Sollten Nazi-Verbrecher heute noch verurteilt werden??

Der Demjanjuk-Prozeß war 2012, und erst danach ergab sich aufgrund der geänderten Rechtsprechung die Möglichkeit, auch Angehörige des Lagerpersonals zu belangen, die nicht individuell Verbrechen begangen haben.
Gemäß dem Artikel der Zeit
war beim Demjanjuk-Prozess da der Knackpunkt, dass die Anklage von diesem Umstand ausging:
"Niemand konnte sich entziehen. "Wenn ein Judentransport ankam, wurde die regelmäßige Beschäftigung eingestellt", heißt es in der Anklageschrift, "und jeder Angehörige des Stammpersonals war an dem routinemäßigen Vernichtungsvorgang beteiligt."

Jeder.

Das ist das entscheidende Wort. Es gab keine Unbeteiligten in Sobibór. Wenn es eine solch lückenlose Tötungsroutine in Sobibór gab, dann kommt es auf den Nachweis einer individuellen Handlung nicht mehr an."


So wie ich das verstehe besteht der Vorwurf durchaus in einem individuellen Verbrechen, welches dadurch nachgewiesen werden könne, dass sich alle Mitglieder der zugehörigen Gruppe daran beteiligt hätten.
 
Die Frankfurter Rundschau anlässlich des Prozesses gegen den Nazi-Senior Oskar Gröning bzgl. »nachweislich«:

Am 28. April 1958 begann der Ulmer Einsatzgruppen-Prozess gegen zehn Gestapo-, SD- und Ordnungspolizeiangehörige, Teile des Einsatzkommandos Tilsit, das 1941 im litauisch-deutschen Grenzgebiet 5502 jüdische Kinder, Frauen und Männer ermordet hatte. Es war der erste große Prozess gegen NS-Verbrecher vor einem deutschen Gericht. Obwohl die hohe Eigeninitiative der Angeklagten bei den Mordaktionen erwiesen war, wurden sie nicht als Täter, sondern nur als Gehilfen Hitlers, Himmlers und Heydrichs verurteilt, weil sie ohne eigenen Willen gehandelt hätten. Das entsprach zum einen der damals herrschenden Meinung der bundesdeutschen Gesellschaft, wonach die Verantwortung für die NS-Verbrechen ausschließlich im engsten Machtzirkel um Hitler lag. Zum anderen ermöglichte diese für die weitere Rechtsprechung maßgebliche Entscheidung milde Sanktionen. Wären die Angeklagten als Täter verurteilt worden, dann wäre die lebenslange Freiheitsstrafe unvermeidlich gewesen, für Beihilfe stand jedoch ein weiter Ermessensspielraum zur Verfügung bis hinunter zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

[…]

Hätte es nicht die Auschwitz-Prozesse und den Majdanek-Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf von 1975 bis 1981 gegen 16 ehemalige SS-Angehörige des Lagerpersonals des KZ Majdanek gegeben, müsste die strafrechtliche Aufarbeitung der NS-Verbrechen durch die bundesdeutsche Justiz als schuldhaftes Totalversagen bewertet werden. Aber auch so zeigt sich hier die Manifestation der „zweiten Schuld“, die der deutsch-jüdische Autor Ralph Giordano den Nachkriegsdeutschen im Umgang mit dem Holocaust bescheinigt hatte.
Ja, passt durchaus ins Bild.
 
Die Frage, die sich mir stellt, ist, inwieweit es in der bundesrepublikanischen Justiz personelle Kontinuitäten zum Dritten Reich gegeben hat und deshalb dort mehr als einmal mit angezogener Handbremse gegenüber den Naziverbrechern gearbeitet wurde.

Selbst in Adenauers Kanzleramt saß mit Globke jemand, der den Kommentar zu den "Rassegesetzten" geschrieben hatte, der sicher nicht über jeden Zweifel erhaben war.

