Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage zum Reliquienhandel und hoffe einfach mal, dass ich mich doch für das richtige Unterforum entschieden habe.
Um zum Kern der Sache zu kommen:
Viele, wenn nicht die meisten, Reliquien haben im MA einen langen Weg hinter sich, bevor sie z.B. aus dem Heiligen Land zum Bestimmungsort in Europa gelangten. Wenn ich das nun richtig verstanden habe, gingen diese hierbei durch verschiedene Hände, sprich sie wurden durch Zwischenhändler weiter gereicht.
Jetzt habe ich gelesen, dass es wohl bei einer solchen Übergabe auch zur Prüfung der Echtheit der Reliquie kam, genauer gesagt wurde der Kesselfang als Prüfung durchgeführt.
Nun gehört der Kesselfang zu den Gottesurteilen, die ja eigentlich aus mittelalterlicher Sicht einen Rechtsstreit regeln sollten.
Mir tun sich nun folgende Fragen auf:
Weiß jemand etwas genaueres über die Prüfung der Echtheit, z.B. beim Weiterverkauf?
Und wenn man davon ausgehen kann, wie kann man hier einen Zusammenhang zum Gottesurteil (als Regelung eines Rechtstreits) sehen bzw. gab es noch andere andre Verfahren um die Echtheit zu prüfen?
LG marple
ich hätte mal eine Frage zum Reliquienhandel und hoffe einfach mal, dass ich mich doch für das richtige Unterforum entschieden habe.
Um zum Kern der Sache zu kommen:
Viele, wenn nicht die meisten, Reliquien haben im MA einen langen Weg hinter sich, bevor sie z.B. aus dem Heiligen Land zum Bestimmungsort in Europa gelangten. Wenn ich das nun richtig verstanden habe, gingen diese hierbei durch verschiedene Hände, sprich sie wurden durch Zwischenhändler weiter gereicht.
Jetzt habe ich gelesen, dass es wohl bei einer solchen Übergabe auch zur Prüfung der Echtheit der Reliquie kam, genauer gesagt wurde der Kesselfang als Prüfung durchgeführt.
Nun gehört der Kesselfang zu den Gottesurteilen, die ja eigentlich aus mittelalterlicher Sicht einen Rechtsstreit regeln sollten.
Mir tun sich nun folgende Fragen auf:
Weiß jemand etwas genaueres über die Prüfung der Echtheit, z.B. beim Weiterverkauf?
Und wenn man davon ausgehen kann, wie kann man hier einen Zusammenhang zum Gottesurteil (als Regelung eines Rechtstreits) sehen bzw. gab es noch andere andre Verfahren um die Echtheit zu prüfen?
LG marple