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War die sogenannte "legale Revolutuion" von Hitler, abgesehen davon, dass sie ethisch und moralisch absolut verwerflich war, legal und es fanden tatsächlich keine verfassungswidrigen Handlungen statt?
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War die sogenannte "legale Revolutuion" von Hitler, abgesehen davon, dass sie ethisch und moralisch absolut verwerflich war, legal und es fanden tatsächlich keine verfassungswidrigen Handlungen statt?
Natürlich nicht. Aber das ist nicht meine Frage, sondern es geht mir darum, ob die NSDAP in irgendeinem Punkt konkret GEGEN DIE VERFASSUNG UND DIE GELTENDEN GESETZE verstossen hat...
es geht mir darum, ob die NSDAP in irgendeinem Punkt konkret GEGEN DIE VERFASSUNG UND DIE GELTENDEN GESETZE verstossen hat...
(2) Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reiche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die in den Artikeln 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 festgesetzten Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen.
Nicht zu vergessen die sog. "Reichstagsbrandverodnung" vom 28.2.1933, mit der faktisch alle Bürgerrechte außer Kraft gesetzt wurden.
Es handelte sich um eine von bis dahin mehreren Notverordnungen. Deren Einführung war zwar durch die Weimarer Reichsverfassung in § 48 gestattet, jedoch nur dann zulässig, wenn 3 Bedingungen erfüllt waren.
In §48, Abs.2 WRV steht:
Keine dieser Bedingungen war erfüllt. Weder war der Rechtsstaat gefährdet, noch wurde die Wiederherstellung der Ordnung damit beabsichtigt, noch war der Ausnahmezustand zeitlich begrenzt.
Das Gegenteil war der Fall: Die Grund- und Freiheitsrechte wurde auf Dauer abgeschafft, als einzige Ordnung dienten die Richtlinien einer Ideologie, bzw. eines Dikators, eine zeitliche Befristung war nicht zu sehen.
Damit war diese Notverordnung ungesetzlich. Und diese ungesetzliche Verordnung war die rechtliche Basis des Dritten Reiches.
Soviel zur Frage, ob gegen Gesetze und Verfassung verstoßen wurde.
Jacobum
Das stimmt ja, aber trotzdem wurde dieser Verstoß nicht direkt von der NSDAP "begangen", sondern von Hindenburg unter Einwirkung von Hitler.
Und das ist dann wieder ein gutes Beispiel für "Ich mache mir die Hände selber nicht dreckig".
Quelle: http://www.bpb.de/publikationen/049...n_der_nationalsozialistischen_Herrschaft.htmlVolksgenossen, meine Maßnahmen werden nicht angekränkelt sein durch irgendwelche juristischen Bedenken. Meine Maßnahmen werden nicht angekränkelt sein durch irgendeine Bürokratie. Hier habe ich keine Gerechtigkeit zu üben, hier habe ich nur zu vernichten und auszurotten, weiter nichts! Dieser Kampf, Volksgenossen, wird ein Kampf gegen das Chaos sein, und solch einen Kampf führe ich nicht mit polizeilichen Machtmitteln. Das mag ein bürgerlicher Staat getan haben. Gewiß, ich werde die staatlichen und die polizeilichen Machtmittel bis zum äußersten auch dazu benutzen, meine Herren Kommunisten, damit Sie hier nicht falsche Schlüsse ziehen, aber den Todeskampf, in dem ich euch die Faust in den Nacken setze, führe ich mit denen da unten, das sind die Braunhemden!
Der alte und von vielen als senil bezeichnete Hindenburg dürfte die Ausmaße dieser Verordnung gar nicht mehr umrissen haben. So z.B. der Umstand, dass Brandstiftung rückwirkend mit dem Tode bestraft wird. Zufällig einen Tag nach dem Reichstagsbrand. Aufgrund dessen wurde der vermeintliche Brandstifter van der Lubbe geköpft.
Das Gerücht ging aber schon viel eher um (ein Witz aus den 30ern):
"Treffen sich zwei HJ-Jungen auf der Straße. Der eine rennt in Panik vorbei und ruft:
Der Reichstag brennt!
Worauf der andere antwortet:
Psst! Erst morgen!"
