Partisanenkrieg im Ersten Weltkrieg?

Woraus folgerst du denn diese Spekualtion?
Das ist keine Spekulation sondern eine Zusammenfassung deiner Antwort auf dekumatland in #207. Oder hast du etwa vergessen, was du da geschrieben hast? Wenn es nicht üblich war, war es nicht verboten. Es war gestattet, so wie auch in Belgien.
Das war mindestens bei den Bodentruppen nicht üblich.

Gar nicht seltsam. Die Uniform wurde gegen Zivilkleidung getauscht, so kam man wieder in die heimischer Dörfer, Städt und konnte dann wieder die Partisanentätigkeit aufnehmen. Das war der Hintergrund der Fragestellung, die die belgische Regierung wohl gemerkt nicht beantwortet hat.
Das ist wiederum deutsche Propaganda des 1. Weltkrieges.

Wenn man so für die Offenlegung und Aufarbeitung von alliierter Propaganda ist, was ich befürworte, sollte man nicht auf den Gegenzug aufspringen und deutsche Kriegspropaganda wiederholen. Denn die Aufarbeitung jeglicher Propaganda ist die Aufgabe eines Historikers.
Fakt ist, dass das Buch Kellers auf dem deutschen Weißbuch beruht und dessen Ausführungen genauso wenig kritisch hinterfragt, wie du es Horne und Kramer bei alliierter Propaganda vorwirfst. Das deutsche Weißbuch hatte ein Interesse daran Franctireursgeschichten zu bestätigen. Die mannigfaltigen Aussagen wurden redaktionell bearbeitet. Man weiß nicht, welche Geschichten erfunden oder umgeschrieben wurden, welche auf Missverständnissen beruhen. Dies diente auch nach dem 1.WK dem deutschen Militär als Rechtfertigung für das Niederbrennen von belgischen Städten und Dörfern und für die Erschießungen von Zivilisten.
Wenn man dies wortwörtlich auffasst, als Grundlage nimmt und nicht kritisch weiterforscht, ist das eine Sackgasse. Daher verstehe ich nicht die Vehemenz mit der du und leider inzwischen auch Krumeich fast 100 Jahre alte deutsche Propagandageschichten als der Weisheit letzter Schluß verkaufen wollen.
 
Es ist doch schon eigenartig, wenn so ein heikles, sensibles Thema erforscht wird, das die Quellen der deutschen Seite fast vollständig ausgespart wurden. Nur solche, die deutsche Gräuel bestätigen, die es ohne Frage gegeben hatte, wurden berücksichtigt. Darüber wurde hier kein Wort verloren? Warum nicht?
Weil die deutschen Quellen genauso geschönt wurden wie die der Westmächte.

Paar Beispiele:

1. Kurt Eisner hat am 21. November 1918 über seinen Gesandten in Berlin die provisorische Regierung anzuweisen, alle Dokumente zu veröffentlichen, die im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Krieges stehen. Am 9. Dezember 1918 wurde Karl Kautsky beauftragt, diese Dokumente zu sichten und einen Bericht anzufertigen. Er war damit im März 1919 fertig, doch das Auswärtige Amt hat die Ergebnisse nicht publiziert und unter Verschluss genommen, weil man fürchtete, sie könnten in falsche Hände geraten.

Stattdessen wurden Max Montgelas und Walter Schücking beauftragt, eine alternative! Zusammenstellung der Dokumente anzufertigen, die auch veröffentlicht wurde und die Diskussion über die Kriegsschuldfrage nicht nur in der Weimarer Republik bestimmte, sondern auch in den Anfangsjahren der Bundesrepublik. Darüber hinaus verfügte 1929 die damalige Regierung, dass die letzten 30 Jahre des Archivs des Auswärtigen Amtes auch für die Wissenschaft geschlossen bleiben müssen.

