Machtergreifung 1933

Hindenburg war nicht nur ein Lügner, er war auch ein Eidbrecher, denn er hatte einen Treueid, wie alle preußischen Offiziere, auf dem Monarchen geleistet. Hindenburg und Groener haben Wilhelm II. an die Hand genommen und in die Niederlande geführt. Bildlich gesprochen.
Wilhelm II. hatte offiziell erst am 28.11.1918 abgedankt und die Offiziere und Beamten von ihrem Treueid entbunden.
 
Hindenburg war nicht nur ein Lügner, er war auch ein Eidbrecher, denn er hatte einen Treueid, wie alle preußischen Offiziere, auf dem Monarchen geleistet. Hindenburg und Groener haben Wilhelm II. an die Hand genommen und in die Niederlande geführt. Bildlich gesprochen.
Wilhelm II. hatte offiziell erst am 28.11.1918 abgedankt und die Offiziere und Beamten von ihrem Treueid entbunden.
Ich verstehe nicht, was die Ereignisse von 1918 mit der Machtergreifung zu tun haben sollen. Auch verstehe ich den Sinn nachträglicher moralischer Verdammungsurteile nicht. Sinnvoller wäre es, beim Thema "Machtübertragung an Hitler" zu erörtern, welche Optionen Hindenburg noch offen standen. Nachdem Schleichers Versuch, eine "Querfront" zu bilden, auf der ganzen Linie gescheitert war, stand das Kabinett Schleicher kurz davor, durch ein Misstrauensvotum gestürzt zu werden. Schleichers Vorschlag, den Reichstag aufzulösen und Neuwahlen verfassungswidrig hinauszuzögern, lehnte Hindenburg ab. Wie hätte eine Regierung Schleicher ohne Verfassungsbruch weitermachen können?
 
Nachdem Schleichers Versuch, eine "Querfront" zu bilden, auf der ganzen Linie gescheitert war, stand das Kabinett Schleicher kurz davor, durch ein Misstrauensvotum gestürzt zu werden. Schleichers Vorschlag, den Reichstag aufzulösen und Neuwahlen verfassungswidrig hinauszuzögern, lehnte Hindenburg ab. Wie hätte eine Regierung Schleicher ohne Verfassungsbruch weitermachen können?

Pyta, Wolfram and Orth, Rainer. "Nicht alternativlos. Wie ein Reichskanzler Hitler hätte verhindert werden können" Historische Zeitschrift, vol. 312, no. 2, 2021, pp. 400-444.
Nochmals von Schleicher und Gregor Strasser, als eine auch von Hindenburg anscheinend für möglich gehaltene Alternative.

Dem Stand wohl der sehr gute Draht Franz von Papens zu Hindenburg entgegen, und Papen wie Hitler hatten sich am 4. Januar 1933 zu einem sondierenden Gespräch - über eine mögliche Zusammenarbeit hinsichtlich der Regierungsübernahme bzw. bei einer Regierungsbildung - in Köln im Haus von Bankier Kurt von Schröder getroffen, welcher das Treffen vermittelt hatte.
 
Bis zum Ermächtigungsgesetz beruhte die Macht Hitlers zu einem großen Teil auf der Reichstagsbrandverordnung Hindenburgs. Hindenburg hätte die theoretisch auch wieder aufheben und vielleicht sogar Hitler als Reichskanzler entlassen können.

Hindenburg hatte auch nach dem "Ermächtigungsgesetz" noch die Befugnis Hitler als Kanzler abzusetzen und Neuwahlen des Reichstags herbeizuführen.
In dieser Hinsicht stellt das "Ermächtigungsgesetz" keine Zäsur dar.

Im März 33 war die Macht der Nazis imho noch nicht so gefestigt, dass man sicher hätte vorhersagen können, dass sie sich bei einem Machtkampf gegen den Reichspräsidenten, wenn sich Reichswehr und Polizei und die Behörden auf dessen Seite gestellt hätten, durchgesetzt hätten.

Die Polizei war in der Weimarer Republik Ländersache und in der Regel den Innenministerien der Einzelstaaten unterstellt.
Diese Posten waren, im Besonderen im wichtigsten Teilstaat Preußen ("Preußenschlag") bereits von Nazis bzw. deren Verbündeten besetzt, so dass die Durchsetzung des regulären Polizeiaparates mit Nazis bereits begonnen hatte und die Reguläre Befehlsgwalt über weite Teile der Polizeikräfte bereits in den Händen der Nazis lag.
Das aus dem Polizeiapparat den Nazis kein ernsthafter Widerstand drohte, hatte schon der "Preußenschlag" vorweg genommen.
Die Reichswehr hatte sich in der Weimarer Republik bis dato bei jedem Versuch das System von rechts umzustürzen, den Umstürzlern gegenüber wohlwollend neutral gezeigt.

Sie hat ein entschiedenes Vorgehen gegen den Kapp-Lüttwitz-Putsch abgelehnt, sie hat nicht wirklich entschieden gegen den Hitler-Putsch aggieert, die Rolle führender Militärs bei diesen Ereignissen wie etwa General v. Seeckt und General v. Lossow im Rahmen dieser Ereignisse war äußeerst zwielichtig.
Die Reichswehr hielt es auch nicht für notwendig Hindenburgs Präsidialregierungen gegen rechts zu unterstützen, nicht einmal diejenige v. Schleichers, der ja selbst aus den Reihen der Reichswehr kam und zusammen mit dem ebenfalls aus der militärischen Tradition stammenden Hindenburg den wirklich größtmöglichen Einfluss des Militärs auf den politischen Gang der Dinge garantierte.

