Die Generäle werden wohl kaum ihre Truppe "verrückt" gemacht haben.
Ich denke, man sollte das durchaus schon noch auf dem Schirm haben, wenn man die Ordres einzelner lokaler Befehlshaber an ihre Truppen hinsichtlich der Partisanenthematik betrachtet, so wie die Verlautbarungen an die Bevölkerung.
Der Krieg von 1870-1871 lag im Herbst 1914 43 Jahre zurück.
Wer daran als junger Soldat mit 18 oder 20 Jahren teilgenommen hatte und im Militär verblieb und als Berufssoldat Karriere machte, der war in 1914 dementsprechend 61-63 Jahre alt und damit möglicherweise noch im aktiven Dienst und wäre sicherlich als Kommandeur einer Brigade oder einer Divison infrage gekommen.
Ich weiß nicht, wie das mit der Pensionierungspraxis unterhalb des Generalsrangs aussieht, bei den Obersten und Oberstleutnants, ob diese in dem Alter noch aktiv Dienst versahen, aber ich denke, den einen oder anderen älteren Kommandierenden General oder Stabsoffizier der 1870/1871 dabei war, den Volkskrieg in Frankreich erlebt hatte und aus dieser Erfahrung heraus möglicherweise als Scharfmacher im Sinne einer Null-Toleranz-Politik im Besatzungsgebieet auftrat, darf man evntuell auf der Rechnung haben, was gegebenenfalls eine Erklärung für mach Scharfen Befehl und manch harsche Drohung gegenüber der Bevölkerung im Besatzungsgebiet mitverantwortlich gewesen sein mag.
Die Schrotflinte war ein Beispiel! Und in den Dörfern war die Anwendung so einer Waffe ohne Weiteres möglich. Aus Häusern, Kellerfenstern, Kirchtürmen etc. wurde auf deutsche Soldaten geschossen.
Bei der Schrotflinte lässt sich allerdings relativ eindeutig friendly fire ausschließen, daher die weiter vorne im Faden von mir eingebrachte Frage, ob es denn im größeren Stil dokumentationen der Projektile in Krankenblättern o.ä gibt, die nachweisen würden, dass aus in der deutschen Armee nicht gebräuchlichen Waffen geschossen wurde bei denen der Vorfall Orten zuzuordnen wäre, an denen sich keine regulären belgischen Truppen mehr befanden.
Das wäre ja einigermaßen aussagekräftig, wenn da in einer gewissen Regelmäßigkeit bei der deutschen Armee nicht gebräuchliche Projektile aufgetaucht wären, die sich für einen Partisanenkrieg denn auch tatsächlich eigneten.
Wäre zwar immer noch kein letztenndlicher Beweis, weil sich ggf. natürlich noch versprengte reguläre belgische Soldaten in der Gegend hätten befinden können, die dann auch Urheber hätten sein können, aber es wäre doch ein relativ starkes Indiz.
Aus Schrot, Blankwaffen-Einwirkung oder Verletzungen durch Sprengsätze, wird man nicht allzu viel schließen können.
Schrot eignet sich eigentlich nicht für Partisanentätigkeit, Verletzungen durch Blankwaffen, können entstanden sein, weil es irgendwo einen spontanen Zusammenstoß mit der Bevölkerung gegeben hat oder auch, weil irgendwer blöd in das Bayonette des eigenen Kameraden gestolpert ist oder irgendwelche Offiziere der Meinung waren Meinungsverschiedenheiten im Duell austragen zu müssen und man am Ende den Sannis irgendwas erzählen musste, möglichst ohne die eigenen Leute zu belasten.
Und eine Sprengverletzung kann genau so gut vom Sprengsatz eines Untergrund-Kämpfers herrühren, wie von einer fehlgezündeten Artilleriegranate, die irgendwo auf dem Weg den die Soldaten kreuzen liegengeblieben ist und dann aus welchen Gründen auch immer trotzdem noch hochgeht.
Bei solchen verletzungen sehe ich wenig Möglichkeit auf organisierte Freischärler zu schließen, die sich möglichrweise außerhalb der kriegsrechtliche Normen bewegten.
Im deutschen Heer nicht gebräuchliche Munition für Waffen mit einer erheblichen Wirkung über mittlere und längere Distanzen als Befund bei Verletzungen wären eine andere Nummer, im Besonderen dann, wenn es sich immer wieder um die selben Munitionstypen handelte, die auf eine größer organisierte Ausstattung der Schützen schließen ließsn.
So lange das aber nicht vorliegt, würde ich da weiterhin der Einschätzung folgen wollen, dass es sich wahrscheinlich mehr um spontane Zusammenstöße mit der Bevölkerung als um organisierten Partisanenkrieg handelte, sofern überhaupt intendierte Feindeinwirkung vorliegt und nicht etwa ein Vorwand her musste um für Unfälle oder Eigenverschuden durch Missachtung von Vorschriften etc. nicht gerade stehen zu müssen.