Am Bundesarbeitsgericht in Kassel waren ehemalige Nazis als Richter tätig; selbst ihre Bilder hingen dort. Oder das ehemalige Staatsoberhaupt Lübke der als Ingenieur im Nazi Reich Verantwortung für KZ Häftlinge trug.

Oder Filbinger, ehemaliger Ministerpräsiden Baden Württembergs, ehemaliger Nazi und Marinerichter, der Menschen zum Tode verurteilte, erlangt in der CDU eine politische Spitzenposition.

Diese Herrschaften haben angesichts ihrer Vergangenheit anscheinend keine großen Schamgefühle gehabt.
 
Gemäß dem Artikel der Zeit
war beim Demjanjuk-Prozess da der Knackpunkt, dass die Anklage von diesem Umstand ausging:
"Niemand konnte sich entziehen. "Wenn ein Judentransport ankam, wurde die regelmäßige Beschäftigung eingestellt", heißt es in der Anklageschrift, "und jeder Angehörige des Stammpersonals war an dem routinemäßigen Vernichtungsvorgang beteiligt."

Jeder.

Das ist das entscheidende Wort. Es gab keine Unbeteiligten in Sobibór. Wenn es eine solch lückenlose Tötungsroutine in Sobibór gab, dann kommt es auf den Nachweis einer individuellen Handlung nicht mehr an."


So wie ich das verstehe besteht der Vorwurf durchaus in einem individuellen Verbrechen, welches dadurch nachgewiesen werden könne, dass sich alle Mitglieder der zugehörigen Gruppe daran beteiligt hätten.

Hier findet sich das gesamte Urteil des Demjanjuk-Prozesses:

Seiten - Justiz und NS-Verbrechen

Inhaltsverzeichnis ab S. 222
 
Der Angeklagte ist bereits 100 Jahre alt, und in den letzten Jahren mußten auch einige Verfahren eingestellt werden, weil die Angeklagten nicht mehr verhandlungsfähig waren oder sogar noch vor Eröffnung des Verfahrens verstorben sind. 76 Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkriegs ist die Ermittlung und Anklageerhebung ein Rennen gegen die Zeit.

Ein ehemaliger KZ-Wachmann des KZ Flossenbürg ist vor Anklageerhebung kurz vor seinem 97. Geburtstag verstorben, ein weiterer Wachmann des gleichen KZ ist bereits im April verstorben:

KZ-Wachmann aus Flossenbürg gestorben: kein Verfahren mehr
 
Ich bin gerade in einem Artikel in der Zeit zu dem derzeit laufenden Prozeß in Brandenburg auf folgenden Absatz aufmerksam geworden, der mich ein wenig verwundert hat:

In den Fünfzigerjahren wurden teilweise noch Wachmänner und Helfer aus Konzentrationslagern verurteilt. 1969 änderte sich das jedoch durch einen Präzedenzfall: Der Bundesgerichtshof befasste sich in jenem Jahr mit dem Auschwitz-Prozess in Frankfurt. In diesem Strafverfahren ging es um die Verbrechen, die die Nazis im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz begangen hatten. 24 Männer waren damals angeklagt. In der Revision des Urteils stellte der Bundesgerichtshof sinngemäß fest, dass nicht jeder dort "irgendwie tätig geworden sei", an den Morden beteiligt gewesen sei und "für alles Geschehen verantwortlich" sei.
Von da an verurteilten deutsche Gerichte keine Wachleute mehr. Die Rädchen im Getriebe der Tötungsmaschine wurden geschont. Das blieb fast fünfzig Jahre so. In dieser Zeit lebten Tausende Wachmänner unbehelligt, die meisten sind längst tot.​

aus: ZEIT ONLINE | Lesen Sie zeit.de mit Werbung oder im PUR-Abo. Sie haben die Wahl.

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass vor dem Demnjanjuk-Prozeß nur dann Angehörige des KZ-Wachpersonals verurteilt worden sind, wenn Ihnen individuell Straftaten nachgewiesen werden konnten.
 