Ich halte es aber nicht für unmöglich, dass er noch versucht hätte, die Reißleine zu ziehen, wenn die Nazis jetzt etwa nach einem Scheitern des Ermächtigungsgesetztes massenweise bürgerliche Abgeordnete verhaftet oder sogar ermordet hätten.

Er hat auch die "Reißleine" nicht gezogen, als im Zuge des sogenannten "Röhm Putsches" diverse Persönlichkeiten auf Geheiß Hitlers ermordet wurden, daruntern Hindenburgs ehemaliger Intimus, der frühere Reichskanzler Ex-General Kurt v. Schleicher und den Generalmajor Ferdinand v. Bredow, der auf dem Standpunkt gestanden hatte, die Regierung v. Schleicher nötigenfalls auch mit militärischen Mitteln halten zu wollen.

Das waren Persönlichkeiten, die Hindenburgs sicherlich näher standen, als einige Liberale und linke Zentrumsabgeordnete und Hindenburg rührte deswegen keinen Finger gegen Hitler, sondern nahm das hin und hieß die Aktion insgesamt gut.

Mit der Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz waren jedenfalls jeder Form von passivem oder aktivem Widerstand gegen die Nazis seitens der Sicherheitsbehörden, anderer Behörden oder der Reichswehr die Grundlage entzogen.

Das war sie nicht, weil dieses Gesetz auf Grund der Art des Zustandekommens nich als legal betrachtet werden kann.

Aber selbst wenn man zu dem Schluss kommt, dass die Ablehnung des Ermächtigungsgesetzes die Diktatur Hitlers mit Sicherheit nicht aufgehalten hätte, entlässt dass die Abgeordneten, die diesem zugestimmt haben, trotzdem nicht aus ihrer Verantwortung.

Doch, tut es, zumal wie gesagt dieses Gesetz auf Grund dees Zustandekommen ohnehin keine Rechtmäßigkeit hatte.
Was allerdings die maßgeblichen Politiker nicht von der Verantwortung entlastet es versäumt zu haben den Kampf gegen Hitler rechtzeitig (aber das wäre deutlich vorher gewesen) aufgenommen und sich für die Verteidigung der Republik eingesetzt zu haben.

Es wird ja auch bei Prozessen gegen Wächter oder Sekretärinnen in Vernichtungslagen nicht als Entschuldigung akzeptiert, dass die Ermordung der Juden auch ohne sie weiter gelaufen wäre.

Der Vergleich hinkt auf diversen Ebenen.

Angefangen damit, dass misslibige Politiker, die nicht so sprangen, wie die Nazis wollten, tatsächlich in KZs landeten und damit rechnen mussten umgebracht zu werden etc.

Davon ab, wie gesagt, rechtlich war ein so zustande gebrachtes Gesetz ohnehin nichtig und damit hatten die zustimmenden Abgeordneten auch nicht daran mitgewirkt Hitler eine legale Grundlage zu verschaffen, geschweigedenn, dass das den Terrorapparat in Gang gesetzt hätte, denn der lief längst.

In Summa haben die Abgeordneten unter massiver Bedrohung eine Schmierenkomödie ohne rechtliche oder tatsächliche Relevanz gespielt, während Funktionsträger in den KZs durch ihr aktivees Handeln die Mordmaschinerie in Gang hielten, auch wenn sie nicht direkt töteten und das ohne, dass sie bedroht oder gezwungen worden wären.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hätte das Bürgertum erst recht in die Hände der Nazis oder gegebenenfalls der Deutschnationalen getrieben und wäre ja auch schon im Ansatz an der KPD gescheitert, die ja zulange die Sozialdemokraten als ihre Hauptgegner angesehen haben.

Als 1920 die drei Arbeiterparteien sich zum kollektiven Widerstand gegen den Kapp-Putsch zusammenrauften und den Generalstreik ausriefen, war die Folge nicht eine Solidarisierung weiter Teile des Bürgertums mit den Putschisten, sondern mit dem Widerstand gegen dieesen Versuch die Republik zu stürzen.

Natürlich war die stalinistische "Sozialfaschismusthese" ein gewaltiges Problem, aber das war zuforderst eine aus Moskau kommende Direktive, an die sich die deutschen Kommunisten durchaus nicht sklavisch halten mussten.
Zumal die Situation der KPD ja keine dauerhafte Allianz mit Sozialdemokratie und Zentrum abverlangt hätte, sondern nur eine zeitweilige Tolerierung einer wesentlich von diesen beiden Parteien gestellten Regierung, die kurzfristig für eine parlamentarische Mehrheit gesorgt und damit Hindenburgs Präsidialregierungen und Sonderverordnungen (die auch nicht im Sinne der KPD waren) ausgehebelt hätte.

Ist natürlich noch immer Fraglich, ob die KPD, wenn das Angebot auf dem Tisch gelegen hätte bereit gewesen wäre das mitzutragen, aber versuchen hätte man es jedenfalls können.

Die KPD hätte ja auch bei den Reichspräsidentenwahlen 1925 und 1932 jeweils darauf verzichten können, im zweiten Wahlgang einen eigenen Kandidaten aufzustellen. 1925 wäre dann vielleicht Marx statt Hindenburg Reichspräsident geworden. 1932 hätten die demokratischen Parteien dann vielleicht den Mut gehabt, jemand anderen als ausgerechnet Hindenburg zu unterstützen.

