Sklaverei in der Habsburger Monarchie

Ein Sklave ist rechtlich gesehen keine Person, sondern ein Gegenstand. Er unterliegt somit nicht dem Personen-, sondern dem Sachenrecht, ist Eigentum seines Herrn und kann wie eine Sache verkauft oder verschenkt werden. Das traf auf die DDR-Bürger nicht zu: Sie galten trotz aller politischen Beschränkungen als Personen.

Okay, die Sache mit den Fussballspielern ist grenzwertig, dass gebe ich zu, aber DDR Bürger wurden sehr wohl verkauft! Unzwar für die ostdeutsche Devisenbeschaffung waren politische Gefangene nur eine Ware und keine Menschen!

PS: Vielleicht wäre hier ein neues Thema angebracht oder haben wir im GF schonmal solche Behauptungen aufgeführt?
 
Okay, die Sache mit den Fussballspielern ist grenzwertig, dass gebe ich zu, aber DDR Bürger wurden sehr wohl verkauft! Unzwar für die ostdeutsche Devisenbeschaffung waren politische Gefangene nur eine Ware und keine Menschen!
Sie wurden vielleicht wie Ware behandelt, waren aber keine. Wären sie Sklaven gewesen, wären sie Eigentum der DDR gewesen und wären durch den Verkauf eigentlich Eigentum der BRD geworden, was aber unzulässig gewesen wäre. Letztlich erhielt die DDR einfach Geld dafür, dass sie politische Gefangene freiließ. "Gefangen" kann aber ohnehin nur eine Person sein, kein Sklave - ebenso wie man einen Sklaven genau genommen gar nicht wegen irgendwelcher politischen Delikte verurteilen könnte, da er als Sache nicht dem Strafrecht unterliegt, das tun nur Personen.
 
Sie wurden vielleicht wie Ware behandelt, waren aber keine. Wären sie Sklaven gewesen, wären sie Eigentum der DDR gewesen und wären durch den Verkauf eigentlich Eigentum der BRD geworden, was aber unzulässig gewesen wäre. Letztlich erhielt die DDR einfach Geld dafür, dass sie politische Gefangene freiließ. "Gefangen" kann aber ohnehin nur eine Person sein, kein Sklave - ebenso wie man einen Sklaven genau genommen gar nicht wegen irgendwelcher politischen Delikte verurteilen könnte, da er als Sache nicht dem Strafrecht unterliegt, das tun nur Personen.

Um das Hauptthema hier nicht zu "Verwässern" habe ich die angesprochene Problematik hier http://www.geschichtsforum.de/f46/der-menschenhandel-der-ddr-regierung-39991/#post607481 weiter aufgenommen.
 
Sklaverei mit der Unfreiheit der Persönlichkeit zu vergleichen würde ja z.B. voraussetzen, daß die Bevölkerung in der DDR auch in Sklaverrei gehalten wurde, also als Sklave der Idologie und der Diktatur, so eingesperrt, wie die Masse der Bevölkerung war.
In der DDR handelte es sich de jure um Staatsbürger, die ebenso formal vor dem Gesetz gleichgestellt waren.

Artikel 20
1 Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat unabhängig von seiner Nationalität, seiner Rasse, seinem weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnis, seiner sozialen Herkunft und Stellung die gleichen Rechte und Pflichten. Gewissens- und Glaubensfreiheit sind gewährleistet. Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich.
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Die Unterscheidung wie in der Frühen Neuzeit, um den Zeitschnitt soll es hier ja gehen, in Untertanen verschiedener Stände mit unterschiedlichen Privilegien gab es also in der DDR nicht. Von daher passt die DDR zum Vergleich nicht wirklich hier rein.

Noch weniger passt es wahrscheinlich zum Thema Sklaverei in der Habsburger Monarchie.

Wahrscheinlich handelte es sich m.E. bei dem Verschenken von Soliman an Lobkowitz um einen ähnlichen Akt wie dem Verschenken der bekannten Porzellandragoner von August dem Starken an Friedrich Wilhelm I.. Das Dragonerregiment von Wuthenow ging zwar im Tausch an Preußen über, scheint aber eher ein Übergang "freier" Soldaten von einem Geldgeber zum anderen gewesen zu sein.
Am 19. April 1717 ordnete König Friedrich Wilhelm I. die Bildung eines ‚“Dragoner Regiments von Wuthenow“ an (altpreußisch D VI), wozu die entlassenen deutschen Truppen des Königs August II. von Polen, Kurfürst von Sachsen herangezogen wurden.
**
Es scheint mir also, als wäre es weniger ein Akt der Willkür als, sagen wir, ein freiwilliger Übertritt angesichts sächsischer Ausmusterung von den einen in die anderen Dienste gewesen zu sein. Weiß dazu jemand genaueres? Das "Verschenken eines Regimentes" würde ja sonst auch wieder eher nach mehr oder weniger Sklaverei klingen.
Da die Soldaten bei den Sachsen überwiegend Inländer waren, bleibt aber das Geschmäckle, dass man Landeskinder freiwillig weggab. Freilich lässt sich das, wenn man die später konfliktträchtige Zeit zwischen beiden Staaten anschaut, auch schärfer beurteilen.


