Adolina
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Historiker und Juristen sind sich eigentlich recht ähnlich. Sie versuchen, den Wahrheitsgehalt ihrer "Zeugenaussagen" zu ermitteln. Insofern ist ein gewisses Naiv-Tun bzgl. des Quellenwerts einer (ja eigentlich, wenn man die Nebendiskussiom zum ersten Weltkrieg miteinbezieht mehrerer) Quelle(n) auch für einen historisch völlig unbeleckten Juristen (generisches Maskulin) erstaunlich. Klar, nicht jeder Jurist ist im Strafrecht tätig, aber ein gewisse Vertrautheit mit allen Formen Wahrheitsbeugung sollte man doch bei Juristen unterstellen können, oder? Insofern könnte man sogar unterstellen (nicht, dass ich das tue), dass die Empfehlung parteischer Quellen als Einführungsliteratur ganz andere Ziele als die der Schülerhilfe verfolgt.
Darf ich daruf verweisen, El Quichote, daß von Juristen der Zeugenbeweis gerade in geschichtlich-politischen Prozessen als der zumeist schwächste Beweis angesehen wird und das zu Recht?
Klären Sie mich darüber auf, was Sie hier mit den ganz anderen Zielen meinen?
Halten Sie es für untunlich, wenn ich angesichts obigen Zitates zunächst hier nicht weiter eigene Ansichten vortrage, sondern im Interesse von Miame versuche, 3 Fliegen mit einer Klappe zu schlagen?
Ist es Recht, wenn ich für einige Zeit aus dem Buch von der Lippes alle Elemente chronologisch und wörtlich zitiere, die sich kritisierend, lobend und neutral zur Prozeßführung von Anklage und Gericht, kritisierend, lobend und neutral zur Verteidigung, kritisierend, lobend und neutral zu den Angeklagten und sonstigen Prozeßbeteiligten verhalten?
Kann sich dann nicht jeder Nutzer ein eigenes Bild machen und Miame hat Quelleninformationen, findet hoffentlich Anregungen für die Gliederung ihrer Arbeit?
Kann etwas passieren, wenn der Hohe Rat sein Auge der Weisheit auf das Geschehen wirft? Wissen wir dann am Ende nicht historialverbindlich, ob v.d.Lippe Tacitus wirklich vergleichbar ist?
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