YoungArkas
Aktives Mitglied
Ich würde die FARC eher als organisierte kriminelle Bande sehen (zumindest seit den 90ern) aber da haben wir wieder das gleiche Problem wie mit der Terroristen-/Revolutionärdefinition.
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Deutsche Gerichte und das Strafgesetzbuch! Brandstiftung, Raub, Entführung, Mord gelten gemeinhin nicht als Ordnungswidrigkeiten. Seltsame Frage.Wer sagt das oder wer belegt das? Oder ist es deine subjektive Meinung?
Die Aussage finde ich jetzt zu einseitig und da ich mit der Geschichtsschreibung in der DDR Erfahrung habe, kenn ich mich mit einseitiger Meinung zu historischen Themen ein stückweit aus ...
Würde sich ein Revolutionär oder ein Terrorist an die geltenden Gesetze halten wäre er keines von beidem. Natürlich waren die Mitglieder der RAF gemäß StGB Straftäter, aber das verkürzt ihre historische Rolle doch arg.
Nehmen wir als Beleg stattdessen den aus der Geschichte begründeten Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes. Der berechtigt unter bestimmten Bedingungen zur Gewaltanwendung. Jeder, der aufgrund dieses Grundgesetzartikels Gewalt anwendet (selbst dann, wenn es berechtigt wäre!), würde aber erstmal als Terrorist gelten, denn er müsste Taten begehen, die gegen Strafgesetze verstoßen.
Das ist ein Dilemma im Grundgesetz.
.... Bei der Frage "RAF - Revolutionäre oder Terroristen" mit (sinngemäß) "weder noch sondern Verbrecher" zu antworten ist daher sinnlogisch unsinnig, weil - abgesehen von den Banküberfällen der RAF - ihr Verbrechen ja gerade im Terrorismus besteht.
Ganz genau.Den Rechtstaat als "beseitigt" angenommen, würde das Urteil "Krimineller" oder "Terrorist" gegen den Widerständler durch eine verfassungswidrige öffentliche Gewalt vorgenommen, deren Urteil sich den grundgesetzlichen Maßstäben entzieht. Das würde ich daher nicht als Dilemma ansehen, sondern es betrifft unterschiedliche "Rechtszustände", den Freiheitsrechten konforme, und menschenrechtswidrige.
Nun dieser manifestierte sich in illegalem Waffenbesitz, Brandstiftungen, Sprengstoffanschläge bis zum 34 fachen Mord. Alles Straftaten, die zum Zeitpunkt der Tat bereits strafbewehrt waren.
Es gab also genug Anklagepunkte. Die Schaffung einer Lex RAF war und ist unter rechtstaatlichen Gesichtspunkten ein Fehler und völlig überflüssig.
Richtig, aber "Rechtstaatlichkeit" würde ich durch die "freiheitlich demokratische Grundordnung" ersetzen.Ein Rechtsstaat, der das Widerstandsrecht als legitimes rechtsstaatliches Mittel anerkennt, kann nicht unter Berufung auf das Widerstandsrecht bekämpft werden, ...
Es geht keineswegs um das "Schaffen", denn das Widerstandsrecht ist [unverrückbar/unaufhebbar] positiviertes Recht, sozusagen "Selbstverständnis" der Grundordnung.Kann er die legitimierenden Voraussetzungen schaffen, ist er kein Rechtsstaat mehr.
Und nur dann kann Widerstand gerechtfertigt sein. *)
Ist Widerstand gerechtfertigt, wird das Recht auf Widerstand nicht einsichtsvoll respektiert, sondern muss erzwungen werden. Das Recht auf Widerstand kann erst dann in Anspruch genommen werden, wenn derjenige, der Widerstand leistet, als Verbrecher gilt. Das ist das Dilemma.*)
Wenn Du Dir die rechtshistorische Diskussion dazu ansiehst und die rechtshistorische Entstehung nachvollziehst, dann kommt dieser § m.E. einer "LEX RAF" schon sehr nahe.
So kann man das wahrnehmen, aber ich möchte trotzdem einen Einwand vorbringen:
...
Wie sah es eigentlich in der Bevölkerung aus... gibt es Grafiken/Statistiken die die Sympathisanten der RAF in der Bevölkerung wiederspiegeln?
Für mich wäre es wichtig, gerade weil die Definition Revolutionäre oder Terroristen sich maßgeblich an den Unterstützern abgrenzen lässt, zu wissen wie viele Sympathisanten die RAF in der Bevölkerung hatte, am besten anhand von Statistiken... leider habe ich nicht viel darüber gefunden. Wenn wer von euch was dazu hat wäre ich sehr dankbar darüber!
Nur, wie grenzt Du, insbesondere bei § 129a, Vorbereitungshandlung und mutmaßliche Beteiligung materiell ab?
Wie sah es eigentlich in der Bevölkerung aus... gibt es Grafiken/Statistiken die die Sympathisanten der RAF in der Bevölkerung wiederspiegeln?
