Repo schrieb:
Ich schrieb von einem "gewissen Rechtsanspruch" bis München.
Mein Beitrag bezog sich auf Arnes Beitrag und nicht auf Deinen.
Aber nachdem ich deine Formulierung nun zur Kenntnis genommen habe, derzufolge "bis einschließlich Sudetenland ... immer ein gewisser Rechtsanspruch auf seiner Seite" gewesen sein soll, möchte ich Dich fragen, was mit der Formulierung "gewisser Rechtsanspruch" anderes umschrieben werden soll, als ein Rechtsbruch. Entweder man hat ein Recht oder man hat es nicht, einen dazwischenliegenden "gewissen Rechtsanspruch" gibt es nicht.
Repo schrieb:
Vor Einführung der allg. Wehrpflicht hatte der Völkerbund der grundsätzlichen militärischen Gleichberechtigung Deutschlands zugestimmt.
Und weiter? Der Versailler Vertrag war ja noch in Kraft und somit auch das in diesem Vertrag enthaltene Verbot der Wehrpflicht. Das deutsche Reich hätte beim Völkerbund die Änderung des Versailler Vertrages beantragen müssen.
Repo schrieb:
Vor der militärischen Beesetzung des Rheinlands hatte Frankreich mit Rußland einen Pakt geschlossen, der Bestimmungen des Locarno-Paktes widersprach.
Das ist die von Hitler gestreute Propaganda, die teilweise bis heute noch geglaubt wird. Doch stimmt die auch? Worin soll der angebliche Widerspruch bestanden haben?
Repo schrieb:
Frankreich hat mit Rußland einen Pakt abgeschlossen, der nach Hitlers Verständnis dem Locarno-Pakt widersprach. Er hat dies den Unterzeichner-Staaten mitgeteilt, dass er sich in diesem Fall auch nicht mehr an den Pakt halten würde, und abgewartet.
Hitlers Propaganda wird auch nicht dadurch "richtiger", dass man sie ständig wiederholt. Worin soll der angebliche Widerspruch bestanden haben?
Repo schrieb:
Anschluss Österreichs, nun ja Selbstbestimmungsrecht der Völker.
Und weiter? Der Versailler Vertrag war immer noch in Kraft und hat den Anschluss verboten. Auch in diesem Fall hätte das Deutsche Reich beim Völkerbund einen Antrag auf Änderung des Versailler Vertrages stellen müssen, was natürlich schon deshalb nicht mehr ging, weil Hitler das Deutsche Reich aus dem Völkerbund austreten liess.
Repo schrieb:
Münchner Abkommen, 1. dito, 2. gab es drei Mitunterzeichner.
Die Tschechoslowakei hat nicht unterzeichnet und allein hierauf kommt es völkerrechtlich an (Grundsatz der Souveränität der Staaten).
Repo schrieb:
Mit dem Einmarsch in Prag wars dann endgültig rum.
Schon vor Prag war Hitlers aussenpolitischer Weg mit vielen Völkerrechtsbrüchen gepflastert.
Repo schrieb:
Entschuldigung:
Hitler war legal deutscher Reichskanzler geworden.
Keine auswärtige Regierung hat eine Möglichkeit dagegen das geringste zu unternehmen.
Sorry. Ich habe doch geschrieben, was der französische Präsident "hätte machen können". Insofern ist Dein Einwand etwas ignorant.
Inwiefern eine Intervention am 1.2.1933 legal gewesen wäre, ist natürlich eine andere Frage. Aber angesichts dessen, was Hitler in seinem Buch "Mein Kampf" zu Frankreich schrieb, wäre Paris nach Hitlers Machtergreifung durchaus berechtigt gewesen, die Daumenschrauben im Sinne einer Eindämmungspolitik anzuziehen. Spätestens bei der Rheinlandbesetzung hätte Paris intervenieren müssen. Die Rheinlandbesetzung war ein eklatanter Bruch des Versailler Vertrages und zwar ausgerechnet jener Bestimmung, die dem Schutz Frankreichs diente.
Repo schrieb:
Entschiedener Widerspruch:
Rotfront, Stahlhelm, Reichsbanner wären geschlossen hinter Hitler gestanden.
Unter internationalem Beifall.
Ich erinnere an die Haltung der KPD während der Ruhrbesetzung und insbesondere die Schlageter-Rede Karl Radeks.
Gar nichts wäre geschehen, außer dass Hitler, mindestens kurzfristig 80% der Beevölkerung hinter sich gehabt hätte.
"Nichts wäre geschehen"? Zunächst einmal wäre eine Intervention geschehen, der das Deutsche Reich gar nicht hätte Widerstand leisten können, Hitler wäre schon 1933/34 in Berlin "gefallen" und nicht erst 1945, die NSDAP wäre verboten worden, etc. Das alles soll "nichts" sein?
Eine Anti-Hitler-Intervention, insbesondere nach einem vorangegangenen Vertragsbruch Hitlers (z.B. Wehrpflicht, Rheinlandbesetzung), wäre mit der Ruhrbesetzung nicht vergleichbar gewesen. Bei der Ruhrbesetzung griff Frankreich nach dem wirtschaftlichen Herzen Deutschlands, was den Widerstand der Deutschen hervorrufen musste. Bei einer Anti-Hitler-Intervention wäre ein Diktator entmachtet worden, den viele Deutsche bei den Wahlen 1933 nicht gewählt haben und gerade in seiner Anfangszeit gerne wieder losgeworden wären.