Der Verweis auf die Reichspräsidentenwahl 1925 ergibt in diesem Zusammenhang wenig Sinn, als dass die Gefahr Hitler damals noch nicht absehbar war.
Sicherlich wäre ein Reichspräsident Marx der Republik zuträglicher gewesen, als ein Reichspräsident Hindenburg, allerdings sollte man dabei 2 Dinge nicht übersehen:

1. Hindenburg war gerade für die extreme Rechte eine Integrationsfigur und wenn die im Weimarer System gefehlt hätte, hätte das möglicherweise die Bindung des rechten Spektrums an andere Persönlichkeiten, wie Hitler oder Hugenberg beschleunigt.
2. Ein Reichspräsident Marx hätte sich ebenfalls 1932 seiner Wiederwahl stellen müssen und ob er die gegen einen Hitler oder einen Hugenberg erreicht hätte, wird man angesichts der Wirtschaftskrise bezweifeln dürfen, zumal dadurch, dass Hindenburg für das Bürgertum noch immer eine Integrationsfigur war und Hitler das Bürgertum ebenfalls benötigte, die Nazis Hindenburg nicht in der Weise angreifen konnten, wie sie es mit einem deutlich weiter links stehenden Kandidaten hätten tun können.

Ein anderes Verhalten der KPD bei der Reichstagswahl 1932 hätte nicht viel geändert, weil Hindenburg dieses mal der Kandidat eines Mitte-Links-Bündnisses war, es also aus diesem Lager keinen Gegenkandidaten gegen Hindenburg gab, der unterstützt hätte werden können.

Die Unterstützung Hindenburgs bei der Wahl 1932 halte ich für einen der schwerwiegendsten Fehler der demokratischen Parteien in der Weimarer Republik.

Und den kann man auch gerne als solchen kritisieren.

Man hätte das Risiko eingehen sollen, einen Demokraten zu unterstützen, selbst wenn dieser vielleicht gegen Hitler hätte verlieren können.

Nein, ein Kandidat hätte in der Lage sein müssen Hitler zu schlagen, weil ein Reichspräsident Hitler, der jederzeit aus eigener Machtvollkommenheit Sonderverordnungen erlassen und den Reichstag auflösen konnte, ungleich gefährlicher gewesen wäre, als ein Reichskanzler Hitler.

Ein Kandidat musste also entweder vom Bürgertum getragen werden und die Möglichkeit haben so weit ins rechte Lager einzubrechen, dass es Hitler maßgebliche Stimmenanteile kostete.
Oder es hätte ein Kandidat gefunden werden müssen, der Unterstützung von KPD- bis Zentrumswählern erreichen konnte um eine sichere Mehrheit zu haben.

Ohne eine solche Figur war Hindenburg für die Republik schlecht, aber noch immer das beste Mittel gegen Hitler.

Der Weg hätte nach dem Stand der Dinge eher dahin gehen müssen, Hindenburg als RP erstmal zu akzeptieren und innerhalb des Reichstags dezidiert auf einen modus vivendi mit der KPD hin zu arbeiten um die Ausübung präsidialer Vollmachten so weit als möglich zu blockieren.

Wenn es keinen demokratischen Politiker gab, dem man einen Sieg gegen Hitler zugetraut hätte, wäre vielleicht eine angesehene Persönlichkeit wie z. B. Thomas Mann in Frage gekommen

Es hätte in diesen Zeiten schon eine Persönlichkeit sein müssen, mit der die gesamte Bevölkerung etwas anfangen konnte, nicht nur die bürgerlichen Schöngeister.
 
Die Sitzungsperiode beginnt nach der konstituierenden Sitzung, diese war am 21. Februar. Wenn ich mich nicht irre, genossen also die gewählten Vertreter bis zum 21. Februar keine Immunität.
Eine andere Frage wäre, ob sich eine Versammlung legitimerweise als "Reichstag" konstituieren kann, deren Zusammensetzung den Wählerwillen eklatant ignoriert, d. h. ob so ein Gremium überhaupt befugt ist, Gesetze zu erlassen.

Aber die Abgeordneten der SPD z.B. , die teilweise noch auf dem Weg zur Reichstagssitzung in der die Vorlage eingebracht wurde widerrechtlich aufgehalten wurden genossen demnach Immunität.
Demnach wurde um das Gesetz zustande zu bringen die Immunität von Abgeordneten missachtet um sie an der Wahrnehmung ihres Mandates zu hindern.
 
Ich verstehe nicht, was die Ereignisse von 1918 mit der Machtergreifung zu tun haben sollen. Auch verstehe ich den Sinn nachträglicher moralischer Verdammungsurteile nicht. Sinnvoller wäre es, beim Thema "Machtübertragung an Hitler" zu erörtern, welche Optionen Hindenburg noch offen standen. Nachdem Schleichers Versuch, eine "Querfront" zu bilden, auf der ganzen Linie gescheitert war, stand das Kabinett Schleicher kurz davor, durch ein Misstrauensvotum gestürzt zu werden. Schleichers Vorschlag, den Reichstag aufzulösen und Neuwahlen verfassungswidrig hinauszuzögern, lehnte Hindenburg ab. Wie hätte eine Regierung Schleicher ohne Verfassungsbruch weitermachen können?

