Doch, schau dir mal den unterstrichenen Teil im ersten Zitat bei
@dekumatland in #168 an.
Da ist bevor von "Freichärlern" gesprochen wird erstmal von "irregulären Freischärler-Übeergriffen" die Rede, was die Sache in meinem Verstännis schon duchaus darauf eingrenzt.
Aber selbst wenn dort "irregulär" stehen würde, bliebe das Problem, dass damit immer impliziert wird, dass es einen gewissen Organisationsgrad zwischen einzelnen Freischärlern geben muss, damit der Begriff auch tatsächlich zutrifft. Spontane Einzelfälle werden damit jedenfalls nicht erfasst.
Was genau meinst du hier mit "spontane Einzelfälle"?
Klar ist, dass damit keine Einzeltäter gemeint sind, insofern die Beteiligung von Einzeltätern aber bei Horne und Kramer nie bestritten worden ist, ist es um diese Frage ja nie gegangen.
Ich weiß nicht, was du dir unter "Organisationsgrad" vorstellst, der mit dem Begriff impliziert wäre? So weit mir bekannt ist nirgendwo definiert, wie viele "Mitglieder" eine "Freischar" denn mindestens haben müsste um als solche gelten zu können, der Begriff impliziert nur, dass es mehr als ein Einzeltäter sein müsste.
Wie gesagt, angesichts des Umstands, dass man Fälle mit mehreren verletzten oder toten Soldaten hat, erscheint es nicht unplausibel dementsprechend auch von mehreren Tätern auszugehen und Absprachen zwischen diesen vorauszusetzen, dass mehrere Personen irgendwo zeitgleich völlig unabhängig von einander auf die Idee kommen die Truppen zu beschießen ist unwahrscheinlich.
Und das ist genau das Problem an dieser Begrifflichkeit. Es wird den Belgiern ein wie auch immer organisierter ziviler Widerstand unterstellt.
Wo wirft Krumeich das "den Belgiern" generalisierend vor?
Er geht davon aus, dass es Gruppen von Widerständlern gab, was im Zweifel auch 3 oder 4 Hanseln bedeuten kann, die sich auf einen gemeinsamen Anführer verständigt haben.
Das an und für sich, ist in meinen Augen nicht falsch.
Dann noch etwas hierzu:
Das ist
definitionsgemäß "
Heimtücke bezeichnet im deutschen Strafrecht eine Handlung, bei der der Täter die Arglosigkeit des Opfers bewusst ausnutzt, um dieses in einem wehrlosen Zustand zu töten."
Also hatte Krumeich Zweifel daran, dass die tödliche Beschießung von
arg- und wehrlosen deutschen Soldaten, die gerade Belgien überfielen, durch belgische "Freischärler" eine reine Phantasmogorie war. Diesen Satz muss man sich echt mal auf der Zunge zergehen lassen - und der Satz steht nicht irgendwo, sondern im Vorwort eines höchst umstrittenen Buches.
Wenn ich dich richtig verstehe setzt du hier voraus, dass Soldaten im Kriegszustand a priori nicht arg- und wehrlos sein können, somit Heimtücke im juristischen Sinne in keinem Fall gegeben sein könnte.
Ich würde dem entgegenhalten wollen, dass wenn unter dem Schutz der Genfer Konventionen oder der HLKO stehende, nicht mehr bewaffnete Armeeangehörige, namentlich Parlamentäre, Sanitätspersonal oder aus dem Kampf ausgschiedene Verwundete von wem auch immer angegriffen werden, das durchaus als Fall von Heimtücke gelten könnte, zumal es ja durchaus Berichte überVorfälle zu geben scheint, in denen eben Sanitätspersoal involviert gewesen sein soll"*
Ich bin mir darüber hinaus auch gar nicht sicher, ob Krumeich hier tatsächlich "Heimtücke" im juristischen Sinne meinte oder ob er den Begriff einfach nur als ausschmückendes Adjektiv verwendet hat.
So oder so, würde ich deine Kritik an der Verwendung dieses Begriffs im Grundsatz teilen, weil man sicherlich davon ausgehen kann, dass ein Großteil der involvierten Soldaten jedenfalls nicht als arg- und wehrlos gelten kann und es sich somit falls im juristischenn Sinne zu verstehen jedenfalls um eine unzulässige Generalisierung handelt.
Im Fall, dass es hier nicht explizit um den juristischen Begriff ging, wäre noch immer zu monieren, dass sich daraus eine unnötige und nicht unbedingt sachdienliche Parteinahme für die deutschen Soldaten ableiten ließe, die sicherlich jedenfalls so nicht sein muss und der Sache einer möglichst nüchternen unpolitischen Betrachtung keinen guten Dienst erweist.
Das ist sicherlich jedenfalls suboptimal und da hätte man von jemandem, der so lange im Geschäft ist mehr Fingerspitzengefühl erwarten dürfen, insofern würde ich dir im Grunsatz zustimmen.
Dions Anwürfe allerdings, Krumeich habe sich de facto mit Keller zwecks rechtsdrehender Geschichtsfälschung verschworen, sind (wie gewohnt) mal wieder deutlich über allem, was man an sinnvoller Kritik anbringen kann, dem ist aus meiner Sicht klar zu widersprechen.
*Wobei ich mich außerstande sehe ein kompetentes Urteil über deren Plausibilität zu fällen.