2. Auf Druck der Westmächte, Kriegsverbrecher vor Gericht zu stellen, erklärte man sich bereit, die namentlich bekannten Personen zur Anklage vor dem Leipziger Reichsgericht zuzulassen. Darunter waren auch 3 Generäle – Zitat (Fettschreibung durch mich):

Von den etwa 900 deutschen Militär- und Zivilpersonen, deren Auslieferung von den Alliierten ursprünglich verlangt worden war, sowie einigen hundert weiteren Beschuldigten, gegen welche die deutschen Behörden 1920 von sich aus Ermittlungen eingeleitet hatten, um Deutschlands guten Willen zu demonstrieren, wurden letztlich nur zehn zu Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren verurteilt und sieben (zum Teil wegen Mangels an Beweisen) freigesprochen. Alle anderen Verfahren endeten mit einem Einstellungsbeschluss, der letzte erging 1931. Die Unterschiede zwischen der deutschen und der internationalen Auffassung von Kriegsrecht, zum Beispiel im Hinblick auf die sogenannte Kriegsnotwendigkeit, die Behandlung von Zivilisten und Partisanen oder von Kriegsgefangenen, traten dabei deutlich zutage.[43] Einige Verurteilungen wurden später wieder aufgehoben.

So wurde zum Beispiel General Stenger freigesprochen, der beschuldigt wurde, am 9. August 1914 die Erschießung von verwundeten französischen Soldaten anzuordnen. Der sagte einfach: Diesen (mündlichen) Befehl hätte er nicht gegeben. Wohl wurde aber sein Hauptmann Crusius, der zugegeben hatte, den Befehl ohne Prüfung an seine Truppe weiter gegeben zu haben, zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt. Das kann man hier nachlesen: https://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt2_w1_bsb00000052_00765.html

Besonders interessant sind dabei die Seiten 2566 und 2567, weil dort mehrere Zeugen aussagten, auch Major Müller hätte im Beisein Crusius einen Soldaten angewiesen, den Brigadebefehl auszuführen und einen verwundeten Soldaten zu erschießen, den man zuerst für tot gehalten hatte. Es gibt dazu auch den Bericht eines Nervenarztes, den Crusius 1916 aufsuchte, weil ihn die Tatsache, Verwundete habe erschießen lassen müssen, so bedrückte.

Und weil dieser Befehl Stengers „Gefangene werden nicht gemacht“ noch an einem anderen Tag (am 26. August 1914) erfolgte, dürfte wohl das der Wahrheit entsprechen.

Aber wie das so ist, die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Preußischen Jahrbuch Februar 1930,S.126f, stellt Dr. Carl Schütt an die Regierung Belgiens die Frage, "Zu welchem Zweck hat die belgische Heeresleitung gestattet, das belgische Soldaten Zivilkleidung im Tornister trugen?"

Eine Antwort oder gar Zurückweisung ist seitens der belgischen Regierung nie erfolgt.

Es erging ja auch keine Anfrage irgendeiner offiziellen Stelle an die belgische Regierung. Carl Schütt war Studienrat und hat als Privatmann seine Ansichten über den belgischen Franktireurkrieg zum besten gegeben. Nachzulesen hier auf den Druckseiten 113-127:

Preußische Jahrbücher, 1930, Bd 219/220. - Elbląska Biblioteka Cyfrowa
 
Sehr gewitzt - aber warum unterstellst du mir, dass ich nur deutsche Soldaten meinen würde? Ich habe ganz allgemein Truppen im 1. Weltkrieg formuliert, also alle:
Ooooh Verzeihung, ich habe ganz vergessen, dass Remarque und Jünger ja ganz allgemein über Truppen im 1.WK schrieben und nicht nur über deutsche.
Dass man an der Westfront oder vor Verdun zwischen Uniform und "Zivilgarderobe" hin und her switchte, ist mir beim Lesen von Remarque und Jünger nicht aufgefallen.
 
Es erging ja auch keine Anfrage irgendeiner offiziellen Stelle an die belgische Regierung. Carl Schütt war Studienrat und hat als Privatmann seine Ansichten über den belgischen Franktireurkrieg zum besten gegeben. Nachzulesen hier auf den Druckseiten 113-127:

Preußische Jahrbücher, 1930, Bd 219/220. - Elbląska Biblioteka Cyfrowa

Danke sehr für die Klarstellung.

Curt Schütt war fleißig in diversen Heftchen im "Landser-Stil" unterwegs, z.B.

Belgien vor dem Weltgericht / Die belgische Schuld. Süddeutsche Monatshefte; München. Hans Witte Curt Schütt u. a. (1929) |
Übrigens Dissertation zur Geschichte der Illyrer.
 
