Da erinnerst Du Dich nicht ganz richtig. Der Ripener Vertrag und vor allem das Schlagwort "Up ewig ungedeelt" diente zwar der deutschen Nationalbewegung in Schleswig und Holstein (und darüber hinaus) als ideologisches Futter, aber bei der Bundesexekution gegen Dänemark und den folgenden Krieg von Preußen und Österreich gegen Dänemark, ging es um die Verletzung des Londoner Protokolls von 1852, das seinerseits eine Folge der Schleswig-Holsteinischen Erhebung von 1848-51 war. Dänemark versuchte durch die sog. Novemberverfassung Schleswig entgegen dem Londoner Protokoll enger an das Königreich zu binden und andererseits sollte der Einfluss des holsteinischen Adels auf die Regierung des Gesamtstaates beschnitten werden.Wenn ich mich richtig erinnere, war es vor allem Preußen, dass den Krieg gegen Dänemark um Schleswig mit sehr kreativen Interpretationen des Ripener Vertrags von 1460 gerechtfertigt hatte und mit der dort festgehaltenen Formulierung, dass Schleswig und Holstein "up ewig ungedeelt" bleiben müssen, obwohl diese Bestimmung schon, im ausgehenden Mittelalter in die Binsen gegangen war und mit der Realität des 19. Jahrhunderts schon lange nichts mehr zu tun hatte und obwohl Preußen und Österreich selbst 1815 und folgend eine Teilung von Holstein und Schleswig herbeigeführt hatten, in dem sie Holstein in den neugegründeten Deutschen Bund aufnahmen und Holstein mit Lauenburg somit den Bestimmungen der Deutschen Bundesakte unterfiel (und damit auch nachfolgenden Regelungen innerhalb des Bundes, wie z.B den Karlsbader Beschlüssen), Schleswig aber außen vor blieb und der Bundesakte nicht unterfiel.
Londoner Protokoll (1852) – Wikipedia
 
					
				Novemberverfassung – Wikipedia
Mit der Aufnahme Holsteins (und Lauenburgs) in den Deutschen Bund wiederum wurde nur der Status Quo ante wieder hergestellt, denn Holstein und Lauenburg waren vor dem Ende des HRR deutsche Reichslehen gewesen, Schleswig dagegen ein dänisches Reichslehen (allerdings kein Teil des dänischen Königreichs).
Das kann man sicher als eine merkwürdige Konstruktion ansehen und die unterschiedliche Zugehörigkeit Schleswigs und Holstein zu den Reichen scheint dem "Up ewig ungedeelt" zu widersprechen, aber es ist keine Erfindung aus dem Jahr 1815, sondern historisch gewachsen.
Man muss dabei berücksichtigen, dass das HRR ja ohnehin kein Zentralstaat war (und ebenso wenig der spätere Deutsche Bund), sondern die Teilstaaten vor allem in den letzten Jahrhunderten der Existenz des Reiches fast selbstständig waren, vor allem die größeren und das Schleswig eben nur dänisches Lehen, aber nicht Teil des Königreichs war. Daher fiel die unterschiedliches Reichzugehörigkeit nicht so sehr ins Gewicht. Im Zeitalter der Nationalstaaten funktionierte diese Konstruktion dann immer schlechter und wurde sowohl von der deutschen, als auch der dänischen Nationalbewegung in Frage gestellt.
			
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