Madame de Stael
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Jeder hat schon mal davon gehört und sich auch vielleicht gefragt, warum der zum Tode veruteilte, noch einmal in seinem Leben so richtig schlemmen durfte.
Diese Mahlzeit war manchmal ein Abendessen, häufig ein letztes Frühstück vor der Hinrichtung. In der Regel bestellt der Verurteilte Speisen, mit denen er angenehme Erinnerungen verbindet und bekommt sie, seien sie noch so reichlich und ausgefallen, auch.
Diese Mahlzeit ist aber kein Akt der Humanität, sondern eher eine Art Besänftigungsritual; evtl. auch, um das eigene Gewissen zu beruhigen.
Der zum Tode verurteilte soll damit milde gestimmt werden, damit er nicht er nicht als Racheengel wiederkehre, als Untoter, der keinen Frieden findet und die Lebenden drangsaliert. Er wird quasi noch einmal durch´s Schlaraffenland geführt, um ihn gnädig zu stimmen.
Der älteste Bericht über eine solche Mahlzeit stammt aus dem Jahre 1435, später wurde sie sogar vorgeschrieben.
Diese Mahlzeit war manchmal ein Abendessen, häufig ein letztes Frühstück vor der Hinrichtung. In der Regel bestellt der Verurteilte Speisen, mit denen er angenehme Erinnerungen verbindet und bekommt sie, seien sie noch so reichlich und ausgefallen, auch.
Diese Mahlzeit ist aber kein Akt der Humanität, sondern eher eine Art Besänftigungsritual; evtl. auch, um das eigene Gewissen zu beruhigen.
Der zum Tode verurteilte soll damit milde gestimmt werden, damit er nicht er nicht als Racheengel wiederkehre, als Untoter, der keinen Frieden findet und die Lebenden drangsaliert. Er wird quasi noch einmal durch´s Schlaraffenland geführt, um ihn gnädig zu stimmen.
Der älteste Bericht über eine solche Mahlzeit stammt aus dem Jahre 1435, später wurde sie sogar vorgeschrieben.