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Es erging ja auch keine Anfrage irgendeiner offiziellen Stelle an die belgische Regierung. Carl Schütt war Studienrat und hat als Privatmann seine Ansichten über den belgischen Franktireurkrieg zum besten gegeben. Nachzulesen hier auf den Druckseiten 113-127:

Preußische Jahrbücher, 1930, Bd 219/220. - Elbląska Biblioteka Cyfrowa

Ist mir bekannt. Eine inhaltlich überzeugende Antwort der belgischen Regierung wäre wünschenswert gewesen, da dann ggf. der Nährboden für Spekulationen entzogen worden wäre. Nur, da kam nichts.
 
Zu #218 wurde keine Stellung bezogen. Ich habe in diesem Faden einige Beispiele und Belege benannt. Die werden von der "Pour little Belgium" Fraktion schlicht ignoriert. Stattdessen wird daran vorbei argumentiert und mir unterstellt deutsche Propaganda aus dem Ersten Weltkrieg zu verwenden. Geht es noch? Das ist schon eine üble Unterstellung und die Moderation schweigt dazu.

Auch das Foto des Piloten als Beleg zu liefern, das deutsche Soldaten auch über zivile Kleidung verfügten, ist keiner Weise zielführend. Meine aufklärenden Hinweise wurden souverän nicht akzeptiert; obwohl der Vergleich Fliegertruppe und Bodenstreitkräfte im vorliegenden Fall doch arg hinkt.

Da es nun beleidigend und ausfallend wird, die Moderation dazu sich nicht äußert, wird es für mich Zeit diesen Faden den Rücken zu kehren. Möglicherweise war es ein Fehler, nach einer Pause ins Forum zurückzukehren. Man kann unterschiedliche Ansichten vertreten, aber auf sachliche Art und Weise.
 
Danke sehr für die Klarstellung.

Curt Schütt war fleißig in diversen Heftchen im "Landser-Stil" unterwegs, z.B.

Belgien vor dem Weltgericht / Die belgische Schuld. Süddeutsche Monatshefte; München. Hans Witte Curt Schütt u. a. (1929) |
Übrigens Dissertation zur Geschichte der Illyrer.

Preußische Jahrbücher sind keine Landserheftchen, diese wurden häufig genug als Quelle in Geschichtswerken bemüht. Und die Frage von Carl Schütt ist durchaus berechtigt, aber statt auf diese einzugehen, wird die Person diskreditiert. Das ist doch kein Diskussionsstil.
 
Ooooh Verzeihung, ich habe ganz vergessen,
Richtig, du hast den Zusammenhang vergessen, deshalb kurz zur Erinnerung:
War es den deutschen Soldaten verboten private Socken oder Unterhosen dabei zu haben?
und darauf bezog sich meine Frage an dich:
hatte die Soldateska nicht genug zu schleppen an Waffen, Ausrüstung, Uniform? Dass man an der Westfront oder vor Verdun zwischen Uniform und "Zivilgarderobe" hin und her switchte, ist mir beim Lesen von Remarque und Jünger nicht aufgefallen. Aber das ist nur schöngeistige Literatur - ich weiß es nicht.
Später kam die Frage auf, ob und wie es allgemein Usus war mit Uniform und Zivilkleidung:
Wenn es, wie angedeutet wurde, womöglich überall Usus und nicht eigens erwähnenswert war, dass Truppen ihre Zivilkleidung mit sich führen - sei es für die Freizeit, sei es zur Tarnung - wird die Diskussion kompliziert.
Um nicht in Missverständnisse zu geraten, ist oft hilfreich, den Zusammenhang zu berücksichtigen ;)

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Da hatte also ein wunderlicher Privatmann, keine offizielle Regierungsstelle, zwischen den Kriegen den großen Zampano machen wollen:
Es erging ja auch keine Anfrage irgendeiner offiziellen Stelle an die belgische Regierung. Carl Schütt war Studienrat und hat als Privatmann seine Ansichten über den belgischen Franktireurkrieg zum besten gegeben.
Curt Schütt war fleißig in diversen Heftchen im "Landser-Stil" unterwegs, z.B.
Belgien vor dem Weltgericht / Die belgische Schuld. Süddeutsche Monatshefte; München. Hans Witte Curt Schütt u. a. (1929) |
Sogar ich vermag zu erkennen, dass dergleichen als Quelle ... wenig überzeugend wirkt - und ich bemerke auch die Intention der Schütt´schen Schreibselei.

