Warum gibt es den Bundesrat?

Ich
In der Weimarer Republik war das zentralistische Preußen bis zum sog. Preußenschlag (1932) ein Bollwerk der Demokratie. Insofern war die Beseitigung der sozialdemokratisch geführten preußischen Landesregierung eine Voraussetzung für die Etablierung einer Diktatur in Deutschland.
.:mad:

So ein Bollwerk der Demokratie war Preußen eben auch nicht mehr:
Aus Wiki
Landtagswahlen vom 24. April 1932 [Bearbeiten]
Der Freistaat Preußen wurde seit 1920 von einer stabilen Koalition aus SPD, Zentrum und Deutscher Demokratischer Partei regiert. Bei den preußischen Landtagswahlen vom 24. April 1932 kamen allerdings die drei Parteien der Regierungskoalition nur noch auf 206 von 456 Sitzen; Nationalsozialisten und die republikfeindlichen Deutschnationalen (zusammen 193) und die KPD-Fraktion (57) zählten 250 Abgeordnete. Somit war Preußen parlamentarisch unregierbar geworden. Man nutzte notgedrungen die in anderen deutschen Ländern bereits angewandte Lösung: Die alte Landesregierung wurde als "geschäftsführendes" Gremium beibehalten.
Reichskanzler Franz von Papen wollte für Preußen eine Koalition von Mitte und Rechts, weshalb er Gespräche über ein mögliches Zusammenwirken von NSDAP, Deutschnationalen und Zentrum initiierte. Diese scheiterten wegen des Totalitätsanspruches der NSDAP. Daraufhin visierte Papen Alternativen an: Die erste bestand in der Durchführung einer schon länger debattierten Reichsreform, die Preußen auflösen würde. Weil dieser Weg erst mittelfristig zum Ziel führen würde, nutzte von Papen die zweite Alternative. Er plante die Reichswehr in Preußen einzusetzen und einen Reichskommissar zu berufen, mit derselben Begründung, die schon 1923 Reichspräsident Friedrich Ebert (SPD) angesichts demokratisch gewählter Linksregierungen in Sachsen und Thüringen benutzt hatte: Ruhe und Ordnung seien in diesen Ländern gefährdet. Von Papen wurde am 14. Juli durch Verordnung des Reichspräsidenten als Reichskommissar für Preußen eingesetzt, mit der Vollmacht, die preußische Landesregierung abzusetzen. Papen wählte den 20. Juli zum Datum der Inkraftsetzung. 20. Juli zum Datum der Inkraftsetzung.

Grüße Repo
 
ach collo, meine "Pauschalkritik" war eigentlich ziemlich konkret: die Länderebene ist im Zeitalter der Globalisierung schlicht und ergreifend überflüssig. Soll diese Kritik - Deiner Meinung nach - auch auf den Bund oder die EU zutreffen???...

meine kritik bezog sich eindeutig auf diese passage von dir in beitrag 11, und konkret auf den von mir nachträglich hervorgehobenen satz:

Nicht? Dabei sind Länder heutzutage primär Versorgungsanstalten für Politiker mit demokratisierten Kurfürstengehabe: "Ich fühle mich primär den Interessen der Bürger des Landes X verpflichtet und kann deshalb dem Bundesgesetz im Bundesrat nicht zustimmen". War früher das "Reich" reformunfähig, ist es heute der "Bund". Das scheint irgendwie mit den "Kurfürsten" zusammenzuhängen.

und so pauschal, wie du es formuliert hast, kann man das genausogut auf alle politischen ebenen übertragen


...Vielen Dank für Deinen Hinweis zum konkreten Ablauf der "Machtergreifung". Diskussionen auf diesem Niveau machen wirklich ungemein Spaß.

Lies einfach mal # 6. Vielleicht kannst Du dann nachvollziehen, was ich mit dem "erklimmen" der Macht meinte.

In # 6 kannst Du auch lesen, was sich die Alliierten von der föderalen Struktur Westdeutschlands versprachen ...

1. ich bin durchaus des lesens mächtig, auch deinen artikel #6,
2. ständig wiederholte imperative a la "lies #6" machen auch keinen spass
3. da es sich hier um die einrichtung des bundesrates und konkret um den bestandsschutz der länder ging, habe ich mir erspart, auf die mir durchaus geläufigen vorgänge, die zur sog. machtergreifung führten, näher einzugehen.

...Das HRRDN war kein Staat. Dass es sich vom Herrschaftsverband "Reich" NICHT zum deutschen Nationalstaat reformieren konnte, lag gerade an seinen Kurfürsten....

durch den vergleich mit den kurfürsten hast du das hrrdn in die diskussion gebracht, nicht ich. das hrrdn war sicher kein staat im modernen sinn, aber es hatte ein "staatsoberhaupt", es erklärte und führte krieg und schloss frieden, es hatte institutionen wie reichstag oder reichskammergericht (und bitte komm jetzt nicht mit dem argument, dass diese nicht funktionierten). es war also durchaus existent.
ich weiss, dass die definitionen des staatsbegriffs nicht auf das hrrdn zutreffen, aber diese definitionen stammen aus einer zeit, da es so etwas wie das hrrdn nicht mehr gab.
ein staat muss auch nicht immer gleich "nationalstaat" sein. hier im deutschsprachigen raum (ich schliesse da bewusst die schweiz mit ein) verlief die entwicklung eben anders als in frankreich oder grossbritannien. ohne den flickenteppich des hrrdn würden wir vermutlich die diskussion hier gar nicht führen.

Der deutsche Nationalstaat wurde bekanntlich erst 1871 mit dem "Deutschen Reich" gegründet; mit Preußen als dominierenden Zentralstaat und dem Rest als Anhängsel. Es gab noch nicht einmal Reichsministerien sondern die entsprechenden preußischen Ministerien nahmen zusätzlich auch noch die Reichsaufgaben war. Die Tradition des Staatsaufbaus des deutschen Nationalstaates war faktisch eher zentralistisch als föderal.....

auch wenn preussen aufgrund seiner grösse das dominierende land im kaiserreich (und danach) war, war dieses wesentlich föderaler organisiert als unsere bundesrepublik organisiert. das reich hatte nur dort die gesetzgebungskompetenz, wo es ihm die länder erlaubt haben. finanziell war es von den ländern abhängig.

selbst das militär war föderal, es gab nur die "reichs"marine, die landstreitkräfte zerfielen in die armeen preussens, sachsens, bayerns und württembergs (jaja, ich weiss, der oberbefehl lag bei preussen).
die grösste reichsbehörde war die post, und selbst hier gab es zwei ausnahmen. und die reichsunmittelbare bahn fuhr nur in den reichslanden.
nicht einmal die vertretung nach aussen war alleine sache des reiches, fast alle deutschen teilstaaten unterhielten gesandtschaften in wichtigen ausländischen staaten (eine "tradition" die die landesvertretungen bei der eu wieder aufnahmen).

im übrigen gab es durchaus reichsministerien, auch wenn sie "nur" amt genannt wurden (dieser tradition folgend heisst das aussenministerium immer noch auswärtiges amt), aber das trifft z.b. auch noch heute auf die usa zu.

in der weimarer republik wird dieser ausgeprägte föderalismus umgekehrt und das reich gegenüber den ländern gestärkt. ein reichkommissariat wie in sachsen und thüringen, bzw. der preussenschlag wären im kaiserreich nicht möglich gewesen.

und um zum thema zurückzukommen, bei den beratungen zum grundgesetz spielten eben diese beiden erfahrungen mit dem föderalismus eine grosse rolle, ein schwacher zentralstaat (diesmal ohne dominierendes land) oder schwache länder. beides wollte man nicht und so gabs dieses komplizierte geflecht, welches dann in der grossen koalition von 66-69 noch einmal verfeinert wurde.

