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Zum Vergleich die Reichstagswahl am 12.November 1933
Stimmberechtigt: 45.141.954
abgegebene Stimmen: 42. 988.152 = 95,2 %
NSDAP (einzige Partei): 39.638.789 = 92,2 %
ungültige Stimmen: 3.349.363
Er erzählte uns, dass sie in den 40er Jahren die Wahllisten und Unterlagen aus den 30ern durchgesehen hätten. Die Zustimmung zu Hitler wäre schon groß gewesen, aber weit entfernt von den 95% und 99% wie von Hitler und Konsorten behauptet wurde.
Die Zahl der abgegeben ungültigen Stimmen halte ich für bemerkenswert.
Aber die "nach oben" gemeldeten Ergebnisse hatten anscheinend, wie bei Modrow, weniger mit der Realität zu tun.
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1993 wurde Modrow vom Landgericht Dresden wegen Anstiftung zur Wahlfälschung(in der DDR) gemäß der Sanktion der Verwarnung mit Strafvorbehalt verwarnt, nachdem der Bundesgerichtshof die „Strafbarkeit der Fälschung sozialistischer Kommunalwahlen in der ehemaligen DDR“ auch nach der Wiedervereinigung im Jahr 1992 bejaht hatte. Im Revisionsverfahren hat der Bundesgerichtshof diese Entscheidung, insbesondere wegen zu weitgehenden Schuldminderungserwägungen, aufgehoben. Eine andere Kammer des Landgerichtes hat Modrow schließlich 1995 zu einer Bewährungsstrafe von 9 Monaten und 5000 DM Geldstrafe verurteilt, diese Entscheidung wurde rechtskräftig. Da alle Tilgungsfristen verstrichen sind, gilt Modrow nicht mehr als vorbestraft.
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