* Quelle: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung vom 7. Oktober 1974
** Kürassier-Regiment ?Herzog Friedrich Eugen von Württemberg? (Westpreußisches) Nr. 5 ? Wikipedia
 
Mit "Sklaverei" kann ja eigentlich nur die Leibeigenschaft gemeint sein.

Eine Fussnote:
Der Prediger Abraham a Santa Clara gebürtig aus Kreenheinstetten über dem Tal der Oberen Donau, dürfte soweit bekannt sein.
Sein Vater, Wirt der Traube in Kreenheinstetten (existiert heute noch) war zeitlebens Leibeigener der Grafen von Fürstenberg.
Als Wirt (und einer der reichsten im Dorf) wäre ihm der relativ geringe Betrag für das "loskaufen" sicherlich nicht schwer gefallen.

Deshalb meine These:
Die Leibeigenschaft bot der Bevölkerung auf dem flachen Land einiges an Schutz, jedenfalls mehr als die Vorteile der "Freiheit" wogen.
 
Nein. Es wurde schon ausdrücklich zwischen Sklaverei und Leibeigenschaft unterschieden. Die Sklaverei reduzierte sich im Prinzip auf Nichtchristen, auch wenn dieses offensichtlich keine eiserne Regel war.

Ich hatte oben schon etwas über die Sklaverei in Spanien geschrieben, wo diese sich entweder auf die Kolonien bzw. auf von dort mitgebrachte "Haussklaven" bezog oder auf Nichtchristen die als Kriegsgefangene genommen wurden (also zumeist Türken und Nordafrikaner).

Im Sommer war ich in Cartagena. Dort wird z.Zt. in einer ehemaligen Kaserne ein Marinemuseum eingerichtet. Diese Kaserne hiess früher "Cuartel de presidiarios y esclavos" oder in anderer Version "Cuartel de presos y moros". Also Kaserne für Strafgefangene und Sklaven bzw. Mauren.

Dieser Hafen diente einst der letzten spanischen Galeerenflotte als Standort, die 1805 aufgelöst wurde. Die Strafgefangenen dienten auf den Schiffen als Ruderer oder in der Werft als Arbeiter. Im Museum sind mehre Bücher aus dem 17. und 18. Jahrhundert mit den Listen der Strafgefangenen und der Sklaven ausgestellt. Es wurde ausdrücklich und streng zwischen beiden Kategorien unterschieden.

Bei den Strafgefangenen handelte es sich um Spanier die aus den verschiedentlichen Vergehen dorthin verurteilt wurde. Konkret wurde der Fall eines Verurteilten der Inquisition für Blasphemie aufgeführt so wie ein anderer der jemanden im Streit erschlagen hatte und von einem gewöhnlichen Richter (Regidor) verurteilt wurde.

Bei den Büchern der Sklaven wurde der Name, meist eine grobe Beschreibung (Varon Negro, Moro etc.) und bei einigen wann gefangen genommen, geflohen oder gestorben.

Als Bemerkenswert wurde aufgeführt, dass einige der Sklaven spanische Namen hatten. Von diesen nahm man an, dass es sich um Morisken oder um Renegaten handelte. Von den Morisken ist es überliefert, dass sie in die Sklaverei verkauft wurden wenn sie gefangen genommen wurden. Und Spanische Nachnamen findet man in Marokko und Tunis unter den Nachfahren der Vertriebenen bis heute. Renegaten sind aber m.W. der Inquisition überantwortet worden und wurden entweder hingerichtet oder sie wären bei den Strafgefangenen gelandet.

M.W. wurde dieses in Frankreich, Venedig und auch auf Malta ähnlich gehandhabt. Malta soll zeitweilig der größte Sklavenumschlagsplatz der Christenheit gewesen sein. Mir fehlen jetzt jedoch konkrete Daten über die Österreichischen Habsburger und wie es in deren Machtbereich gehandhabt wurde.
 