Diesen in eine Frage gekleideten "Einwand" greife ich gerne auf als BELEG für meine These, dass der Föderalismus im Zeitalter der Globalisierung auf das Ende des deutschen Nationalstaates hinausläuft.
man kann auch die meinung vertreten, dass nicht nur der deutsche, föderale nationalstaat überholt ist, sondern z.b. auch der zentralistische französische (um nur ein besipiel zu nennen). aber daran trägt der föderalismus m.e. nicht die alleinige schuld, wie du es darstellst.

Das ist in vielen Bereichen bereits heute zu beobachten, zum Beispiel wenn in Brüssel der Vertreter der Bundesrepublik mit 16 Ländervertretern anrückt, um mit den anderen EU-Partnern über Themen zu verhandeln, die in die Ländergesetzgebungskompetenz fallen. Da ist an eine effektive Vertretung deutscher Interessen gar nicht zu denken, vor allem wenn die 16 Länder dann auch noch unterschiedlicher Meinung sind.
das ist nicht nur heute so, dass war seit gründung der ewg so, bestimmte bereiche wie bildung oder polizei fallen in deutschland nun einmal in die kompetenz der länder. auch über die hintertür "europa" kann deutsches verfassungsrecht nun einmal nicht ausgehebelt werden, auch wenns die sache verkompliziert.
 
Zuletzt bearbeitet:
man kann auch die meinung vertreten, dass nicht nur der deutsche, föderale nationalstaat überholt ist, sondern z.b. auch der zentralistische französische (um nur ein besipiel zu nennen).

Sicher kann man diese Meinung (und auch manche andere) vertreten, ich möchte aber darum bitten, diesen Diskussions-Nebenstrang nicht mehr weiter zu verfolgen. Dazu wurde nun schon mehr gesagt, als es unserer Maxime entspricht, aktuelle Politik außen vor zu lassen.
 
Hat eigentlich jemand einen Schimmer, warum Hitler sich zwischen 1918 und 1923 nicht um die deutsche Staatsangehörigkeit bemüht hat? Man hätte sie ihm, als freiwilligem und dekoriertem Frontsoldaten kaum verweigern können.
Dem Landstreicher ohne festen Wohnsitz und geregelter Arbeit durchaus. Gerade in finanzieller Hinsicht wurden damals hohe Anforderungen bei einer Einbürgerung gestellt.
So ein Bollwerk der Demokratie war Preußen eben auch nicht mehr: ...
Die Zeitgenossem haben das anders gesehen. Lies mal: www.preussen-chronik.de/_/episoden/010600_jsp.html
Ich würde es eher so sehen, dass die "verfälschte" Föderalstruktur durch das riesige Übergewicht Preussens die Machtübernahme überhaupt erst ermöglichte.
Gibt es für diese Theorie auch Argumente? Gegenargumente schon, vgl. # 6.
Repo schrieb:
Was die Alliierten wohl ebenso sahen, und Preußen als Land nicht mehr aufleben liessen.
Würde mich mal interessieren, ob Du für diese Sicht der Alliierten eine Quelle nennen kannst.

Aber zu dieser Theorie will die folgende gar nicht passen:
Mein einstiger Geschichtspauker (K. Schumacher Anhänger wie unser Heinz) meinte, dass "damit die Klammer zerstört wurde, die Deutschland zusammenhielt" erst durch die Auflösung Preußens sei die Teilung möglich geworden.
Wo er recht hat, hat er recht. Preußen musste 1947 endgültig liquidiert werden, um den Weg für die deutsche Spaltung frei zu machen. Nur hat dieses Motiv nichts mit der angeblichen Vorstellung der Alliierten zu tun, dass Preußen für Hitlers Machtergreifung mitverantwortlich sei.
 
meine kritik bezog sich eindeutig auf diese passage von dir in beitrag 11, und konkret auf den von mir nachträglich hervorgehobenen satz:

und so pauschal, wie du es formuliert hast, kann man das genausogut auf alle politischen ebenen übertragen
Meine Kritik an Deiner Kritik an meiner Kritik lautet, dass du den von mir zitierten Satz nicht in einem Zusammenhang zu meinen anderen Sätzen sehen willst. Derart atomisiert betrachtet wirkt meine Kritik selbstverständlich "pauschal". Doch im Zusaamenhang mit meinen anderen Sätzen und Beiträgen in diesem Strang wird durchaus deutlich, dass meine Kritik am Föderalismus eine sehr konkrete Stoßrichtung hat.

Hand aufs Herz! Macht es einen Sinn einen einzelnen Satz herauszugreifen, den Zusammenhang zu den anderen Sätzen zu ignorieren um dann zu kritisieren, der Satz sei viel zu pauschal?
collo schrieb:
1. ich bin durchaus des lesens mächtig, auch deinen artikel #6,
2. ständig wiederholte imperative a la "lies #6" machen auch keinen spass
3. da es sich hier um die einrichtung des bundesrates und konkret um den bestandsschutz der länder ging, habe ich mir erspart, auf die mir durchaus geläufigen vorgänge, die zur sog. machtergreifung führten, näher einzugehen.
Ich habe nicht den geringsten Zweifel daran, dass Du des Lesens mächtig bist und Dir auch die konkreten Umstände des 31.1.1933 bekannt sind. Doch leider hast Du bei der Kritik an meiner Formulierung vom "erklimmen der Macht" ausser Acht gelassen, dass diese entsprechend meines Beitrags # 6 im Sinne von Aufstieg Hitlers zur Macht zu verstehen war. Stattdessen hast Du unter dieser Formulierung die Machtergreifung, also den Schlußpunkt des Aufstiegs zur Macht, "missverstanden" und mich dann ausgiebig darüber belehrt, wie die Machtergreifung tatsächlich ablief. So kann man natürlich aneinander vorbeischreiben. Aber Sinn macht das doch keinen, oder?
collo schrieb:
durch den vergleich mit den kurfürsten hast du das hrrdn in die diskussion gebracht, nicht ich. das hrrdn war sicher kein staat im modernen sinn, aber es hatte ein "staatsoberhaupt", es erklärte und führte krieg und schloss frieden, es hatte institutionen wie reichstag oder reichskammergericht (und bitte komm jetzt nicht mit dem argument, dass diese nicht funktionierten). es war also durchaus existent.
ich weiss, dass die definitionen des staatsbegriffs nicht auf das hrrdn zutreffen, aber diese definitionen stammen aus einer zeit, da es so etwas wie das hrrdn nicht mehr gab.
ein staat muss auch nicht immer gleich "nationalstaat" sein. hier im deutschsprachigen raum (ich schliesse da bewusst die schweiz mit ein) verlief die entwicklung eben anders als in frankreich oder grossbritannien. ohne den flickenteppich des hrrdn würden wir vermutlich die diskussion hier gar nicht führen.
Also wenn Du schon, das HRRDN in die föderale Tradition Deutschlands einordnest, dann solltest Du auch berücksichtigen, dass die Kurfürsten das Reich scheitern liessen, worauf ich mir - ich gestehe es - erlaubt habe hinzuweisen.
collo schrieb:
auch wenn preussen aufgrund seiner grösse das dominierende land im kaiserreich (und danach) war, war dieses wesentlich föderaler organisiert als unsere bundesrepublik
An diese These könnte sich eine lohnende Debatte anschließen, die auch im Geschichtsforum ihren Platz hätte. Aber freilich sollte man die preußische Dominanz nicht ignorieren. Ansonsten läuft die Debatte nach dem Muster ab, dass Preußen nur ein Land unter mehreren war. Das war es aber ganz gewiß nicht.

