Dieter
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1320 starb die Linie der Brandenburger Askanier mit Heinrich II. aus. König Ludwig der Bayer betrachtete die Mark Brandenburg als heimgefallenes Lehen und verlieh sie den Wittelsbachern.
Meine Frage: War er dazu berechtigt?
Immerhin gab es damals noch die sächsischen Askanier in Wittenberg sowie die anhaltinischen Askanier, die erbbberechtigt waren. Auch andere Füstenlinien beerbten sich beim Aussterben untereinander, ohne dass König oder Kaiser diese Gebiete als heimgefallene Lehen beansprucht hätten. So z.B. die unzähligen welfischen Linien im Herzogtum Braunschweig-Lüneburg, die sächsischen Linien im Raum Thüringen und Sachsen. Letzter großer Erbfall war das Aussterben der bayerischen Wittelsbacher 1777, wonach das Kurfürstentum Bayern an die pfälzische Linie der Wittelsbacher fiel - nicht aber vom Kaiser als "heimgefallen" beansprucht wurde.
Meine Frage: War er dazu berechtigt?
Immerhin gab es damals noch die sächsischen Askanier in Wittenberg sowie die anhaltinischen Askanier, die erbbberechtigt waren. Auch andere Füstenlinien beerbten sich beim Aussterben untereinander, ohne dass König oder Kaiser diese Gebiete als heimgefallene Lehen beansprucht hätten. So z.B. die unzähligen welfischen Linien im Herzogtum Braunschweig-Lüneburg, die sächsischen Linien im Raum Thüringen und Sachsen. Letzter großer Erbfall war das Aussterben der bayerischen Wittelsbacher 1777, wonach das Kurfürstentum Bayern an die pfälzische Linie der Wittelsbacher fiel - nicht aber vom Kaiser als "heimgefallen" beansprucht wurde.