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Nein. Es wurde schon ausdrücklich zwischen Sklaverei und Leibeigenschaft unterschieden.
Stimmt. Ich verweise z. B. auf § 16 des 1812 in Kraft getretenen "Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches" in Österreich: "Jeder Mensch hat angeborne, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten. Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet."

Leibeigenschaft und Sklaverei ähnelten sich zwar, aber der Leibeigene galt im Gegensatz zum Sklaven als Person.
 
Dieses Thema ist allerdings so vielschichtig, daß man nicht plakativ in zwei oder drei Zeilen antworten kann. Was Östereich angeht: Im Internet einmal "Soliman" eingeben - Wikipedia - sehr ergiebig!
Im "Wien Museum" in Wien findet übrigens vom 29.9.2010 bis zum 29.1.2012 eine Ausstellung über Angelo Soliman statt. In der ca. 250 Objekte umfassenden Ausstellung sollen auch die damals in Europa vorherrschenden Klischees über Afrika und die Nachwirkungen bis in die Gegenwart beleuchtet werden.
 
Dieser Hafen diente einst der letzten spanischen Galeerenflotte als Standort, die 1805 aufgelöst wurde. Die Strafgefangenen dienten auf den Schiffen als Ruderer oder in der Werft als Arbeiter. Im Museum sind mehre Bücher aus dem 17. und 18. Jahrhundert mit den Listen der Strafgefangenen und der Sklaven ausgestellt. Es wurde ausdrücklich und streng zwischen beiden Kategorien unterschieden.
Interessant ist, dass der Anteil der Sklaven auf den spanischen Galeeren zwischen 1612 und 1688 anstieg. 1612 bildeten sie nur 26% der Rudermannschaft und der übrige Teil bestand aus Sträflingen. 1618 stieg der Anteil von Sklaven auf 41 % während der Anteil an Strafgefangenen geringer wurde. Das hing wahrscheinlich mit einer schrumpfenden Bevölkerung durch Epidemien zusammen, die besonders den armen Teil des spanischen Volkes betraf, der diejenigen Kriminellen stellte, für die die Galeerenstrafe in Frage kam.
 
Interessant ist, dass der Anteil der Sklaven auf den spanischen Galeeren zwischen 1612 und 1688 anstieg. 1612 bildeten sie nur 26% der Rudermannschaft und der übrige Teil bestand aus Sträflingen. 1618 stieg der Anteil von Sklaven auf 41 % während der Anteil an Strafgefangenen geringer wurde. Das hing wahrscheinlich mit einer schrumpfenden Bevölkerung durch Epidemien zusammen, die besonders den armen Teil des spanischen Volkes betraf, der diejenigen Kriminellen stellte, für die die Galeerenstrafe in Frage kam.

Ich vermute da noch einen weiteren Hintergrund: Von 1609 bis 1614 war die Ausweisung der Morisken und die dadurch entstandenen letzten Aufstände dieser. Viele der Strafgefangenen die in den Jahren danach die Galeeren ruderten, dürften aus dieser Gruppe stammen, so wie es auch zur Zeit der Schlacht bei Lepanto gewesen ist, bei der die Gefangenen aus den Moriskenaufstände in den Alpujarras (Granada) zwischen 1568 und 1571 auf den spanischen Galeeren dienten. Dieser Aufstand in den Alpujarras wurde übrigens durch Don Juan de Austria niedergeschlagen.

Danach gab es keine Aufstände mehr in Spanien, so dass auch keine größeren Kontingente an "Strafgefangenen" mehr gab und proportional mehr in Nordafrika oder auf See gefangene muslimische Sklaven.
 
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Das war sicher auch ein Grund. Aber es gab auch noch andere Bevölkerungsgruppen ,wie die Gitanos ,Bettler, Taschendiebe und vor allem Ketzer, die zum Galeerendienst verurteilt wurden. Ab der Mitte des 17. Jh. wurde es auch immer häufiger zur Gewohnheit die Forzatos (Rudersträflinge) nach Verbüßung ihrer Strafe nicht zu entlssen sondern sie bis zu ihrem Lebensende auf der Ruderbank zu lassen. Trotzdem reichten sie noch immer nicht, sodass man immer häufiger auf Sklaven zurückgriff. Laut Gesetz sollten auf einer gewöhnlichen spanischen Galeere nicht über 40 Sklaven dienen, da diese immer die Gefahr der Meuterei im Kampf gegen ihre Landsleute in sich bargen. Diese Zahl wurde aber am Ende des 17. Jh. um das Dreifache überstiegen.
 
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