Zu den von Dir im Einzelnen genannten Punkten bald mehr. Ein paar Recherchen muss ich für meine diesbezügliche Erwiderung noch vornehmen.

Was die politische Einschätzung des Föderalismus angeht, kann man dieser oder jener Auffassung sein. Ich will auf deine diesbezüglichen Ausführungen entsprechend Hyokoses Hinweis nicht weiter eingehen. Mich stört jedoch, dass das Grundgesetz das Bundesstaatsprinzip für die Ewigkeit unter Artenschutz stellt und dass die Existenz dieser Klausel mit der "Deutschen Geschichte" begründet wird. Doch so eindeutig ist die Deutsche Geschichte nicht verlaufen, dass die Deutschen nur in einem föderativen Staatswesen in Freiheit und Demokratie leben könnten.
 
Wo er recht hat, hat er recht. Preußen musste 1947 endgültig liquidiert werden, um den Weg für die deutsche Spaltung frei zu machen. Nur hat dieses Motiv nichts mit der angeblichen Vorstellung der Alliierten zu tun, dass Preußen für Hitlers Machtergreifung mitverantwortlich sei.
Richtig, dass Preußen diese Bürde aufgebunden würde, hieße nicht alle Preußen zu betrachten bzw. nicht alle Aspekte, die Preußen ausmachen. Es gibt der Ausnahmeerscheinungen dann in Preußen zuviel, um ein "typisch" preußischen Staat als Ursache par execelence vorzuführen. (Ich denke mal an Walther Rathenau, der beim Garde du Corps, wenn ich mich recht erinnere, diente und also für ein durchaus tolerantes Preußen spricht.)
Die Verallgemeinerungen wie Preußen = Militarismus usf. ließen ein sehr verzerrtes Bild der preußischen Geschichte vor unseren Augen entstehen.
Dass die entscheidende Vormacht Preußens für die Unabhängigkeit der Politik des DR doch erhebliche Bedeutung hatte, würde ich allerdings dennoch so sehen. Nicht umsonst wird dem HRRDN der Neuzeit auch positive Seiten abgerungen, der Vergleich zum DR gewagt. Das HRRDN war vielleicht nicht ganz so sehr von einem der deutschen Staaten dominiert wie dann Preußen, aber bei anderen Ansichten zu dem Thema schlage ich einen Unterforenwechsel vor. Gerade deswegen bin ich mal auf die Ausstellung in Berlin gespannt.
 
1.)Dem Landstreicher ohne festen Wohnsitz und geregelter Arbeit durchaus. Gerade in finanzieller Hinsicht wurden damals hohe Anforderungen bei einer Einbürgerung gestellt.

2.)Die Zeitgenossem haben das anders gesehen. Lies mal: www.preussen-chronik.de/_/episoden/010600_jsp.html

3.)Gibt es für diese Theorie auch Argumente? Gegenargumente schon, vgl. # 6.

4.)Würde mich mal interessieren, ob Du für diese Sicht der Alliierten eine Quelle nennen kannst.

5.) Aber zu dieser Theorie will die folgende gar nicht passen:
Wo er recht hat, hat er recht. Preußen musste 1947 endgültig liquidiert werden, um den Weg für die deutsche Spaltung frei zu machen. Nur hat dieses Motiv nichts mit der angeblichen Vorstellung der Alliierten zu tun, dass Preußen für Hitlers Machtergreifung mitverantwortlich sei.
Nummerierungen von mir.
Zu 1.) Mindestens so lange er noch Soldat war, hatte er ja einen festen Wohnsitz.. Kennst Du die tatsächlichen Anforderungen die damals an einen "Neu-Bürger" gestellt wurden. Sind mir nämlich nur rudimentär bekannt, wobei der Vorgang wohl dergestellt war, dass bei einer Landesregierung der Antrag gestellt wurde, die alle anderen fragen musste, ob Einwände gegen die Person bestünden. Ich denke aber nach wie vor, dass wenn ein recht hoch dekorierter freiweilliger Frontsoldat diesen Antrag 1919 oder 1920 gestellt hätte, dem wenig hätte entgegen gestellt werden können.
Zu 2.) Eine parlamentarisch handlungsfähige Regierung war nicht mehr im Amt. Mindestens die Regierung sollte doch schon demokratisch legitimiert sein, damit man von einem "Hort der Demokratie" sprechen kann.
zu 3.) Die "Reichsreform" die 1932 schon einige Jahre diskutiert wurde, und letztlich auf eine "Zerlegung" Preußens in diverse Länder hinauslief.
Zu 4.) Kann ich nicht, ist eine schlicht Repo´sche Interpretation
Zu 5.) These meines längst verstorbenen Lehrers. Wobei ich zu bedenken gebe, dass es manchmal auch mehrere Gründe für eine Maßnahme gibt.

Grüße Repo
 
Nummerierungen von mir.
Zu 1.) Mindestens so lange er noch Soldat war, hatte er ja einen festen Wohnsitz.. Kennst Du die tatsächlichen Anforderungen die damals an einen "Neu-Bürger" gestellt wurden. Sind mir nämlich nur rudimentär bekannt, wobei der Vorgang wohl dergestellt war, dass bei einer Landesregierung der Antrag gestellt wurde, die alle anderen fragen musste, ob Einwände gegen die Person bestünden. Ich denke aber nach wie vor, dass wenn ein recht hoch dekorierter freiweilliger Frontsoldat diesen Antrag 1919 oder 1920 gestellt hätte, dem wenig hätte entgegen gestellt werden können.
Wie wäre es mit dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (1913) als Hindernis auf dem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft?

§ 12 dieses Gesetzes sah zwar für einen "Ausländer, der mindestens ein Jahr wie ein Deutscher im Heere oder der Marine aktiv gedient hat" einen Anspruch auf Einbürgerung vor. ABER dieser Anspruch stand unter dem Vorbehalt, dass er den allgemeinen Einbürgerungserfordernisses, die in § 8 aufgezählt waren, entsprach. Hierzu gehörten der "unbescholtene Lebenswandel" (§ 8 Abs. 1 Nr. 2), Wohnsitz/Unterkunft (Nr. 3) und dass der Antragsteller imstande ist "sich und seine Angehörigen zu ernähren" (Nr. 4).

Hitler hätte also bei einem Einbürgerungsantrag einen Beruf, eine Arbeitsstelle und ein regelmäßiges Einkommen nachweisen müssen. Das war aber ein problem für ihn, da er ja keinen Beruf hatte und auch keinen bürgerlichen Beruf nachgehen wollte. Ich habe mal in einer Studie gelesen, dass die Einbürgerungspraxis in der Weimarer Republik speziell im Hinblick auf diese Anforderungen sehr restriktiv und durchaus diskriminierend war. "Unterschichtler" und "Habenichtse" hatte man genug. Da wurden hohe Anforderungen gestellt, um nicht noch mehr hinzu zu bekommen.

