Da darf man durchaus geteilter Meinung sein.
Das Abstimmungsverhalten der Mehrheit der anwesenden Reichstagsabgeordneten zum sogenannten "Ermächtigungsgesetz" und das Gesetz als solches wird hier von der Bedeutung doch ein wenig klein geredet.
Wodurch genau bekommt ein Geesetz denn seine Bedeutung wenn nicht durch seine Auswirkungen und dadurch, was es faktisch beeinflusst? Und weiter gefragt, welcher Einfluss ist denn hinsichtlich des Ermächtigungsgesetzes messbar?
Welchen wert hat die theoretische Legalität oder Illegalität in einem Zustand, in dem von sämtlichen Staatsorganen toleriert ganz grundlegende Reche, wenn sie gerade nicht in den Kram passen durch die Macht des Faktischen bei Seite geräumt werden?
Ein Blatt Papier auf dem irgendwas geschrieben steht, ist einmal nichts wert, wenn es von den maßgeblichen Kräften keine Beachtng findet.
Ergänzend frage ich auch, wozu dann die Zirkusnummer einer weiteren Reichstagswahl? Die Nazis waren an der Macht.
Meinst du die vom November 1933?
Ich würde mal annehmen mit Rücksicht auf Hindenburg.
Ich weise an der Stelle nochmal darauf hin, dass wenn wir über Legalität reden, dass Ermächtigungsgesetz an und für sich die Republik ja nicht abschaffte, sondern Parlament und Verfassung erstmal lediglich für 4 Jahre sistierte.
Und selbst mit dem Ermächtigungsgesetz hätte Hindenburg als RP Hitler theoretisch noch immer für abgesetzt erklären können und den Reichstag auflösen können.
Ob das faktisch irgendeine tatsächliche Bedeutung gehabt hätte, kann man dann auch wieder hinterfragen, aber das wäre jedenfalls für die Nazis ein propagandistischer Totalschaden, auch vor dem Ausland gewesen.
Insofern musste man sich bis zur Festigung der Macht noch mit Hindenburg gutstehen und der hatte der undemokratischen Pression der politischen Linken zugestimmt und der hatte zugestimmt Verfassung und Parlament für 4 Jahre auszusetzen um die politischen Verhältnisse im Reich nach seinen Vorstellungen neu zu ordnen.
Er hatte an und für sich nicht zugestimmt die Republik auf ewig zu verschrotten oder den Nazis auf allen Zeiten die Macht einzuräumen.
Da würde ich denken, dass man das tat um dem alten Hindenburg entgegen zu kommen. Außerdem kostete es die Nazis nichts.
Oder meinst du die Reichstagswahlen vom März 1933?
Die wurden ja faktisch auf der Zeitleiste vor der Reichstagsbrandverordnung angesetzt, sprich bevor die Repressionsmaßnahmen dergestalt losgingen, dass die Nazis die Organisationen ihrer Gegner faktisch zerschlagen konnten.
Insofern war hier die faktsiche Machtübernahme noch lange nicht so weit fortgeschritten wie zum Zeitpunkt des Ermächtigungsgesetzes.
Es ist natürlich für die Parteien und insbesondere für die Abgeordneten die dem Gesetz zustimmten, schon unangenehm. Heuss hatte wohl nicht umsonst beim Oppositionsführer Kurt Schuhmacher angefragt, bevor er (Heuss) auf dem Sessel des Staatsoberhauptes Platz genommen hatte, ob Schuhmacher ein Problem mit seinem (Heuss seinem) Abstimmungsverhalten hätte. Es hätte sich sicher nicht gutgemacht, wenn Heuss damit in der Öffentlichkeit als Präsident konfrontiert worden wäre. Meiner Meinung nach, hätte dieser nie Präsident werden dürfen.
Ja, natürlich war das unangenehm. Und natürlich kann man auch darüber streiten, ob Herr Heuss so eine glückliche Besetzung für das Amt des Bundespräsidenten war.
Ob aber etwas unangenehm ist, wegen eines schlechten Beigeschmacks oder aber ob es vor dem Hintergrund des Faktischen moralisch zu verurteilen ist, sind dann, meine ich, nochmal zwei verschiedene Dinge