Und ich verstehe nicht so ganz, das du der Auffassung bist, nicht zum ersten Male übrigens, mich hier dahingehend belehren zu müssen, was in diesen Faden zu schreiben bzw. nicht zu schreiben ist. Woher nimmst du dir eigentlich das Recht für diese Anmaßung? Bist du neuerdings Mitglied der Moderation?

Wenn du meinen Beitrag nicht verstehst, dann könnte man höflich nachfragen; so ganz ohne den Mitdiskutanten auf dem Schlips zu treten.

Das schönste ist, das so eine öffentliche Belehrung auch noch mit Likes versehen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun, das ist eine sehr negative Sichtweise.
Ich bevorzuge eher eine positive Sichtweise: Die SPD war mutig.
Es ist niemandem vorzuwerfen, dass er vor reell drohender physischer Gewalt zurückweicht. 2023 vom gutgeheizten Wohnzimmer aus vor dem Rechner Menschen 1933, denen Prügel, KZ und ggf. sogar Ermordung drohte vorzuwerfen, dass sie nicht mutig waren, halte ich für wohlfeil.
Ich sagte doch, dass beide Sichtweisen richtig sind. Was ich jedoch Zentrum und vor allem dem damaligen Vorsitzendem vorwerfe, ist, dass sie geschlossen für das Gesetz stimmten. Du wirst doch nicht meinen wollen, allein SPD-Abgeordneten waren mutig, im Zentrum aber saßen nur Angsthasen? Nein, auch da gab es sicher mutige, aber sie wurden von der eigenen Partei gezwungen, für das Gesetz zu stimmen, weil Hitler dem Vorsitzenden Kaas etwas mündlich versprochen hatte.

Mit der Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz waren jedenfalls jeder Form von passivem oder aktivem Widerstand gegen die Nazis seitens der Sicherheitsbehörden, anderer Behörden oder der Reichswehr die Grundlage entzogen.
Das ist der entscheidende Punkt.

Aber selbst wenn man zu dem Schluss kommt, dass die Ablehnung des Ermächtigungsgesetzes die Diktatur Hitlers mit Sicherheit nicht aufgehalten hätte, entlässt dass die Abgeordneten, die diesem zugestimmt haben, trotzdem nicht aus ihrer Verantwortung.

Es wird ja auch bei Prozessen gegen Wächter oder Sekretärinnen in Vernichtungslagen nicht als Entschuldigung akzeptiert, dass die Ermordung der Juden auch ohne sie weiter gelaufen wäre.
Eben.

Die Diskussion über Hindenburg als den Quasihauptschuldigen (hätte er Hitler nicht als Kanzler ernannt und andere hätte hätte) verfängt bei mir nicht, weil Hindenburg, auf Vorschlag des Brünings von der Zentrumspartei, durch das Volk direkt gewählt wurde: So war halt der Wille des Volkes. Damit erübrigt sich jede weitere Diskussion über seine Eignung für das Reichspräsidentenamt. Wer jemand hier meint, Hindenburg wäre nicht (mehr) der richtige gewesen, soll er sich beim Volk beschweren.
 
Pyta, Wolfram and Orth, Rainer. "Nicht alternativlos. Wie ein Reichskanzler Hitler hätte verhindert werden können" Historische Zeitschrift, vol. 312, no. 2, 2021, pp. 400-444.
Nochmals von Schleicher und Gregor Strasser, als eine auch von Hindenburg anscheinend für möglich gehaltene Alternative.
Vielen Dank für diesen Hinweis. Die Alternative ist auch bei Pyta und Orth mit dem Verfassungsbruch verknüpft.
Vgl. die Ministerbesprechung vom 16. Januar 1933:
"Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik" Online "[Politische Lage.]" (2.56.1:)

Schleicher äußerte sich skeptisch über die Straßer-Option: "Ob er viel Anhang mitbringen werde, erscheine ihm zweifelhaft. Die Erfahrungen, die man mit Treviranus gemacht habe, müßten abschreckend wirken."
Nebenbei offenbart er eine bedenkliche Fehleinschätzung: "Er, der Reichskanzler, sei fest davon überzeugt, daß Hitler nicht an die Macht wolle."
 
Und ich verstehe nicht so ganz, das du der Auffassung bist, nicht zum ersten Male übrigens, mich hier dahingehend belehren zu müssen, was in diesen Faden zu schreiben bzw. nicht zu schreiben ist.

Ich belehre Dich doch nicht darüber, was in diesem Faden zu schreiben ist.

Wenn du meinen Beitrag nicht verstehst, dann könnte man höflich nachfragen
Ich verstehe in der Tat nicht, was Du hier eigentlich beizutragen gedenkst; dieses Unverständnis habe ich zum Ausdruck gebracht. Möchtest Du Dein Anliegen nicht erläutern?
 
Die Diskussion über Hindenburg als den Quasihauptschuldigen
Ich halte überhaupt recht wenig von "Schulddiskussionen"...

weil Hindenburg, auf Vorschlag des Brünings von der Zentrumspartei, durch das Volk direkt gewählt wurde: So war halt der Wille des Volkes. Damit erübrigt sich jede weitere Diskussion über seine Eignung für das Reichspräsidentenamt. Wer jemand hier meint, Hindenburg wäre nicht (mehr) der richtige gewesen, soll er sich beim Volk beschweren.
Ich nehme an, das war jetzt als ironischer Witz gedacht. (Ganz sicher bin ich mir bei Dir nie...)
 