Aber das beantwortet meine Frage noch nicht, wie es denn allgemein üblich war mit Uniform (Uniformpflicht?) und Zivilkleidung. Dass das keine gänzlich nebensächliche Fragestellung ist, hat @Reinecke plausibel auf den Punkt gebracht:
Eine vollständige Zivilgarderobe dabei zu haben, die eine Verschleierung des Soldatenstatus ermöglicht, ist zumindest verdächtig, wenn wir über Soldaten reden, die den Kram selbst mitschleppen müssen. Offiziere, besonders höhere oder reichere, die erheblich mehr Freiraum und Kapazitäten hatten, neben einem Sortiment Uniformen auch noch einen privaten Kleiderschrank transportieren zu lassen, stehen da auf einem anderen Blatt. Und wenn der Feind sie in Zivil erwischt, sie sich nicht zu erkennen geben, aber trotzdem erkannt werden, konnte man die auch an die Wand stellen...
(mein unbewiesener Verdacht in dieser scheinbar kuriosen Bekleidungsfrage: je nach Lage nutzen alles Seiten solche Tricks, aber weil offiziell verpönt, werden sich keine offiziellen Befehle finden lassen - man bleibt da a posteriori irgendwie im Bereich von Gerüchten, Verdächtigungen etc)

Zur Geschichte der Besetzung Belgiens fand ich diese allgemein gehaltene Übersicht lesenswert:
https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/28199/belgien-im-grande-guerre/ wobei hierzu angemerkt werden muss, dass im Literaturverzeichnis Horne/Kramer aufgeführt ist, keine Gegenposition
 
Eine vollständige Zivilgarderobe dabei zu haben, die eine Verschleierung des Soldatenstatus ermöglicht, ist zumindest verdächtig, wenn wir über Soldaten reden, die den Kram selbst mitschleppen müssen. Offiziere, besonders höhere oder reichere, die erheblich mehr Freiraum und Kapazitäten hatten, neben einem Sortiment Uniformen auch noch einen privaten Kleiderschrank transportieren zu lassen, stehen da auf einem anderen Blatt. Und wenn der Feind sie in Zivil erwischt, sie sich nicht zu erkennen geben, aber trotzdem erkannt werden, konnte man die auch an die Wand stellen...

Dem Umstand, dass das mitführen vollständiger Zivilgaderobe vrdächtig im Hinblick auf Verschleierung des Soldatenstatuses ist, würde ich zustimmen.
Allerdings würde mir eine Schlussfolgerung, die postulierte, dass dies grundsätzlich auf Vorbereitung/Durchführung von Partisanentätigkeit hinausliefe zu weit gehen.
Die Verschleierung des Soldatenstatusses kann ja z.B auch zur Vermeidung von Kriegsgefangenschaft betrieben werden.

In Anbetracht des Umstands, dass es Belgien im August 1914 mit einem deutlich überlegenen Gegner zu tun hatte, erscheit mir das insofern die Gefahr in Gefangenschaft zu geraten relativ hoch gewesen sein dürfte auch als Rückversicherungsmaßnahme um sich im Fall der Einschließung absetzen zu können, nicht unplausibel.



Als sich gegen Ende des 2. Weltkriegs hier in der Gegend die im Ruhrgebiet eingeschlossenen Truppen selbst auflösten habn die sich, wo es ging bei der Bevölkerung Zivilkleidung beschafft und die Militärmontur im nächstbesten Waldstück verklappt, um durch die alliierten Linien zu kommen, ohne einkassiert zu werden, aber in aller Regel wohl nicht mit dem Ziel Partisanen zu spielen, sondern um einfach nach Hause zu kommen.

Solche Absichten würde ich belgischen Soldaten die Zivilmontur mit sich führten durchaus zubilligen wollen, zumal wenn sich nicht feststellen lässt, dass die Mitführung angeordent wurde, denn dann kann die Zivilmontur auch kurzfristig mit dem Ziel ds Absetzens bschafft worden sein, möglicherweis fehlte einfach nur die Gelegenheit sie noch rechtzeitig anlegen und abtauchen zu können.
 
