Seit wann gibt es "Bundesländer"?

sollte auch nur als Nachweis dienen, dass sich die Süd-Badenser und gewesene Vorderösterreicher auch 1949 nicht "Freistaat" titulierten. Mithin wiki irrt.

Vorsicht Tretmine,

wir wollen doch hier nicht bevorzugt schwäbische und württembergische Verbalinjurien gegen Badener verbreiten :rofl:
 
Vorsicht Tretmine,

wir wollen doch hier nicht bevorzugt schwäbische und württembergische Verbalinjurien gegen Badener verbreiten :rofl:

Da war wenigstens noch was los.
Als der Leo Wohlleb sagte: "Die Forschung hat neue Erkentnisse über die Person des Judas Ischariot gewonnen. Es soll ein Schwabe gewesen sein"
Und Reinhold Maier ausgerastet ist: " Dieser hinterwäldlerische Gelbfiasler, dieser Vorderösterreicher".

OT: Der Leo Wohlleb und sein Judas Ischariot fallen mir immer wieder ein, wenn mir hier Beiträge von "Blonden Assyrern" und "japanischem Türkisch" lese
 
Repo:

Ich habe keine Ahnung, in welchen "Prozeß" Du Dich verstrickt siehst. Aber es wäre natürlich auch hier nur zu Deinem Vorteil, wenn Du einfach mal zugeben könntest, dass Du mit Deinem # 13 daneben gegriffen hast.:hmpf:


Übrigens dieser Teil Deines Beitrages ist wirklich lustig:
Repo schrieb:
Habe ich auch gesehen, destotrotz bilde ich mir ein, in meiner gedruckten Ausgabe von ca. 1964 den Freistaat gelesen zu haben. villeicht finde ich das Ding noch.
:rofl:
Vorsicht Tretmine,

wir wollen doch hier nicht bevorzugt schwäbische und württembergische Verbalinjurien gegen Badener verbreiten :rofl:
Genau! Man spricht ja auch nicht von "Schwabsen"...
:yes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Scheiße!
sollte ich tatsächlich einen Zivil-Prozess gegen Dich verloren haben?:cool:
wo war das? hoffentlich nur Amtsgericht!:yes:
Sind die kosten nicht so hoch!:friends:
Schmeißt mich meine Rechtsschutz sonst raus!:still:


Glück gehabt, der Richter hat einen Vergleichsvorschlag gemacht. 50/50 bei Kostenaufhebung.
Der "Vorname" war ja zutreffend.
Habe aber widerruflich abgeschlossen, vielleicht steht der Freistaat doch in meiner gedruckten Fassung.
 
... vielleicht steht der Freistaat doch in meiner gedruckten Fassung.
:trompete::clown2::trompete:
Dann muss es ja stimmen.:autsch:

Entscheidend ist doch, was 1949 im Bundesgesetzblatt stand. Und da stand das, was ich in # 16 aus dem documentArchiv zitiert habe.:tuete:
 
Repo:

Ich habe keine Ahnung, in welchen "Prozeß" Du Dich verstrickt siehst. Aber es wäre natürlich auch hier nur zu Deinem Vorteil, wenn Du einfach mal zugeben könntest, dass Du mit Deinem # 15 daneben gegriffen hast.:hmpf:


Übrigens dieser Teil Deines Beitrages ist wirklich lustig:

:rofl:

Genau! Man spricht ja auch nicht von "Schwabsen"...
:yes:


Aber von "sächseln" schon.

Du verwechselst das, in einem Zivilprozess fordert keiner der anwesenden Juristen, dass "man etwas zugeben soll". Das ist in Strafprozessen.

Aber wie gesagt, ich habe widerruflich abgeschlossen. Und sollte in meiner gedruckten Fassung doch....
Dann muss Gandolf die ganzen Kosten abdrücken:devil:
 
Die Verfassung Badens 1947-1953 vom vom 18. Mai 1947

Art. 50. Baden ist ein demokratischer und sozialer Freistaat und ein Glied der Gemeinschaft der deutschen Länder.
http://verfassungen.de/de/bw/baden/baden47-index.htm

aufgehoben durch Verfassung des Landes Baden-Württemberg
vom 11. November 1953
http://verfassungen.de/de/bw/bw53.htm
Artikel 94(2) Die Verfassung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt treten die Verfassungen der bisherigen Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern außer Kraft.
 
