Joey schrieb:
Das ist Wortklauberei, da jeder Mensch sich durchaus im klaren ist, was er selbst als psychische Gewalt empfindet - und das kann durchaus auch subjektiv voneinander abweichen innerhalb gewisser Grenzen. Um dem Wort Definition doch noch gerecht zu werden, wie von Dir gefordert, so würde ich es ganz einfach "soziale Definition" nennen. Wobei ich gespannt wäre, was Du unter einer philosophischen Wesensdefinition von psychischer Gewalt verstehst. Als ob es da eine alleinig richtige gäbe... Aber das führt vom Thema weg.
Ich denke nicht, daß das vom Thema abführt, da Definitionen die Grundlage einer Diskussion sind, um sicherzustellen, daß man nicht aneinander vorbeiredet. Und das Thema "Glaube und Gewalt" bedarf anscheinend einer Klärung, was man hier unter "Gewalt" versteht.
Um den Unterschied zwischen Wesens- und juristischer Definition zu verdeutlichen, ein leicht verständliches Beispiel: "chlorfreies Papier".
Wesensdefinition: Chlorfreies Papier ist Papier, das kein Chlor enthält (sprich, bei dessen Herstellung kein Chlor verwendet wird).
Juristische Definition: Als chlorfreies Papier gilt Papier, bei dessen Herstellung nicht mehr als xy Menge Chlor verwendet wird.
Also, das Wesen von chlorfreiem Papier ist (neben der Tatsache, daß es tatsächlich Papier ist), daß es chlorfrei ist. Juristisch kann aber durchaus auch chlorhaltiges Papier als chlorfrei "definiert" werden.
Dies sind also zwei unterschiedliche Definitionen. Die eine will das Wesen eines Dinges wiedergeben, die andere bestimmt, wie man, unabhängig vom Wesen, eine Sache nach Recht und Gesetz bezeichnen oder nicht bezeichnen darf. Wesensdefinitionen beinhalten "xy IST" und juristische Definitionen beinhalten "als xy GILT". Mathematisch ausgedrückt ist das eine mal = zu setzen, das andere Mal das Zeichen für entspricht (das ^ über dem =).
Was eine "soziale Definition" sein soll, weiß ich nicht. Sie ist entweder allgemeingültig, oder den gesetzlichen Grundlagen angepaßt. Beim Beispiel des Schokoriegels z.B. ist rechtliche Bedingung, damit die Eltern nicht wollen, daß ihn das Kind nicht einfach nimmt, daß es Besitz gibt. In Gesellschaften ohne Besitz wäre das Zugreifen des Kindes sicher ohne jegliche (auch nicht soziale) Bedeutung (außer gesundheitlich vielleicht mit der Zeit).
Und was Gewalt ist, läßt sich ganz sicher allgemeingültig definieren, etwa so: Gewalt ist, jemanden zu zwingen, daß er etwas gegen seinen eigenen Willen tut oder nicht tut.
Werden dabei körperliche oder maschnielle Hilfsmittel eingesetzt, so ist dies physische Gewalt, werden diese nicht eingesetzt, so ist es psychische Gewalt.
Natürlich habe ich unendlich viel übersehen, aber tendenziell funktioniert das so.
Es ist dabei keineswegs ausgeschlossen, daß man Gewalt einsetzt, um jemanden vor sich selbst zu schützen, z.B. bei Kindern, wo Gewalt deren Unerfahrenheit ersetzen kann (der Wunsch auf die heiße Herdplatte zu greifen etc.).