Das Gesetz kann man bei www.documentarchiv.de/ksr/1913/reichs-staatsangehörigkeitsgesetz.html nachlesen.
Repo schrieb:
Zu 2.) Eine parlamentarisch handlungsfähige Regierung war nicht mehr im Amt. Mindestens die Regierung sollte doch schon demokratisch legitimiert sein, damit man von einem "Hort der Demokratie" sprechen kann.
Aus dem von mir genannten Link wird eigentlich ersichtlich, dass der Begriff "Bollwerk" (auch) von den Gegnern der Demokratie verwendet wurde und diese lauthals die Beseitigung dieses "Bollwerks" gefordert haben. Den verschiedenen Plänen, die Weimarer Republik in eine konservative Diktatur überzuführen, stand ja entscheidend entgegen, dass sich die Verwaltung und Polizei des zentralen preußischen Staates - trotz aller Krisen - immer noch in den Händen der Demokraten befand.;)

Die Bedeutung des "Preußenschlags" wird offensichtlich, wenn man sich in diesem Zusammenhang vergegenwärtigt, welche Möglichkeiten dieser den Nazis Anfang 1933 eröffnete. Die Aufsicht über die preußische Polizei fiel dem Reichsinnenminister zu und dieser hiess ab dem 31.1.1933 Hermann Göring. Ohne Preußenschlag hätten die Nazis gar nicht die Möglichkeit gehabt, ihre politischen Gegner im Vorfeld der Reichstagswahlen 1933 mit massiven Druck einzuschüchtern.

Insofern kann man schon sagen, dass der "Preußenschlag" eine wichtige Voraussetzung für die Etablierung von Hitlers Diktatur darstellte.

Repo schrieb:
zu 3.) Die "Reichsreform" die 1932 schon einige Jahre diskutiert wurde, und letztlich auf eine "Zerlegung" Preußens in diverse Länder hinauslief.
Ich kann keinen Zusammenhang erkennen zwischen Deiner These, das übermächtige Gewicht Preußens habe Hitlers Machtergreifung begünstigt, und der Reichsreform. Es waren ja vielmehr die im Verhältnis zu Preußen weniger gewichtigen Länder wie Bayern und Braunschweig, die Hitlers Aufstieg begünstigt haben (Einflussnahme auf die Justiz in Bayern bei Hitlers Prozeß 1923, Nichtausweisung trotz Putschversuch (Bayern) und Einbürgerung in Braunschweig).
Zu 4.) Kann ich nicht, ist eine schlicht Repo´sche Interpretation
Zu 5.) These meines längst verstorbenen Lehrers. Wobei ich zu bedenken gebe, dass es manchmal auch mehrere Gründe für eine Maßnahme gibt.
Es kann durchaus mehrere Gründe für eine Maßnahme geben. Das Militarismus-Argument soll ja bei der Auflösung Preußens auch noch eine Rolle gespielt haben. Aber Du solltest für Deine These, die Alliierten hätten Preußen wegen dessen angeblicher Verstrickung in Hitlers Machtergreifung aufgelöst, halt auch eine Quelle nennen können. Ansonsten bleibt Deine "Interpretation" willkürlich spekulativ.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie wäre es mit dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (1913) als Hindernis auf dem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft?

§ 12 dieses Gesetzes sah zwar für einen "Ausländer, der mindestens ein Jahr wie ein Deutscher im Heere oder der Marine aktiv gedient hat" einen Anspruch auf Einbürgerung vor. ABER dieser Anspruch stand unter dem Vorbehalt, dass er den allgemeinen Einbürgerungserfordernisses, die in § 8 aufgezählt waren, entsprach. Hierzu gehörten der "unbescholtene Lebenswandel" (§ 8 Abs. 1 Nr. 2), Wohnsitz/Unterkunft (Nr. 3) und dass der Antragsteller imstande ist "sich und seine Angehörigen zu ernähren" (Nr. 4).

Hitler hätte also bei einem Einbürgerungsantrag einen Beruf, eine Arbeitsstelle und ein regelmäßiges Einkommen nachweisen müssen. Das war aber ein problem für ihn, da er ja keinen Beruf hatte und auch keinen bürgerlichen Beruf nachgehen wollte. Ich habe mal in einer Studie gelesen, dass die Einbürgerungspraxis in der Weimarer Republik speziell im Hinblick auf diese Anforderungen sehr restriktiv und durchaus diskriminierend war. "Unterschichtler" und "Habenichtse" hatte man genug. Da wurden hohe Anforderungen gestellt, um nicht noch mehr hinzu zu bekommen.

Das Gesetz kann man bei www.documentarchiv.de/ksr/1913/reichs-staatsangehörigkeitsgesetz.html nachlesen.

"Interpretation" willkürlich spekulativ.

Hallo Gandolf,

das kenne ich natürlich. hier der korrekte Link
Bei documentarchiv immer den "Zitier-Link" nehmen, sonst klappt es nicht
Ich habe mich schon ausgibig mit "Hitlers Staatsangehörigkeit" befasst.

Aber da muss es noch mehr geben, Hitler mokiert sich in "Mein Kampf" darüber, dass verlangt werde: der neue Staatsbürger "müsse politisch unbedenklich, also ein politischer Idiot" sein.
Gesetzes-Änderung? Verwaltungsanweisungen?

Grüße Repo
 
Aber da muss es noch mehr geben, Hitler mokiert sich in "Mein Kampf" darüber, dass verlangt werde: der neue Staatsbürger "müsse politisch unbedenklich, also ein politischer Idiot" sein.
Gesetzes-Änderung? Verwaltungsanweisungen?
Freilich gibt es noch mehr Paragraphen. Aber bei Hitler war 1919-1922 schon beim Kriterium "Beruf und Einkommen" Schluss.;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Freilich gibt es noch mehr Paragraphen. Aber bei Hitler war 1919-1922 schon beim Kriterium "Beruf und Einkommen" Schluss.;)

Auf schwäbisch: S..d.... Gschw.....
Das kann ich schließlich selbst lesen. Wenn ich eine Frage stelle und Du weißt keine Antwort, dann schreib das bitte.
Und kein Geschwafel auch noch von oben herab.

"Freilich gibt es noch mehr............."

Denn zur von Hitler erwähnten "politischen Unbedenklichkeit" steht im Gesetz laut documentarchiv nichts, Null, leere Menge.

Grüße Repo
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf schwäbisch: S..d.... Gschw.....
Das kann ich schließlich selbst lesen. Wenn ich eine Frage stelle und Du weißt keine Antwort, dann schreib das bitte.
Und kein Geschwafel auch noch von oben herab.

"Freilich gibt es noch mehr............."

Denn zur von Hitler erwähnten "politischen Unbedenklichkeit" steht im Gesetz laut documentarchiv nichts, Null, leere Menge.
Nun werde nicht frech, Repo! Flegeleien wie "Geschwafel von oben herab" kannst Du Dir sparen. Die zeugen lediglich von einer schlechten Kinderstube und bringen uns in der Diskussion leider gar nicht weiter.

