utachter X stützte und nicht auf Gutachter Y.
Mir ist auch unverständlich, warum einige "in der Zunft" die Angelegenheit zu einem Deutungsstreit über bundesrepublikanische Identität "hochjazzen" - so kommt es mir vor. Die Hohenzollern oder das Haus Preußen sind gescheitert. 1918 mussten sie auf ihren Thron verzichten.
Das die Hohenzollern gescheitert sind und dass sie 1918 auf den Thron verzichten mussten ist sicherlich richtig. Eine andere Frage ist demgegenüber ob ihr Scheitern denn auch mit dem Thronverzicht in einem direkten kausalen Zusammenhang steht.
Angesichts der Versuche 1918/1919, bis einschließlich Friedrich Ebert, die Monarchie als solche in parlamentariserter Form an und für sich zu retten und die verschiedenen Erwägungen in konservativen und rechtsnationalen Kreisen, während der Weimarer Republik, auf welchem Wege die Monarchie gegebenenfalls wiederherzustellen sei, würde ich diese Frage verneinen.
Wenn aber aus dem Ende der Monarchie nicht automatisch deren endgültige Aufgabe in der gesamten Bevölkerung und schon gar nicht das Ende des politischen Einflusses der ehemaligen Dynastie rssultierte, muss der Zustand ihres politischen Endes später eingetreten sein, sprich zur Zeit des NS oder der Bundesrepublik und der DDR.
An der Stelle, wird die Angelegenheit, meine ich zu einer Glaubensfrage, nämlich dahingehend, ob man eine vorherige Ordnung als vollständig überwunden ansehen kann, so lange deren Symbole und ihre ökonomischen Grundlagen den Machtwechsel überdauern.
Ich persönlich bin der Meinung, dass in letzterem Falle grundsätzlich so etwas wie eine latente Gegenmacht vorhanden bleibt, die einen natürlichen Anziehungspunkt für Unzufriedene bildet und damit für die neu herbeigeführte Ordnung eine grundsätzliche Hypothek darstellt, mindestens was Fragen der Deutungshoheit angeht.
Deswegen wird man sicherlich im Jahr 2020 keine monarchische Restauration mehr befürchten müssen, im Hinblick auf Identitätsfragen, sehe ich da dennoch einen Grundsatzdiskurs auf die Gesellschaft zukommen, sollte die Rechtssprechung zu Gunsten der hohenzollerschen Seite entscheiden.
Immerhin wir reden über die potentielle Entschädigung einer Familie, deren Mitglieder (in Person von KWII) nicht vollständig unschuldig daran war Weltkrieg Nr. 1 herauf zu beschwören und darüber hinaus reden wir hier bei der potentiellen Entschädigung ja auch nicht über einen Vergleich im Rahmen irgendwelcher Bargeldsummen, sondern von der potentiellen Überführung symbolträchtiger Objekte aus der Verfügungsgewalt der öffentlichen Hand, in Privatbesitz.
Damit reden wir didaktisch gesprochen auch über die potentielle Privatisierung von Möglichkeiten der öffentlichen Erinnerungskultur, was mMn durchaus von herausragender Bedeutung ist.
Das noch wesentlich größere Problem, was ich dabei sehe, ist aber der Umgang mit unserer Eigenen Geschichte, der im deutlichen Widerspruch zu entsprechenden potentiellen Entschädigungen steht.
Wie verkauft man der eigenen Bevölkerung denn auf der einen Seite, dass die Hohenzollern durch ihr eigenes Versagen historisch gescheitert sind und jedes Recht auf Herrschaftsansprüche in diesem Land mir Recht verwirkt hat, wenn man ihnen gleichzeitig die Symbole dieser Herrschaft zurückerstattet.
Wenn man sich darauf einlässt, die betreffenden Objekte unabhängig von ihrer Geschichte und ihrer symbolischen Aufladung einfach nur als zu erstattendes Eigentum zu betrachten, übergeht man meiner Meinung nach diesen tieferen Charakter.
Mir ist dabei klar, dass es im Bereich des möglichen liegt, dass vom juristischen Standpunkt her in genau diese Richtung entschieden wird, weil die Gesetzeslage einmal die ist, dass sich der Ausschluss von der Entschädigung lediglich auf Unterstützung der Nationalsozialisten in welcher Form auch immer bezieht.