Du wirst doch nicht meinen wollen, allein SPD-Abgeordneten waren mutig, im Zentrum aber saßen nur Angsthasen? Nein, auch da gab es sicher mutige, aber sie wurden von der eigenen Partei gezwungen, für das Gesetz zu stimmen, weil Hitler dem Vorsitzenden Kaas etwas mündlich versprochen hatte.

Und der Nachweis dafür?

Es konnte ebenso gute Gründe für die Abgeordneten, die vielleicht anderer Auffassung waren, sich der Fraktionsdisziplin freiwillig zu unterwerfen, nämlich in dem Moment in dem sie sehen mussten, dass vereinzelter Widerstand vielleicht moralisch richtig wäre, aber zu nichts führen würde.

Das musste für potentielle Dissidenten ein Dilemma bedeuten und die Fraktionsdisziplin war möglicherweise ein durchaus willkommener Weg aus diesem heraus, auch ganz ohne Zwang.
Mal davon abgesehen, würde mich interessieren, welche Zwingmittel Kaas seiner Fraktion gegenüber denn eigentlich besessen haben sollte?

Die Diskussion über Hindenburg als den Quasihauptschuldigen (hätte er Hitler nicht als Kanzler ernannt und andere hätte hätte) verfängt bei mir nicht, weil Hindenburg, auf Vorschlag des Brünings von der Zentrumspartei, durch das Volk direkt gewählt wurde: So war halt der Wille des Volkes.

Die Diskussion über Hindenburg als ganz maßgeblich Schuldigen wird sich schon deswegen nicht vermeiden lassen, weil es maßgeblich Hindenburgs völlig unnötige Ordres zur Auflösung des Reichstags und zu Neuwahlen waren, die in den Jahren 1930-1932 Hitler und die NSDAP überhaupt erst zu einer ernstzunehmenden Größe machten.

Bei den Reichtagswahlen von 1928 war die NSDAP eine quantité négligeable, mit einer Hand voll Prozentpunkte und wenn Hindenburg nicht gemeint hätte politische Extratouren fahren (Reichstagsauflösung 1930) zu müssen, wären die nächsten turnusmäßigen Wahlen 1932 fällig gewesen.
Möglicherweise hätte wäre es nicht zu einer demokratiefeindlichen Mehrheit gekommen und das die NSDAP aus dem Stand heraus den Sprung von < 5% auf über 30% geschafft hätte, ist ebenfalls unwahrscheinlich.

Die beiden Wahlen 1932 waren, nachdem die Wahl 1930 einmal gelaufen war auch völlig unnötig, die nächste reguläre Wahl wäre 1934 drann gewesen.
Erst mit der Auflösung des Reichstags ermöglichte Hindenburg im Sommer 1932 den Erdrutschseig der NSDAP.


Damit erübrigt sich jede weitere Diskussion über seine Eignung für das Reichspräsidentenamt.
Nein, die erübrigt sich selbstverständlich nicht.
 
Vielen Dank für diesen Hinweis. Die Alternative ist auch bei Pyta und Orth mit dem Verfassungsbruch verknüpft.
Vgl. die Ministerbesprechung vom 16. Januar 1933:
"Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik" Online "[Politische Lage.]" (2.56.1:)

Jau, mit der möglichen Ausrufung des Staatsnotstands/Ausnahmezustands argumentierte H. auch gegenüber dem Zentrumsführer Dr. Kaas beim Gespräch über die Abstimmungsvorlage Ermächtigungsgesetz, so Kaas lt. Protokoll zur Sitzung vom 22.3.33 des Vorstands der Zentrumsfraktion über seine Unterredung mit H. (Q: R. Morsey, Ermächtigungsgesetzt (1968), S. 25), wenn das ErmG nicht zustande kämme.

Hindenburg vermittelte anscheinend Anfang Dezember '32 gegenüber dem neu ernannten Reichskanzler von Schleicher deutlich den Eindruck, ggf. die Ausrufung des Ausnahmezustands für die Durchsetzung von von Schleichers innenpolitischen Zielen einzusetzen - was Schleicher Anfang Dezember wohl so nicht wollte. Dafür aber Ende Januar, während Hindenburg dann vor diesem Schritt nun zögerte. (Q: Bundesarchiv (Hrsg.), A. Golecki (Bearb.), Das Kabinett von Schleicher (1932/33), 1986, Das Ende der Regierung v. Schleicher, Online-Version)
 
Irene Strenge: Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, in: Journal der Juristischen Zeitgeschichte, 1/2013, S. 1-14, hier S. 2-4

[…]
C) Überlegungen zugunsten des Ermächtungsgesetzes

Alle Fraktionen beschlossen, geschlossen abzustimmen. Mit Ausnahme der ablehnenden SPD rangen sie sich zur Zustimmung durch. Von der Deutschen Staatspartei und vom Zentrum sind die innerfraktionellen Diskussionen überliefert, wenn auch nur kursorisch. Die Deutsche Staatspartei (DSP) führte eine klar gegliederte Diskussion über die Punkte:„Was steht im Ermächtigungsgesetz drin? Was wird daraus gemacht? Wird es überhaupt gehalten werden?“19 Die DSP kam zu dem Schluss, eine gesetzliche Regelung durch das ErmG sei immer noch besser als die bisher herrschende revolutionäre Gesetzlosigkeit.

