet werden soll (betroffene Länder). Abzustimmen ist über die Frage, ob die betroffenen Länder wie bisher bestehenbleiben sollen oder ob das neue oder neu umgrenzte Land gebildet werden soll. Der Volksentscheid für die Bildung eines neuen oder neu umgrenzten Landes kommt zustande, wenn in dessen künftigem Gebiet und insgesamt in den Gebieten oder Gebietsteilen eines betroffenen Landes, deren Landeszugehörigkeit im gleichen Sinne geändert werden soll, jeweils eine Mehrheit der Änderung zustimmt. Er kommt nicht zustande, wenn im Gebiet eines der betroffenen Länder eine Mehrheit die Änderung ablehnt; die Ablehnung ist jedoch unbeachtlich, wenn in einem Gebietsteil, dessen Zugehörigkeit zu dem betroffenen Land geändert werden soll, eine Mehrheit von zwei Dritteln der Änderung zustimmt, es sei denn, daß im Gesamtgebiet des betroffenen Landes eine Mehrheit von zwei Dritteln die Änderung ablehnt.
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Wie ist denn der Zaubertrick zustende gekommen, dass man damals drei Bundesländer (Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern und Südbaden) hatte, aber dann in vier Stimmbezirken wählen musste? Wurde nicht die vorherige Probeabstimmung dazu verwendet um dann vier Bezirke einteilen zu können. Wurde damit das von den Württembergern gewünsche Ergebnis erzielt oder nicht? Hatten diese vier Stimmbezirke identische Bevölkerungszahlen oder wurde auch das nicht eingehalten?

Für mich auf heutige Verhältnisse übertragen:

Russland bietet eine demokratische Lösung für den Ukrainekrieg an. Man bildet vier Stimmbezirke

- Russland westlich des Urals
- Russland östlich des Urals
- die Krim
- die Ukraine ohne die Krim

Für die Bildung eines Gesamtstaates genügt dann die Mehrheit für diesen Einheitsstaat in drei Stimmbezirken. Von Württemberg lernen, heißt siegen lernen ;)
 
Fakt ist, dasss 1956 das Bundesverfassungsgericht die Vorgehensweise bei der Volksabstimmung zum Entstehen des Südweststaates als nicht verfassungsgemäß beurteilt hat.

Fakt ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Bildung des Südweststaats als verfassungsgemäß beurteilt hat:

Tatsache, daß die Bildung des Südweststaates in "demokratisch-verfassungsmäßiger Form", nämlich im Verfahren nach Art. 118 GG zustande kam.

Dieser Artikel lautet:

"Die Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete kann abweichend von den Vorschriften des Artikels 29 durch Vereinbarung der beteiligten Länder erfolgen. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so wird die Neugliederung durch Bundesgesetz geregelt, das eine Volksbefragung vorsehen muß."


In Stuttgart bequemte man sich nach 14 Jahren mal dem Gerichtsurteil nachzukommen.

Fakt ist, dass Stuttgart hier gar nichts zu entscheiden hatte. Eine Neuregelung via Volksentscheid bedurfte eines Bundesgesetzes, wie Artikel 29 GG sagt:

"Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf. Die betroffenen Länder sind zu hören."

Fakt ist auch, dass das Bundesverfassungsgericht explizit auf die Setzung einer Frist verzichtete.
 
Das sind doch Nebelkerzen.



Und


Fakt ist, dasss 1956 das Bundesverfassungsgericht die Vorgehensweise bei der Volksabstimmung zum Entstehen des Südweststaates als nicht verfassungsgemäß beurteilt hat. Was passierte dann? Es wurde unverzüglich der Beschluss des höchsten deutschen Gerichtes umgesetzt und die Wahl im Bundesland Baden in seinen Grenzen von 1815 wiederholt? Ein Schabowski hätte gesagt "ist das sofort, unverzüglich". In Stuttgart bequemte man sich nach 14 Jahren mal dem Gerichtsurteil nachzukommen. Und auch nur dann, weil man sich der Mehrheit sicher war. Sonst würde man da heute noch drauf warten.