Die Frage, die sich mir stellt, ist, inwieweit es in der bundesrepublikanischen Justiz personelle Kontinuitäten zum Dritten Reich gegeben hat und deshalb dort mehr als einmal mit angezogener Handbremse gegenüber den Naziverbrechern gearbeitet wurde.

Gesundes Volksempfinden

Der Leiter der Zentrale zur Verfolgung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg, Oberstaatsanwalt Erwin Schüle, war 1933 in die SA und 1937 in die NSDAP eingetreten. Der Leiter des Instituts für Zeitgeschichte in München, Dr. Helmut Krausnick, der häufig in NS-Prozessen als Sachverständiger auftritt, hatte am 1. Januar 1932 die Mitgliedsnummer 866684 der NSDAP bekommen.
er inzwischen pensionierte oberste Ankläger der Bundesrepublik, Generalbundesanwalt Wolfgang Immerwahr Fränkel, hatte im Krieg in der Reichsanwaltschaft zeitweilig sogar den Blutrichter Freisler an Härte übertroffen. Der SA-Mann Joachim Loesdau wurde erst im letzten Monat zum Bundesrichter gewählt. Und in der »Sicherungsgruppe Bonn« des Bundeskriminalamtes, die den Auftrag hat, die Bundesrepublik vor Landesverrätern, Hochverrätern und Spionen zu schützen, amtierten Kriminalbeamte aus dem Einsatzkommando 9, das im Krieg mindestens 11 000 litauische und russische Juden ermordete.
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Mir ist schonmal der Brief eines Soldaten waehrend des Polenfeldzuges in die Haende gefallen. Er war frisch verheiratet und veraerget ueber den Krieg. Er schrieb, seine Frau und er haetten ja auch noch nichts gehabt und "Es geht noch immer nicht zurueck!". Er galt spaeter als vermisst an der Ostfront. Mir sind keine serioesen Berechnungen zu den Ueberlebensraten von Frontsoldaten bekannt. Nach meinen eigenen Berechnungen ueberlebte von den direkt an der Ostfront kaempfenden Soldaten nichtmal jeder zweite.
Was haette ich getan ? Ich haette gedacht, ich habe diesen Krieg nicht gewollt und warum soll ich mich freiwillig zur Ostfront melden und mich fuer diesen Staat erschiessen lassen ?

Die fuer Todesurteile zur Aufrechterhaltung der Disziplin Verantwortlichen kommen so davon (Filbinger) und die Subalternen die sich auch wegen der allgemeinen Atmosphäre der Angst keine Aufmuepfigkeit trauten, werden nun verurteilt.
Die Grossen wurden nur auf Druck aus dem Ausland verurteilt.
Die Grossen lässt man laufen und die Kleinen haengt man. Das finde ich schaebig.
Ich habe darueber mit einem Gruenen-Waehler gesprochen, der die Verurteilungen der SS-Mitglieder prinzipiell richtig findet.
Bei der Sekretaerin findet er die Anklage falsch und fragt "Warum wurde die Sekretaerin Hitlers nicht angeklagt ? Sie hat sich nicht distanziert."
 
Gesundes Volksempfinden

Der Leiter der Zentrale zur Verfolgung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg, Oberstaatsanwalt Erwin Schüle, war 1933 in die SA und 1937 in die NSDAP eingetreten. Der Leiter des Instituts für Zeitgeschichte in München, Dr. Helmut Krausnick, der häufig in NS-Prozessen als Sachverständiger auftritt, hatte am 1. Januar 1932 die Mitgliedsnummer 866684 der NSDAP bekommen.
er inzwischen pensionierte oberste Ankläger der Bundesrepublik, Generalbundesanwalt Wolfgang Immerwahr Fränkel, hatte im Krieg in der Reichsanwaltschaft zeitweilig sogar den Blutrichter Freisler an Härte übertroffen. Der SA-Mann Joachim Loesdau wurde erst im letzten Monat zum Bundesrichter gewählt. Und in der »Sicherungsgruppe Bonn« des Bundeskriminalamtes, die den Auftrag hat, die Bundesrepublik vor Landesverrätern, Hochverrätern und Spionen zu schützen, amtierten Kriminalbeamte aus dem Einsatzkommando 9, das im Krieg mindestens 11 000 litauische und russische Juden ermordete.