Quelle:http://www.dhm.de/lemo/html/nazi/innenpolitik/reichstagsbrand/index.html[FONT=Arial,Helvetica,sans-serif] Am 27. Februar 1933, knapp einen Monat nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler, brannte in Berlin das Reichstagsgebäude. Im brennenden Parlament wurde der niederländische Linksanarchist Marinus van der Lubbe festgenommen. Er erklärte, die Brandstiftung allein unternommen zu haben, um die deutsche Arbeiterschaft zum Widerstand gegen das NS-Regime aufzurufen. Die Nationalsozialisten zeigten sich jedoch öffentlich überzeugt, daß es sich um eine Verschwörung der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) handelte. Noch in der Brandnacht ließ Hermann Göring als kommissarischer preußischer Innenminister verbreiten, der "Beginn des kommunistischen Aufstandsversuches" stehe unmittelbar bevor. [/FONT] [FONT=Arial,Helvetica,sans-serif]Zielgerichtet nutzte die nationalsozialistische Führung den Reichstagsbrand, um kurz vor der Reichstagswahl am 5. März 1933 die hemmungslose Verfolgung von Regimegegnern, vor allem Kommunisten, zu verschärfen. Zehntausende Oppositionelle wurden innerhalb der nächsten Wochen in "Schutzhaft" genommen und in improvisierte Konzentrationslager (KZ) verschleppt. Eine "Legalisierung" erfuhr die Verfolgung durch die Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933. Die von Reichspräsident Paul von Hindenburg auf Empfehlung des Kabinetts erlassene Notverordnung setzte die wesentlichen Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft. Das Deutsche Reich befand sich in einem förmlich verhängten zivilen Ausnahmezustand. In ihrer Gegenpropaganda stellte die politische Linke die - ebenfalls unbewiesene - Behauptung auf, der Reichstagsbrand sei von den Nationalsozialisten selbst gelegt worden, um ihn als Rechtfertigung für ihre verschärfte Repressionspolitik und gewaltsame Durchsetzung ihrer unbeschränkten Diktaturgewalt zu nutzen[/FONT]
Natürlich nicht. Aber das ist nicht meine Frage, sondern es geht mir darum, ob die NSDAP in irgendeinem Punkt konkret GEGEN DIE VERFASSUNG UND DIE GELTENDEN GESETZE verstossen hat...
Leider lässt sich der von Klaus angegebene Link von mir nicht öffnen. Mich würde jedoch interessieren, wann in der Bundesrepublik ein "Ermächtigungsgesetz" verabschiedet worden sein soll? Das hat es meineswissens nicht gegeben. Könnte es sein, dass der Link zu einem fiktiven Lehrfall führt, mit dessen Hilfe Studenten ihr juristisches Urteilsvermögen schärfen sollen?Moin Klaus,
das von dir angeführte Dokument zum Nachweis der Illegalität des Ermächtigungsgesetzes vermag mich nicht zu überzeugen. Es geht in dem Text um den Versuch, ein ähnliches Gesetz in der BRD zu etablieren. Das ist seinerzeit vom Bundespräsidenten mit dem Hinweis auf Verfassungwidrigkeit abgeblockt worden.
Zur Begründung hieß es:
Das "Ermächtigungsgesetz" (das in der BRD eingeführt werden sollte) verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen die Ewigkeitsklausel des Art. 79 III GG. Es ist folglich materiell verfassungswidrig.
Nach der bundesrepublikanischen Gesetzeslage ist der Fall also klar.
Es sprechen rechtsphilosphische und rechtslogische Gründe gegen die Rechtmäßigkeit des Ermächtigungsgesetzes:Wale schrieb:Anders verhält es sich, wenn man das reale Ermächtigungsgesetz vor der dem gesetzlichen Hintergrund der Weimarer Zeit betrachtet. Denn - darauf habe ich in meinem obigen Beitrag hingewiesen - in der Weimarer Verfassung gab es keine sog. Ewigkeitsklausel. Aus dieser Perspektive fällt es schwer, selbst grundlegende Verfassungsänderungen und Grundrechtsaufhebungen im streng juristischen Sinne als illegal zu definieren.
PS: ich will hier keineswegs den Eindruck erwecken, die NS-Machtergreifung in irgendeiner Weise verhamlosen zu wollen; es geht mir nur darum, Schwachstellen in der juristischen Diskussion dieser Frage aufzuzeigen.
Fall 2: Das „Ermächtigungsgesetz"
Nachdem die letzte Regierung an den Reformen in der Wirtschafts- und Sozialpolitik gescheitert war, schlossen CDU und SPD eine „Große Koalition", die im Bundestag und im Bundesrat über eine stabile Mehrheit von 85 % verfügte. Um den in der Vergangenheit entstandenen Reformstau zügig zu beenden, entschloß sich die neue Regierung, das Gesetzgebungsverfahren zu vereinfachen. Daher verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der Koalition ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes, durch das die folgende Vorschrift in die Verfassung eingefügt wird:
Artikel 75a Grundgesetz
Bundesgesetze können auch von der Bundesregierung beschlossen werden. Auf die von der Bundesregierung beschlossenen Gesetze finden die Artikel 76 bis 78 GG keine Anwendung.
Könnte es sein, dass der Link zu einem fiktiven Lehrfall führt, mit dessen Hilfe Studenten ihr juristisches Urteilsvermögen schärfen sollen?
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