Ich bestreite, und der Grabungsbefund legt es nahe, dass weder die Tierkadaver noch die menschlichen Überreste vollständig verwest waren als sie versorgt wurden. Zwei Maultiere wurden in anatomischen Verband vom Wallmaterial verschüttet als sie noch nicht der vollständigen Verwesung ausgesetzt waren. Zu behaupten, dass sie während der Kampfhandlungen, und durch die Kampfhandlungen vollständig vom Wallmaterial begraben wurden ist abwegig, wenn man bedenkt dass dieser Wall kaum mehr als 1,5 Meter hoch war.
Der Wall wird etwa 2 m hoch gewesen sein und es ist relativ gleichgültig, ob der Wall noch während der Kampfhandlungen oder erst später abgerutscht ist, die vom Wall verschütteten Maultiere jedenfalls hat er unter sich begraben und so nimmt es nicht wunder, dass ihre Erhaltung eine andere ist, als die der Knochen in den Knochengruben, die eben im ggs. zu den Maultieren zunächst an der Erdoberfläche lagen.
Ein Maultier ist in Rückenlage verendet, wobei seine Beine die erste Zeit nach oben gen Himmel ragten. Erst nach dem Ende der Leichenstarre und bei Beginn der Verwesung kippten die Beine zur Seite und wurden dann vom Wallmaterial überlagert.
Sie zeigten nach oben, frei in den Himmel ragten sie nicht: "Der Knochen stand im steilen Winkel im Sediment, die Gelenkpfanne wies nach oben. Diese Position zusammen mit der erschlossenen Lage der Oberarmbeine lässt nur den Schluss zu, dass die Vorderbeine des Tieres steil nach oben gerichtet waren. Da der Kopf auf der Seite lag, bedeutet dies, dass der Tierkörper in sich verdreht war.
Ein Hindernis muss die Vorderbeine daran gehindert haben, ebenfalls zur Seite zu fallen und eine flache Lage einzunehmen. [...] Bei der Verwesung des Kadavers muss die Schulter
bereits hinterfüllt gewesen sein,
da sie sonst ihre steile Lage nicht beibehalten hätte.
Nach Aussage des Grabungsbefundes kommt als Hindernis, das die Vorderbeine des Tieres in dieser unnatürlichen Position gehalten hat, nur der an dieser Stelle aus Rasensoden aufgebaute Wall in Frage. Der Tierkadaver muss im Bereich des nördlichen Wallfußes gelegen haben. [...] Ein Konvolut aus Geschirrteilen mit er darin hängenden Bronzeglocke kam im Winkel zwischen Brust, Hals und Wall zu liegen. Es mag dort,
zumindest bereits teilweise von Wallmaterial überdeckt, der Aufmerksamkeit derer entgangen sein, die das Schlachtfeld nach brauch- oder einschmelzbaren Metallteilen abgesucht haben." Uerpmann/Uerpmann,
Tierknochenfunde aus den Grabungen am Oberesch. In
Kalkriese 3, S. 129 f.
Ein Pferd wurde ebenfalls vom Wallmaterial begraben, wobei vorher noch große Stücke aus dem Kadaver von Raubtieren herausgerissen wurden. Diese Tatsachen belegen, dass sich erst geraume Zeit nach diesem Ereignis jemand die Mühe gemacht hat, die Kadaver mit Erdmaterial abzudecken.
Im Vgl. der Pferde und Maultierkadaver: "Auffallend bleibt jedenfalls, dass der Pferdekadaver in Schnitt 34 so deutliche Spuren des Zugriffs von Aasfressern zeigt, während der Maultierkadaver im knapp 50 m entfernten Schnitt 32 unversehrt blieb. Als Grund für den Erhaltungsunterschied ist vor allem an eine unterschiedlich schnelle Sedimentüberdeckung der Kadaver zu denken. Offenbar wurden die unmittelbar am Wallfuß liegenden Tierleichen in den Schnitten 20 und 32 so schnell vom Versturz überdeckt, dass den Aasfresssern der Zugang verwehrt blieb. Möglicherweise wurde der Wall in manchen Bereichen noch während des Schlachtgeschehens so sehr in Mitleidenschaft gezogen, dass die direkt am Wallfuß liegenden Tierleichen verdeckt wurden. Im Bereich von Schnitt 34 scheint das nicht der Fall zu sein. ZWar lag der Pferdekadaver ewtwas vom Wallfuß entfernt, der zum Wall hin verschleppte Teil des Brustkorbes zeigt jedoch, dass dieses Bauwerk noch stand, während sich die Aasfresser an dem Kadaver zu schaffen machten. Später muss es dennoch der Wallversturz gewesen sein, der die Rest des Tieres konservierte." Uerpmann/Uerpmann, S. 143.
Etwas ähnliches muss auch für die Deponierung in den Knochengruben gelten, denn auch hier waren aufgrund des archäologischen Befundes einige Körperteile im Verbund, also noch nicht vollständig verwest, als sie eingelagert wurden.
Dieses Argument haben wir in den letzten Tagen häufgier gelesen. Es wurden Gegenargumente dazu gebracht, u.a. das von Rost/Großkopf, dass die Hände sich in Verbänden befanden oder sonst wie trotz Verwesung vor dem Auseinanderfallen geschützt waren. Worauf ebenfalls hingewiesen wurde, worauf es bisher aber noch keine überzeugende Antwort gegeben hat ist, dass diese Hände a) nicht gewaltsam vom Körper getrennt wurden und b) dass sie die absoluten Ausnahmen bilden, was die anatomische Zusammengehörigkeit bedeutet. Wer die Hände als Ausgangspunkt von Neuüberlegungen nehmen möchte, der muss diese beiden diskrepanten Aspekte auch erklären!
Wer sich diese Arbeit aus welchen Gründen gemacht hat (mögliche Gründe habe ich bereits angeführt),
Welche nicht überzeugen!