„In den Staaten Mittel-, West- und Nordeuropas kennzeichnet das Ständewesen den Übergang von der feudalen Ordnung des Mittelalters zum modernen Verfassungsstaat. – Neben die regionale Ständeversammlung trat früh der Typus der Versammlung eines ganzen Landes, wie z.B. im Heiligen Römischen Reich der Reichstag. ... Frühes Anliegen von Ständeversammlungen war, sich im Austausch gegen politische und finanzielle Unterstützung des Landesherrn bestimmte Privilegien garantieren zu lassen.“ (Brockhaus Enzyklopädie, Ständestaat).Strupanice schrieb:An der Diskussion erkenne ich eindeutig, daß wir klären sollten, daß der Ständestaat aus der Feudalordnung entstand.
„In germanischer Zeit gab es die drei Geburtsstände: Adel, Freie, Minderfrei; die Unfreien unterlagen nicht der Standesordnung. Im Mittelalter differenzierte sich diese Ordnung durch berufsständische Elemente; z.B. war der Ritterstand ursprünglich Berufsstand, entwickelte sich aber zum Geburtsstand. Im Ständestaat des Spätmittelalters ... waren die Stände als Inhaber eigenständiger politischer Rechte und Herrschaftsgewalt Zwischengewalten zwischen dem Monarchen und der übrigen Bevölkerung.“ (Brockhaus Enzyklopädie, Stand)Strupanice schrieb:Die Staffelung in Adel, Freie, Hörige und Unfreie ist doch geradezu erklärend für eine schon vorhandene Feudalordnung in den sächsischen Gebieten, da dies eine sehr differenzierte Arbeitsteilung voraussetzt, die in der Gentilordnung noch nicht vorhanden war.
„Das Lehnswesen des deutschen Mittelalters ging hervor aus der seit dem 7./8. Jahrhundert im Frankenreich vollzogenen Verschmelzung der personenrechtlichen Vasallität und des sachenrechtlichen Benefizialwesens.“ (Brockhaus Enzyklopädie, Lehnswesen).Strupanice schrieb:Der Adel wird keinen Ackerbau betrieben haben. Adel bedeutet Grundherrschaft, bedeutet Landbesitz, bedeutet ihm untergeordnete Hörige und Abhängige, bedeutet Lehnswesen. Ansonsten hätten wir in Sachsen wohl eine reine Sklavenhaltergesellschaft, die es meines Wissens dort nicht gab.
„Sonst verwenden sie die Sklaven nicht wir wir, daß die Aufgaben unter das Gesinde verteilt wären: jeder schaltet auf eigenem Hofe, am eigenen Herd. Der Herr trägt ihm auf, eine bestimmte Menge Korn oder Vieh oder Tuch abzugeben, und nur so weit reicht die Gehorsamspflicht des Sklaven.“ (Tacitus, Germania).
„Über geringere Angelegenheiten entscheiden die Stammeshäupter, über wichtigere die Gesamtheit; doch werden auch die Dinge, für die das Volk zuständig ist, zuvor von den Stammeshäuptern beraten. ... Ruhe gebieten die Priester; sie haben jetzt auch das Recht zu strafen. Dann hört man den König an oder die Stammeshäupter, jeweils nach dem Alter, nach dem Adel, nach den Kriegsruhm, nach der Redegabe; hierbei kommt es mehr auf Überzeugungskraft an als auf Befehlsgewalt.“ (Tacitus, Germania).Strupanice schrieb:Übrigens mussten die Sachsen seit dem 6. Jh. umfangreiche Abgaben an die fränkische Zentralgewalt abliefern. Diese Eintreibung der zu leistenden Abgaben muß auch zwingend von einer zentralen Behörde erfolgt sein, die diese Vorgänge steuerte. Sonst hätte die Abgabe wohl schon im ersten Jahr ihrer Einführung nicht so recht funktioniert. Wer bestimmte, wieviel jede Sippe abzugeben hatte. Wer organisierte den Transport und die Versorgung dieser riesigen Mengen an Vieh.
„Die festländischen Alt-Sachsen kamen im 5./6. Jahrhundert wohl kurzfristig unter thüringische Oberhoheit, bevor sie nach deren Ende (531) ihre Unabhängigkeit wiedererlangten und nun weite Teile Nordwest-Deutschlands beherrschten. Die kriegerischen Auseinandersetzungen im 6.-8. Jahrhundert mit dem entstehenden Großreich der Franken erreichten ihren Höhepunkt in den Sachsenkriegen Karls des Großen.“ (Brockhaus Enzyklopädie, Sachsen).Strupanice schrieb:Daher komme ich immer mehr zu der Überzeugung, daß es doch schon vor den Sachsenkriegen eine fränkische Verwaltung in Sachsen gab.
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