Als sich gegen Ende des 2. Weltkriegs hier in der Gegend die im Ruhrgebiet eingeschlossenen Truppen selbst auflösten habn die sich, wo es ging bei der Bevölkerung Zivilkleidung beschafft und die Militärmontur im nächstbesten Waldstück verklappt, um durch die alliierten Linien zu kommen, ohne einkassiert zu werden, aber in aller Regel wohl nicht mit dem Ziel Partisanen zu spielen, sondern um einfach nach Hause zu kommen.
Das beschreibt u.a. Kirst im 3. Band 08/15
 
1. Kurt Eisner hat am 21. November 1918 über seinen Gesandten in Berlin die provisorische Regierung anzuweisen, alle Dokumente zu veröffentlichen, die im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Krieges stehen. Am 9. Dezember 1918 wurde Karl Kautsky beauftragt, diese Dokumente zu sichten und einen Bericht anzufertigen. Er war damit im März 1919 fertig, doch das Auswärtige Amt hat die Ergebnisse nicht publiziert und unter Verschluss genommen, weil man fürchtete, sie könnten in falsche Hände geraten.

Stattdessen wurden Max Montgelas und Walter Schücking beauftragt, eine alternative! Zusammenstellung der Dokumente anzufertigen, die auch veröffentlicht wurde und die Diskussion über die Kriegsschuldfrage nicht nur in der Weimarer Republik bestimmte, sondern auch in den Anfangsjahren der Bundesrepublik. Darüber hinaus verfügte 1929 die damalige Regierung, dass die letzten 30 Jahre des Archivs des Auswärtigen Amtes auch für die Wissenschaft geschlossen bleiben müssen.

Man fürchtete vor allem, dass der von Kautsky vorgelegte Bericht die deutsche Position in Sachen Fridensverhandlungen/Friedensschluss unterminieren könnte, so wie weitere Verhadlungen im Hinblick auf die Modalitäten der Reparationen etc.
Von dem her sehe ich eine grundsätzlich andere Gemegelage, insofern es bei Verbrechen an der Zivilbevölkerung vor allem um Individualschuld der daran beteiligten Soldat ging in der Frage der Kriegsschuld allerdings um Konsequenzen, die die gesamte Bevölkerung möglicherweise noch über jahrzehnte betreffen konnten.

Im Übrigen, es wurden selbst bei diesem Vorgehen keine Dokumente "geschöhnt" (will heißen gefälscht), sondern es wurden vor allen Dinge einige Dinge weggelassen um ein entsprechendes für Deutschland günstiges Bild zu erzeugen.
Dadurch dass mit der Zusammenstellung der Quellen bewusst ein falsches Bild erzeugt wurde, werden aber nicht die verwendeten Quellen an und für sich in ihrem Inhalt unglaubhaft.


Sperrfristen auf Archivmaterial, sind nichts besonderes sondern viel eher die Regel ebenso, wie dass das auch die Wissenschaftliche Auswertung betrifft.
Das wiederrum hat nichts mit Schönen von Quellen zu tun.

2. Auf Druck der Westmächte, Kriegsverbrecher vor Gericht zu stellen, erklärte man sich bereit, die namentlich bekannten Personen zur Anklage vor dem Leipziger Reichsgericht zuzulassen. [...]

Inwiefern genau, ist dass ein Beispiel für schönen/fälschen von historischen Dokumenten und Quellen?

Es ist ein Beispiel für tendenziöse Justiz, der man Rechtsbeugung vorwerfen kann, aber nicht dafür, dass Quellen per se unglaubwürdig wären.



So wurde zum Beispiel General Stenger freigesprochen, der beschuldigt wurde, am 9. August 1914 die Erschießung von verwundeten französischen Soldaten anzuordnen.[...]

Ohne mich jetzt in den Fall weiter reingelesen zu haben, sofern nichts schriftlich vorliegt stand dann also allein das Wort Stengers gegen dasjenige von Müller und Crusius, wobei Müller und Crusius beide in dem Sinne als Täter handelten, indem sie die Erschießung von Gefangenen anordneten, was man ihnen anscheinend nachweisen konnte.
In dem Fall hätten allerdings beide ein Motiv gehabt einen Teil der Verantwortung dafür durch die Behauptung, sie haben lediglich weitergeleitet, was vom General befohlen war auf diesen abzuschieben und dementsprechend hätten auch beide durchaus ein Motiv dafür gehabt einen entsprechenden Befehl von oben zu erfinden.