Wenn Du im Gesetz nichts findest, was Hitlers These stützt, wonach 1919-1922 nur politisch unbedenkliche Personen eingebürgert worden seien, solltest Du mal ernsthaft in Erwägung ziehen, dass Hitler in "Mein Kampf" seine Anhänger über die Gründe seiner unmöglichen Einbürgerung die Unwahrheit erzählt hat. Versetzt Dich doch mal in Hitlers Lage! Er predigt bei seinen Auftritten den rassistisch motivierten Sozialdarwinismus und hat selbst noch nicht mal einen Beruf und ein Einkommen, mit dem er sich, geschweige denn eine Familie ernähren könnte. Er konnte gar nicht das Interesse gehabt haben, diese seiner Einbürgerung entgegenstehende Peinlichkeit (vgl. § 8 Abs. 1 Nr. 4) gegenüber seinen Anhängern offenzulegen. Mit der Phrase von der "politischen Unbedenklichkeit" wird diese Peinlickeit verhüllt und Hitler zum Martyrer eines falsch ausgerichteten Staatsangehörigkeitenrechts verklärt.

Die einzige Einbruchstelle für eine Prüfung der "politischen Unbedenklichkeit" hätte nach dem Staatsangehörigkeitengesetz dessen § 9 Abs. 1 darstellen können. ABER eine Ablehnung des Einbürgerungsantrags hätte nach dieser Vorschrift vorausgesetzt, dass über Hitler Tatsachen bekannt gewesen wären, "welche die Besorgnis rechtfertigen, daß die Einbürgerung des Antragstellers das Wohl des Reichs oder eines Bundesstaats gefährden würde". Vor seinem Putschversuch (Herbst 1923) waren über Hitler solche Tatsachen nicht bekannt (welche denn?). Im Gegenteil: seine bis dahin gezeigte "vaterländische Gesinnung" galt ja der bayerischen Landesregierung als so "vorbildhaft", dass sie sich auch nach dem Putschversuch für eine milde Bestrafung Hitlers einsetzte.

Auch Deine Spekulationen bezüglich Gesetzesänderungen und Verwaltungsvorschriften führen nicht weiter:
  • Der Seite auf documentarchiv.de kannst Du entnehmen, dass das Reichs- und Staatsangehörigkeitengesetz erst 1935 geändert wurde.
  • Zudem kannst Du den Schlußbestimmungen des Staatsangehörigkeitengesetz entnehmen, zu welchem Zweck Rechtsverordnungen erlassen werden durften. Durch diese durften Form- und Verfahrensfragen geregelt werden, nicht aber die Einbürgerungsvoraussetzungen modifiziert werden.
  • Verwaltungsvorschriften durften schon in der Weimarer Republik Gesetzen nicht entgegen stehen. Insofern ist nicht damit zu rechnen, dass in diesen, "mysteriöse" Kriterien an die politische Gesinnung des Antragstellers gestellt wurden, die im Gesetz nicht vorgesehen waren.
 
Auf schwäbisch: S..d.... Gschw.....
Das kann ich schließlich selbst lesen. Wenn ich eine Frage stelle und Du weißt keine Antwort, dann schreib das bitte.
Und kein Geschwafel auch noch von oben herab.

Nun werde nicht frech, Repo! Flegeleien wie "Geschwafel von oben herab" kannst Du Dir sparen. Die zeugen lediglich von einer schlechten Kinderstube und bringen uns in der Diskussion leider gar nicht weiter.

Beide Diskutanten werden allerhöflichst, jedoch mit geziemendem Nachdruck gebeten, sich im Forum tunlichst eines gemäßigten Tonfalles zu befleißigen und sich im übrigen bezüglich aller Fragen des persönlichen Stils, welche sich allenfalls aus dieser Diskussion ergeben mögen, künftighin per PN auszutauschen.
 
Ich habe eine Dissertation vorliegen "Die Einbürgerungspraxis im Deutschen Reich 1871-1945" von Oliver Trevisiol Konstanz 2004, es soll auch eine PDF-Version im Netz geben.

Wenn Du im Gesetz nichts findest, was Hitlers These stützt, wonach 1919-1922 nur politisch unbedenkliche Personen eingebürgert worden seien, solltest Du mal ernsthaft in Erwägung ziehen, dass Hitler in "Mein Kampf" seine Anhänger über die Gründe seiner unmöglichen Einbürgerung die Unwahrheit erzählt hat. Versetzt Dich doch mal in Hitlers Lage! Er predigt bei seinen Auftritten den rassistisch motivierten Sozialdarwinismus und hat selbst noch nicht mal einen Beruf und ein Einkommen, mit dem er sich, geschweige denn eine Familie ernähren könnte. Er konnte gar nicht das Interesse gehabt haben, diese seiner Einbürgerung entgegenstehende Peinlichkeit (vgl. § 8 Abs. 1 Nr. 4) gegenüber seinen Anhängern offenzulegen. Mit der Phrase von der "politischen Unbedenklichkeit" wird diese Peinlickeit verhüllt und Hitler zum Martyrer eines falsch ausgerichteten Staatsangehörigkeitenrechts verklärt.
Die Ausführungen Trevisiols stehen im Gegensatz zu der obigen Einschätzung Gandolfs.
Demnach spielte die politische Gesinnung bei der Einbürgerung eine sehr große Rolle. In der Einbürgerungsrichtline von 1921 hatten die Länder vereinbart, Recherchen über die Parteizugehörigkeit der Antragsteller zu unterlassen. "Mit der großen Interpretationsspielraum lassenden Bestimmung, eine Einbürgerung dürfe nicht das Wohl des Reiches oder der Länder gefährden, konnten diese Überprüfungen leicht legitimiert werden". aAO Seite 197
Diese Bestimmung richtete sich insbesondere gegen Kommunisten, wäre aber gegen Hitler jederzeit auch anwendbar gewesen. Bei seinem Feldherrnhallen-Prozess wurde ihm ja auch die Ausweisung bei künftigem Nichtwohlverhalten angedroht. Was ihn veranlasste die österreichische Staatsbürgerschaft im Eilverfahren abzulegen. Ein Staatenloser konnte nicht so einfach ausgewiesen werden.
Das bringt uns nun nicht näher an eine meiner beiden Fragen, warum Hitler zwischen 1914 und 1922 sich nicht um die deutsche Staatsbürgerschaft bemüht hat. Das mangelnde Einkommen kann es nicht gewesen sein, denn Trevisiol schreibt, dass der freiwillige Kriegsdienst ein Weg gewesen sei, um diesem "Mangel" abzuhelfen, diie Einkommensprüfung bei Frontsoldaten keine Rolle mehr spielte.Vielleicht ist der Grund eher dort zu suchen, dass eine gewisse Zeit davon auszugehen war, dass es künftig keine getrennte deutsche und österreichische Staatsbürgerschaft mehr geben würde.

