Naja, so ganz klar ist das nicht.Damit ist klar, wo das britische Kabinett zum Thema Kriegseintritt hinsichtlich Verletzung der belgischen Neutralität durch Deutschland stand.
Der Vertrag konnte ja ursprünglich in keinem Fall so gemeint sein, alle Signatarstaaten einer Ahndung hätten zustimmen müssen, um eine Solche anberaumen zu können.
Angesichts dessen das mit Frankreich und den Niederlanden 2 Staaten Signatarstaaten des Vertrags von 1839 waren, die ganz klar Interesse an belgischen Gebieten hatten, wäre das ja darauf hinausgelaufen, dass diese sich dann ein Vorgehen gegen Belgien selbst dadurch hätten erlauben können, einfach Veto gegen eine Ahndung der Neutralitätsverletzung einzulegen.
Und das konnte kaum der Sinn der Sache sein.
Wenn "kollektive Ahndung" aber nicht Ahndung durch alle Signatarstaaten meinte, sondern lediglich durch eine Koalition der an der Rechtsverletzung nicht beteiligten Staaten, dann stellte diese Interpretation kein Problem dar, so lange sich Frankreich und Russland als Signatarmächte mit kollektiver Ahndung einverstanden erklärten und das war zu erwarten.