Letzteres Argument zugunsten des ErmG überlegte auch das Zentrum. Bei einer Ablehnung würde die NSDAP sich illegal an der Macht halten, eine Orgie von Blutvergießen und Grausamkeit werde hereinbrechen. Es sei deshalb besser, eine begrenzte Vollmacht in Form des ErmG zu erteilen, statt den radikalsten Anhängern Hitlers den Sieg zu überlassen20. Zentrum und DSP trauten demnach dem Reichspräsidenten und der Reichswehr nicht mehr zu, dem befürchteten Blutvergießen Einhalt gebieten zu können. Zu dem Vertrauensverlust dürfte das sog. Planspiel Ott verhängnisvoll beigetragen haben. Auf Initiative des Oberstleutnant Eugen Ott durchgeführt, war es im November 1932 zu dem Ergebnis gelangt, Reichswehr und Technische Nothilfe seien derart nationalsozialistisch unterwandert, dass sie im Falle eines Bürgerkrieges gegen die SA nicht vorgehen würden bzw. könnten.

Weitere Aspekte kamen für die Zentrumsfraktion hinzu: Hitler habe erklärt, die nötigen Maßnahmen würden „so oder so“, also mit oder ohne ErmG durchgeführt – wenn ohne ein ErmG, dann mit dem Staatsnotstand21. Das ErmG dürfe nur von der gegenwärtigen, also der aktuell amtierenden Regierung in ihrer augenblicklichen personellen Zusammensetzung gebraucht werden. Damit würden lebenswichtige Entscheidungen weiterhin in der Hand der mehrheitlich nicht-nationalsozialistischen Kabinettsmitglieder bleiben22. Gegen Missbräuche gebe es hinreichenden Schutz: Das ErmG sei zeitlich begrenzt auf vier Jahre, eine allerdings lange Zeit. Die Einrichtungen des Reichstages und des Reichsrates seien gewährleistet. Die Rechte des Reichspräsidenten seien ebenfalls gewährleistet, insbesondere also dessen Recht, den Reichskanzler zu entlassen und seine Stellung als Oberbefehlshaber der Reichswehr23. Das Zentrum fürchtete, es würde zerschlagen, wenn es nicht zustimmen würde. Beamte, die dem Zentrum angehörten, würden ihre Stellungen verlieren, was Göring in der Ministerbesprechung vom 7. März 1933 angedroht hatte.


[…]

Argumente der freiwilligen Zustimmung und der Angst vor Verfolgung hielten einander die Waage29. Der Vorsitzende des Zentrum, Prälat Kaas, wünschte eine schriftliche Bestätigung aller Bedingungen, die er in der Besprechung mit Hitler am 22. März vorgebracht hatte, und zwar noch vor der Abstimmung im Reichstag. Es waren dies: Einsetzung eines Arbeitsgremiums, das die Arbeit der Regierung mit dem ErmG beobachten sollte; Herausnahme von Einzelgegenständen aus der Kompetenz des ErmG, nämlich: Kulturelle Fragen, Schulpolitik, Staat und Kirche, Konkordate; Beachtung der Grundrechte, Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz, Unabsetzbarkeit der Richter, Beachtung des Berufsbeamtentums, „Einrichtung“ des Reichstags30. Die Forderung nach Beachtung der Grundrechte mutet insofern grotesk an, als die Grundrechte mit der RtBVO vom 28. Februar 1933 bereits suspendiert waren. Kaas hätte unbedingt schärfer formulieren und die Aufhebung der RtBVO noch in der Sitzung am 23. März 1933 fordern müssen, zumal Kaas keinerlei Schriftstück erhielt31. Immerhin hatte Hitler in seiner Regierungserklärung die Punkte angesprochen, die dem Zentrum wichtig gewesen waren, und er hatte diese Punkte im Sinne des Zentrum abgehandelt32. Brüning erwartete für den Fall, dass das Schreiben ausblieb, einen Vertagungsantrag von Kaas. Nach § 47 Abs. 2 Geschäftsordnung des Reichstages (künftig: GORt) reicht allerdings der Widerspruch eines einzigen Abgeordneter aus, um die Beschlussfassung aller drei Beratungen (=Lesungen) an einem Tag zu verhindern und so eine Unterbrechung zu erzwingen. Brüning hätte also die Sitzungsunterbrechung im Alleingangbeantragen und herbeiführen können.
 
Die atemlos wirkende, gelegentlich mehr an Kolportage erinnernde Diktion mancher Beiträge führt immerhin dazu, an paar längst publizierte Grundlagenwerke zu erinnern, für die Sachebene:

Im Reichstagsprotokoll der 2. Sitzung spricht der Abgeordnete Kaas, Zentrum, u.a. natürlich von mündlichen Versicherungen/Erklärungen von H., welche H. im Gespräch mit der Zentrums-Fraktion gegeben habe.

Auch dies schon lange veröffentlicht.
 
Die atemlos wirkende, gelegentlich mehr an Kolportage erinnernde Diktion mancher Beiträge

Da das genau mein Stil ist, das atemlos wirkende etc, usw., fühle ich mich sofort aufgerufen auch etwas beizutragen.

Von Stachura wird eine retrospektive Gesamtschau der Entwicklung des historischen Diskurses geliefert. Er nimmt m.E. sinnvolle Einordnungen vor.

Stachura, Peter D. (2016): Die Nazi Machtergreifung. London: Routledge (Routledge library editions. Nazi Germany and the Holocaust).

Austermann bewertet das "Ermächtigungsgesetz" unter juristischen Gesichtspunkten.

Austermann, Philipp (2023): Ein Tag im März. Das Ermächtigungsgesetz und der Untergang der Weimarer Republik. 1. Auflage. Freiburg: Verlag Herder.


