Na aber wie gesagt, auch wenn seine abstammung von einem römischen legionär als erwiesen gegolten hätte, hätte er dadurch noch nicht die römische "staatsbürgerschaft" gehabt, dazu hätte ihn sein vater schon persönlich als legitimen Sohn anerkennen müssen *denk*
Da haben's kinder heute deutlich einfacher, wenn sie in irgendeiner form nachweisen können, daß ein elternteil diese oder jene Staatsbürgerschaft hat, können sie in den meisten Fällen (gibt's da in manchen Ländern andere Regelungen?) dieselbe staatsbürgerschaft auch für sich in anspruch nehmen, ob der jeweilige elternteil (meist wohl der vater ) das nun anerkennt oder nicht
und sicher gab es Juden, die römische Bürger waren
Ich weiß nicht mehr wer, aber ich mein Petrus oder Paulus (denke Paulus) war so einer, der die römische bürgerschaft hatte und sich auch darauf berufen hat, als er verurteilt werden sollte, weil er als römischer Bürger das Recht hatte, vor den Kaiser zu treten (oder so ähnlich)
Allerdings ist das Judentum eben NICHT nur einfach eine Religionsgemeinschaft.
Dadurch daß das Judentum die Religionszugehörigkeit an die Volkszugehörigkeit knüpft (sie sind eben DAS auserwählte Volk), ist eben Religion und "Staatsbürgerschaft" quasi eins
Im übrigen auch heute noch, wer Jude ist, hat so viel ich weiß ohne weiteres Anspruch auf israelische Staatsbürgerschaft, allein deshalb weil er Jude ist. Wie das mit Israelis aussieht, die sich nicht mehr als Juden betrachten, weiß ich nicht, ich denke aber daß ein "Austritt" aus der Religion formal quasi unmöglich ist, da sie ja in der genetischen Zugehörigkeit zum israelischen Volk begründet is
Ein Übertritt zum Judentum ist ja auch nicht so einfach, grundsätzlich gilt für eine Frau wohl, daß sie außer mehreren Jahren religiöser "Ausbildung" außerdem auch einen Juden heiraten muß, obwohl das auch nicht 100% immer so sein kann
Das liegt begründet in den Gottesbündnissen des alten Testaments (oder einem speziellen davon, dem mit Israel?), wo die zuständigkeit der Stämme (die nachfahren der 12 Söhne Israels) und Landaufteilung etc geregelt wird *mein*
Da haben's kinder heute deutlich einfacher, wenn sie in irgendeiner form nachweisen können, daß ein elternteil diese oder jene Staatsbürgerschaft hat, können sie in den meisten Fällen (gibt's da in manchen Ländern andere Regelungen?) dieselbe staatsbürgerschaft auch für sich in anspruch nehmen, ob der jeweilige elternteil (meist wohl der vater ) das nun anerkennt oder nicht
und sicher gab es Juden, die römische Bürger waren
Ich weiß nicht mehr wer, aber ich mein Petrus oder Paulus (denke Paulus) war so einer, der die römische bürgerschaft hatte und sich auch darauf berufen hat, als er verurteilt werden sollte, weil er als römischer Bürger das Recht hatte, vor den Kaiser zu treten (oder so ähnlich)
Allerdings ist das Judentum eben NICHT nur einfach eine Religionsgemeinschaft.
Dadurch daß das Judentum die Religionszugehörigkeit an die Volkszugehörigkeit knüpft (sie sind eben DAS auserwählte Volk), ist eben Religion und "Staatsbürgerschaft" quasi eins
Im übrigen auch heute noch, wer Jude ist, hat so viel ich weiß ohne weiteres Anspruch auf israelische Staatsbürgerschaft, allein deshalb weil er Jude ist. Wie das mit Israelis aussieht, die sich nicht mehr als Juden betrachten, weiß ich nicht, ich denke aber daß ein "Austritt" aus der Religion formal quasi unmöglich ist, da sie ja in der genetischen Zugehörigkeit zum israelischen Volk begründet is
Ein Übertritt zum Judentum ist ja auch nicht so einfach, grundsätzlich gilt für eine Frau wohl, daß sie außer mehreren Jahren religiöser "Ausbildung" außerdem auch einen Juden heiraten muß, obwohl das auch nicht 100% immer so sein kann
Das liegt begründet in den Gottesbündnissen des alten Testaments (oder einem speziellen davon, dem mit Israel?), wo die zuständigkeit der Stämme (die nachfahren der 12 Söhne Israels) und Landaufteilung etc geregelt wird *mein*