Da verwechselst Du etwas: das Zugeben von Fehlern ist ein normales zwischenmenschliches Verhalten.;)


Du kannst hier schreiben was Du willst.
Eine endgültige Aussage von mir gibt es erst nach Quellen-Einsicht.
Und die Quelle steht (hoffentlich) in meinem Bücherregal!:winke:
Kapiert?
 
Ehem ... Danke für die Antworten.

Und, Gandolf & Repo, ich finde Ihr solltet immer gemeinsam auftreten.

:winke:
 
immer luschtig! Gelle!


Mein Grundgesetz habe ich natürlich prombt nicht gefunden.
Werde ich also vorsichtshalber den Vergleich nicht widerrufen.:rofl:


Aber irgendwoher werde ich mein (Un-)Wissen ja herhaben, vielleicht fällts mir mal ein.
 
Du kannst hier schreiben was Du willst.
Eine endgültige Aussage von mir gibt es erst nach Quellen-Einsicht.
Und die Quelle steht (hoffentlich) in meinem Bücherregal!:winke:
Kapiert?
Die Quelle ist das Bundesgesetzblatt, vgl. Art. 145 Abs. 3 GG :pfeif:-documentArchiv.de - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (23.05.1949).

Dein antiquarisches Bücherregal ist allenfalls für die Irrtumsforschung von Interesse.
repo # 34 schrieb:
Aber irgendwoher werde ich mein (Un-)Wissen ja herhaben, vielleicht fällts mir mal ein.
repo # 19 schrieb:
... destotrotz bilde ich mir ein, in meiner gedruckten Ausgabe von ca. 1964 den Freistaat gelesen zu haben.
:rofl:
Und, Gandolf & Repo, ich finde Ihr solltet immer gemeinsam auftreten.
Nee, lass mal gut sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß nicht, was du dich jetzt am Begriff des Freistaates so aufhängst, Repo. Dass es ihn gibt, bezweifelt doch hier keiner, aber rechtlich gesehen ist er irrelevant. Alle Bundesländer haben Staatscharakter, ob nun Freistaat oder nicht. Das ist ja auch die Notwendigkeit eines Bundesstaats/Föderalismus.
 
Ich weiß nicht, was du dich jetzt am Begriff des Freistaates so aufhängst, Repo. Dass es ihn gibt, bezweifelt doch hier keiner, aber rechtlich gesehen ist er irrelevant. Alle Bundesländer haben Staatscharakter, ob nun Freistaat oder nicht. Das ist ja auch die Notwendigkeit eines Bundesstaats/Föderalismus.


Habe ich mich am Begriff Freistaat aufgehängt?

Wenn in der alten BRD vom Freistaat die Rede war, meinte man die weiblauen Bajuwaren mit ihren Extraweißwürsten die ihnen nichts nützten aber immerhin.

Nach der Wende haben etliche "Neue"-Länder ebenfalls den Vornamen Freistaat für sich entdeckt, oder wiederentdeckt. Extrathüringer-Würste eben, die ihnen auch nichts bringen. Wobei die Thüringer interessanterweise in den 20ern sich schlicht "Land" nannten. Aber widerum aus etlichen "Freistaaten" entstanden waren.

Sowas interessiert doch den geschichtlich Interessierten. Oder etwa nicht?
 
Sowas interessiert doch den geschichtlich Interessierten.
Dann sei auch mal kurz angemerkt, daß "Freistaat" nichts weiter bedeutet als "Republik". Die Bezeichnung kam in den einzelnen Staaten nach Ende der Monarchie auf, im Gegensatz zu den ehemaligen Namen wie "Königreich xy" usw. In Bayern hat sich der Begriff erhalten, Sachsen hat ihn wiederentdeckt, und warum sich Thüringen nun so nennt, weiß der Fuchs. Mit "Extrawürsten" hat das alles nichts zu tun, wohl eher mit Tradition. Wenn man sich mal die politischen Landkarten vor Augen führt, dürfte auffallen, daß lediglich Bayern und Sachsen (die freien Hansestädte, die ja auch noch ihre traditionellen Bezeichnungen führen, mal ausgenommen) auch schon zu Zeiten des Kaiserreiches existierten; alle anderen sind jüngeren Datums.
"Freistaat" ist einfach nur Teil des staatsrechtlichen Namens, so wie "Bundesrepublik" auch.
 
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