Gandolf
Aktives Mitglied
@albatros:
Entscheidend ist, dass die U 20 als Kriegsschiff der deutschen Kriegsmarine gekennzeichnet war. Das war so und deshalb handelte Schwieger nicht als Pirat.
@schnitter:
Es ist schade, dass Du offensichtlich nicht auf Gegenargumente eingehen kannst bzw. dass Du dies nicht willst. Aus meiner Sicht habe ich alles getan, um Dir zu erklären, dass für die Charaktersierung eines Schiffes dessen Kennzeichnung als Kriegsschiff maßgebend ist und nicht der Eintrag im Flottenregister. Es liegt nun an Dir, wie Du damit umgehst.
Im Übrigen halte ich Deine Argumentation, Schwieger habe sich von den Eintragungen in den Flottenhandbüchern leiten lassen, für pure Augenwischerei. Nach der Kriegsgebietserklärung vom Februar 1915 konnte es ihm egal sein, ob und wie die Schiffe, die er vor sein Torpedorohr bekam, in den Flottenbüchern eingetragen sind. Aus deutscher Sicht durfte er alles versenken: die Kriegsschiffe sowieso, die Handelsschiffe, weil sie bewaffnet sein konnten, und die neutralen Schiffe, weil sie möglicherweise unter falscher Flagge fuhren. Also: Rohr frei! Mich wundert nur, welchen Popanz man (bis zum heutigen Tag) betreibt, um die damit verbundenen Völkerrechtsbrüche zu verschleiern.
Entscheidend ist, dass die U 20 als Kriegsschiff der deutschen Kriegsmarine gekennzeichnet war. Das war so und deshalb handelte Schwieger nicht als Pirat.
@schnitter:
Es ist schade, dass Du offensichtlich nicht auf Gegenargumente eingehen kannst bzw. dass Du dies nicht willst. Aus meiner Sicht habe ich alles getan, um Dir zu erklären, dass für die Charaktersierung eines Schiffes dessen Kennzeichnung als Kriegsschiff maßgebend ist und nicht der Eintrag im Flottenregister. Es liegt nun an Dir, wie Du damit umgehst.
Im Übrigen halte ich Deine Argumentation, Schwieger habe sich von den Eintragungen in den Flottenhandbüchern leiten lassen, für pure Augenwischerei. Nach der Kriegsgebietserklärung vom Februar 1915 konnte es ihm egal sein, ob und wie die Schiffe, die er vor sein Torpedorohr bekam, in den Flottenbüchern eingetragen sind. Aus deutscher Sicht durfte er alles versenken: die Kriegsschiffe sowieso, die Handelsschiffe, weil sie bewaffnet sein konnten, und die neutralen Schiffe, weil sie möglicherweise unter falscher Flagge fuhren. Also: Rohr frei! Mich wundert nur, welchen Popanz man (bis zum heutigen Tag) betreibt, um die damit verbundenen Völkerrechtsbrüche zu verschleiern.