Der Seite auf documentarchiv.de kannst Du entnehmen, dass das Reichs- und Staatsangehörigkeitengesetz erst 1935 geändert wurde.
Zudem kannst Du den Schlußbestimmungen des Staatsangehörigkeitengesetz entnehmen, zu welchem Zweck Rechtsverordnungen erlassen werden durften. Durch diese durften Form- und Verfahrensfragen geregelt werden, nicht aber die Einbürgerungsvoraussetzungen modifiziert werden.
Verwaltungsvorschriften durften schon in der Weimarer Republik Gesetzen nicht entgegen stehen. Insofern ist nicht damit zu rechnen, dass in diesen, "mysteriöse" Kriterien an die politische Gesinnung des Antragstellers gestellt wurden, die im Gesetz nicht vorgesehen waren.
Vielleicht könnte man das heute so sehen, kann ich nicht beurteilen.
Aber damals war es anders.
So schreibt Georg Hansen in "Die Ethnisierung des deutschen Staatsbürgerrechts und seine Tauglichkeit in der EU" Göttingen 2001: "Die zentrale Neuerung nach 1933 betrifft die rechtliche Kodifizierung ethnischer Zugehörigkeitsregeln, die vor 1933 in der Einbürgerungspraxis angelegt sind." aAO Seite 4/5
Das Staatsangehörigkeitsgesetzt voon 1913 kennt keine ethnische Komponente.
Jetzt aber : Gosewinkel "Einbürgerung und Ausschließung" Göttingen 2001
"Diese ethnisierende Einbürgerungspraxis wird nach 1918 fortgesetzt und richtet sich verstärkt gegen sogenannte "Ostjuden" , die zunehmend nicht über die Konfession, sondern über die Abstammung/"Rasse" definiert werden." aAO Seite 353ff

Es kann möglich sein, dass "Spekulationen bezüglich Gesetzesänderungen und Verwaltungsvorschriften" nicht weiterführen.
Aber die angeführten Gründe sind schlicht falsch und das abgegebene Statement äußerst oberflächlich.

Grüße Repo
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe eine Dissertation vorliegen "Die Einbürgerungspraxis im Deutschen Reich 1871-1945" von Oliver Trevisiol Konstanz 2004, es soll auch eine PDF-Version im Netz geben.
Mir liegt diese Studie auch vor. Sie erschien 2006 im V&R unipress-Verlag als Band 18 der Studien zur Historischen Migrationsforschung. Im Internet findet man sie hier: http://deposit.d-nb.de/cgi-bin/dokserv?idn=974206237&dok_var=d1&dok_ext=pdf&filename=974206237.pdf
Repo schrieb:
Die Ausführungen Trevisiols stehen im Gegensatz zu der obigen Einschätzung Gandolfs.
Demnach spielte die politische Gesinnung bei der Einbürgerung eine sehr große Rolle. In der Einbürgerungsrichtline von 1921 hatten die Länder vereinbart, Recherchen über die Parteizugehörigkeit der Antragsteller zu unterlassen. "Mit der großen Interpretationsspielraum lassenden Bestimmung, eine Einbürgerung dürfe nicht das Wohl des Reiches oder der Länder gefährden, konnten diese Überprüfungen leicht legitimiert werden". aAO Seite 197
Diese Bestimmung richtete sich insbesondere gegen Kommunisten, ...
War Hitler Kommunist? Hielt das Land Bayern Hitler für einen Kommunisten?
Repo schrieb:
... wäre aber gegen Hitler jederzeit auch anwendbar gewesen.
was von Dir noch zu beweisen wäre.;)

Ich selbst wage zu bezweifeln, dass die bayerische Verwaltung in der Zeitspanne zwischen 1918 bis 1922 Rechte und Linke gleichermaßen diskriminierte. Trevisiol weist ja in seiner Studie gerade nach, dass Kommunisten und Sozialdemokraten (diesen wurde häufig vorgeworfen, in Wahrheit Kommunisten zu sein) im Einbürgerungsverfahren diskriminiert wurden (S. 163 ff), währenddessen er für die Antragsteller mit "vaterländischer Gesinnung" kein derartiges Diskriminierungsmuster nachwies (an welcher Stelle denn???).
Repo schrieb:
Bei seinem Feldherrnhallen-Prozess wurde ihm ja auch die Ausweisung bei künftigem Nichtwohlverhalten angedroht.
Unser Streit betraf den Zeitraum 1918 bis 1922, vgl. Dein Beitrag # 20. Der Feldherrn-Prozess fand 1924 statt, also ausserhalb dieses Zeitraums. Dass Hitler nach seinem Putschversuchs (1923) nunmehr aus politischen Gründen ("Gefährdung des Wohl des Reiches") schlechte Chancen auf eine Einbürgerung hatte, wurde von mir nicht bestritten.

In seinem Strafprozeß wurde Hitler vom Vorsitzenden Richter Georg Neithardt gerade wegen seiner "vaterländischen Gesinnung" zu einer rechtswidrig milden Strafe verurteilt und rechtswidrigerweise wurde auf eine Ausweisung verzichtet. Das spricht eher für meine These, dass Hitlers Einbürgerung im Zeitraum 1918-1922 nicht wegen seiner politischen Gesinnung aussichtslos war, als für Hitlers gegenteilige Darstellung in "Mein Kampf". Mehr zum Feldherrn-Prozeß findet man hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Neithardt
Repo schrieb:
Das bringt uns nun nicht näher an eine meiner beiden Fragen, warum Hitler zwischen 1914 und 1922 sich nicht um die deutsche Staatsbürgerschaft bemüht hat. Das mangelnde Einkommen kann es nicht gewesen sein, denn Trevisiol schreibt, dass der freiwillige Kriegsdienst ein Weg gewesen sei, um diesem "Mangel" abzuhelfen, diie Einkommensprüfung bei Frontsoldaten keine Rolle mehr spielte.
Unser Streit drehte sich um die Anfangsjahre der Nachkriegszeit (1918-1922); vgl. Dein Beitrag 20 in diesem Strang. Trevisiols Zitat, dass die freiwillige Teilnahme am Krieg über den Mangel ungenügender wirtschaftlicher Verhältnisse hinweghelfen konnte, betrifft "die Kriegsjahre", also 1914 bis 1918, und nicht die Zeit nach dem Krieg (vgl. Trevisiol, aaO, S. 127). Hätte sich Hitler 1914 um eine Einbürgerung bemüht, hätte er wohl gute Chancen gehabt, unter der Bedingung, freiwillig am Krieg teilzunehmen, eingebürgert zu werden. Nach dem Krieg verschlechterten sich aber seine Einbürgerungschancen.

Trevisiol schreibt in seiner Studie ausdrücklich, dass "aus kommunaler Sicht die Abwehr von Armutsmigration im Vordergrund (stand)" (vgl. Trevsisiol, aaO). "Kam die Gemeinde in ihrem Gutachten über die Einkommensverhältnisse zu dem Schluß, das nachgewiesene Einkommen reiche nicht für den Lebensunterhalt am Wohnsitz aus, hatte der Gesuchsteller kaum noch eine Chance auf die Einbürgerung" (vgl. Trevisiol, aaO). Diese Einschätzung von Trevisiol stützt meine These, dass Hitler in der Zeit von 1918 bis 1922 aus wirtschaftlichen Gründen keine Chance auf eine Einbürgerung hatte.
Repo schrieb:
Vielleicht ist der Grund eher dort zu suchen, dass eine gewisse Zeit davon auszugehen war, dass es künftig keine getrennte deutsche und österreichische Staatsbürgerschaft mehr geben würde.
Auch in diesem Fall wäre seine in "Mein Kampf" abgegebene Darstellung, wegen seiner politischen Gesinnung keine Einbürgerungschance gehabt zu haben, falsch. Hitlers Lüge spricht eher für meine These, dass er seine Leserschaft über die echten Gründe der Unmöglichkeit seiner Einbürgerung täuschen wollte, als für Deine Spekulation hinsichtlich der Problematik einer gemeinsamen deutsch-österreichischen Staatsangehörigkeit.
Repo schrieb:
Vielleicht könnte man das heute so sehen, kann ich nicht beurteilen.
Aber damals war es anders.
So schreibt Georg Hansen in "Die Ethnisierung des deutschen Staatsbürgerrechts und seine Tauglichkeit in der EU" Göttingen 2001: "Die zentrale Neuerung nach 1933 betrifft die rechtliche Kodifizierung ethnischer Zugehörigkeitsregeln, die vor 1933 in der Einbürgerungspraxis angelegt sind." aAO Seite 4/5