Für mich wäre es wichtig, gerade weil die Definition Revolutionäre oder Terroristen sich maßgeblich an den Unterstützern abgrenzen lässt, zu wissen wie viele Sympathisanten die RAF in der Bevölkerung hatte, am besten anhand von Statistiken... leider habe ich nicht viel darüber gefunden. Wenn wer von euch was dazu hat wäre ich sehr dankbar darüber!
Eine "maßgebliche" Zahl von Unterstützern war aber gerade diesen Gruppierungen egal. Mir ist nicht klar, was die Diskussion über Abgrenzung von Revolutionär und Terrorist mit der Unterstützung zu tun hat.
Man sollte bei der Diskussion über die RAF im Auge behalten, dass sie sich als Teil eines internationalen "antiimperialistischen Befreiungskampfes" verstand. .
Auf Anhieb wollte ich dieser Aussage zustimmen. Natürlich meinte ich genau das. Immerhin bin ich in Deutschland aufgewachsen, nenne mich ohne die Bereitschaft zu Kompromissen "Demokrat" und kann mir einen "Rechtsstaat", der nicht auf "freiheitlich-demokratischer Grundordnung" basiert, nicht wirklich vorstellen. Ich schließe aber nicht aus, dass andere Staatsformen, die nicht perfekt unseren grundgesetzlichen Paradigmen entsprechen, durchaus auch Rechtsstaaten sein können.Richtig, aber "Rechtstaatlichkeit" würde ich durch die "freiheitlich demokratische Grundordnung" ersetzen.
Das Widerstandsrecht ist eine Willensbekundung, die unmissverständlich klarmacht, wie unsere Gesellschaft sein soll und wie sie nicht sein soll. Das Widerstandsrecht ist damit identitiätsstiftend für unsere "freiheitlich-demokratische Grundordnung". Dieser Artikel 20 Abs. 4 ist auch nach meiner persönlichen Meinung genau das was Du schreibst: unverrückbar, unaufhebbar, unveräußerliches Recht. Genau wie Artikel 1 GG: "Die Würde des Menschen ist unantastbar".Es geht keineswegs um das "Schaffen", denn das Widerstandsrecht ist [unverrückbar/unaufhebbar] positiviertes Recht, sozusagen "Selbstverständnis" der Grundordnung.
Stimmt. Entscheidend sind die beiden Worte, die ich unterstrichen habe. Das Recht auf Widerstand richtet sich eben nicht gegen diese Grundordnung. Es richtet sich per Definition nur gegen Kräfte, die diese Grundordnung beseitigen wollen und zudem auch noch gute Chancen haben, dieses Ziel zu erreichen!"Selbstverständlich" erkennt diese Grundordnung das Widerstandsrecht als Staatsfundamentalnorm an, aber für den Fall, dass Bestrebungen zu ihrer Beseitigung unternommen werden (wie beim Beispiel KPD, oder RAF). Der Rechtstaat "bleibt", aber er wird "angegriffen".
Das weiß ich. Ich wollte auch gar keine "den verfassungsrechtlichen Kommentierungen entsprechende" Definition verwenden. Ich wollte etwas sagen, was auch von Nicht-Juristen verstanden wird. Ich sage auch "Tenor", ohne damit einen juristischen Fachterminus zu meinen. Ich hoffe, das klang jetzt nicht wie eine "Spitze". So war es nämlich nicht gemeint.(*2)Was Du als "Dilemma" bezeichnest, ist in der verfassungsrechtlichen Diskussion um das Widerstandsrecht gegen Revolutionen/Revolutionäre als Gegner der freiheitlich-demokratischen Grundordnung eine methodische "Bedenklichkeit"/Gefährlichkeit/Kritik. Dafür ist der Begriff Dilemma nicht angemessen und wird in der Kommentierung auch nicht verwendet.
Wer fordert denn eine Lex RAF? Dass Terrorismus eine ganze Menge an Einzelverbrechen mit einschließt und dass Mord eines der beliebtesten Mittel ist, um Terror zu verbreiten, steht doch ebensowenig zur Debatte.
SPIEGEL: Fürchteten Sie da, dass Baader und Ensslin morden würden?
Cohn-Bendit: Nein. Französische Freunde, die Baader zusammen mit Ensslin dann nach Paris gebracht haben, sagten mir allerdings: So einen Kotzbrocken wie Baader hätten sie noch nicht erlebt; ein grauenhafter Typ. Er sei mit der Attitüde aufgetreten: "Ich werde eine große Rolle im revolutionären Prozess der nächsten Jahre spielen. Die Welt gehört mir, und ihr habt euch mir unterzuordnen."
SPIEGEL: Muss sich die Neue Linke der sechziger Jahre für den Terrorismus der siebziger Jahre mitverantwortlich fühlen?
Cohn-Bendit: Die ideologischen Versatzstücke der RAF stammen aus der Konkursmasse unserer Revolte. Zudem haben wir nicht klar auseinandergehalten - was heißt Widerstand in einem faschistischen Staat, was ist Widerstand in einer Demokratie? Wir können uns deshalb von einer politischen und moralischen Verantwortung für die RAF nicht freisprechen.
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