Das ist einfach nur deprimierend. Alt Nazi Fritz Fischer hatte ja auch in Hamburg einen Lehrstuhl erhalten. Die Liste ehemaliger Mitglieder der NSDAP, die sich meinten in der Bundesrepublik politisch zu betätigen, ist auch nicht gerade kurz. Oder leitende beamte des BKA, die vorher in der SS tätig waren. Es ist einfach unerhört, wie man diesen Leuten solche Jobs anvertrauen konnte.
 
Ja, das sehen wir heute so. Aber es gab viele - und dazu würde ich auch Fritz Fischer zählen - die nach 1945 vom nationalsozialistischen Virus kuriert waren. Andere biederten sich den neuen Staaten an und wieder andere trauerten der alten Zeit mehr oder minder heimlich hinterher.
Die Frage ist rein praktischer Natur: wen hatte man denn 1945 zur Verfügung, um in Verwaltung und Wissenschaft den Wiederaufbau zu leisten? Ein paar wenige Rückkehrer aus dem Exil, aber vor allem Leute, die schon die letzten Jahre entsprechende Funktionen bekleidet hatten. Adenauer soll ja gesagt haben: "Man schüttet kein dreckiges Wasser aus, wenn man kein reines hat!"
 
Ja, das sehen wir heute so. Aber es gab viele - und dazu würde ich auch Fritz Fischer zählen - die nach 1945 vom nationalsozialistischen Virus kuriert waren. Andere biederten sich den neuen Staaten an und wieder andere trauerten der alten Zeit mehr oder minder heimlich hinterher.
Die Frage ist rein praktischer Natur: wen hatte man denn 1945 zur Verfügung, um in Verwaltung und Wissenschaft den Wiederaufbau zu leisten? Ein paar wenige Rückkehrer aus dem Exil, aber vor allem Leute, die schon die letzten Jahre entsprechende Funktionen bekleidet hatten. Adenauer soll ja gesagt haben: "Man schüttet kein dreckiges Wasser aus, wenn man kein reines hat!"

Adenauer war sehr pragmatisch.
Ganz ehrlich: Ich bin der Meinung, man hätte lieber einen langsameren Aufbau der Verwaltung und des wissenschaftlichen Apparates in Kauf nehmen sollen, als diese Stellen mit Nazis zu besetzen.
 
Deutschland war 12 Jahre unter der Herrschaft des Nationalsozialismus. Die Kanzlerschaft Merkels war deutlich länger, Kohls auch, die Schröders dazwischen immerhin mehr als halb so lang. Kann es wirklich sein, dass es nach der doch relativ kurzen Zeit der Nazi-Herrschaft nicht mehr genug Leute gab, die für wichtige Posten im Öffentlichen Sektor qualifiziert waren und sich zuvor nicht als überzeugte Nationalsozialisten gezeigt hatten?
Kann ich mir nicht vorstellen. Es muss Absicht gewesen sein, auch die alten Nationalsozialisten in den neuen Staat einzubinden.
 
