Danach habe ich überlegt, wie Varus und sein Verhalten (anhand der Quellen) juristisch zu werten ist.
Diese Wertung beinhaltete die Frage,ob Varus eine Sorgfaltspflichtverletzung anzulasten ist.
Die Behauptung, Varus habe die Niederlage durch Sorgfaltspflichtverletzung (
neglegentia) verschuldet, galt jedenfalls noch 10 Jahre nach der Niederlage als üble Nachrede (
maledictum).

Erst in der Zeit der Hochverratsprozesse (denen auch die Familie des Varus zum Opfer fiel), als römische Rechtsstaatlichkeit auf einem Tiefpunkt angekommen war, wurde auch diese üble Nachrede hoffähig:
"Ein Beispiel ist das sich in zwei Jahrzehnten völlig verändernde Bild vom römischen Feldherrn P. Quinctilius Varus: Nach der Selbsttötung des römischen Feldherrn ließ Arminius das Haupt seines Gegners abschlagen und übersandte es dem Maroboduus. Der Markomannenkönig schlug dieses indirekte Koalitionsangebot jedoch aus und schickte den Kopf des Varus weiter nach Rom. Augustus wiederum übergab es den Quinctiliern zur Bestattung in der Familiengruft. Eine symbolische Ächtung des Varus, etwa um der Öffentlichkeit einen Haupt- oder Alleinschuldigen zu präsentieren, fand nicht statt: Von einer gewissen Vertrauensseligkeit abgesehen, die in einigen der Quellen anklingt, wurden in erster Linie der Verrat und die Hinterlist der Feinde für den Verlust der Legionen im Teutoburger Wald verantwortlich gemacht, dazu das Schicksal. Dessen Wirken entzog das Geschehen vollends der den Menschen gegebenen Möglichkeiten.
Auf die Stellung der Angehörigen des Varus in Rom hatte die verheerende Niederlage in Germanien keinen Einfluss. Der politische Aufstieg seiner Neffen setzte sich beispielsweise fort. [...] Ungeachtet der Ereignisse des Jahres 9 n.Chr. blieben die Quinctilii höchst geachtete und von Augustus beständig geförderte Mitglieder der Gesellschaft. In besonderer Weise galt dies für die Witwe des Varus. [...] Nur neun Jahre nach der Niederlage des Varus sollte der Sohn des so furchtbar gescheiterten Legaten zum Schwiegersohn des vorgesehenen Nachfolgers des Tiberius werden!
Die Umtriebigkeit des Segestes, der sich nach 15 n. Chr. als beständiger Freund des Imperiums und Mahner erfolgreich zu profilieren versuchte und für sich in Anspruch nahm, die Verschwörung des Arminius dem Varus noch rechtzeitig angezeigt zu haben, ging offensichtlich nicht zu Lasten des Varus. Obwohl die Version des Germanen durchaus Verbreitung fand, verletzten direkte Vorwürfe an die Adresse des Varus noch in den zwanziger Jahren des 1. Jahrhunderts n. Chr. ein Tabu: Als der für verbale Tiefschläge berüchtigte Rhetor Lucius Cestius Pius in einer Anspielung dem P. Quinctilius Varus die Niederlage seines Vaters vorhielt, galt dies dem älteren Seneca als ein Musterbeispiel unanständigen Verhaltens. Zu einer Wende in der Beurteilung des Varus kam es erst einige Jahre später: Im Jahre 26 wurde in Rom Claudia Pulchra von dem ambitionierten Aufsteiger Domitius Afer angeklagt. Es war dies die Zeit der berüchtigten Hochverratsprozesse unter Tiberius; in Rom herrschte ein Klima der Angst, Verfolgung und Missgunst. [...] Im Jahr darauf zog Domitius Afer den Sohn des Legaten gleichfalls in das für die Angeklagten aussichtslose Verfahren hinein. An diesem Punkt endet die Überlieferung zu den Quinctiliern. Mit der Anklage und dem Ausscheiden der Familie aus der Führungsschicht des Reiches war allerdings auch das Andenken des Feldherrn seines Schutzes beraubt. Schon in seiner drei Jahre später abgefassten Römischen Geschichte gab Velleius Paterculus eine verzerrende Karikatur des ihm persönlich vertrauten Toten [...] Das vernichtende Urteil erscheint an dieser Stelle zum ersten Mal. Vermutlich war Velleius selbst sein Urheber [...]"
Reinhard Wolters, Die Schlacht im Teutoburger Wald. Varus, Arminius und das römische Germanien, in: 2000 Jahre Varusschlacht, Berlin/Boston 2012