Im Grundgesetz Artikel 29 steht nichts von qualifizierter Mehrheit für die Vereinigung von Bundesländern


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Wie ist denn der Zaubertrick zustende gekommen, dass man damals drei Bundesländer (Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern und Südbaden) hatte, aber dann in vier Stimmbezirken wählen musste? Wurde nicht die vorherige Probeabstimmung dazu verwendet um dann vier Bezirke einteilen zu können. Wurde damit das von den Württembergern gewünsche Ergebnis erzielt oder nicht? Hatten diese vier Stimmbezirke identische Bevölkerungszahlen oder wurde auch das nicht eingehalten?

Für mich auf heutige Verhältnisse übertragen:

Russland bietet eine demokratische Lösung für den Ukrainekrieg an. Man bildet vier Stimmbezirke

- Russland westlich des Urals
- Russland östlich des Urals
- die Krim
- die Ukraine ohne die Krim

Für die Bildung eines Gesamtstaates genügt dann die Mehrheit für diesen Einheitsstaat in drei Stimmbezirken. Von Württemberg lernen, heißt siegen lernen ;)
Ja, es war ein Zaubertrick, damit das gewünschte Ergebnis herauskam.
 
Fakt ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Bildung des Südweststaats als verfassungsgemäß beurteilt hat:
Würdest Du sagen, dass die Badener die selben Rechte bekommen haben wie die Brandenburger? Und wie passt dies Artikel 3 Grundgesetz zusammen? Absatz 1: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Absatz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat, seines Glaubens, seiner politischen Ansichten oder wegen einer Behinderung benachteiligt oder bevorzugt werden.


Als Brandenburg und Berlin zu einem gemeinsamen Bundesland verschmolzen wurden, durften die Einwohner jedes dieser beiden Bundesländer am 05.05.1996 abstimmen. Brandenburg stimmte dagegen, Berlin dafür. Schaut man sich im Vorfeld dieser Volksabstimmung die Planungen an, waren diese für Brandenburg vorteilhaft. Potsdam sollte zum Beispiel Hauptstadt des neuen Bundeslandes werden, also die Hauptstadtfunktion behalten.

Die Württemberger mussten den Badenern bei der damaligen Zusammenlegung nichts anbieten, weil man im Hintergrund erst die US-Amerikaner für die württembergische Pläne gewonnen hatte und dann die Bundespolitik das tat, was Württemberg wollte.

Schon im 19. Jahrhundert war es das geheime Ziel der württembergischen Regierung sich

- Baden
- das Großherzogtum Hessen
- die bayerische Pfalz
- das Elsass

einzuverleiben und die beherrschende Macht im Süddeutschland zu werden. In Kenntnis dieser Staatsräson ist die Trickserei bei der Vereinigung von Württemberg und Baden nur konsequent.

Ein paar Jahre später wurde dann das Saarland mit seiner Eigenständigkeit beschenkt. Plötzlich waren diese hehren Reden von funktionierenden größeren Einheiten, die angeblich Pate für den Südweststaat standen, nicht mehr bedeutsam. Im Vergleich zum Saarland wäre ein Bundesland Baden heute wirtschaftlich lebensfähiger als der Saarstaat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Würdest Du sagen, dass die Badener die selben Rechte bekommen haben wie die Brandenburger? Und wie passt dies Artikel 3 Grundgesetz zusammen? Absatz 1: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Absatz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat, seines Glaubens, seiner politischen Ansichten oder wegen einer Behinderung benachteiligt oder bevorzugt werden.

Du möchtest von mir ein Statement darüber, ob einzelne Artikel des Grundgesetzes gegen die Verfassung verstoßen? Auf derartige Fragen muss ich leider passen.

Ich kann nur referieren, was in der Verfassung steht und wie das Bundesverfassungsgericht zu einzelnen Fragen entschieden hat.

Eine Info hätte ich da noch. Um den Volksentscheid von 1970 auf den Weg zu bringen, wurde am 19. August 1969 die Verfassung geändert:
 
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