Saint-Just
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Robert_Lee schrieb:Es kommt wohl nicht nur dir so vor, sondern es ist wohl so.
Aber ein paar Einsprüche habe ich doch.
Das MfS wurde 1950 gegründet und der KGB erst 1954 aus verschiedenen Behörden und Abteilungen. Demzufolge konnte das sowjetische Modell kein Muster darstellen.
Auch besaß der KGB nie kriminalpolizeiliche Kompetenzen, während das MfS bei schweren Straftaten die Ermittlungen aufnahm. Gründungsgedanke des Mfs war allerdings die Sabotageabwehr und baute auf den in Deutschland von Berija installierten deutschen NKWD Abteilung und der sowjetischen politischen Polizei K5 in Deutschland auf.
Okay, das stimmt. Von 1947-51 war der Auslandsnachrichtendienst (KI) sogar eine eigenständige Behörde. Davor und danach waren Inlands- und Auslandsnachrichtendienst allerdings immer in derselben Behörde (NKWD, MWD, NKGB usw.).
Bemerkenswerterweise hat es das MfS geschafft wieder Ministerium zu werden (während das KGB "nur" Komitee des Ministerrats war). Ein weiterer Unterschied zur UdSSR.
Einwand zum RSHA: Die Behördenabgrenzungen im Dritten Reich waren nicht unbedingt eindeutig, die Zuständigkeiten noch weniger ("institutionalisierte Anarchie"). Persönliche Rivalitäten in der Nazi-Führung konnten leicht zur Schaffung neuer Behörden und der Entmchtung bestehender führen. Die ostdeutschen Behörden funktionierten da schon eher normal-bürokratisch.
Ansonsten Zustimmung.