Wenn das die Beweislage war, wäre ein Freispruch Stengers im Sinne des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten", wie ich das sehe mindestens im Hinblick auf den 9. August 1914, durchaus angemessen gewesen, wie ich das sehe.

Es gibt dazu auch den Bericht eines Nervenarztes, den Crusius 1916 aufsuchte, weil ihn die Tatsache, Verwundete habe erschießen lassen müssen, so bedrückte.

Und weil dieser Befehl Stengers „Gefangene werden nicht gemacht“ noch an einem anderen Tag (am 26. August 1914) erfolgte, dürfte wohl das der Wahrheit entsprechen.

Dieser Schluss ist unzulässig.
Wenn man Stenger nachweisen konnte (konnte man oder behauptete der selbst belastete Crusius das lediglich?), dass er in 1916 einen solchen Befehl tatsächlich gab, wäre Stenger für diesen Befehl anno 1916 zu verurteilen gewesen.
Sofern ein solcher Befehl 1916 tatsächlich nachweisbar ist, wäre daraus aus Sicht des Gerichts allerdings nicht der Schluss abzuleiten gewesen, dass dies im August 1914 ebenfalls der Fall hätte sein müssen.

Es wäre sicherlich ein Anlass gewesen den Fall von 1914 noch einmal sehr genau zu untersuchen, sofern aber die Vorwürfe gegen Stenger diesbezüglich nur auf den Aussagen von zwei Belastungszeugen basierten, die sich selbst schuldig gemacht und ein Interesse hatten die Verantwortung dafür los zu werden, hätte das wahrscheinlich keinem einigermaßen objektiv arbeitenden Gericht für eine Verurteilung gereicht.


Das die deutsche Justiz mit dem Thema Kriegsverbrechen insgesamt tendeziös umging, im Besonderen was den Gas- und den U-Boot Krieg, auch was die Vorkriegsplanung und den Überfall auf Belgien und Luxemburg angeht, ist grundsätzlich richtig.
Daraus ist aber nicht zu folgern dass hinter Freispruch nichts anderes als Verschleierungsabsichten stecken können.

Im Übrigen zum Thema "die kleinen hängt man, die großen lässt man laufen", ein kommandierdender General einer Brigade (sofern er damals übeerhaupt schon General als Führer einer Brigade wahrscheinlich eher Generalmajor) war kein besonders großer Fisch.

Hindenburg, Ludendorff, Falkenhayn, Tirpitz (Moltke war ja bereits verstorben) dass wären große Fische gewesen, die Befehlshaber der einzelnen Armeen und die Kommandeure der Armeekorps vielleicht auch noch.
Aber zu mutmaßen ein Brigadekommandeur wahrscheinlich im Rang eines Generalmajors würde besonderen "Elitenschutz" genießen ist etwas weit hergeholt
 
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Erstklassige Argumentationsführung. Dann macht eine Diskussion überhaupt gar keinen Sinn. Du bist ja noch besser als Horne und Kramer.
Da machst du es dir aber schön einfach. Wenn du Horne und Kramer mangende Quellenkritik vorwirfst, frage ich mich warum du die Quellenkritik nicht auch auf Keller und das deutsche Weißbuch anwendest.

Aber ich kann verstehen, dass du nicht mehr weiterdiskutieren möchtest, nachdem die Fangfrage vom landsermäßig Heftchenschreiber Curt Schütt im Preußischen Jahrbuch als billiger Taschenspielertrick aufgeflogen ist.
Wenn man der belgischen Regierung vorwirft, sie habe nicht darauf geantwortet, setzt dass
1.) voraus die belgische Regierung das Preußische Jahrbuch überhaupt liest
2.) die belgische Regierung, den Wille hatte auf eine nicht offizielle und rein private Frage zu antworten
3.) die belgische Regierung eine Möglichkeit hatte, eine Antwort zu geben. Sollte sie etwa einen Leserbrief an das Preußische Jahrbuch absenden oder wie hätte eine solche Antwort aussehen sollen? Damit hätte sich die belgische Regierung öffentlich der Lächerlichkeit preisgegeben.

Woher stammt eigentlich diese drollige Anekdote über die "Anfrage" im Preußischen Jahrbuch? Hast du die selbst gefunden oder ist die aus Kellers "Belgischer Untergrundkrieg und deutsche Vergeltung im August 1914"?
Das könnte ein Grund sein, warum Keller als geschichtsrevisionistisch kritisiert wird.
 
