Gandolf
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Als das Deutsche Reich 1914 in den Ersten WK zog, glaubte die deutsche Bevölkerung, dass sich das Reich gegen einen russischen Überfall verteidigt. Die Franzosen, Belgier und Engländer hingegen erlebten die Deutschen als Angreifer.
In der 2004 veröffentlichten „Enzyklopädie Erster Weltkrieg“ schrieb Gerd Krummeich zur Kriegsschuld folgendes: „Es dürfte heute kein Zweifel daran bestehen, dass das Deutsche Reich durch seine unbedingte Unterstützung Österreich-Ungarns bei dessen Vorgehen gegenüber Serbien und durch seine Strategie, die Kriegsbereitschaft der Alliierten und insbesondere Russlands durch Starrheit in den Verhandlungen auszuloten, alle Bemühungen um eine diplomatische Deeskalation (wie sie insbesondere von England unternommen wurden) sabotiert hat. Die Verantwortlichen in Berlin waren bereit zum „Sprung ins Dunkle“ des Krieges (Bethmann Hollweg). So gesehen trug Deutschland zweifellos große Schuld am Kriegsausbruch.“ (Gerd Krummeich in: Gerhard Hirschfeld, Gerd Krummeich, Irina Renz, Enzyklopädie Erster Weltkrieg, 2004, unter Kriegsschuld).
Soll das Verdikt von Krummeich nur "dem eitlen Trend der Zeit mit der ewigen deutschen Selbstzerknirschung" geschuldet sein?
Weit gefehlt! Nach dem Ersten Weltkrieg beauftragte der Untersuchungsausschuss des Deutschen Reichstages Hermann Kantorowicz mit dem Erstellen eines Gutachtens zur Kriegschuldfrage 1914. Kantorowicz kam im Mai 1927 zu folgendem Ergebnis: „Allen vier schuldigen Regierungen stehen in den wechselseitigen Provokationen der Vorkriegszeit mildernde Umstände zur Seite, keiner ein Rechtfertigungsgrund, da der Krieg von Deutschland als Präventivkrieg, von Österreich-Ungarn als Verzweiflungskrieg, von Frankreich und von Rußland als Machterhaltungskrieg beschlossen worden ist. Die vier Regierungen tragen also gemeinsam die Schuld am Friedensbruche. Jedoch sind unter den beteiligten Regierungen, die der Mittelmächte, unter ihnen die österreichisch-ungarische Regierung, unter den beteiligten Regierungsmitgliedern der Urheber des ganzen Unternehmens, der ungarische Graf Berchtold, als hauptschuldig zu erklären.“ (Hermann Kantorowicz, Kriegsschuldfrage 1914, hrsg. von Immanuel Geiss, 1967, S. 423).
In der 2004 veröffentlichten „Enzyklopädie Erster Weltkrieg“ schrieb Gerd Krummeich zur Kriegsschuld folgendes: „Es dürfte heute kein Zweifel daran bestehen, dass das Deutsche Reich durch seine unbedingte Unterstützung Österreich-Ungarns bei dessen Vorgehen gegenüber Serbien und durch seine Strategie, die Kriegsbereitschaft der Alliierten und insbesondere Russlands durch Starrheit in den Verhandlungen auszuloten, alle Bemühungen um eine diplomatische Deeskalation (wie sie insbesondere von England unternommen wurden) sabotiert hat. Die Verantwortlichen in Berlin waren bereit zum „Sprung ins Dunkle“ des Krieges (Bethmann Hollweg). So gesehen trug Deutschland zweifellos große Schuld am Kriegsausbruch.“ (Gerd Krummeich in: Gerhard Hirschfeld, Gerd Krummeich, Irina Renz, Enzyklopädie Erster Weltkrieg, 2004, unter Kriegsschuld).
Soll das Verdikt von Krummeich nur "dem eitlen Trend der Zeit mit der ewigen deutschen Selbstzerknirschung" geschuldet sein?
Weit gefehlt! Nach dem Ersten Weltkrieg beauftragte der Untersuchungsausschuss des Deutschen Reichstages Hermann Kantorowicz mit dem Erstellen eines Gutachtens zur Kriegschuldfrage 1914. Kantorowicz kam im Mai 1927 zu folgendem Ergebnis: „Allen vier schuldigen Regierungen stehen in den wechselseitigen Provokationen der Vorkriegszeit mildernde Umstände zur Seite, keiner ein Rechtfertigungsgrund, da der Krieg von Deutschland als Präventivkrieg, von Österreich-Ungarn als Verzweiflungskrieg, von Frankreich und von Rußland als Machterhaltungskrieg beschlossen worden ist. Die vier Regierungen tragen also gemeinsam die Schuld am Friedensbruche. Jedoch sind unter den beteiligten Regierungen, die der Mittelmächte, unter ihnen die österreichisch-ungarische Regierung, unter den beteiligten Regierungsmitgliedern der Urheber des ganzen Unternehmens, der ungarische Graf Berchtold, als hauptschuldig zu erklären.“ (Hermann Kantorowicz, Kriegsschuldfrage 1914, hrsg. von Immanuel Geiss, 1967, S. 423).