Die Frage ist rein praktischer Natur: wen hatte man denn 1945 zur Verfügung, um in Verwaltung und Wissenschaft den Wiederaufbau zu leisten? Ein paar wenige Rückkehrer aus dem Exil, aber vor allem Leute, die schon die letzten Jahre entsprechende Funktionen bekleidet hatten. Adenauer soll ja gesagt haben: "Man schüttet kein dreckiges Wasser aus, wenn man kein reines hat!"
Für die NS-Opfer war das natürliche Ohrfeige. Wenn man als Überlebender Sinto oder Jude aus den KZ kam und vor sich denselben Finanzeamten hatte, der einen zwei oder drei Jahre zuvor im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie ausgeplündert hatte, der nun von dem KZ-Überlebenden eine Quittung über eingezogene Sachgüter, einen Beleg für die Enteignung forderte, war das nichts weiter als eine Fortsetzung der Häme und Verfolgung. Die man zuvor erlebt hatte.
 
Deutschland war 12 Jahre unter der Herrschaft des Nationalsozialismus. Die Kanzlerschaft Merkels war deutlich länger, Kohls auch, die Schröders dazwischen immerhin mehr als halb so lang. Kann es wirklich sein, dass es nach der doch relativ kurzen Zeit der Nazi-Herrschaft nicht mehr genug Leute gab, die für wichtige Posten im Öffentlichen Sektor qualifiziert waren und sich zuvor nicht als überzeugte Nationalsozialisten gezeigt hatten?
Kann ich mir nicht vorstellen. Es muss Absicht gewesen sein, auch die alten Nationalsozialisten in den neuen Staat einzubinden.
Wer waren denn die Beamten und wissenschaftlichen Eliten der Weimarer Republik? Im Kaiserreich sozialisierte.
 
Ich bin der Meinung, man hätte lieber einen langsameren Aufbau der Verwaltung und des wissenschaftlichen Apparates in Kauf nehmen sollen, als diese Stellen mit Nazis zu besetzen.
Das ist schlicht und ergreifend illusorisch, denke ich. Mindestens bis zu Stalins Tod war die Gefahr eines sowjetischen Angriffs auf Westeuropa sehr real, und es waren zahlreiche Aufgaben zu bewältigen, die Versorgung der Bevölkerung und der Vertriebenen nur zwei davon. Ein Vakuum, eine staatliche Ineffizienz hätte radikalen Kräften Aufwind gegeben. Der neue Staat hätte ohne stabile Verwaltung im Krisenfall nicht die geringste Überlebensfähigkeit gehabt.

Außerdem drängten die USA und Großbritannien auf einen raschen staatlichen Wiederaufbau, um verlässliche Ansprechpartner zu haben, Westdeutschland zum Bollwerk gegen die erwartete sowjetische Aggression zu machen, und um für Schutz und Versorgung der Zivilbevölkerung nicht länger in die Pflicht genommen zu werden. Adenauers Kurs war, so meine ich, alternativlos.
 
Ein Vakuum, eine staatliche Ineffizienz hätte radikalen Kräften Aufwind gegeben.
...und daher griff man sicherheitshalber auf Leute zurück, die sich in der NS-Zeit als äußerst linientreu erwiesen haben? Was ist denn noch radikaler als Altnazis? Neonazis gab es ja in dieser Zeit logischerweise noch nicht.
 
Wie viele Leute, die tatsächlich völlig "sauber" geblieben waren, gab es denn nach 12 Jahren NS-Herrschaft in der Verwaltung, der Justiz und den Schulen/Universitäten noch? Also Personen, die sich nicht nur von der Partei, sondern auch ihren Vorfeldorganisationen fern gehalten hatten und sich auch nie im Rahmen der Vollziehung irgendwie an Unrechtsmaßnahmen beteiligt hatten?

Ein radikaler Schnitt wäre menschlich am sympathischsten gewesen, aber man kann eine Behörde, geschweige denn ein Ministerium, und ebensowenig das Gerichtswesen nicht von einem Tag auf den anderen plötzlich völlig neu, von der Kanzleikraft bis zur Spitze, mit allesamt unerfahrenen ahnungslosen Leuten aufbauen. Kontinuitäten und ein interner Wissenstransfer, das Hineinwachsen von Nachwuchskräften unter den Augen erfahrener Kollegen, sind unabdingbar. Ein sauberer völliger Neuanfang wäre vermutlich nur um den Preis monate- oder eher jahrelangen Chaos zu haben gewesen, einer Zeit, in der in Justiz, Verwaltung und Bildungswesen rein gar nichts funktioniert.