Ich habe den starken Eindruck, das du mehr und mehr die Contenance verlierst und verbal um dich schlägst.
Zu den sogenannten Landserheftchen, mir ist noch kein Fall bekannt, das die Preußischen Jahrbücher so verunglimpft worden sind, habe ich weiter oben schon etwas ausgeführt.
Ich habe einige Quellen bemannt; Keller war nicht dabei. Und du hast ein Bild gebracht. Oben habe ich auch Punkte genannt, die bei Horne und Kramer schlicht nicht zutreffend sind. Was ist dir dazu eingefallen. Nichts!
Für dich steht das Urteil fest und dann macht es überhaupt kein Sinn mit
dir über diese Frage zu diskutieren.

Die Quelle Preußisches Jahrbuch stammt jedenfalls nicht von Keller.

Und das Thema ist auch viel zu ernst um es ins Lächerliche, von wegen „drollige Anekdote“ zu ziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Woher stammt eigentlich diese drollige Anekdote über die "Anfrage" im Preußischen Jahrbuch? Hast du die selbst gefunden oder ist die aus Kellers "Belgischer Untergrundkrieg und deutsche Vergeltung im August 1914"?
Das könnte ein Grund sein, warum Keller als geschichtsrevisionistisch kritisiert wird.

Da der Frage wieder ausgewichen wurde:

Sprauls Zusammenstellung, die keinem wissenschaftlichem Standard genügt, zitiert Curt Schütt (für dessen „Werk“ wiederum die Fragestellung eines -zeitgemäßen- wissenschaftlichen Standards nur Lebenszeitverschwendung darstellt) mit den 13 Fragen, darunter der nach den Klamotten im Marschgepäck.
 
Am 14. und 15.Januar 1915 wurden in Löwen 26 Personen exhumiert, die in der Nacht zum 26.August 1914 auf dem Platz Van de Weyer ihr Leben verloren und ohne weitere Identifizierung bestattet worden waren. Dieses "Massengrab" wurde der Öffentlichkeit als "Franktireur-Massengrab" bekannt. Diese Exhumierung fand aufgrund der Bitte des Bürgermeisters von Löwen Nerincx statt. Nerincx fertigte ein exaktes Protokoll an. Eine beglaubigte Abschrift sandte der Bürgermeister ein paar Wochen später an das Reichsarchiv. Die Angaben zu den Leichen sind dazu geeignet die deutschen Angaben zu stützen. Beispielsweise war bei einer Leiche eine belgische Mauserkugel und kleinkalibrige Patronen aus Kupfer mit Flobertkarabiner Patronen 6mm Kaliber, ein Erkennungsheft des Major Eickhorn. Eickhorn war ein pensionierter belgischer Major.
Dazu interessiert mich, wie die Quellen in der Antwort der belgischen Regierung auf das deutsche Weißbuch bewertet werden. Darunter im Teil III (Dokumente) ein Zeitungsartikel des Korrespondenten der holländischen Zeitung "De Tijd - godsdienstig-staatkundig dagblad" vom 23.1.1915. Der Korrespondent berichtet ausführlich von dieser Exhumierung und nennt die Namen der identifizierten Toten. Gemäß dieser Reportage soll es sich beim 60-jährigen Eickhorn(Eichhorn*) um einen Erfinder von Patronen für das Schießen auf kurze Distanz "en uitvinder van de Eichhorn patronen (voor het schieten op korten afstand)*" gehandelt haben. Wenn das stimmt, erscheint mir das Vorhandensein von Munition bei ihm weniger verdächtig.
Auch andere Angaben in diesem Zeitungsbericht werfen Fragen auf. War der nicht identifizierbare belgische Soldat in Soldatenkleidung? Welches Vergehen wurde der 71-jährigen Frau vorgeworfen?

Leider fand ich nur eine englische Übersetzung (Seite 282) und das *niederländische Original.

Reply to the German white book of the 10th May, 1915, "Die völkerrechtswidrige Führung des belgischen Volkskriegs." : Belgium. Ministère de la justice : Free Download, Borrow, and Streaming : Internet Archive

Gevonden in Delpher - De Tijd : godsdienstig-staatkundig dagblad
 
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