Und der Reader von Weber breitet das Spektrum der aktuellen Bewertungen zur "Machtergreifung" aus.

Weber, Thomas (Hg.) (2022): Als die Demokratie starb. Die Machtergreifung der Nationalsozialisten - Geschichte und Gegenwart. 1st ed. München: Herder Verlag.

Und noch kurz eine Anmerkung zur Beurteilung von Hindenburg durch Turgot. Aus meiner Sicht lanciert er den durchaus sinnvollen Hinweis, das im Ergebnis von 1918 Hindenburg - als überzeugter Monarchist - ein "kognitives Problem" gehabt hat. Die Frage der "Loyalität" wurde von diesen Kreisen ambivalent beantwortet, teils noch Monarchist, teils "Deutscher Patriot" und auch - zumindest eine zeitlang - erzwungener "Weimarer Republikaner".

Und diese sozialpsychologische Disposition wirkte sich auch im Rahmen der Machtübergabe bzw. Machtergreifung aus. Insofern ist der Hinweis ein Baustein für das Verständnis der Handelns von Hindenburg.

Als Ergänzung vielleicht interessant:
Becker, Josef (Hg.) (1983): Hitlers Machtergreifung 1933. Vom Machtantritt Hitlers 30. Januar 1933 bis zur Besiegelung des Einparteienstaates 14. Juli 1933. Orig.-Ausg. München: Dt. Taschenbuch-Verl. (Dtv Dtv-Dokumente, 2938).
Deuerlein, Ernst (Hg.) (1974): Der Aufstieg der NSDAP in Augenzeugenberichten. München: Deutscher Taschenbuch Verlag (dtv-Augenzeugenberichte, 1040).
 
Zuletzt bearbeitet:
Jau, mit der möglichen Ausrufung des Staatsnotstands/Ausnahmezustands argumentierte H. auch gegenüber dem Zentrumsführer Dr. Kaas beim Gespräch über die Abstimmungsvorlage Ermächtigungsgesetz, so Kaas lt. Protokoll zur Sitzung vom 22.3.33 des Vorstands der Zentrumsfraktion über seine Unterredung mit H. (Q: R. Morsey, Ermächtigungsgesetzt (1968), S. 25), wenn das ErmG nicht zustande kämme.

Vielen Dank, @andreassolar, für den Link.

Wenn man da beim Link eine Seite weiterblättert, findet man den Satz des Zentrums-Vorsitzenden – Zitat: „Es gelte einerseits unsere Seelen zu wahren, andererseits ergäben sich aus der Ablehnung des Ermächtigungsgesetzes unangenehme Folgen für die Fraktion und die Partei.“

Weil der Zentrums-Vorsitzende Dr. Kaas lediglich unangenehme Folgen für die Fraktion und die Partei befürchtete, lieferte er das Parlament und damit das Volk einer Diktatur aus, die zu diesem Zeitpunkt auch für ihn absehbar war, denn – weiteres Zitat aus seiner Rede vor der Fraktion: „Käme die 2/3-Majorität nicht zustande, so werde die Durchsetzung der Pläne der Reichsregierung auf anderem Wege erfolgen.“

Dieser andere Weg konnte nur ein Putsch sein, das dürfte auch Kaas bewusst gewesen sein. Trotzdem verhalf seine Partei mit ihrer Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz den Nationalsozialisten legal zur absoluten Macht zu kommen.

Ich verstehe nicht, was die Ereignisse von 1918 mit der Machtergreifung zu tun haben sollen.
Die Ereignisse von 1918 haben sehr viel mit dem Ermächtigungsgesetz zu tun – Zitat aus der Rede Hitlers vor dem Reichstag kurz vor der Abstimmung über das Gesetz:

„Die Gründe für diesen außerordentlichen Vorgang sind folgende. Im November 1918 rissen marxistische Organisationen durch eine Revolution die vollziehende Gewalt an sich. Die Monarchen wurden entthront, die Reichs- und Landesbehörden abgesetzt und damit die Verfassung gebrochen. Das Gelingen der Revolution im materiellen Sinne sicherte die Attentäter vor dem Zugriff der Justiz. Die moralische Legitimierung suchten sie in Behauptung, Deutschland beziehungsweise seine Regierung trügen Schuld am Ausbruch des Krieges. Diese Behauptung ist wissentlich und sachlich falsch.
In der Folge führte aber diese im Interesse unserer damaligen Feinde liegende unwahre Anschuldigung zu schwersten Unterdrückungen des gesamten deutschen Volkes.
(…)
Die nationalsozialistische Bewegung vermochte daher trotz furchtbarster Unterdrückung immer mehr Deutsche geistes- und willensmäßig zum Abwehrkampf zu erfassen. Sie hat im Verein mit den anderen nationalen Verbänden nunmehr innerhalb weniger Wochen die seit dem November 1918 herrschenden Mächte beseitigt und in einer Revolution die öffentliche Gewalt in die Hände der nationalen Führung gelegt.“


Man sieht: Mit dem Hinweis auf November 1918 und der aktuellen Ausschaltung der Kommunisten wurde 1933 das Ermächtigungsgesetz begründet.
 