Das Staatsangehörigkeitsgesetzt voon 1913 kennt keine ethnische Komponente.
Jetzt aber : Gosewinkel "Einbürgerung und Ausschließung" Göttingen 2001
"Diese ethnisierende Einbürgerungspraxis wird nach 1918 fortgesetzt und richtet sich verstärkt gegen sogenannte "Ostjuden" , die zunehmend nicht über die Konfession, sondern über die Abstammung/"Rasse" definiert werden." aAO Seite 353ff

Es kann möglich sein, dass "Spekulationen bezüglich Gesetzesänderungen und Verwaltungsvorschriften" nicht weiterführen.
Aber die angeführten Gründe sind schlicht falsch und das abgegebene Statement äußerst oberflächlich.
Ich will mal so antworten: wenn ich Hitler für einen Kommunisten oder einen "Ostjuden" gehalten hätte, hätte ich wohl auch etwas über die Diskriminierung dieser Personengruppen im Einbürgerungsverfahren geschrieben. Das war er aber nicht und deshalb führen Spekulationen, die auf solche Diskriminierungsmuster zurückgreifen, im Falle Hitler überhaupt nicht weiter, es sei denn Du könntest belegen, dass die Stadt München Hitler für einen Kommunisten oder "Ostjuden" hielt. Mir ist kein tatsächlicher Anhaltspunkt bekannt, der auf eine derartige Einschätzung der Stadt München hinweisen würde. Dir etwa?
 
Dann fassen wir mal zusammen:
Bis zum 1. WK hatte Hitler durch sein "Landstreicher-Dasein" keine Chance die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen. Ab "Freiwillig-Meldung" bis Kriegsende und ich möchte unterstellen bis zum Ende seiner Militärzeit im März 1920 wäre sie ihm nicht zu verweigern gewesen. Bis zum 8. November 1923 wäre es auf sein Einkommen angekommen.

Ab 9. November 1923 hatte er keine Chance mehr. Er lief dagegen Gefahr ausgewiesen zu werden. Weshalb er, laut Kershaw, seine österreichische Staatsbürgerschaft trachtete so schnell wie möglich loszuwerden. Ein Staatenloser konnte nur schwer ausgewiesen werden. Gegen einen, möglicher Weise von irgendeinem Land befürworteten Antrag auf Einbürgerung, hätten mit Sicherheit andere Länder Einspruch eingelegt. Und auch ein Verfahren vor dem Reichsrat wäre wohl abschlägig verlaufen. (Sind wir sogar wieder beim Ursprungsthema)

Wegen der o. g. Unmöglichkeit auf "normalem" Weg Staatsbürger zu werden, hat er dann schließlich den über die "Verbeamtung" gewählt. Bei allen Peinlichkeiten hat ihm das leider auch nicht weiter geschadet.

Wobei noch anzumerken wäre, dass unter Hitlers Herrschaft der "Weg über die Verbeamtung" umgehend abgeschafft wurde. Ich sah schon Bilder mit großen Spruchbändern "Erst Deutscher, dann Beamter" mit vielen Naziuniformierten, die sich der Peinlichkeit vermutlich nicht mal bewusst waren.

Warum Hitler von 1914 bis 1920/22 keinen Antrag gestellt hat, beantwortet dies alles nicht. Aber er hat keinen gestellt. Die Überlegungen sind also lediglich "akademisch".

Grüße Repo
 
Du wirst Deine Augen reiben. Aber ich kann Deiner Zusammenfassung weitgehend zustimmen.

Für rein "akademischer" Natur halte ich die Überlegungen zur Hitlers Staatsangehörigkeit in den Jahren 1918-1922 aber nicht. Hitler hatte als ehemaliger Soldat nach dem damaligen Staatsangehörigkeitsgesetz einen Anspruch auf seine Einbürgerung unter gewissen Einschränkungen. Ferner benötigte er diese auch für die von ihm angestrebte Politikerkarriere, weil er ohne diese, noch nicht einmal Stadtrat werden konnte, geschweige denn Reichskanzler. Schließlich wird aus der Passage in "Mein Kampf" deutlich, dass Hitler erwogen hatte, einen Einbürgerungsantrag zu stellen, und dass er hierauf wegen mangelnder Einbürgerungschancen verzichtete. Vor diesem Hintergrund ist die Frage, warum er seine Einbürgerungschancen so schlecht einschätzte, dass er auf einen Einbürgerungsantrag in den Jahren 1918-1922 verzichtete, sehr naheliegend.

Geht man dieser Frage nach, wird schnell klar, dass das von ihm genannte Hindernis, seine politische Gesinnung habe einer Einbürgerung entgegen gestanden, nicht stichhaltig ist. Im nationalistisch regierten Bayern war seine "vaterländische Gesinnung" ein Vorteil und kein Manko, was sich ja auch in Hitlers Strafprozessen zeigte. Zudem weist Trevisiol in seiner Studie nach, dass damals im Einbürgerungsverfahren Sozialdemokraten, Kommunisten und Ostjuden benachteiligt wurden, währenddessen nicht bekannt ist, dass Antragstellern mit "vaterländischer Gesinnung" bei der Einbürgerung diskriminiert wurden.

Auffällig ist in diesem Zusammenhang auch, dass er sich beim Thema Einbürgerung in "Mein Kampf" defenisv zurückhält. Dabei hätte er doch, wäre ihm die Einbürgerung wegen seiner "vaterländischen Gesinnung" verweigert worden, diese Verweigerung propagandistisch ausschlachten können; Motto: einem "arischen" Deutschstämmigen, der auf deutscher Seite im WK kämpfte und mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet wurde, wird die Einbürgerung verweigert, weil er sein Vaterland liebt. Hier hätte sich Hitler ganz als Martyrer präsentieren können. Es ist verwunderlich dass er nicht in diese propagandistische Kerbe hieb.

Sein unwahres, defensives Verhalten spricht dafür, dass er gar kein Interesse haben konnte, dass jemand der Frage nachging, warum er keinen Einbürgerungsantrag stellte. Gestützt wird diese Einschätzung dadurch, dass bei derartigen Nachforschungen über seinen Lebenslauf zuviel nachteiliges ans Tageslicht geommen, was ihm bei seiner Wählerschaft eher geschadet als genützt hätte. Unter einem "Führer" stellte man sich etwas anderes vor als eine ehemalige "Landstreicher"-Existenz, die keinen bürgerlichen Beruf erlernt hatte und keiner geregelten Arbeit nachging. Auch in einem Einbürgerungsverfahren wäre es zu derartigen Nachforschungen gekommen, wie z.B. den vorgesehenen Anfragen bei der Armenfürsorge. Hitlers wahrer Lebenslauf hätte sich schneller herumgesprochen als ihm dies lieb sein konnte. Im damaligen München tummelten sich die verschiedensten nationalistischen Gruppierungen, die sich gegenseitig bekämpften. Für Hitlers Konkurrenz wären solche Details ein gefundenes Fressen gewesen im Kampf um die Gunst der Wähler des rechtsextremen politischen Lagers.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hitlers Aussage stammt aus dem 2. Teil von "Mein Kampf", der erst nach der Haftentlassung geschrieben wurde. Also zu einem Zeitpunkt, als sich die Frage der Einbürgerung nicht mehr stellt.
Deine Einschätzung kann ich nicht ganz teilen, denn genau diese Fragen müssen doch bei der "Verbeamtung" erst recht hochgekommen sien. Warum dies Affentheater müssen sich doch seine Gegner gefragt haben.