Natürlich war es eine Zumutung für Opfer, weiterhin von belasteten Personen beamtshandelt zu werden, und ebenso wohl für manche neue Mitarbeiter, mit belasteten Kollegen zusammenarbeiten zu müssen. Aber die Alternative, dass nicht einmal einfachste Behördenwege durchgeführt werden können, keine Genehmigungen wofür immer ausgestellt werden können und keine Auszahlungen welcher Art immer funktionieren, weil in der Behörde niemand mehr ist, der von irgendetwas Ahnung hat, hätten wohl auch nur die wenigsten gewollt.
 
Zuletzt bearbeitet:
das Gerichtswesen
@Ravenik hatte denn das Gerichtswesen die Zeit der Nazi-Herrschaft überhaupt "unkontaminiert", unverbogen, unverzerrt überlebt? Daran habe ich Zweifel angesichts der juristisch unfairen Schauprozesse der Nazizeit, aber auch angesichts der Problemlosigkeit, mit welcher das Gerichtswesen teils absurde sowie inhumane Nazigesetze umsetzte, sich anpasste. Ein in der Weimarer Zeit studierter Jurist hätte doch fachlich kotzen müssen, sowie er "Rassegesetze" und ähnliches anwenden, schönreden, darin argumentieren soll.
 
Ich vermute einmal, dass das für viele ein allmählicher Prozess der Abstumpfung und des Verdorbenwerdens war. Dass jemand, der in der Verwaltung oder Justiz arbeitet, nicht immer mit reinem Gewissen arbeiten kann, ist völlig normal. Dass Gesetze vollzogen werden müssen, mit denen man selbst nicht einverstanden ist, dass man (in der Verwaltung) Weisungen befolgen muss, die man nicht gut oder sogar problematisch findet, liegt auf der Hand. In einer funktionierenden Demokratie mitsamt Rechtsstaat und grundsätzlicher Achtung der Grund- und Menschenrechte ist das aber normalerweise kein so großes Problem. Würde jeder nach eigenem Gutdünken arbeiten, würde Willkür herrschen.

Die Nazis haben ja auch keinen radikalen Schnitt gemacht: Gestern noch "ordentliche" Gesetze und Vollzug, heute plötzlich nur noch himmelschreiende Ungerechtigkeiten. Stattdessen wurde es nach und nach übler. Viele Gesetze blieben unverändert oder wurden erst allmählich mit braunen Einsprengseln versehen.
Nehmen wir z. B. das von den Nazis neu erlassene "Ehegesetz": Ein Großteil davon war "sauber", und es blieb sowohl in Deutschland als auch Österreich - natürlich bereinigt - noch nach dem Ende des Dritten Reiches in Kraft; in Österreich gilt es noch heute. Ein Standesbeamter oder Richter oder sonstiger Gerichtsbediensteter (die vielleicht auch schon in der Weimarer Republik mit Gesetzen zu tun gehabt hatten, die sie persönlich für Unsinn oder sogar unmoralisch, wenn auch nicht verbrecherisch, hielten, insofern also grundsätzlich gewohnt waren, Gesetze zu vollziehen, die ihnen nicht behagten), der damit zu tun hatte, musste also nicht permanent "Unrecht" ausüben. Wenn er mit den nationalsozialistischen Eheverboten zu tun hatte, mag er sich seinen Teil gedacht haben, aber er wird sich nicht unbedingt persönlich schuldig gefühlt haben, wenn ein Paar deswegen nicht heiraten konnte. Schlimmeres kam dann später, und bis zu Todesurteilen war es noch ein weiter Schritt, den keineswegs jeder gehen musste.
 
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