Das bedeutet aber gleichzeitig, dass die Verbrechen, die noch unter hohenzollerscher Ägide stattfanden, etwa die Kolonial-Massaker, der Weg in den ersten Weltkrieg und dessen in Teilen verbrecherische Führung unter der sowohl das Ausland, als auch die eigene Bevölkerung zu leiden hatten, keine entsprechende, gleichwertige Würdigung erfahren.
Das ist in meinen Augen hochproblematisch. Wenn Personen aus der Ex-Dynastie Hitler dabei halfen die Demokratie zu unterlaufen und umzustürzen, kann man ihnen das sicherlich vorwerfen, direkt zu Krieg und Holocaust aufgestachelt oder daran mitgewirkt zu haben nicht (den Kollegen AuWi als Sonderfall und erklärten Nazi-Satrapen und SA-Mitglied mal außen vor gelassen).
Auf der anderen Seite hat man einen KWII, der in Bremerhaven seinerzeit die Schote loslässt "Pardon wird nicht gegeben!"
Nun hat der Begriff Pardon/Quartier in der Militärgeschichte allerdings eine relativ einschlägige Bedeutung im Betreff auf Gepflogenheiten hinsichtlich der Behandlung unterlegener, gefangener Gegner nach einer Schlacht und da die betreffende, berüchtige "Hunnenrede" sich explizit an die nach China einzuschiffenden Soldaten richtete, wird man davon ausgehen können, dass das auch genau so verstanden wurde.
Versteht man das aber so, ist "Pardon wird nicht gegeben" nicht einfach ein markiger Spruch, sondern nichts anderes als die dezidierte Aufforderung die Kapitulation eines geschlagenen Gegners nicht anzunehmen und stattdessen Massaker anzurichten bzw. eine direkte Aufforderung zur Gefangenentötung.
Das wiederrum ist, würde ich aus meiner leihenhaften sicht behaupten, mit verbrecherischen Praktiken aus dem zweiten Weltkrieg, etwa dem "Kommissarbefehl" durchaus vergleichbar.
An der Stelle muss ich dann sagen, fehlt mir die Relation. Wenn die Vorfahren daran beteiligt waren, die Nazis an die Macht zu bringen, ohne Einfluss auf deren weitere Politik nehmen zu können, ist demnach genug, um eine Entschädigung unmöglich zu machen.
Wenn einer der Vorfahren als Oberbefehlshaber der preußischen Armee die eigenen Soldaten ausdrücklich zu Massakern in anderen Teilen der Welt ermutig und höchst selbst "Pardon", sprich die ordnungsgemäße Behandlung unterlegener Feinde untersagt und darüber hinaus nicht so ganz unschuldig war einen Weltkrieg vom Zaun zu brechen, spielt das für die Frage der Entschädigung aber keine Rolle?
Das mag der Gesetzeslage entsprechen, ist aber im Hinblick auf logische Stringenz meiner Meinung nach äußerst fragwürdig und trägt im Kern bereits eine ganz massive Auseinandersetzung über die Bewertung der Fehlleistungen der Monarchie und den daraus zu ziehenden Konsequenzen mit sich.
Man könnte so weit gehen und behaupten, eine Entschädigung in diesem Sinne wäre nichts anderes als eine blanke Verhöhnung der Opfer des deutschen Imperialismus und derer von Weltkrieg Nr.1.
In diesem Sinne, wenn ich mir diese Wertung erlauben darf, wäre es mir deutlich lieber (auch wenn ich von deren Politik wahrlich kein Fan bin), man wäre 1926 dem Vorstoß der KPD betreffs "Fürstenenteignung" gefolgt und hätte diese Frage bereits zum damaligen Zeitpunkt unter Würdigung der oben angeführten Punkte ein für alle mal unwiderruflich geklärt oder aber, hätte im Zuge der Gesetzgebung nach der Wiedervereinigung die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen dahingehend geschaffen, dass neben Vorschub für den NS auch zu verantwortende Verbrechen gegen internationale Rechtsnormen und Verantwortlichkeit für Kriege von der Entschädigung ausschließen.