Die Ereignisse von 1918 haben sehr viel mit dem Ermächtigungsgesetz zu tun – Zitat aus der Rede Hitlers vor dem Reichstag kurz vor der Abstimmung über das Gesetz:
Die Ereignisse, auf die ich mich bezogen habe, betreffen das Verhalten Hindenburgs und Groeners, wie aus dem Zitat unmissverständlich hervorgehen dürfte. Davon ist in Deinem Hitlerzitat nicht die Rede - es sei denn, Deine unübertreffliche Interpretationskunst erklärte Hindenburg und Gröner zu Funktionären der dort angesprochenen marxistischen Organisationen.
 
Weil der Zentrums-Vorsitzende Dr. Kaas lediglich unangenehme Folgen für die Fraktion und die Partei befürchtete, lieferte er das Parlament und damit das Volk einer Diktatur aus,
Das wird wohl nicht mehr...oder doch?...:)

Wenn Du magst, schau doch mal in den Brüning-Brief bei Morsay, ErmG, S. 72-75....
Und vielleicht noch auf Beitrag # 54.

Und bei Morsey, ErmG, werden auf den folgenden vielen Seiten - nach der von Dir bevorzugten Seite 26 - weitere Fraktionssitzungen des Zentrums im Rahmen der 3 Lesungen/Beratungen zum ErmG überliefert, hast Du vielleicht nur übersehen.

Nach der 1. und 2. Lesung/Beratung wurde anscheinend deutlich, dass der ErmG-Antrag auch ohne Zentrum-Zustimmung genug Stimmen haben würde. Dank Stimmen aus den 'Mittelparteien' und fehlenden Abgeordneten, die Kommunisten sowieso, aber auch genug SPDler, z.T. eben schon in 'Schutzhaft', teils krank (geschlagen).
 
Die Ereignisse, auf die ich mich bezogen habe, betreffen das Verhalten Hindenburgs und Groeners, wie aus dem Zitat unmissverständlich hervorgehen dürfte.
Stimmt – ich habe mich nur auf deine Formulierung, „die Ereignisse von 1918“ hätten nichts mit der Machtergreifung zu tun gehabt, bezogen. Sorry.

Habe ich gelesen und für Nichtdiskussionswert befunden: Wenn sich gestandene Politiker mit mündlichen Mitteilungen von Leuten zufrieden geben, die schon zuvor mit Jagden auf kommunistische und sozialdemokratische Abgeordnete bewiesen haben, dass ihnen Recht und Gesetz egal sind, dann waren Hopfen und Malz verloren.

Und vielleicht noch auf Beitrag # 54.
Habe ich schon gestern gelesen. Was Irene Strenge da zusammenschreibt, ist nichts als ein Rechtfertigungsversuch, die bürgerlichen Parteien vor dem Vorwurf reinzuwaschen, sie haben die Republik verraten – Zitat:

"Es sei deshalb besser, eine begrenzte Vollmacht in Form des ErmG zu erteilen, statt den radikalsten Anhängern Hitlers den Sieg zu überlassen."

Wo sieht sie bzw. wo sahen diese Politiker in dem Ermächtigungsgesetz nur eine begrenzte Vollmacht“? Wo doch Brüning in der Fraktionssitzung des Zentrums Folgendes sagte – Zitat:

"Sicherheiten für die Erfüllung der Zusagen der Regierung seien nicht gegeben worden. (…) Das Ermächtigungsgesetz sei das Ungeheuerlichste, was je von einem Parlamente gefordert worden wäre. (…) Nun beständen die größten Gefahren für die gesamte Verfassung, besonders da sich Hindenburg mit dem Ermächtigungsgesetz abgefunden habe."

Aber die Zentrums-Fraktion wollte das offenbar nicht zur Kenntnis nehmen. Oder sie nahm es zur Kenntnis, aber berücksichte es letzlich nicht.

Nach der 1. und 2. Lesung/Beratung wurde anscheinend deutlich, dass der ErmG-Antrag auch ohne Zentrum-Zustimmung genug Stimmen haben würde. Dank Stimmen aus den 'Mittelparteien' und fehlenden Abgeordneten, die Kommunisten sowieso, aber auch genug SPDler, z.T. eben schon in 'Schutzhaft', teils krank (geschlagen).
Klar: Weil die anderen Parteien zustimmen werden, kommt es auf uns, Zentrum, nicht mehr an – also stimmen wir auch zu. Toll!

Das Wort „anscheinend“ in dem Zitat wurde von mir hervorgehoben.

In der entscheidenden Sitzung der Zentrums-Fraktion gab es zunächst keine Einigkeit darüber, wie man abstimmen sollte. Aber Kaas, der Vorsitzende der Partei, überzeugte mit einem Trick alle, geschlossen mit Ja zu stimmen – Zitat:

"Prälat Kaas [… erklärte], daß niemand die Verantwortung für eine Einzelabstimmung übernehmen könne, diese Verantwortung sei zu schwer – das Votum könne, nur entpersönlicht sein, nur ein einheitliches Votum schaffe Entpersönlichung in der Annahme des Ermächtigungsgesetzes."

Auch eine Nichtannahme des Ermächtigungsgesetzes würde diese Entpersönlichung schaffen. Aber das wäre nicht im Sinne Kaas gewesen, der … ah, das reicht – ich habe es satt, hier den Störrischen zu geben, der einfach nicht einsehen will, dass das Zentrum leider, leider nicht anders konnte, als dem Ermächtigungsgesetz zuzustimmen; und für das Desaster namens III. Reich sind sie demnach auch nicht verantwortlich, denn das waren ... Moment … wie hast du sie genannt? ... ach, ja: die 'Mittelparteien'. :confused:
 
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