Es wird wohl immer im dunkel bleiben, ab wann Hitler beschloss eine politische Karriere anzustreben, aber ich bezweifle, dass er in den Jahren 14-18 schon soweit dachte, dass bei einem "Einbürgerungsantrag" nachteiliges über ihn hochkommen könnte.

Grüße Repo
 
Hitlers Aussage stammt aus dem 2. Teil von "Mein Kampf", der erst nach der Haftentlassung geschrieben wurde. Also zu einem Zeitpunkt, als sich die Frage der Einbürgerung nicht mehr stellt.
Seine Erklärung, aus politischen Gründen in den Jahren 1918 - 1922 keine Chance auf eine Einbürgerung gehabt zu haben, ist meiner Meinung nach aus den bereits genannten Gründen fragwürdig, unabhängig davon, wann er diese schrieb.
Repo schrieb:
Deine Einschätzung kann ich nicht ganz teilen, denn genau diese Fragen müssen doch bei der "Verbeamtung" erst recht hochgekommen sien. Warum dies Affentheater müssen sich doch seine Gegner gefragt haben.
Das "Affentheater" war gewaltig. Man erwog sogar Hitler zum Professor an der TU Braunschweig zu machen bis man die Lösung fand, ihn zum Gesandten an der braunschweigischen Gesandtschaft in Berlin zu ernennen.

Seinen Gegnern war selbstverständlich bewußt, dass mit Hitlers Verbeamtung (1930) der Widerstand umgangen werden sollte, der bei einer beantragten Einbürgerung wegen dessen Putschversuch (1923) drohte. Dass da noch mehr dahinter stecken konnte, muss ihnen nicht bewußt gewesen sein.
Repo schrieb:
Es wird wohl immer im dunkel bleiben, ab wann Hitler beschloss eine politische Karriere anzustreben, ...
Hitler selbst schrieb in "Mein Kampf" dies am Ende des Ersten WK (also 1918) beschlossen zu haben. Spätestens mit seinem ersten Erfolg als Redner dürfte die Idee, Politiker zu werden, von ihm Besitz ergriffen haben. Was sollte er auch anderes tun? Er hatte keinen Beruf erlernt und keine geregelte Arbeit. Aber er bemerkte, dass er reden und sein Publikum faszinieren konnte. Mit dem Gang in die Politik versuchte er sich zu retten.
Repo schrieb:
... aber ich bezweifle, dass er in den Jahren 14-18 schon soweit dachte, dass bei einem "Einbürgerungsantrag" nachteiliges über ihn hochkommen könnte.
Wenn Du mich so herum verstanden haben solltest, hast Du mich falsch verstanden.

Meiner Meinung nach war Hitler in der Zeit von 1918-1922 gehemmt, einen Einbürgerungsantrag zu stellen: zum einem kannte er die Anforderungen, die an eine Einbürgerung gestellt wurden (z.B. Leumund, Wohnung, Einkommen). Zum anderen kannte er sein bisheriges Leben (früheres Vagabunden-Dasein, Aufenthalte in Männerwohnheimen, Armut). Ihm war klar, dass er seine Schwierigkeiten hatte, die Einbürgerungsvoraussetzungen zu erfüllen. Sollte er um Protektion nachsuchen und seine Biografie seinen Konkurrenten offenbaren?
 
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"Als ich beschloß Politiker zu werden................."
Seine Erklärung, aus politischen Gründen in den Jahren 1918 - 1922 keine Chance auf eine Einbürgerung gehabt zu haben, ist meiner Meinung nach aus den bereits genannten Gründen fragwürdig,
Er nimmt in seinem "Statement" zur Staatsbürgerschaft nicht auf seine Person bezug.
Seinen Gegnern war selbstverständlich bewußt, dass mit Hitlers Verbeamtung (1930) der Widerstand umgangen werden sollte, der bei einer beantragten
Die "Verbeamtung" war 1932, nicht lange vor der Reichspräsidentenwahl.

Meiner Meinung nach war Hitler in der Zeit von 1918-1922 gehemmt, einen Einbürgerungsantrag zu stellen: zum einem kannte er die Anforderungen, die an eine Einbürgerung gestellt wurden (z.B. Leumund, Wohnung, Einkommen). Zum anderen kannte er sein bisheriges Leben (früheres Vagabunden-Dasein, Aufenthalte in Männerwohnheimen, Armut). Ihm war klar, dass er seine Schwierigkeiten hatte, die Einbürgerungsvoraussetzungen zu erfüllen. Sollte er um Protektion nachsuchen und seine Biografie seinen Konkurrenten offenbaren
In der Dissertation wird aber explizit darauf hingewiesen, dass die freiwillige Meldung zum Kriegsdienst den Mängeln in Bezug auf Einkommen und eigene Wohnung abhalf. Diese Regelung zu einem starken Anstieg der Einbürgerungen in den ersten Kriegsjahren führte.Man darf also getrost davon ausgehen, dass Hitler dies bekannt war, seine Meldung zum Kriegsdienst damit in keiner Beziehung stand. (Wenn man bei Kershaw liest, wie er sich in seiner Münchner Zeit vor dem Krieg erfolgreich um den ÖU Militärdienst drückt ....)
Hitler war bis März 1920 Soldat, solange hatte er einen festen Wohnsitz, ein festes Einkommen und war obendrein ein Kriegsheld. Mit besten Empfehlungen seiner Vorgesetzten. Nichts hätte einer Einbürgerung entgegen gestanden. Fraglich ist für mich nur April 1920 bis Oktober 1923. Und wenn er im Sommer 1923 mit den von Ursi genannten 30.000 Fränkli bei der Ausländerbehörde aufgekreuzt wäre, die wären vor dem "Multimillionär" stramm gestanden.
Ab wann war klar, dass Österreich und Deutschland sich nicht vereinigen würden? Versailles oder erst St. Germain? Es steht in beiden Verträgen, aber die sind ja auch zu ändern.

(z.B. Leumund, Wohnung, Einkommen). Zum anderen kannte er sein bisheriges Leben (früheres Vagabunden-Dasein, Aufenthalte in Männerwohnheimen, Armut). Ihm war klar, dass er seine Schwierigkeiten hatte, die Einbürgerungsvoraussetzungen zu erfüllen. Sollte er um Protektion nachsuchen und seine Biografie seinen Konkurrenten offenbaren

Ich weiß nicht, ich weiß nicht. Auch damals wird es Respekt vor dem Emporkömmling gegeben haben. Wie heute, siehe Gerhard Schröder, dessen Biografie nötigt einem doch Respekt ab, das muss man doch erst einmal schaffen.

Für mich gibt es eigentlich nur die Erklärung: er wollte nicht, (jedenfalls vor seinem Putschversuch) warum auch immer.

Grüße Repo
 
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