Befehlsnotstand
Maßgeblich ist immer noch BGH von 1963:
Wer sich auf Nötigungsstand beruft, ist nur entschuldigt, wenn er sich nach allen Kräften gewissenhaft bemüht hat, der Gefahr oder vermeintlichen Gefahr auf eine die Straftat vermeidende Weise zu entgehen, ohne einen Ausweg zu finden. Je schwerer die abgenötigte Straftat ist (hier: Beihilfe zu vielen Morden an KZ-Häftlingen), um so strengere Anforderungen sind an diese Prüfung zu stellen. Der Genötigte oder vermeintlich Genötigte muß alle seine geistigen und körperlichen Fähigkeiten eingesetzt haben.
Grundsätzlich gelten die allgemeinen Notstandsvorschriften auch im Fall schwerer Kriegsverbrechen. Allerdings ist die Nachweisgrenze für eigene Gefahr an Leib und Leben dann auch entsprechend höher, oder irgendwann unmöglich, wegen Humanitätsschranke bei schwersten Verbrechen.
Zahlreiche Urteile haben den Nachweis von Befehlsnotstand bislang nicht geführt gesehen. Wie Vernehmungen und Abhörvorgänge von Soldaten zeigten, war der Gruppen- und Sozialdruck (wie sehen das die Kameraden) auch regelmäßig wichtiger als die später behauptete Nötigungslage und eine Bedrohung an Leib und Leben.
Maßgeblich ist immer noch BGH von 1963:
Wer sich auf Nötigungsstand beruft, ist nur entschuldigt, wenn er sich nach allen Kräften gewissenhaft bemüht hat, der Gefahr oder vermeintlichen Gefahr auf eine die Straftat vermeidende Weise zu entgehen, ohne einen Ausweg zu finden. Je schwerer die abgenötigte Straftat ist (hier: Beihilfe zu vielen Morden an KZ-Häftlingen), um so strengere Anforderungen sind an diese Prüfung zu stellen. Der Genötigte oder vermeintlich Genötigte muß alle seine geistigen und körperlichen Fähigkeiten eingesetzt haben.
Grundsätzlich gelten die allgemeinen Notstandsvorschriften auch im Fall schwerer Kriegsverbrechen. Allerdings ist die Nachweisgrenze für eigene Gefahr an Leib und Leben dann auch entsprechend höher, oder irgendwann unmöglich, wegen Humanitätsschranke bei schwersten Verbrechen.
Zahlreiche Urteile haben den Nachweis von Befehlsnotstand bislang nicht geführt gesehen. Wie Vernehmungen und Abhörvorgänge von Soldaten zeigten, war der Gruppen- und Sozialdruck (wie sehen das die Kameraden) auch regelmäßig wichtiger als die später behauptete Nötigungslage und eine Bedrohung an Leib und Leben.